Meinungsfreiheit bestätigt: Belgisches Gericht kippt per Eilentscheidung Verbot für konservative Konferenz „NatCon“

  • Die Konferenz mit vielen bekannten Gästen wie Kardinal Ludwig Müller, Premierminister Viktor Orban, britische Außenministerin a.D. Suella Braverman und vielen anderen wurde gestern verboten.
  • Die Polizei umstellte den Veranstaltungsort und hinderte Redner und Teilnehmer am Zutritt.
  • Das Verbot aufgrund der „ethisch konservativen“ Sicht der Teilnehmer auf Abtreibung, Ehe und die EU wurde in einem Eilverfahren letzte Nacht mit Unterstützung von ADF International gekippt.  

Brüssel (17. April 2024) – Das höchste belgische Verwaltungsgericht (Conseil d’État) urteilte in der Nacht auf Mittwoch, dass die „NatCon“, die Konferenz für nationalen Konservatismus, stattfinden darf. Gestern wurde die Konferenz von den Behörden um 12:00 abgebrochen, der Veranstaltungsort von der Polizei umstellt und der Zutritt jeglicher Personen verhindert.

Mit Unterstützung durch ADF International klagten die Organisatoren gegen das Verbot. Im Urteil entschied das Gericht: „Artikel 26 der [belgischen] Verfassung gewährt jedem das Recht, sich friedlich zu versammeln“. Obwohl der Bürgermeister grundsätzlich befugt ist, im Falle einer „schwerwiegenden Störung des öffentlichen Friedens oder anderer unvorhergesehener Ereignisse“ polizeiliche Anordnungen zu treffen, war das Vorgehen in diesem Fall ungerechtfertigt.

“Die Art von autoritärer Zensur, die wir gerade erlebt haben, gehört zu den schlimmsten Kapiteln der europäischen Geschichte. Glücklicherweise hat der Gerichtshof schnell gehandelt.“

Das Gericht begründete dies damit, es sei unmöglich, „dass der Konferenz selbst eine friedensstörende Wirkung zugeschrieben wird.“ Vielmehr, so heißt es in der Entscheidung, „scheint die Bedrohung der öffentlichen Ordnung allein aus den Reaktionen abgeleitet zu sein, die die Organisation bei den Gegnern hervorrufen könnte.“

„Dunkler Fleck in der Geschichte der europäischen Demokratie“

Paul Coleman, Leitender Anwalt und Geschäftsführer bei ADF International sollte auch bei der Konferenz sprechen. Er sagte: „Indem das Verwaltungsgericht die Fortsetzung der Konferenz erlaubt hat, hat es sich auf die Seite der Menschenrechte geschlagen. Zwar haben gesunder Menschenverstand und Gerechtigkeit gesiegt, aber was gestern geschah, ist nichtsdestotrotz ein dunkler Fleck in der Geschichte der europäischen Demokratie. Kein Amtsträger sollte die Macht haben, eine freie und friedliche Versammlung zu unterbinden, nur weil er mit dem, was gesagt wird, nicht einverstanden ist.

Die Art von autoritärer Zensur, die wir gerade erlebt haben, gehört zu den schlimmsten Kapiteln der europäischen Geschichte. Glücklicherweise hat der Gerichtshof schnell gehandelt, um die Unterdrückung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu verhindern und damit diese wesentlichen Merkmale der Demokratie für einen weiteren Tag zu schützen.“

Schließung aufgrund von „ethisch konservativen“ Ansichten der Teilnehmer

Die Anweisung des Bürgermeisters, die Konferenz zu beenden und zu schließen gründete auf seiner persönlichen Einschätzung: NatCons „Vision ist nicht nur ethisch konservativ (z. B. Ablehnung der Legalisierung von Abtreibung, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften usw.), sondern auch auf die Verteidigung der „nationalen Souveränität“ ausgerichtet, was unter anderem eine „euroskeptische“ Haltung impliziert“.

