Für ein „Gedankenverbrechen“ festgenommen, durchsucht, verhört und angeklagt
Isabel Vaughan-Spruce stand still und friedlich auf einer öffentlichen Straße und betete.
Gedankenfreiheit

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Im Dezember 2022 nahm die Polizei in Birmingham (UK) eine Frau fest, weil diese „möglicherweise“ gebetet hat.
Isabel Vaughan-Spruce störte nieamanden, sie sprach nicht und trug nicht einmal ein Schild bei sich. Als die Polizisten sie fragten, ob sie bete, antwortete sie: „Ich bete möglicherweise in Gedanken.“
Daraufhin untersuchte sie die Polizei am gesamten Körper, nahm sie fest, verhörte sie auf der Polizeistation und zeigte sie dann an. Grund dafür ist eine Zensurzone, die vom Rat der Stadt Birmingham vor kurzem eingeführt wurde. Die Zensurzone
verbieten allen Menschen „Handlungen die als Zustimmung oder Ablehnung“ in Bezug auf Abtreibung wirken könnten. Das schließt auch „Gebet und Beratung“ ein.
„Es ist schrecklich und falsch, dass ich durchsucht, verhaftet, verhört und angeklagt wurde, nur weil ich in Gedanken gebetet habe. Zensurzonen sollen Belästigung verbieten. Aber Belästigung ist bereits illegal. Niemand sollte je belästigt werden. Was ich gemacht habe, war das Gegenteil von verletzend – ich habe einfach nur meine Gedankenfreiheit ausgeübt“, sagte Isabel Vaughan-Spruce nach ihrer Verhaftung.

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Zensurzonensind sind auch in Deutschland und Österreich im Gespräch.
In Deutschland steht die Leiterin der 40-Tage-für-das-Leben Gebetsgruppe aus Pforzheim, Pavica Vojnović, möglicherweise bald wieder vor Gericht. Vojnović hatte im August 2022 vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zweiter Instanz Recht bekommen. Sie hatte gegen die Verbannung ihrer Gebetsgruppe aus Hör- und Sichtweite einer Abtreibungsberatungsstelle geklagt. Trotz des klaren Berufungsurteils beabsichtigt die Stadt Pforzheim, Revision zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Die deutsche Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte vor kurzem an, sie arbeite „mit Hochdruck“ an Zensurzonen. Dafür wolle sie einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand schaffen. Schon seit längerem fordern Politiker wie beispielsweise Katja Mast (SPD) die Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen.
Im Fall von Isabel Vaughan-Spruce wurde ihr nicht ihre physische Präsenz in der Zensurzone zur Last gelegt, sondern der Umstand, dass sie still betete. Wäre sie am gleichen Ort gestanden und hätte an etwas anderes gedacht, hätte die Polizei sie nicht verhaftet.
Ihre Spende hilft:
die Kosten für die juristische Verteidigung von grundlegenden Freiheiten zu decken
Hunderten von Mandanten zu helfen, die Hilfe brauchen
den Einsatz für gerechte Gesetze, Urteile und Entscheidungen zu ermöglichen
#Zensiert
Im Dezember 2022 nahm die Polizei in Birmingham (UK) eine Frau fest, weil diese „möglicherweise“ gebetet hat.
Isabel Vaughan-Spruce störte nieamanden, sie sprach nicht und trug nicht einmal ein Schild bei sich. Als die Polizisten sie fragten, ob sie bete, antwortete sie: „Ich bete möglicherweise in Gedanken.“
Daraufhin untersuchte sie die Polizei am gesamten Körper, nahm sie fest, verhörte sie auf der Polizeistation und zeigte sie dann an. Grund dafür ist eine Zensurzone, die vom Rat der Stadt Birmingham vor kurzem eingeführt wurde. Die Zensurzone
verbieten allen Menschen „Handlungen die als Zustimmung oder Ablehnung“ in Bezug auf Abtreibung wirken könnten. Das schließt auch „Gebet und Beratung“ ein.
Zensurzonensind sind auch in Deutschland und Österreich im Gespräch.
In Deutschland steht die Leiterin der 40-Tage-für-das-Leben Gebetsgruppe aus Pforzheim, Pavica Vojnović, möglicherweise bald wieder vor Gericht. Vojnović hatte im August 2022 vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zweiter Instanz Recht bekommen. Sie hatte gegen die Verbannung ihrer Gebetsgruppe aus Hör- und Sichtweite einer Abtreibungsberatungsstelle geklagt. Trotz des klaren Berufungsurteils beabsichtigt die Stadt Pforzheim, Revision zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Die deutsche Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte vor kurzem an, sie arbeite „mit Hochdruck“ an Zensurzonen. Dafür wolle sie einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand schaffen. Schon seit längerem fordern Politiker wie beispielsweise Katja Mast (SPD) die Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen.
Im Fall von Isabel Vaughan-Spruce wurde ihr nicht ihre physische Präsenz in der Zensurzone zur Last gelegt, sondern der Umstand, dass sie still betete. Wäre sie am gleichen Ort gestanden und hätte an etwas anderes gedacht, hätte die Polizei sie nicht verhaftet.
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Alliance Defending Freedom (ADF) International Deutschland e.V.
IBAN: DE13 6001 0070 0971 3967 04
BIC: PBNKDEFF
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Gedankenfreiheit
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