Lebensschutz

Wir verteidigen das Recht auf Leben jedes Menschen

„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben“

§

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 3

Wir schützen das Recht auf Leben

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wir schützen das Recht auf Leben als das fundamentalste Grundrecht.

Wir waren und sind in über 500 Fällen involviert, die Leben und Würde schützen

„Aus Artikel 3 der AEMR kann kein Recht auf Sterben abgeleitet werden. Der Staat ist verpflichtet das Leben zu schützen.“

Dr. Lidia Rieder
Juristin und Legal Officer
bei ADF International

Recht auf Leben

Das Recht auf Leben ist die conditio sine qua non der Grundrechte. Anders gesagt: Das Recht auf Leben ist nicht alles, aber ohne das Recht auf Leben ist alles nichts. Viele geschützte Rechtsgüter können nach einer Verletzung wiederhergestellt werden – ein einmal verlorenes Leben hingegen nicht.

Deswegen setzen wir uns für den Schutz des Lebens und der unveräußerlichen Menschenwürde ein, vom Beginn des Lebens bei der Verschmelzung von Spermium und Eizelle bis zum natürlichen Tod.

unterschiedslose Grundrechte

Nach der schrecklichen Erfahrung der „Entmenschlichung“ definierter Personengruppen im 20. Jahrhundert entschied die Völkergemeinschaft, jedem Menschen unterschiedslos und ohne Bedingungen Grundrechte zu garantieren. Das erste davon ist das Recht auf Leben. Die meisten Menschenrechtsdokumente nennen es darum ganz am Anfang ihrer Aufzählung.

Darum kann es schon allein aus grundrechtlicher Sicht kein „Recht” auf Abtreibung oder Euthanasie geben. Solche Forderungen stehen komplett im Widerspruch zur Völkerrechtsordnung. Unabhängig von Entwicklungsstatus oder sonstigen willkürlichen Kriterien hat jeder Mensch eine unantastbare Würde.

Würde unabhängig von Alter und Geschlecht

Darum engagieren wir uns beispielsweise in Indien für das Lebensrecht jedes Menschen und setzen uns gegen selektive vorgeburtliche Kindstötung von Mädchen ein. Ungerechte Behandlung von Frauen beginnt im Mutterleib.

Das Drama von Euthanasie und assistiertem Suizid ist auch in Europa angekommen. In Belgien starben in den letzten ca. 20 Jahren bereits 30000 Menschen – Tendenz steigend – durch eine Giftspritze, darunter auch Minderjährige.

Zunehmend ist auch der zivilgesellschaftliche Einsatz für den Schutz des Lebens unter Beschuss. Vielerorts wird Gebet und Hilfsangebot in der Nähe von Abtreibungsbezogenen Einrichtungen eingeschränkt. Ärzte, Apotheker und medizinisches Personal müssen um ihre Gewissensfreiheit fürchten. Und immer häufiger werden Lebensschutzbotschaften Opfer von Zensur. Deswegen brauchen Grundrechte immer häufiger auch in Bezug auf das Lebensrecht juristischen Schutz.

  • DE: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. (Art. 2 (2) GG)

  • AT: „Ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte ihrer Empfängniß an, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. In so weit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu thun ist, werden sie als Geborne angesehen“. (§22 ABGB)

  • CH: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. (Art. 10 (1) BV

Hat jemand Ihr Recht auf Leben verletzt? Wurde bei jemandem den Sie kennen das Recht auf Leben verletzt? Melden Sie sich bei uns!

EILMELDUNG: Deutsches Gericht kippt Verbot von Gebetsversammlung vor Abtreibungsberatungsstelle

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RESSOURCEN ZUM THEMA LEBENSSCHUTZ

Zensiert: Wie europäische „Hassrede“-Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen Broschiert 

von Paul Coleman

Was ist das Recht auf Meinungsfreiheit noch wert – wenn es jederzeit durch „Hassrede“-Gesetze eingeschränkt werden kann, wie sie in ganz Europa zu finden sind? Und wer entscheidet darüber, was Sie noch sagen dürfen? Paul Coleman, Geschäftsführer und leitender Anwalt von ADF International, hat eine beeindruckende und alarmierende Sammlung europäischer „Hassrede“-Gesetze zusammengetragen und die mehr als 50 realen Rechtsfälle aus ganz Europa zeigen: Die Grenzen des Sagbaren werden schon lange schleichend enger gesetzt.

Rede Frei


Die Broschüre ist in Zusammenarbeit zwischen der Evangelischen Allianz in Deutschland, der Juristenvereinigung Christ und Jurist e.V. und ADF International entstanden. Sie möchte ein Praxisleitfaden zu den deutschen und europäischen Gesetzen zum Schutz der Meinungs-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sein und erläutert ihre Anwendung in verschiedenen Lebenssituationen. Persönliche Glaubensüberzeugungen dürfen in der Öffentlichkeit – am Arbeitsplatz, an der Hochschule oder online – frei gelebt werden. Mehr noch: Sie genießen rechtlichen Schutz! Selbstverständlich sind die rechtlichen Schranken, insbesondere die Rechte anderer zu beachten. Die Broschüre soll dazu ermutigen, die Glaubens- und Meinungsfreiheit aktiv wahrzunehmen.

