US-Senatoren fordern Maßnahmen gegen die zunehmende religiöse Verfolgung in Algerien

  • Religiöse Minderheiten werden zunehmend durch algerische Blasphemiegesetze verfolgt
  • US-Senatoren fordern Außenminister Blinken auf, gegen die zunehmende Verfolgung vorzugehen

WASHINGTON D.C. (14. Juli 2021) – Fünf Senatoren der Vereinigten Staaten, zwei Republikaner und drei Demokraten, unterzeichneten diese Woche ein Schreiben an US-Außenminister Antony Blinken, in dem sie ihre Besorgnis über die zunehmende Verfolgung religiöser Minderheiten in Algerien zum Ausdruck bringen und zum Handeln auffordern. Protestanten und Ahmadiyya-Muslime wurden in jüngster Zeit aufgrund der Blasphemiegesetze des Landes für angeblich religiös anstößige Handlungen verfolgt. Die Regierung hat es auch versäumt, zahlreiche protestantische Kirchen, die seit 2018 systematisch geschlossen wurden, wieder zu öffnen.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens diskriminiert werden. Die offen zur Schau gestellte Feindseligkeit gegenüber religiösen Minderheiten, die wir in Algerien erleben, sind bewusste Versuche, die Ausbreitung des Christentums zu unterdrücken, und stellen einen Angriff auf die Religionsfreiheit aller Menschen dar. Jeder Mensch hat das Recht, seinen Glauben frei zu wählen und ihn in der Öffentlichkeit oder privat zu praktizieren, ohne Angst vor Verfolgung. Wir fordern die Vereinigten Staaten auf, Druck auf die algerische Regierung auszuüben, um diese grundlegende Freiheit zu schützen, die allen Menschen garantiert ist“, sagte Kelsey Zorzi, Director of Advocacy for Global Religious Freedom bei ADF International.

 

Religiöse Diskriminierung hält in ganz Algerien an

Die gezielte Kampagne zur Schließung von Kirchen in Algerien hat dreizehn Kirchen dazu gezwungen, ihre Türen zu schließen und droht fünfzig weiteren Gotteshäusern, dasselbe zu tun. Zu den geschlossenen Kirchen gehört die Full Gospel Church of Tizi-Ouzou, die mit über 1.200 Mitgliedern die größte protestantische Kirche in Algerien ist. Sie ist seit 2019 geschlossen geblieben.

Algerische Gerichte haben auch Mitglieder der Ahmadiyya-Gemeinschaft wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Glaubens verfolgt. Im Dezember 2020 wurden Dutzende von Ahmadis vor Gericht gestellt und verurteilt, weil sie angeblich den Propheten Mohammad beleidigt, Flugblätter verteilt und ohne Registrierung Gottesdienste abgehalten haben sollen, obwohl den Ahmadis der offizielle Religionsstatus verweigert wird.

In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung erklärte Anurima Bhargava, Vorsitzende der United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF), dass „neue Verurteilungen und harte Strafen gegen Ahmadi-Muslime in Algerien eine systematische und anhaltende Verfolgung aus religiösen Gründen zeigen“ und dass „die US-Regierung die algerische Regierung auffordern sollte, schnell zu handeln, um diesen beunruhigenden Trend umzukehren“.

 

Verstoß gegen internationales und nationales Recht

Algerien ist Unterzeichner des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Dieser internationale Menschenrechtsvertrag garantiert das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Auch die algerische Verfassung garantiert die Gewissens-, Meinungs- und Kultusfreiheit. Diese jüngsten Maßnahmen gegen religiöse Minderheiten verstoßen sowohl gegen internationales als auch gegen nationales Recht.

Ausländische Regierungen und die internationale Gemeinschaft werden diese Diskriminierung durch die algerische Regierung weiterhin anprangern. Anfang dieses Jahres empfahl die USCIRF in ihrem Jahresbericht 2020, Algerien für die „Special Watch List“ des US-Außenministeriums zu empfehlen, weil es schwere Verletzungen der Religionsfreiheit begeht oder toleriert.

Der Brief, der von den Senatoren Marco Rubio (R-FL), Tim Kaine (D-VA), Thom Tillis (R-NC), Cory Booker (D-NJ) und Ben Cardin (D-MD) unterzeichnet wurde, sendet eine ähnliche Botschaft: dass die internationale Gemeinschaft aufmerksam ist. In dem Brief wird Minister Blinken aufgefordert, die Besorgnis über die Religionsfreiheit bei hochrangigen algerischen Beamten zur Sprache zu bringen.

