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„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“

§

Artikel 19 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Wir schützen Redefreiheit

Das Recht auf Redefreiheit gewährleistet den freien Austausch von Gedanken.

Seit 2010 waren wir an über 150 entscheidenden Fällen für Meinungsfreiheit beteiligt. – an Gerichten weltweit. 

„Insbesondere sogenannte „Hassrede“-Gesetze versuchen zurzeit die Meinungsfreiheit durch die Hintertür einzuschränken. Wir stellen sicher, dass der Meinungskorridor nicht enger wird und Zensur weiterhin ein Fremdwort bleibt.“

DR. FELIX BÖLLMANN – Rechtsanwalt und Senior Counsel bei ADF International

Rosa Lalor was arrested for praying silently during coronavirus lockdown

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“

§

Artikel 19 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Wir schützen Redefreiheit

Das Recht auf Redefreiheit gewährleistet den freien Austausch von Gedanken.

Seit 2010 waren wir an über 150 entscheidenden Fällen für Meinungsfreiheit beteiligt. – an Gerichten weltweit. 

„Insbesondere sogenannte „Hassrede“-Gesetze versuchen zurzeit die Meinungsfreiheit durch die Hintertür einzuschränken. Wir stellen sicher, dass der Meinungskorridor nicht enger wird und Zensur weiterhin ein Fremdwort bleibt.“

DR. FELIX BÖLLMANN – Rechtsanwalt und Senior Counsel bei ADF International

Kann ein stilles, friedliches Gebet eine Straftat sein?

#LetUsPray

Thema | Meinungs–, Versammlungs- und Religionsfreiheit

Nein, sagt Rosa Lalor, eine 76- jährige Großmutter aus Liverpool, die in der Nähe einer Abtreibungsklinik spazieren ging und dabei still betete. Mit der Unterstützung von ADF UK konnte sie die Haftstrafe, zu der sie wegen des Spaziergangs verurteilt wurde, erfolgreich anfechten. Die örtliche Polizei hat nun eingeräumt, dass die Verhaftung Lalors falsch und dass ihr Verhalten rechtmäßig war, da sie eine „nachvollziehbare Erklärung“ dafür gehabt habe, im Freien zu beten.

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„Ich hätte niemals gedacht, dass ich in einem demokratischen Staat wie Großbritannien einmal dafür verhaftet werden würde, im Stillen zu beten, während ich spazieren gehe…

In was für einer Gesellschaft leben wir, wenn Menschen dafür verhaftet werden können, mit einem einfachen und friedlichen Gebet in der Öffentlichkeit ihren Glauben zu bezeugen?“

– Rosa Lalor

Details zum Fall

Während des Lockdowns 2021 war Lalor bemüht, die offiziellen Maßnahmen und Regelungen einzuhalten. Für gewöhnlich ging sie täglich spazieren, was erlaubt war, und trug darüber hinaus sogar eine Maske, die nicht vorgeschrieben war, womit Lalor aber weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen wollte.

Während sie also am 24. Februar 2021 in der Nähe einer Abtreibungsklinik spazieren ging und dabei im Stillen betete – allein, mit Maske und im Abstand zu anderen -, sprach ein Polizist sie an und fragte sie, warum sie sich trotz der Ausgangsbeschränkungen im Freien aufhalte. Sie antwortete, dass sie spaziere und bete.

Daraufhin entgegnete der Polizist, dass Lalor sich nicht an einem religiösen Ort aufhalte. Ihre Begründung, zum Gebet im Freien zu sein, sei daher keine nachvollziehbare Erklärung, sondern Ausdruck des Protests.

Lalor wurde verhaftet, in einem Polizeiwagen festgehalten, angeklagt und zu einer Geldstrafe von 200 Pfund verurteilt. Begründet wurde dies mit einer damals geltenden, befristeten Maßnahme, laut der sämtliche Aktivitäten im Freien zur Eindämmung des Coronavirus verboten werden sollten.

„Das Recht auf Religionsausübung im öffentlichen Raum – stilles Gebet eingeschlossen – ist sowohl im britischen als auch im internationalen Recht ein geschütztes Grundrecht. Unabhängig von Corona-Maßnahmen oder anderen Gesetzgebungen gehört es zur Pflicht der Polizei, die Rechte von Frauen wie Rosa hochzuhalten, anstatt sie aufzuheben. Geschieht dies nicht, so stellen solche Verhaftungen Personen, die gesetzestreu handeln, vor quälende und langwierige Strafverfahren.

Dieses Phänomen wirkt wiederum abschreckend auf die Meinungs- und Religionsfreiheit im Gesamten“, sagte Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater von ADF UK.

Niemand darf strafrechtlich dafür verfolgt werden, öffentlich seinen Glauben auszuüben.

„Ich bin sehr froh darüber, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage nach einem langen und mühsamen Kampf um Gerechtigkeit endlich fallen gelassen hat. Mit der Unterstützung von ADF UK habe ich diese Herausforderung angenommen, um zu zeigen, dass jeder Mensch grundsätzlich das Recht darauf hat, zu beten und dies auch, wie ich, in der Öffentlichkeit tun zu können. Es war falsch vom Polizisten, mich darauf hinzuweisen, dass ich im öffentlichen Raum nicht beten dürfe. Es ist wichtig, dass die Beamten die grundlegende Religionsfreiheit respektieren und besser verstehen, wie sich dieses Recht bemerkbar macht, um eine wirklich tolerante Gesellschaft zu gewährleisten“, kommentierte Lalor.

Was ist das Recht auf Meinungsfreiheit noch wert – wenn es jederzeit durch „Hassrede“-Gesetze eingeschränkt werden kann, wie sie in ganz Europa zu finden sind? Und wer entscheidet darüber, was Sie noch sagen dürfen? Paul Coleman, Geschäftsführer und leitender Anwalt von ADF International, hat eine beeindruckende und alarmierende Sammlung europäischer „Hassrede“-Gesetze zusammengetragen und die mehr als 50 realen Rechtsfälle aus ganz Europa zeigen: Die Grenzen des Sagbaren werden schon lange schleichend enger gesetzt.

Bestellen Sie heute hier Ihr Exemplar „Zensiert“.

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