Klage gegen Gebetsverbot in deutscher Stadt

Zusammenfassung

  • Die Gruppe „40 Tage für das Leben“ klagt gegen örtliche Behörden 
  • Pforzheimer Gebetsverbot nur eines von mehreren, die europaweit angefochten werden  

PFORZHEIM/KARLSRUHE (9. Februar 2021) – Dürfen deutsche Behörden Gebet auf der Straße verbieten? Diese Frage stellt die Gruppe „40 Tage für das Leben“ in Pforzheim, Deutschland am 15. Februar dem Verwaltungsgericht Karlsruhe . Die Stadtverwaltung verbot den Lebensschützern, sich in der Nähe einer Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche zu versammeln, um friedlich zu beten. 

 

„Ich möchte dort sein, um zu beten, nicht für mich selbst, sondern für die betroffenen Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen, und für ihre ungeborenen Kinder. Dieses Thema berührt mich sehr, denn ich kenne den Schmerz, ein Kind zu verlieren. Unsere Gesellschaft muss Müttern in solch schwierigen Situationen besser zur Seite stehen. Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ein einfaches Gebet für die Schutzbedürftigen kann doch wohl nicht verboten sein?“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpft. 

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Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Genehmigung verweigerte, Gebetswachen in der Nähe des Zentrums abzuhalten.  

Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für die Frauen zu beten, die vor einer Abtreibung standen, und für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetswachen fanden 40 Tage lang jeden Tag statt – schweigend und friedlich. Obwohl Pavica alle erforderlichen Genehmigungen für ihre früheren Gebetswachen erhalten hatte, hat die Gemeinde sie in den letzten zwei Jahren daran gehindert, in der Nähe der Einrichtung zu beten.  

Pavica und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung.  

Die Gebetswachen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetswachen und konnte keine Verstöße feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche, dass die Gebetswachen in einiger Entfernung stattfinden oder ganz verboten werden sollten.    

 

  Zensur des öffentlichen Gebets  

ADF International unterstützt Vojnovićs Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe in Deutschland. Die Menschenrechtsorganisation hofft, dass die Entscheidung die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit wiederherstellt sowie Gebet und Unterstützung für gefährdete Frauen und ihre Kinder ermöglicht.  

„Welche Gesellschaft verbietet das Gebet für hilfsbedürftige Frauen und Kinder? Das Vorstoß der Pforzheimer Behörden, selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle zu verbieten, ist nicht verhältnismäßig. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist die Grundlage jeder freien und fairen Demokratie. Pavica und ihre Gruppe sind zutiefst überzeugt, dass Schwangerschaftsabbrüche moralisch und religiös falsch sind. Eine Überzeugung zu haben, ist ein Grundrecht, ebenso wie das Recht, diese durch friedliche Versammlung auszudrücken. Unabhängig davon, ob man diese Ansichten teilt oder nicht: Darüber, dass sie den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagt Dr. Felix Böllmann, Rechtsanwalt und Senior Counsel für  ADF International. 

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Rede- & Meinungsfreiheit: Britisches Parlament um Stellungnahmen

Zusammenfassung

  • Menschenrechtsausschuss des britischen Parlaments bittet Bevölkerung um Stellungnahmen zu Rede- und Meinungsfreiheit
  • Zentrum der Diskussion ist die Zensur an Universitäten

LONDON (4. Februar 2021) – Können wir die Rede- und Meinungsfreiheit in Großbritannien besser schützen? Zensurrichtlinien haben im letzten Jahr bei vielen Besorgnis ausgelöst, besonders wenn sie für Bildungseinrichtungen gelten sollen. So wehrt sich die Universität Cambridge vehement gegen unvoreingenommene und offene Diskussionsveranstaltungen, indem sie Rednern mit weniger populären Ansichten verbietet, ihre Meinung öffentlich zu verteidigen (sogenanntes Deplatforming). Der Menschenrechtsausschuss des britischen Parlaments bat deshalb die Bevölkerung um Stellungnahmen zu dieser Entwicklung.

„Gerade an Universitäten sollten freie Diskussionen möglich sein und gefördert werden. Aber leider gibt es immer mehr Fälle, in denen Studenten daran gehindert werden, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen oder zu organisieren. Mehr als 40% glauben, dass ihre Professoren sie „anders“ behandeln wird, wenn sie offen zu ihrer Meinung stehen würden. Wir fordern den Menschenrechtsausschuss dazu auf, tätig zu werden und endlich all jene Studenten zu schützen, die an der Universität wegen ihrer Überzeugungen ausgeschlossen oder diskriminiert werden“, sagte Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater für ADF International in Großbritannien.

Die Initiative Protect Free Speech fordert die Regierung dazu auf, ihre Pflicht wahrzunehmen und die Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten zu schützen. Unter anderem verlangt die Initiative klare Vorgaben der Regierung zur Rede- und Meinungsfreiheit sowie Kurse für Universitätsangehörige und Studentenvertreter, in denen diese über ihre Pflicht zur Wahrung der Rede- und Meinungsfreiheit unterrichtet werden. Hier können Sie die Initiative unterstützen.

Befragung als Chance für Pro-Life-Studenten

Die Ergebnisse der Befragung werden besonders für diskriminierte Studenten wie Julia Rynkiewicz große Bedeutung haben. Die junge Hebammenstudentin wurde aufgrund ihrer Pro-Life-Ansichten von ihrer Universität suspendiert. Mit der Unterstützung von ADF International konnte sie die Entscheidung der Universität erfolgreich bekämpfen und akzeptierte später eine Entschuldigung sowie eine Ausgleichszahlung.

Aber der Umgang mit Julia ist kein Einzelfall. Laut einer aktuellen Umfrage von Survation, traut sich mehr als ein Viertel der britischen Studenten an der Universität aus Angst vor Diskriminierung nicht, zu ihrer Meinung stehen. Davon betroffene Bereiche sind etwa Politik, Religion und Ethik.

Die Umfrage ergab auch, dass ein Drittel der Studenten berufliche Nachteile befürchtet, wenn sie ihre Meinungen zu ihnen wichtigen Themen äußern.

„Viel zu häufig müssen wir feststellen, dass Studentenvertretungen in einer Diskussion sich nur für eine Seite einsetzen und alle anderen Ansichten zensieren. Aber gerade Universitäten sind für eine Vielfalt an Meinungen auch innerhalb der Studentenvertretung verantwortlich. Der Menschenrechtsausschuss des britischen Parlaments wird feststellen müssen, dass viele Studenten unter Diskriminierung leiden, nur weil andere Studenten oder Universitätsangehörige nicht die gleiche Meinung vertreten. Diese Entwicklung widerspricht der Grundaufgabe jeder Universität und wir fordern die britische Regierung dazu auf, endlich tätig zu werden“, sagte Ryan Christopher, Geschäftsführer von ADF International in Großbritannien.

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