In dem Brief schreiben die Senatoren: „Im Dezember 2020 verabschiedete der Kongress mit überwältigender Mehrheit eine überparteiliche Resolution, die die Abschaffung von Gesetzen gegen Blasphemie, Ketzerei und Apostasie in der ganzen Welt fordert. In diesem Sinne bekräftigen wir unsere tiefe Besorgnis über die Behandlung religiöser Minderheiten in Algerien und erkennen an, dass die Freiheit, seinen Glauben frei auszuüben, einer der heiligsten Werte unserer Nation und ein universelles Menschenrecht ist.“

Ähnliche Aktionen werden gleichzeitig rund um den Globus organisiert, unter anderem im britischen und im Europäischen Parlament. Die koordinierten, globalen Bemühungen sollen eine klare Botschaft aussenden, dass die Diskriminierung religiöser Minderheiten von der internationalen Gemeinschaft nicht toleriert wird.

Pakistan: Freispruch für christliches Ehepaar im Todestrakt

  • Oberstes Gericht spricht pakistanisches Ehepaar von Blasphemie-Anklage frei und hebt Todesurteil einer unteren Instanz auf
  • Die Eltern von vier Kindern wurden sieben Jahre lang im Todestrakt gefangen gehalten

PUNJAB (12 Juni 2021) – Das Oberste Gericht in Lahore hat das Todesurteil gegen ein katholisches pakistanisches Ehepaar am 3. Juni aufgehoben. Ein Sitzungsgericht hatte Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel im Jahr 2014 wegen Blasphemie zum Tod verurteilt.

„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, das Todesurteil gegen Shagufta und Shafqat aufzuheben. Das ist ein großer Schritt vorwärts für die Religionsfreiheit in Pakistan. Dieser Fall verdeutlicht die Brutalität der pakistanischen Blasphemie-Gesetze. Ein Ehepaar musste trotz schlussendlichem Freispruch sieben Jahre lang im Gefängnis ausharren. Wir hoffen, dass diese Entscheidung einen Präzedenzfall schafft. Insbesondere, indem sie zeigt, wie mit der Bewertung der Beweislage in Blasphemiefällen umgegangen werden muss“, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die das Paar unterstützt.

Todesurteil wegen Blasphemie-Vorwürfen

Das Ehepaar hatte mit seinen vier Kindern auf einem Missionsgelände der Gojra-Kirche im pakistanischen Punjab in Armut gelebt. Am 18. Juni 2013 wurden angeblich blasphemische Textnachrichten von einem Telefon, das auf Shagufta Kausars Namen registriert gewesen sein soll, an einen Kleriker und einen Anwalt geschickt. Kausar und ihr Ehemann Shafqat Emmanuel wurden am 21. Juli 2013 verhaftet und wegen Blasphemie angeklagt. Das Paar kann weder lesen, schreiben, noch Englisch sprechen. Sie waren daher höchstwahrscheinlich nicht in der Lage Textnachrichten zu schreiben. Es ist unklar, wer die Nachrichten verschickt hat und aus welchem Grund.

Auf Blasphemie steht in Pakistan die Todesstrafe. Obwohl noch niemand formell dafür hingerichtet wurde, sind Dutzende von gewalttätigen Gruppen getötet worden, nachdem sie des Verbrechens beschuldigt wurden. Emmanuel war gefoltert worden, um ein falsches Geständnis abzulegen. Sie schlugen ihn und drohten, Kausar auszuziehen und sie nackt durch die Stadt gehen zu lassen. Ein Sitzungsgericht verurteilte Kausar und Emmanuel zum Tod. Sie legten Berufung beim Obersten Gericht in Lahore ein, welches sie nun freigesprochen hat.

 

Lebensgefahr trotz Freispruch

Der Anwalt des Paares, Saif Ul Malook, betonte die Probleme im Zusammenhang mit Blasphemie- Anschuldigungen, selbstbei Fällen, die schließlich mit einem Freispruch enden, und sagte:

„Shagufta und Shafqat sind unglaublich erleichtert, dass sie endlich von diesen unbegründeten Blasphemie-Anklagen freigesprochen wurden. Die vielen Verzögerungen bei der Anhörung ihrer Berufung haben ihnen viel Leid zugefügt. Diese Fälle sind aufgrund der Sicherheitsbedenken sehr schwierig zu verhandeln. Es besteht eine echte Bedrohung für das Leben der Mandanten und der Anwälte.“

Kausar war im selben Gefängnis wie Asia Bibi inhaftiert. In einem Fall, der weltweit Schlagzeilen machte, wurde Bibi der Blasphemie beschuldigt. Acht Jahre lang wurde sie in einer Todeszelle festgehalten, bis sie 2018 freigesprochen wurde. Ihr Fall dient als bekanntes Beispiel für die aktuelle Bedrohung religiöser Minderheiten in der Region. Nach ihrem Freispruch kam es in ganz Pakistan zu gewalttätigen Demonstrationen, bei denen ihr Leben bedroht wurde. Sie war gezwungen aus dem Land zu fliehen.