Weiter sprach die Anweisung davon, dass einige Redner „als Traditionalisten gelten“ und die Konferenz „zur Vermeidung vorhersehbarer Angriffe auf die öffentliche Ordnung und den Frieden“ verboten werden muss.

Belgischer Premierminister verurteilt Brüsseler Vorgehen

Schon vor der Gerichtsentscheidung verurteilte der belgische Premierminister das Handeln der Brüsseler Behörden auf X: „Was heute im Claridge passiert ist, ist inakzeptabel. Die Gemeindeautonomie ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie, kann aber niemals die belgische Verfassung außer Kraft setzen, die seit 1830 die Rede- und Versammlungsfreiheit garantiert. Das Verbot politischer Versammlungen ist verfassungswidrig. Punkt.“

Schon vorher war die Konferenz von zwei Hotels nach politischem Druck verbannt worden. Schließlich fand die Veranstaltung in unmittelbarer Nähe des Europäischen Viertels statt.

Emir Kir, der Bürgermeister des Brüsseler Stadtteils Saint-Josse-ten-Noode, der für die Schließung der Veranstaltung durch die Polizei verantwortlich war, beschwerte sich, dass auf der Konferenz Persönlichkeiten der „konservativen, religiösen Rechten“ zu Gast waren. Kir selbst wurde im Januar 2020 aus der Sozialistischen Partei Belgiens (PS) ausgeschlossen, weil er sich mit Mitgliedern „rechtsextremer“ politischer Organisationen getroffen hatte, die die AKP-Regierung in der Türkei unterstützen, die wiederum für die Einschränkung der Religionsfreiheit und die Ausweisung christlicher Einwohner aus dem Land verantwortlich ist. 

„Es ist eine Schande“

Der belgische Anwalt Wouter Vaassen aus ADF Internationals Partnernetzwerk reichte den Eilantrag mit Unterstützung von ADF International beim Gericht ein. Mit Blick auf die Entscheidung kommentierte er:  

„Wir sind sehr erleichtert, dass das Verwaltungsgericht dem ungerechtfertigten Versuch, die Konferenz zu schließen, ein Ende gesetzt hat. Das hätte jedoch niemals geschehen dürfen, insbesondere nicht in Brüssel, dem politischen Herzen Europas. 

Der freie und friedliche Gedankenaustausch und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sind Markenzeichen eines demokratischen Europas. Es ist eine Schande, dass ein derartiger Rechtsstreit geführt werden musste, nur um eine friedliche Konferenz abhalten zu können. Wir müssen die Grundfreiheiten sorgfältig schützen, damit Zensur nicht zur Norm in unseren angeblich freien Gesellschaften wird.“

Images for free use in print or online in relation to this story only

Hormonblocker und Trans-OPs für Unfruchtbarkeit und Krebs verantwortlich – E-Mail Leak bei internationalem Stichwortgeber für Selbstbestimmungsgesetz 

  • Die WPATH ist Herausgeber der sog. „Pflegestandards für die Gesundheit von Transgender- und gendervarianten Personen“ und setzt sich weltweit massiv für die Verabschiedung von „Selbstbestimmungsgesetzen“ ein. 
  • Interne Dokumente und e-Mails von WPATH zeigen: affirmativer Umgang mit Transgender-Personen ist unwissenschaftlich.  
  • Österreich und Deutschland verwenden die Standards der WPATH und übernehmen diese in Dokumenten und der Argumentationen zum „Selbstbestimmungsgesetz“. 

Wien (6. März 2024) – In einem aufsehenerregenden Leak der sogenannten WPATH-Files finden sich zahlreiche Hinweise auf dramatische ärztliche Fehler im Umfeld von Transgender-Personen. Die World Professional Association of Transgender Health (WPATH) positioniert sich international als die Autorität für Transgender-Standards. Seit ihrer Gründung hat sie einen ausschließlich affirmativen Umgang mit Transgender-Personen forciert. 

