Skip to content

Frei Beten.

Frei Denken.

Frei Beten.

Frei Denken. 

Für ein „Gedankenverbrechen“ festgenommen, durchsucht, verhört und angeklagt

Isabel Vaughan-Spruce stand still und friedlich auf einer öffentlichen Straße und betete.

Gedankenfreiheit

Unterstützen Sie das Recht auf Gedankenfreiheit

Mit Ihrer Spende verteidigen Sie Gedanken-, Meinungs- und Religionsfreiheit auf der ganzen Welt. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

 
The current exchange rate is 1.00 GBP equals 1,00 EUR.
Zahlungsmethode auswählen
Persönliche Informationen

Kreditkarteninformation
Dies ist eine SSL-gesicherte Zahlung.
Reclaim Gift Aid

Gift Aid It!Add 25% more to your donation at no cost to you. A Gift Aid declaration allows ADF International to claim tax back on eligible donations. It means that for every £1 you donate to ADF International we can claim back 25p, at no extra cost to you.

By ticking the "Yes" box, I agree I would like ADF International to reclaim the tax on all qualifying donations I have made, as well as any future donations, until I notify them otherwise. I understand that if I pay less Income Tax and/or Capital Gains Tax than the amount of Gift Aid claimed on all my donations in that tax year I may be asked to pay any difference. I understand that ADF International will reclaim 25p of tax on every £1 that I give.

Spendensumme €50,00 One Time

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Im Dezember 2022 nahm die Polizei in Birmingham (UK) eine Frau fest, weil diese „möglicherweise“ gebetet hat.

Isabel Vaughan-Spruce störte nieamanden, sie sprach nicht und trug nicht einmal ein Schild bei sich. Als die Polizisten sie fragten, ob sie bete, antwortete sie: „Ich bete möglicherweise in Gedanken.“

Daraufhin untersuchte sie die Polizei am gesamten Körper, nahm sie fest, verhörte sie auf der Polizeistation und zeigte sie dann an. Grund dafür ist eine Zensurzone, die vom Rat der Stadt Birmingham vor kurzem eingeführt wurde. Die Zensurzone

verbieten allen Menschen „Handlungen die als Zustimmung oder Ablehnung“ in Bezug auf Abtreibung wirken könnten. Das schließt auch „Gebet und Beratung“ ein.

„Es ist schrecklich und falsch, dass ich durchsucht, verhaftet, verhört und angeklagt wurde, nur weil ich in Gedanken gebetet habe. Zensurzonen sollen Belästigung verbieten. Aber Belästigung ist bereits illegal. Niemand sollte je belästigt werden. Was ich gemacht habe, war das Gegenteil von verletzend – ich habe einfach nur meine Gedankenfreiheit ausgeübt“, sagte Isabel Vaughan-Spruce nach ihrer Verhaftung.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Zensurzonen sind auch in Deutschland und Österreich im Gespräch. 

In Deutschland steht die Leiterin der 40-Tage-für-das-Leben Gebetsgruppe aus Pforzheim, Pavica Vojnović, möglicherweise bald wieder vor Gericht. Vojnović hatte im August 2022 vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zweiter Instanz Recht bekommen. Sie hatte gegen die Verbannung ihrer Gebetsgruppe aus Hör- und Sichtweite einer Abtreibungsberatungsstelle geklagt. Trotz des klaren Berufungsurteils beabsichtigt die Stadt Pforzheim, Revision zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Die deutsche Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte vor kurzem an, sie arbeite „mit Hochdruck“ an Zensurzonen. Dafür wolle sie einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand schaffen. Schon seit längerem fordern Politiker wie beispielsweise Katja Mast (SPD) die Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen. 

Im Fall von Isabel Vaughan-Spruce wurde ihr nicht ihre physische Präsenz in der Zensurzone zur Last gelegt, sondern der Umstand, dass sie still betete. Wäre sie am gleichen Ort gestanden und hätte an etwas anderes gedacht, hätte die Polizei sie nicht verhaftet.