 

Europäisches Parlament forderte die Aufhebung des Todesurteils

Am 29. April verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, in der es „die pakistanischen Behörden auffordert, Shafqat Emmanuel und Shagufta Kausar sofort und bedingungslos freizulassen und ihr Todesurteil aufzuheben“. Außerdem „fordert es Pakistan auf, die Paragraphen 295-B und C des nationalen Strafgesetzbuches aufzuheben und die Rechte auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit im ganzen Land zu respektieren und zu wahren und die Anwendung von Blasphemie Gesetzen effektiv zu verbieten.“ Lesen Sie die vollständige Resolution „Blasphemie Gesetze in Pakistan, insbesondere der Fall von Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel“ hier.

Wir dürfen unsere Augen nicht vor der Not verschließen, in der sich Christen heute befinden

  • US-Kommission für internationale Religionsfreiheit veröffentlicht Jahresbericht
  • „Systematische, anhaltende und ungeheuerliche“ Verletzungen der Religionsfreiheit in 14 Ländern festgestellt

WASHINGTON DC (21. April 2021) – Nach wie vor ist Religionsfreiheit weltweit in Gefahr – so lautet das Ergebnis der United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF), die vor kurzem ihren Jahresbericht veröffentlichte. Der Bericht qualifiziert 14 Länder als „besonders besorgniserregende Länder“ wegen ihrer „systematischen, andauernden und ungeheuerlichen“ Verletzungen der Religionsfreiheit und empfiehlt für 12 weitere Länder, deren Entwicklung genau zu beobachten.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei wählen und sie öffentlich und privat ausüben zu können, ohne Angst vor Verfolgung. Die anhaltende Diskriminierung von Christen und anderen religiösen Minderheiten verletzt dieses Recht. Der Jahresbericht der USCIRF zeigt die schlimmsten Übergriffe gegen Menschen mit und ohne Glauben und ist eine wichtige Informationsquelle für Anwälte und Regierungen. Wir hoffen, dass die US-Regierung den Bericht ernstnimmt und bei der Ausrichtung ihrer Außenpolitik ernstnimmt“, sagte Kelsey Zorzi, Leiterin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International.

 

Religiöse Verfolgung weit verbreitet

Der aktuelle Jahresbericht untersucht Verletzungen der Religionsfreiheit weltweit, aber auch Fortschritte, wie sie etwa im Jahr 2020 in 26 Ländern festgestellt wurden, und bietet unabhängige Empfehlungen für die US-Außenpolitik. So empfiehlt die USCIRF dem US-Außenministerium, Burma, China, Eritrea, Indien, Iran, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Syrien, Tadschikistan, Turkmenistan und Vietnam als „besonders besorgniserregende Länder“ einzustufen. Zudem empfiehlt die Kommission, Afghanistan, Algerien, Aserbaidschan, Kuba, Ägypten, Indonesien, Irak, Kasachstan, Malaysia, Nicaragua, die Türkei und Usbekistan auf die „Special Watch List“ des State Department zu setzen.

Im Sudan, in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) und in Bahrain konnte die Kommission positive, wenn auch zaghafte Schritte in Richtung Religionsfreiheit feststellen. In anderen Ländern jedoch verschlechterte sich die Lage der Religionsfreiheit.

Viele Länder nutzen die COVID-19-Pandemie als Vorwand, um religiöse Diskriminierung zu verschärfen. So stellte die USCIRF fest, dass die Verletzungen der Religionsfreiheit in China, Nigeria und Indien am schlimmsten sind.

In den letzten Jahren hat USCIRF die Gräueltaten der chinesischen Regierung gegen uigurische Muslime in der Provinz Xinjiang scharf kritisiert. Daraufhin belegte China Anfang des Jahres Gayle Manchin und Tony Perkins, Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender von USCIRF, mit Sanktionen.

 

Einsatz für Verfolgte

2020 gab es viele neue Kampagnen, um die Religionsfreiheit weltweit besser zu schützen. So wurde zum Beispiel zum zweiten Mal der „Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben“ begangen. Die Vereinten Nationen haben diesen Tag ins Leben gerufen und möchten daran erinnern, dass jeder Mensch das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit hat.

In ähnlicher Weise veranstaltete das polnische Außenministerium im November 2020 das dritte Ministertreffen zur Förderung der Religionsfreiheit. Bei dem Treffen erzählten Verfolgte ihre bewegenden Geschichten. Zudem wurde Anwälten und Regierungsvertretern die Möglichkeit zum Austausch geboten, um Ziele und Strategien zu diskutieren, wie religiöse Minderheiten und Menschen, die wegen ihrer Religion verfolgt werden, besser geschützt werden können.