Die veröffentlichten internen Dokumente zeigen, dass aufgrund von politischen Erwägungen über Folgen wie Unfruchtbarkeit, Krebserkrankungen und sonstige Nebenwirkungen bewusst nicht aufgeklärt wurde. 

Dazu Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International und Experte für Elternrechte:  

Kein Kind wird im falschen Körper geboren. Es ist Aufgabe von Eltern und Gesellschaft, Kindern einen positiven Bezug zu ihrem Körper zu vermitteln – anstatt gefährliche und irreversible Geschlechtsumwandlungen als Lösung für jegliche Probleme darzustellen  

“Ein vorbehaltloser transaffirmativer Ansatz ist ideologisch motiviert, mangels Evidenz für einen Nutzen unwissenschaftlich und schadet den Betroffenen.“

Die Standards der WPATH wurden bis jetzt als „fachliche“ Begründung für ideologisch getriebene Transitionen verwendet. Mit den neuesten Erkenntnissen aus den internen Dokumenten zeigt sich: Die Kritiker hatten recht. Sie wurden nur intern sowie in der Öffentlichkeit mundtot gemacht und zensiert. Ein vorbehaltloser transaffirmativer Ansatz ist ideologisch motiviert, mangels Evidenz für einen Nutzen unwissenschaftlich und schadet den Betroffenen. 

„Selbstbestimmungsgesetz muss gestoppt werden.“

Nicht nur ist die WPATH damit endgültig diskreditiert. Auch legislative Projekte wie das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland müssen jetzt gestoppt werden. Denn alle Menschen, aber vor allem Kinder, die sich mit ihrem biologischen Geschlecht unwohl fühlen, verdienen eine mitfühlende, wirksame psychologische Betreuung. Doch Gender-Kliniken auf der ganzen Welt drängen sie – oft auf Basis der WPATH-Standards – in Richtung Transition.  

Der Preis ist unendlich hoch. Die veröffentlichten Dokumente zeigen jetzt, dass sich die WPATH nicht an medizinische Standards hält, unzulässige experimentelle Behandlungen an Kindern und verletzlichen Erwachsenen durchführt und die gesundheitlichen Risiken und Folgen vertuscht. Jetzt ist die Zeit zu handeln und den Verantwortlichen zuzurufen: Prüft die Fakten und stoppt die ideologischen Experimente.“ 

Der Bericht und die vollständigen Dokumente sind hier einsehbar. 

Bilder zur freien Verwendung unter Angabe von ADF International in Verbindung mit dieser Meldung

Regierung gibt zu: Zensurzonen-Plan um Abtreibungsorganisationen ohne „konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse“

Nimm meine Hand un nicht mein Leben
  • In der Fastenzeit beten auch in Deutschland wieder Menschen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen.
  • Ein neuer Gesetzesentwurf plant, Meinungs- und Versammlungsfreiheit stark einzuschränken: Bis zu 5000€ für Verhalten, das „verwirrend“ wirken könnte.
  • Nach der Häufigkeit von problematischen Vorfällen gefragt, gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“

BERLIN (14. Februar 2024) – Ab dem heutigen Aschermittwoch treffen sich in Deutschland und vielen weiteren Ländern wieder verstärkt Lebensschützer zum gemeinsamen Gebet. In den vergangenen Wochen hatte ein neuer Gesetzesentwurf für Verunsicherung und Diskussionen gesorgt: Das Vorhaben, das zurzeit vom Bundesrat behandelt wird, sieht die Einführung von Zensurzonen vor und Bußgelder von bis zu 5000€ bei Verhalten, das „verwirrend“ oder „verstörend“ wirken könnte.

Dabei ist unklar, ob die Regierung die friedlichen Gebete verbieten möchte. Rechtsexperte und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International Dr. Felix Böllmann ist sich sicher: „Friedliches Gebet kann nicht verboten werden. Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist nicht kriminell. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem.

