Todesgefahr bei Abschiebung – Pakistani wendet sich an Europas Höchstgericht

Zusammenfassung

  • Schweizer Behörden verweigern Asyl für verfolgten Christen aus Pakistan
  • Blasphemiegesetze in Pakistan verschlimmern Situation von Minderheiten

STRASSBURG (24. März 2021) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist die letzte Chance für einen pakistanischen Staatsbürger, der in der Schweiz vergeblich um Asyl angesucht hat. Der Mann – bekannt unter den Initialen „M.A.M“ – war vom Islam zum Christentum konvertiert und fürchtet, im Falle einer Abschiebung, religiöse Verfolgung. Die Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt ihn vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dokumentiert die Christenverfolgung in Pakistan. Die Entscheidungen des Gerichts wirken sich auf mehr als 800 Millionen Europäer in 47 Ländern aus.

„Niemand soll aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Drakonische Strafen erwarten jedoch jeden in Pakistan, der gegen die bestehenden Blasphemiegesetze verstößt. Christen und andere religiöse Minderheiten leiden dort unter zunehmender Verfolgung. Christliche Konvertiten sind besonders von Gewalt und Diskriminierung bedroht, da der Abfall vom islamischen Glauben mit harten Strafen geahndet wird. Bisher wurden diese Tatsachen im Asylfall von M.A.M. von nationalen Gerichten ignoriert. Wir unterstützen ihn nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, sagte Jennifer Lea, Juristin bei ADF International und Expertin für Menschenrechte.

Christliche Konvertiten bedürfen des Schutzes der internationalen Staatengemeinschaft

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Konversion von M.A.M. glaubwürdig sei. Sie stehe nicht im Zusammenhang mit seinem Asylantrag. Dennoch, weder sein Leben noch sein Recht auf Glaubensfreiheit stünden im Falle einer Abschiebung in Gefahr. Auch Folter hätte er keine zu befürchten.

Laut World Watch List, gehört Pakistan zu jenen fünf Staaten mit der intensivsten Christenverfolgung.  Auf Blasphemie steht die Todesstrafe.

Prominentestes Beispiel für die Christenverfolgung in Pakistan ist Asia Bibi. Sie war der Gotteslästerung angeklagt und wurde bis zu ihrem Freispruch acht Jahre lang in einer Todeszelle festgehalten. Nach ihrer Freilassung kam es in ganz Pakistan zu gewalttätigen Demonstrationen. Asia Bibi erhielt zahlreiche Morddrohungen. Massiver internationaler Druck ermöglichte es ihr schließlich in Kanada Asyl zu erlangen.

Zwangsheirat für Minderjährige

Partneranwälte von ADF International unterstützen derzeit das Gerichtsverfahren von Maira. Das 14-jährige Mädchen wurde aufgrund ihres christlichen Glaubens entführt, erpresst und zwangsverheiratet. Dazu wurde sie gezwungen zum Islam zu konvertieren. Aktuell muss sie sich verstecken und hofft, dass das Gericht ihre Heiratsurkunde annulliert und sie nicht zurück zu ihrem Peiniger schickt.  Leider trifft dieses oder ein ähnliches Schicksal jedes Jahr in Pakistan rund 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten.

„Internationales Recht schützt die öffentliche Ausübung des Glaubens. In Pakistan droht aber schon allein für den Versuch von Christen, mit muslimischen Nachbarn oder Freunden über ihren Glauben zu sprechen, die Todesstrafe. Die Fälle von Asia und Maira haben zwar international Aufmerksamkeit erregt, sind aber bei weitem keine Einzelfälle. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies auch erkennt und M.A.M. vor den Gefahren in Pakistan schützt“, sagte Tehmina Arora. Die indische Anwältin leitet die Arbeit vom ADF International in Asien.

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