Bei der Veröffentlichung des Jahresberichts lobte USCIRF die letzte US-Regierung für ihren Einsatz für die Religionsfreiheit und forderte die aktuelle US-Regierung unter Präsident Biden nachdrücklich dazu auf, es ihr gleichzutun, und etwa die Umsetzung des letztjährigen Präsidialerlasses zur „Förderung der weltweiten Religionsfreiheit“ weiter voranzutreiben.

Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, sagte: „Der jüngste USCIRF-Bericht erinnert uns daran, dass Menschen weltweit unter Verfolgung und Verletzung ihrer Grundrechte leiden. Christen sind davon am meisten betroffen. Wir dürfen unsere Augen nicht vor der Not verschließen, in der sich Christen tagtäglich und überall auf der Welt befinden.“

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Wer Falsches glaubt, wird ausgewiesen

Die politischen Entwicklungen in der Türkei setzt religiöse Minderhheiten zunehmend unter Druck. Christliche Pastoren und ihre Familien gelten als unerwünscht – zumindest für die Machthaber. Unter dem Deckmantel vager Einwanderunsgesetze, hindert man Menschen wie David Byle daran, über ihren Glauben in der Öffentlichkeit zu sprechen.

Von einem Tag auf den anderen, die Heimat verlassen zu müssen. Was sich anhört wie ein Albtraum, wurde für David Byle Realität. In der Türkeit hatte sich der kana-disch-amerikanische Christ gemeinsam mit seiner deutschen Frau über 19 Jahre hinweg sein Leben aufgebaut. Hier knüpfte er Freundschaften, kaufte sein Haus, hier zog er seine fünf Kinder groß. Und hier predigte er über seinen christlichen Glauben, zumeist an öffentlichen Orten. „Wenn wir öffentlich über unseren Glauben sprachen, blieben die Leute stehen und hörten zu. Sie wollten mehr hören, mehr über Jesus erfahren.

In Istanbuls Straßen erfährt man sel-ten etwas über das Chrsitentum. Das Interesse bei den Menschen war groß. Die Regierung wollte uns lieber zum Schweigen bringen aber wir übten nur unser Recht auf Religionsfreiheit aus“, so David. Die türkische Verfassung und Gesetzeslage kennt er gut. Im Laufe seiner Missionstätigkeit sah er sich schon mit einer ganzen Reihe kurzfristiger Festnahmen, Verhören und versuchten Abschiebungen konfrontiert.

 

Des Landes verwiesen

Bereits 2016 erhielt Byle einen kaum begründeten Bescheid, wonach er die Türkei unverzüglich verlassen müsse. Er bekämpfte diesen Bescheid. Sein Aufenthalt war bis zur endgültigen Entscheidung rechtmäßig. Dennoch holte ihn eines Tages die Polizei. Man inhaftierte David einen Tag nach der medienwirksamen Freilassung des US-amerikanischen Pastors Andrew Brunson aus einem türkischen Gefängnis im Oktober 2018.

Er blieb nicht lang in Haft. Man teilte ihm mit, er hätte innerhalb von fünfzehn Tagen das Land zu verlassen. Dem beugte er sich. David reiste vorerst aus.

Als er versuchte, zu seiner Familie zurückzukehren, wurde ihm die Einreise in die Türkei verwehrt. Die Behörden sehen in ihm eine „Bedrohung der Ordnung und Sicherheit“. Als nun das Höchstgericht endlich seinen Fall aufgriff, schloss es diesen umgehend, da sich David nicht mehr im Land befand. Er und alle, die ihn geistlich und finanziell über die Jahre hinweg unterstützt hatten, wurden um ihr Recht betrogen.

„Hier wird das Einwanderungsrecht dazu missbraucht, einen Menschen an der Ausübung seiner Religionsfreiheit zu hindern.“ Lidia Rieder, Juristin bei ADF International

 

Grundrechte schützen

ADF International vertritt Byle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um ihm eine Rückkehr zu ermöglichen. „Die systematische Unterdrückung durch die türkischen Behörden, unter der David und andere ausländische Christen leiden, soll die Ausbreitung des Christentums eindämmen. Das ist ein Angriff auf die Religionsfreiheit. Dabei verpflichtete sich die Türkei diese zu verteidigen“, so Lidia Rieder, Juristin bei ADF International. Davids Arbeit als Missionar werde sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch von der türkischen Verfassung ge-schützt. Sie wurde aber dennoch zum Grund für die Ausweisung und das Einreiseverbot.

