Deutsches Gericht akzeptiert Berufung gegen Gebetsmahnwachen-Platzverweis

  • Berufung der Leiterin einer „40 Tage für das Leben“- Gruppe soll angehört werden
  • Zweite Chance für deutsches Gericht das Recht auf Glaubens-, Versammlungs-, und Meinungsfreiheit zu schützen

MANNHEIM  (1. Dezember 2021) – Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Berufung gegen das Verbot von stillen Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation auf Antrag von Pavica Vojnović zugelassen. Im Mai dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage der Leiterin einer Gebetsinitiative auf Aufhebung der Beschränkungen für ihre Gebetswachen abgewiesen. Pavica Vojnović, die Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Gruppe in Pforzheim, Deutschland, hatte das Verbot unter Berufung auf das Recht auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit angefochten. Ihrer Gruppe ist es derzeit untersagt, sich in Hör und Sichtweite einer Pro Familia-Abtreibungsberatungsstelle zum friedlichen Gebet zu versammeln. Experten begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, der eine rechtsstaatlich gebotene Sachverhaltsermittlung forderte.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die Berufung von Pavica Vojnović zuzulassen. Es ist ermutigend, dass das Gericht die Berechtigung des Anliegens sieht. Wir hoffen, dass es diese Gelegenheit nutzen wird, um die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu wahren. Mit der Abweisung der Klage hat die Vorinstanz diese Rechte als nachrangig klassifiziert, obwohl sie Grundlage jeder freien und fairen Demokratie sind. Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Unabhängig davon, ob man Pavicas Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagte Dr, Felix Böllmann, Rechtsanwalt bei ADF International.

Besorgniserregende Entwicklungen in Deutschland

In der gleichen Woche, in der der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschied, dass Vojnovićs Berufung nun doch angehört werden muss, veröffentlichten die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag ihre Absicht, gegen „Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner“ vorzugehen. Menschen wie Pavica Vojnović, die das Leben achten und für Schwangere in Not da sein wollen, sollen also laut Koalitionsvertrag kriminalisiert werden.

Zensur des öffentlichen Gebetes

Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Auflage erteilte, ihre Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite der Abtreibungsorganisation abzuhalten. Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für Frauen zu beten, die eine Abtreibung erwägen. Ebenso beteten sie für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetsmahnwachen fanden 40 Tage lang statt – still und friedlich. Vojnović und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung. Dennoch gestattete die Gemeinde ihr nicht mehr, in der Nähe der Einrichtung zu beten.

Die Gebetsinitiativen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsmahnwachen und konnte keine Verstöße gegen geltendes Recht feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Abtreibungsberatungsstelle, dass die Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite stattfinden oder ganz verboten werden sollten.

„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden, schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob „gebetsfreie-Zonen“ staatlich angeordnet werden dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Deshalb möchten wir weitermachen“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International weiterhin vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpfen möchte.