Chilenisches Verfassungsgericht bestätigt elterliche Rechte

  • Starkes Urteil des chilenischen Verfassungsgerichts zugunsten der elterlichen Rechte
  • ADF International intervenierte bei der öffentlichen Anhörung und unterstützte die Anfechtung der verfassungswidrigen Bestimmungen eines Gesetzes

Santiago de Chile (19. Juli 2021) – Das chilenische Verfassungsgericht hat in einer für Lateinamerika wichtigen Entscheidung die Rechte der Eltern gestärkt. Nach mehr als sechs Jahren im chilenischen Kongress wurde ein umfassendes Kinderrechtsgesetz verabschiedet, das ursprünglich von der ehemaligen Präsidentin Michelle Bachelet (jetzt Hochkommissarin für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen) vorgelegt wurde. ADF International arbeitete direkt mit lokalen Verbündeten zusammen, die die Gesetzgeber vertraten und hat erfolgreich drei Schlüsselbestimmungen. Diese hätten grundlegende und vorrangige Rechte der Eltern untergraben, die Bildung ihres Kindes frei zu bestimmen.

„Der Staat sollte sich nicht in die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern einmischen. Wir begrüßen das Urteil des chilenischen Verfassungsgerichts, das einen starken Präzedenzfall für den Schutz der elterlichen Rechte in Lateinamerika darstellt. Die Mehrheit der Richter bestätigte, dass die Regierung weder eine Weltanschauung in religiösen und moralischen Fragen aufzwingen noch sich ohne schwerwiegende Gründe in die Entscheidungsfindung der Eltern einmischen darf, wenn es um die Erziehung ihrer Kinder und die Ausübung ihrer Rechte geht. Die elterlichen Rechte sind durch das chilenische und internationale Recht besonders geschützt“, sagte Tomás Henríquez, Leiter der Rechtsabteilung in Lateinamerika und der Karibik bei ADF International. Henríquez trug diese Argumente in der öffentlichen Anhörung vor, die vor der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht stattfand.

Elterliche Aufsicht und Sexualerziehung

Beim Verfassungstribunal wurden die Abgeordneten des Repräsentantenhauses und des Senats von Cristóbal Aguilera und Jorge Barrera vertreten. Beim Eintreten für die elterlichen Rechte arbeitete ADF International mit Comunidad y Justicia, einer lokalen verbündeten Organisation, zusammen. Die Anfechtung konzentrierte sich auf Bestimmungen, die der „fortschreitenden Autonomie“ der Kinder Vorrang vor der elterlichen Aufsicht einräumen. Außerdem ging es um die Forderung, dass Sexualerziehung „säkular“ sein muss, was die Möglichkeit ausschließen würde, das Thema aus verschiedenen religiösen und moralischen Perspektiven zu unterrichten.

Nach der erfolgreichen Anfechtung erklärte das Gericht alle angefochtenen Bestimmungen für verfassungswidrig: Mit einem 6:4-Urteil verwarfen die Richter Bestimmungen, die in die elterlichen Rechte eingegriffen hätten. Mit einem 7:3-Urteil entschieden sie, dass eine verpflichtende umfassende Sexualerziehung, die „säkular und nicht sexistisch“ ist, verfassungswidrig ist, da sie mit den Rechten der Eltern kollidiert. Dieses Urteil bestätigt Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem es heißt: „Die Eltern haben das Recht, die Art der Erziehung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll“. Auch bestätigt das Urteil den besonderen Schutz des Rechts der Eltern, ihre Kinder im Einklang mit ihren moralischen, philosophischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen. Den Rahmen bilden die Internationalen Menschenrechtspakte, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und das erste Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

In ihrem Urteil heben die Richter hervor, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen dazu führen könnten, dass die Vormundschaftsrolle der Eltern durch die des Staates ersetzt wird. Durch die Gewährung von Rechten an minderjährige Kinder könnte die Autorität der Mutter oder des Vaters eingeschränkt werden. Die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, wird dadurch verringert, dass der Staat sich rechtlich in die Eltern-Kind-Bindung einmischt. „Auf diese Weise wird nicht nur die Macht der Gerichte (des Staates in seiner gerichtlichen Dimension) gestärkt, sondern auch die zunehmend sichtbare Hand des staatlichen Verwaltungsapparates.“

In dem Urteil heißt es weiter: „Die Auferlegung einer ’säkularen und nicht-sexistischen‘ erzieherischen Ausrichtung bedeutet den Ausschluss anderer Wertedimensionen, die die Eltern durch sich selbst und durch die von ihnen für ihre Kinder gewählten Bildungseinrichtungen gestalterisch fördern wollen. Die angefochtene Bestimmung zielt, anders als man meinen könnte, nicht auf die Vermittlung einer pluralistischen Bildung mit mehr Inhalt oder Vielfalt seitens der Bildungseinrichtungen ab.“