 

Zunehmende Verfolgung

Für Byle begann alles in der türkischen Hauptstadt Istanbul, wo er als Straßenprediger seine Missionsarbeit startete. Mit kleinen Showeinlagen, Pantomime und Puppenspiel erklärte er Interessierten, was es mit diesem Jesus auf sich hätte. Manchmal versammelten sich Menschentrauben um ihn zu hören. Seit 2007 litt er unter der zunehmenden Verfolgung durch die Autoritäten, die seine Tätigkeit nicht gut hießen. Man sperrte ihn vier Mal ein. Einmal wurde er auf offener Straße verhaftet, ein ander Mal kam ein Polizeitrupp in der Nacht in sein Haus und nahm ihn mit. Das entmutigte David nicht. Er sieht es als Teil seiner Aufgabe und erzählt auch von vielen tollen Gesprächen in den Gefängnissen. Generell fühlten sich seine Familie und er immer wohl in der Türkei. Auch weil er auf offene Ohren stieß: „Einmal predigte ich in Istanbul in der Nähe einer großen Moschee. Jemand verriet das den Imamen. Sie kamen und beschimpften mich. Aber ich musste gar nicht darauf reagieren, da viele im Publikum plötzlich anfingen, mich zu verteidigen.“ Er sehne sich nach dem Tag, wieder türkischen Boden betreten zu dürfen, so David. Aktuell harrt er der Dinge in Berlin, wo er ebenfalls seiner Missionstätigkeit nachgeht. Er ist kein Einzelfall. Deshalb hofft er, dass seine Klage am Europäischen Gerichtshof allen Christen in der Türkei hilft, ihr Recht auf Glaubensfreiheit ausleben zu dürfen. In aller Öffentlichkeit.

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Missionare hinter Gittern

Zugegeben, manche Menschen machen sich selbst das Leben unnötig schwer. Etwa wenn sie partout in Grönland leben möchten, wo Temperaturen die meiste Zeit unter dem Gefrierpunkt sind. Oder wenn sie in die Wildnis ziehen, wo sie weder Zugang zu Strom noch fließendem Wasser haben.

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Zwangsverheiratet: Maira (14) hofft auf Osterwunder

  • Pakistanische Christin versteckt sich vor Entführer während Anwälte für Annullierung ihrer Zwangsehe kämpfen
  • Verfolgte Christen sind besonders vor Feiertagen über zunehmende Gewalt besorgt

WIEN (1 April 2021) – Maira* freute sich zu Ostern immer besonders auf die Lieder beim feierlichen Gottesdienst. Doch dieses Jahr wird sie nicht in ihrer Kirche singen. Stattdessen muss sich verstecken. Maira war entführt und zur Heirat mit einem viel älteren muslimischen Mann gezwungen worden. Gewaltsame „Bekehrungen” und Zwangsehen betreffen in Pakistan jedes Jahr rund 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten.

Maira musste dies am eigenen Leib erfahren. Sie konnte ihrem Entführer zwar entkommen – aber erst nachdem dieser sie geschlagen, erpresst und gewaltsam zur Eheschließung und zur Abkehr von ihrem christlichen Glauben gezwungen hatte. Als sie vor Gericht ging, entschied das Gericht in Lahore zunächst, dass Maira zu ihrem Peiniger und Ehemann zurückkehren müsse. Gemeinsam mit der pakistanischen Anwältin Sumera Shafiq versucht ADF International nun Maira zu helfen und die Ehe zu annullieren. Maira musste sich bereits mehrere Monate mit ihrer Familie verstecken.

„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Die Zunahme von Gewalt an christlichen Minderheiten rund um Feste wie Weihnachten und Ostern ist besorgniserregend. Frauen sind besonders gefährdet. Zurzeit wird dem Thema ‚Gewalt gegen Frauen‘ internationale Aufmerksamkeit gewidmet. Gerade christliche Frauen sind aufgrund ihres Glaubens Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Sie sehen sich mit extremer Gewalt, Drohungen, Versklavung, Entführungen, Zwangsheirat und selbst Vergewaltigung konfrontiert. Wir müssen alles unternehmen, um die religiöse Verfolgung von Frauen und Mädchen zu stoppen“, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International.

Die internationale Staatengemeinschaft muss Mädchen wie Maira schützen

Pakistan zählt zu den gefährlichsten Orten für christliche Frauen. Besonders religiöse Minderheiten sind von Zwangskonversionen betroffenen. Mädchen und Frauen werden entführt, erpresst, und erfahren sexuelle Gewalt. Die lokalen Behörden schauen oft tatenlos zu oder helfen den Tätern aktiv. Viele Richter ignorieren das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, welches ein Mindestalter von sechzehn Jahren festsetzt.

„Die internationale Gemeinschaft muss tätig werden und etwas gegen die grausamen Menschenrechtsverletzungen in Pakistan unternehmen. Mairas Geschichte ist kein Einzelfall – tausende Mädchen leiden jedes Jahr unter einem ähnlichen Schicksal. Das darf so nicht weitergehen. Jeder hat das Recht seinen Glauben frei zu wählen und auszuüben, ohne deshalb in der Angst vor Gewalt leben zu müssen. Jeder Staat muss sicherstellen, dass seine nationalen Gesetze und Maßnahmen auch in Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Religionsfreiheit stehen“, so Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International.