FÄLLE ZUM THEMA LEBENSSCHUTZ

Jesus-Zitat als Ordnungswidrigkeit – Taxifahrer aus Essen muss für mini-Bibelvers auf Auto Bußgeld zahlen 

Die Stadt Essen hat dem Taxifahrer Jalil Mashali einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Bibelvers-Aufklebers auf seiner Heckscheibe ausgestellt. Die Behörden hatten ihm im Oktober 2023 aufgrund des Zitats: "Jesus - Ich

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UPDATE: Frankfurter Gericht hebt Zensurzone um Abtreibungsorganisation auf

  • Gericht erlaubt Gebetsversammlungen vor Abtreibungsorganisation
  • Pavica Vojnović begrüßt das Urteil, während sie auf die Anhörung ihrer Berufung in einem ähnlichen Fall wartet

FRANKFURT (17. Dezember 2021) – Eine 40-Tage-für-das-Leben-Gebetsgruppe hat sich im Jahr 2020 rechtmäßig vor der Frankfurter Filiale der Abtreibungsorganisation Pro Familia versammelt – so entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem am 16. Dezember veröffentlichten Urteil. Die von der Stadt Frankfurt angeordneten räumlichen und zeitlichen Beschränkungen der Pro-Life-Versammlungen in der Nähe der Abtreibungsorganisation wurden für rechtswidrig befunden. Das Gericht bekräftigte das Recht auf freie Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit. Pavica Vojnović, Leiterin einer 40-Tage-für-das-Leben-Gruppe in Pforzheim, begrüßte die Entscheidung, nachdem sie kürzlich die Zulassung zur Berufung in ihrem Fall erhalten hatte, der ähnliche Rechtsfragen betrifft.

Dr. Felix Böllmann, Rechtsanwalt bei ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die Vojnovićs Fall unterstützt, sagte dazu: „Wir begrüßen die Entscheidung des Frankfurter Gerichts, die das Recht auf Rede-, Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit schützt. Menschen, die sich für den Schutz des Rechts auf Leben einsetzen, dürfen nicht daran gehindert werden, diese Freiheiten friedlich am Ort ihre Wahl auszuüben. Das Urteil sendet ein positives Signal. Wir hoffen, dass auch die mit ähnlichen Fällen, wie dem von Frau Vojnović, befassten Gerichte diesem Beispiel folgen werden.“

 

Ein positives Urteil für die Meinungsfreiheit

Die Entscheidung des Gerichts in Frankfurt ist ein positives Beispiel für weitere Fälle, in denen um das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gerungen wird. In seiner Urteilsbegründung bekräftigte das Gericht, dass das Grundgesetz den Grundrechtsträgern das Recht garantiert, Ort, Zeit, Art und Inhalt ihrer Versammlung zu bestimmen. Das Argument der Stadt Frankfurt, Frauen dürften in der Öffentlichkeit nicht mit bestimmten Botschaften konfrontiert werden, wies das Gericht in aller Deutlichkeit zurück: „Für einen solchen Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten anderen Ansichten besteht in der vorgegebenen Rechtsordnung kein Raum.“

 

Der Fall Pforzheim

Ende November hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (Baden-Württemberg) entschieden, die Berufung im Verfahren gegen das Verbot stiller Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation in Pforzheim zuzulassen. Im Mai dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage von Pavica Vojnović auf Aufhebung der Beschränkungen für die Gebetswachen ihrer Gebetsgruppe abgewiesen. Vojnović, die Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Gruppe in Pforzheim, Deutschland, hatte das Verbot unter Berufung auf das Recht auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit angefochten. Ihrer Gruppe ist es derzeit untersagt, sich in Hör und Sichtweite einer Pro Familia-Abtreibungsberatungsstelle zum friedlichen Gebet zu versammeln. Experten begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, der eine rechtsstaatlich gebotene Sachverhaltsermittlung forderte.

 

„Es ist ermutigend, dass das Gericht die Berechtigung des Anliegens sieht. Wir hoffen, dass es diese Gelegenheit nutzen wird, um die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu wahren. Mit der Abweisung der Klage hat die Vorinstanz diese Rechte als nachrangig klassifiziert, obwohl sie Grundlage jeder freien und fairen Demokratie sind. Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Unabhängig davon, ob man Frau Vojnovićs Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagte Böllmann.

 

Zensur des öffentlichen Gebetes

Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Auflage erteilte, ihre Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite der Abtreibungsorganisation abzuhalten. Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für Frauen zu beten, die eine Abtreibung erwägen. Ebenso beteten sie für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetsmahnwachen fanden 40 Tage lang statt – still und friedlich. Vojnović und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung. Dennoch gestattete die Gemeinde ihr nicht mehr, in der Nähe der Einrichtung zu beten.

Die Gebetsinitiativen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsmahnwachen und konnte keine Verstöße gegen geltendes Recht feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Abtreibungsberatungsstelle, dass die Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite stattfinden oder ganz verboten werden sollten.

„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden, schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob „gebetsfreie-Zonen“ staatlich angeordnet werden dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Deshalb möchten wir weitermachen“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International weiterhin vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpft.

Kindheit durch Zwangsheirat geraubt

„Am 11. Oktober feiern wir den Internationalen Tag des Mädchens, doch in Pakistan haben tausende von Mädchen nichts zu feiern. Der Fall der Vierzehnjährigen Maira unterstreicht das Problem der Zwangsbekehrung durch Heirat in ihrem Land. Jedes Jahr betrifft es schätzungsweise 1’000 Mädchen, meist im Alter von 12 bis 15 Jahren, die religiösen Minderheiten in Pakistan angehören.

2020 wurde Maira auf ihrem Weg zur Schule in der Stadt Faisalabad entführt. Sie wurde misshandelt, erpresst und mit einem viel älteren muslimischen Mann zwangsverheiratet. Das ist kein Einzelfall, sondern vielmehr Beispiel einer ruchlosen Taktik. Alle paar Wochen berichten pakistanische Medien von noch einem Christen- oder Hindu-Mädchen, das durch eine Zwangsheirat zur Abkehr von ihrem Glauben gezwungen wurde.“  Klicken Sie hier, um den ganzen Artikel auf livenet.ch zu lesen.