Ihre Spende hilft:

die Kosten für die juristische Verteidigung von grundlegenden Freiheiten zu decken

Hunderten von Mandanten zu helfen, die Hilfe brauchen

den Einsatz für gerechte Gesetze, Urteile und Entscheidungen zu ermöglichen

#Zensiert

Im Dezember 2022 nahm die Polizei in Birmingham (UK) eine Frau fest, weil diese „möglicherweise“ gebetet hat.

Isabel Vaughan-Spruce störte nieamanden, sie sprach nicht und trug nicht einmal ein Schild bei sich. Als die Polizisten sie fragten, ob sie bete, antwortete sie: „Ich bete möglicherweise in Gedanken.“

Daraufhin untersuchte sie die Polizei am gesamten Körper, nahm sie fest, verhörte sie auf der Polizeistation und zeigte sie dann an. Grund dafür ist eine Zensurzone, die vom Rat der Stadt Birmingham vor kurzem eingeführt wurde. Die Zensurzone

verbieten allen Menschen „Handlungen die als Zustimmung oder Ablehnung“ in Bezug auf Abtreibung wirken könnten. Das schließt auch „Gebet und Beratung“ ein.

Zensurzonensind sind auch in Deutschland und Österreich im Gespräch. 

In Deutschland steht die Leiterin der 40-Tage-für-das-Leben Gebetsgruppe aus Pforzheim, Pavica Vojnović, möglicherweise bald wieder vor Gericht. Vojnović hatte im August 2022 vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zweiter Instanz Recht bekommen. Sie hatte gegen die Verbannung ihrer Gebetsgruppe aus Hör- und Sichtweite einer Abtreibungsberatungsstelle geklagt. Trotz des klaren Berufungsurteils beabsichtigt die Stadt Pforzheim, Revision zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Die deutsche Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte vor kurzem an, sie arbeite „mit Hochdruck“ an Zensurzonen. Dafür wolle sie einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand schaffen. Schon seit längerem fordern Politiker wie beispielsweise Katja Mast (SPD) die Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen. 

Im Fall von Isabel Vaughan-Spruce wurde ihr nicht ihre physische Präsenz in der Zensurzone zur Last gelegt, sondern der Umstand, dass sie still betete. Wäre sie am gleichen Ort gestanden und hätte an etwas anderes gedacht, hätte die Polizei sie nicht verhaftet. 

Ihre Spende hilft:

die Kosten für die juristische Verteidigung von grundlegenden Freiheiten zu decken

Hunderten von Mandanten zu helfen, die Hilfe brauchen

den Einsatz für gerechte Gesetze, Urteile und Entscheidungen zu ermöglichen

Wenn Sie lieber per Banküberweisung spenden möchten:

Alliance Defending Freedom (ADF) International Deutschland e.V.

IBAN: DE13 6001 0070 0971 3967 04
BIC: PBNKDEFF
Überweisungszweck: ‘Spende an ADF International: Gedankenfreiheit’

Gedankenfreiheit

Unterstützen Sie das Recht auf Gedankenfreiheit

Mit Ihrer Spende verteidigen Sie Gedanken-, Meinungs- und Religionsfreiheit auf der ganzen Welt. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

 
The current exchange rate is 1.00 GBP equals 1,00 EUR.
Zahlungsmethode auswählen
Persönliche Informationen

Kreditkarteninformation
Dies ist eine SSL-gesicherte Zahlung.
Reclaim Gift Aid

Gift Aid It!Add 25% more to your donation at no cost to you. A Gift Aid declaration allows ADF International to claim tax back on eligible donations. It means that for every £1 you donate to ADF International we can claim back 25p, at no extra cost to you.

By ticking the "Yes" box, I agree I would like ADF International to reclaim the tax on all qualifying donations I have made, as well as any future donations, until I notify them otherwise. I understand that if I pay less Income Tax and/or Capital Gains Tax than the amount of Gift Aid claimed on all my donations in that tax year I may be asked to pay any difference. I understand that ADF International will reclaim 25p of tax on every £1 that I give.

Spendensumme €50,00 One Time

Wenn Sie lieber per Banküberweisung spenden möchten:

Alliance Defending Freedom (ADF) International Deutschland e.V.

IBAN: DE13 6001 0070 0971 3967 04
BIC: PBNKDEFF
Überweisungszweck: ‘Spende an ADF International: Gedankenfreiheit’