*Name aus Sicherheitsgründen geändert

Todesgefahr bei Abschiebung – Pakistani wendet sich an Europas Höchstgericht

Zusammenfassung

  • Schweizer Behörden verweigern Asyl für verfolgten Christen aus Pakistan
  • Blasphemiegesetze in Pakistan verschlimmern Situation von Minderheiten

STRASSBURG (24. März 2021) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist die letzte Chance für einen pakistanischen Staatsbürger, der in der Schweiz vergeblich um Asyl angesucht hat. Der Mann – bekannt unter den Initialen „M.A.M“ – war vom Islam zum Christentum konvertiert und fürchtet, im Falle einer Abschiebung, religiöse Verfolgung. Die Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt ihn vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dokumentiert die Christenverfolgung in Pakistan. Die Entscheidungen des Gerichts wirken sich auf mehr als 800 Millionen Europäer in 47 Ländern aus.

„Niemand soll aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Drakonische Strafen erwarten jedoch jeden in Pakistan, der gegen die bestehenden Blasphemiegesetze verstößt. Christen und andere religiöse Minderheiten leiden dort unter zunehmender Verfolgung. Christliche Konvertiten sind besonders von Gewalt und Diskriminierung bedroht, da der Abfall vom islamischen Glauben mit harten Strafen geahndet wird. Bisher wurden diese Tatsachen im Asylfall von M.A.M. von nationalen Gerichten ignoriert. Wir unterstützen ihn nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, sagte Jennifer Lea, Juristin bei ADF International und Expertin für Menschenrechte.

Christliche Konvertiten bedürfen des Schutzes der internationalen Staatengemeinschaft

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Konversion von M.A.M. glaubwürdig sei. Sie stehe nicht im Zusammenhang mit seinem Asylantrag. Dennoch, weder sein Leben noch sein Recht auf Glaubensfreiheit stünden im Falle einer Abschiebung in Gefahr. Auch Folter hätte er keine zu befürchten.

Laut World Watch List, gehört Pakistan zu jenen fünf Staaten mit der intensivsten Christenverfolgung.  Auf Blasphemie steht die Todesstrafe.

Prominentestes Beispiel für die Christenverfolgung in Pakistan ist Asia Bibi. Sie war der Gotteslästerung angeklagt und wurde bis zu ihrem Freispruch acht Jahre lang in einer Todeszelle festgehalten. Nach ihrer Freilassung kam es in ganz Pakistan zu gewalttätigen Demonstrationen. Asia Bibi erhielt zahlreiche Morddrohungen. Massiver internationaler Druck ermöglichte es ihr schließlich in Kanada Asyl zu erlangen.

Zwangsheirat für Minderjährige

Partneranwälte von ADF International unterstützen derzeit das Gerichtsverfahren von Maira. Das 14-jährige Mädchen wurde aufgrund ihres christlichen Glaubens entführt, erpresst und zwangsverheiratet. Dazu wurde sie gezwungen zum Islam zu konvertieren. Aktuell muss sie sich verstecken und hofft, dass das Gericht ihre Heiratsurkunde annulliert und sie nicht zurück zu ihrem Peiniger schickt.  Leider trifft dieses oder ein ähnliches Schicksal jedes Jahr in Pakistan rund 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten.

„Internationales Recht schützt die öffentliche Ausübung des Glaubens. In Pakistan droht aber schon allein für den Versuch von Christen, mit muslimischen Nachbarn oder Freunden über ihren Glauben zu sprechen, die Todesstrafe. Die Fälle von Asia und Maira haben zwar international Aufmerksamkeit erregt, sind aber bei weitem keine Einzelfälle. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies auch erkennt und M.A.M. vor den Gefahren in Pakistan schützt“, sagte Tehmina Arora. Die indische Anwältin leitet die Arbeit vom ADF International in Asien.

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Indien: Christenverfolgung im Namen des Gesetzes

Pastor Vimal (Name zum Schutz der Person geändert) leitete eine Gebetsrunde mit zehn anderen Christen in einem Privathaushalt in der indischen Stadt Azamgarh, als die Gruppe plötzlich von der Polizei unterbrochen und die Versammlung aufgelöst wurde. Einige Gegner der Christen hatten die Polizei angerufen und vorgegeben, dass bei dieser Gebetsrunde Menschen gewaltsam zur Bekehrung zum Christentum gezwungen würden. Bald umzingelte auch ein Mob von 60 gewaltbereiten Aufrührern das Haus und forderte die Inhaftierung der Christen.

Obwohl die Polizei anwesend war, gelang es dem Mob, das Haus zu stürmen, die anwesenden Christen zu verprügeln und einige von ihnen sogar mit Gürteln auszupeitschen. Nicht einmal Pastor Vimal konnte vor den Angreifern in Sicherheit gebracht werden. Er flehte die Polizei vergeblich an, wenigstens die Frauen und Kindern vor den Schlägen zu schützen.

Anstatt den Christen zu helfen, verhaftete die Polizei Pastor Vimal und zwei weitere Christen. Gegen sie wurde eine Anzeige nach dem indischen Anti-Bekehrungsgesetz und dem indischen Strafgesetzbuch erstattet.

Im Gefängnis waren die Christen den Schlägen wieder ungeschützt ausgeliefert. Es war so schlimm, dass sie ihre Zeit im Gefängnis als „Hölle auf Erden“ bezeichnen. Pastor Vimal kann die Gewalt gegen ihn und seine Mitchristen immer noch nicht verarbeiten – und das alles nur, weil er gemeinsam mit anderen Christen betete.

Der junge Pastor war im Jahr 2013 – damals noch 25 Jahre alt – nach einem Gebet auf wundersame Weise von einer Krankheit erlöst worden. Nach dieser Erfahrung wollte er sein Leben Jesus schenken und in Seinem Namen den Mitmenschen dienen. Nun muss er befürchten, durch das Anti-Bekehrungsgesetz in seinem durch die indische Verfassung eigentlich geschützten Recht auf Religionsfreiheit verletzt zu werden.

Partneranwälte von ADF India reagierten auf das Hilfegesuch eines Freundes von Pastor Vimal und beantragten seine Freilassung auf Kaution. Nach zwei Wochen konnten Pater Vimal und die zwei anderen Christen am 5. Jänner 2021 das Gefängnis endlich verlassen.

ADF India unterstützt Pastor Vimal und seine Freunde nach ihrer Freilassung. Das Eindringen in die Gebetsrunde, die Inhaftierung der Christen und die ihnen zugefügte Demütigung ist eine direkte Verletzung ihrer verfassungsrechtlich geschützter Freiheitsrechte. Es ist besonders besorgniserregend, dass von den 279 gezählten Gewalttaten gegen Christen, die im Jahr 2020 in Indien gezählt wurden, ganze 70 auf den Bundesstaat Uttar Pradesh entfallen.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden. Die indische Verfassung schützt das Recht auf Religionsfreiheit“, sage Tehmina Arora, Leiterin von ADF India. Partneranwälte von ADF India haben die Vertretung von Pastor Vimal und seinen Freunden übernommen und beantragt, das Anti-Bekehrungsgesetz für rechtswidrig zu erklären sowie weitere Bestimmungen aufzuheben. Doch solange das Gesetz in Kraft ist, wird es weiterhin für die Verfolgung der christlichen Minderheit missbraucht.

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Internationaler Frauentag: 14-jährige Maira hofft endlich auf Freiheit

Zusammenfassung

  • Jedes neunte Mädchen in Entwicklungsländern wird bereits vor ihrem 15. Geburtstag verheiratet; Mädchen aus religiösen Minderheiten sind besonders gefährdet
  • 14-jährige Maira, Opfer einer erzwungenen „Konvertierung“, muss sich verstecken, während ein Anwaltsteam mit Unterstützung von ADF International daran arbeitet, die Heiratsurkunde zu annullieren

WIEN (5. März 2021) – Auch an diesem Internationalen Frauentag müssen christliche Mädchen in Pakistan immer noch um ihre Sicherheit fürchten. Maira Shabaz weiß um die Realität der Gefahren in ihrem Land leider nur zu gut. Ihr gelang es zwar, ihrem Entführer gerade noch zu entkommen – aber erst nachdem dieser sie verprügelt, erpresst, gegen ihren Willen geheiratet und sie zur Abkehr von ihrem christlichen Glauben gezwungen hatte.

Dennoch ordnete das Höchstgericht in Lahore zunächst an, dass sie ihrem Entführer „zurückgegeben“ werden muss.

Nun ist sie seit einigen Monaten mit ihrer Familie untergetaucht. In Zusammenarbeit mit der örtlichen Anwältin Sumera Shafiq versucht ADF International, die Heiratsurkunde zu annullieren.

„Niemand darf wegen seines Glaubens verfolgt werden. In Pakistan werden junge christliche Mädchen entführt und durch Zwangsverheiratung konvertiert, nur wegen ihrer Religionszugehörigkeit. Der Fall von Maira ist nur eines von vielen schockierenden Beispielen für diese Praktiken. Wir hoffen, dass die internationale Gemeinschaft endlich die Augen öffnet und hilft, Christen und andere Minderheiten zu schützen, die zu den verletzlichsten Gruppen im Land gehören“, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung für ADF International in Asien.

 

Internationale Gemeinschaft muss Mädchen wie Maira schützen

Nach Angaben von UN Women sind weltweit bereits 700 Millionen Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet worden. In Entwicklungsländern wird sogar jedes dritte Mädchen vor seinem 18. Geburtstag und jedes neunte Mädchen vor seinem 15. Geburtstag verheiratet.

Für christliche Frauen zählt Pakistan zu den gefährlichsten Orten weltweit. Der Fall von Maira Shabaz zeigt das schreckliche Problem der Zwangskonvertierung durch Heirat, von dem jedes Jahr um die 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten in dem asiatischen Land betroffen sind.

Die Täter entführen die Mädchen, um sie anschließend zu vergewaltigen und zu erpressen. Lokale Behörden helfen den Opfern jedoch nur selten, sondern sind häufig sogar mitschuldig. Tatsächlich gibt es in Pakistan sogar ein Gesetz, das das gesetzliche Mindestheiratsalter für Mädchen bei 16 Jahren festlegt. Leider wird diese Bestimmung von den Gerichten kaum beachtet.

„Die internationale Gemeinschaft muss endlich Maßnahmen ergreifen, um solche grausamen Verletzungen der Grundrechte in Pakistan zu verhindern. Mairas Fall ist nur eines von vielen Beispielen dafür, womit religiöse Minderheiten in dem Land tagtäglich zu kämpfen haben, und das darf nicht länger unbemerkt bleiben. Jeder Mensch hat das Recht, seinen Glauben frei wählen und ausüben zu können, ohne Angst vor Gewalt. Jeder Staat ist dafür verantwortlich, dass die nationalen Gesetze und ihre Anwendung im Einklang mit dem völkerrechtlich festgelegten Schutz auf Religionsfreiheit stehen“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International.

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Völkermord in Myanmar: Menschenrechtsgruppen setzen sich nach Militärputsch bei UN-Menschenrechtsrat für religiöse Minderheiten ein

Zusammenfassung

  • Leid für Muslime, Christen und andere Gruppen – Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen endlich gestoppt werden
  • ADF International fordert kollektives Handeln der internationalen Staatengemeinschaft nach Machtübernahme durch Militär

GENF (12. Februar 2021) – Internationale Menschenrechtsgruppen fordern in Genf sofortiges Handeln, um die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen in Myanmar zu stoppen. In seiner Erklärung während der Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrates forderte Giorgio Mazzoli, der UN-Rechtsbeauftragte von ADF International, schnelles Tätigwerden, um die Verfolgung der Rohingya und anderer Minderheiten zu beenden und die Täter vor Gericht zu stellen.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden. Myanmar ist wieder in den Händen desselben Militärs, das seit August 2017 eine brutale und anhaltende Kampagne des Völkermordes gegen die muslimische Minderheit der Rohingya im Rakhine-Staat führt. Die allgegenwärtige und bereits lange andauernde Verfolgung richtet sich gegen Myanmars ethnische und religiöse Minderheiten, einschließlich der Christen, und ist ein trauriger Skandal für die Menschheit. Die Notlage wird sich immer weiter verschlimmern, wenn nicht rechtzeitig und entschlossen auf die rücksichtslose Missachtung der Menschenrechte durch die Tatmadaw reagiert wird“, sagte Mazzoli.

Sehen sie sich hier die Erklärung in voller Länge an:

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Völkermord zwingt alle Staaten zum sofortigen HandelnHandlen

Experten haben wiederholt davor gewarnt, dass in Myanmar Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord stattfinden. Nach der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes sollten eigentlich sofort Maßnahmen ergriffen werden, wenn ein Land dieses schwere Verbrechen begeht. Doch selbst nach der Machtübernahme durch das Militär am 1. Februar wurde kaum etwas unternommen. Die Menschenrechtsorganisation ADF International fordert nun den UN-Sicherheitsrat dazu auf, tätig zu werden; in Bezug auf die Einhaltung des internationalen Friedens ist dieser das mächtigste Organ der Vereinten Nationen.

„Die internationale Staatengemeinschaft sollte eine sofortige Rückkehr zu einer demokratischen Regierung in Myanmar fordern. Wir verlangen, dass der Sicherheitsrat endlich tätig wird und Maßnahmen zum Schutz der Demokratie und der Menschenrechte ergreift. Dazu zählen Sanktionen gegen die Militärführung und deren Unterstützer.  Die Verantwortlichen hinter den grausamen Menschenrechtsverletzungen müssen vor Gericht gestellt werden. Staats- und Regierungschefs sollten sich mit den verfolgten ethnischen und religiösen Minderheiten Myanmars solidarisieren. Der erste wichtige Schritt in diese Richtung wäre es, die Verfolgung der Rohingya als Völkermord zu qualifizieren“, sagte Mazzoli.

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