Doch was soll genau verboten werden? Sind Belästigungen, gar Hass und Hetze, wie die Bundesfamilienministerin unlängst behauptete, vor Abtreibungsorganisationen tatsächlich ein akutes, landesweites Problem? Auf Anfrage gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“ (Quelle)

„Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum.“

Friedliche Gebetsversammlungen sollten vom Staat geschützt, nicht bekämpft werden. Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum. Das ist gesetzgeberischer Blindflug! Dadurch entsteht ausschließlich Verwirrung, und zwar bei rechtstreuen Bürgern, die sich für eine gute Sache engagieren ebenso, wie bei Polizeibeamten und Ordnungsamtsmitarbeitern, die die vagen Verbotstatbestände dann vor Ort umsetzen müssten“, so Dr. Felix Böllmann.

Eine neue Informationsseite fasst die Infos zu Zensurzonen zusammen: www.adfinternational.org/de/zensurzonen

Bundesregierung beschließt Einschränkung von Versammlungs- und Religionsfreiheit – Bis zu 5.000€ Bußgeld in Zensurzonen

Pavica und Felix
  • Gesetzesentwurf zu Zensurzonen kriminalisiert Ehrenamtliche, die für Mütter und ungeborene Kinder beten und Hilfe anbieten.

  • Rechtsexperte Dr. Böllmann: „Belästigung ist bereits verboten und das ist gut so. Friedliches Gebet, Hilfe und auch Meinungsäußerung sind aber vom Grundgesetz stark geschützt.“

Berlin (25. Januar 2024) – Ein neuer Gesetzentwurf zu Zensurzonen um abtreibungsbezogene Einrichtungen herum erzeugt bereits jetzt mit vagen und abschreckenden Formulierungen grundrechtswidrige Einschränkungen. Friedliche Gebete und Hilfsangebote werden so kriminalisiert und Lebensschützer eingeschüchtert. Gestern billigte das Bundeskabinett die von Bundesfamilienministerin Lisa Paus erarbeitete Vorlage.

Bis zu 5.000 Euro Bußgeld könnten auf Lebensrechtler zukommen. Noch vergangenes Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil bestätigt, nach dem friedliche Versammlungen nicht pauschal verboten oder mit Auflagen übermäßig beschränkt werden dürfen.

„Friedliche Versammlungen, Gebet und freundliche Hilfsangebote dürfen nicht verboten werden. Die Pläne der Bundesregierung sind verfassungsrechtlich bedenklich. Denn nicht nur schränken sie wichtige Grundfreiheiten pauschal ein – sie schwächen auch gezielt den zivilgesellschaftlichen Lebensschutz. Belästigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverständlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Aber Zensurzonen einzuführen ist nicht pro-choice, das ist no-choice und hat in einer freiheitlichen Gesellschaft nichts verloren“, sagte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsexperte und Anwalt bei ADF International.

Gesetzentwurf widerspricht Gerichtsurteilen

Die juristische Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützte in den letzten Jahren mehrere Menschen, die friedlich vor Abtreibungsberatungsstellen beteten. Das Urteil der Gerichte fiel positiv aus: Gebetsversammlungen dürften nicht pauschal verboten werden. Es komme auf eine Abwägung der Rechte der beteiligten Grundrechtsträger im Einzelfall an. Anders als nun auch im Regierungsentwurf behauptet, konnte eine Belästigung Schwangerer nicht festgestellt werden.

Der Gesetzentwurf plant nun Verbote, die bereits nach geltender Rechtslage bestehen – beispielsweise von Belästigung. Statt den Einzelfall zu überprüfen, sieht das Gesetz pauschale Beschränkungen vor. Außerdem will das Gesetz Plakate, Worte und Hilfsangebote verbieten, die potenziell „verwirren“ könnten.

Der Gesetzesentwurf widerspricht damit der aktuellen Rechtsprechung, nach der es kein allgemeines Recht darauf gibt, von abweichenden Meinungen verschont zu bleiben.

Wunschgesetz der Abtreibungslobby

„Der Staat ist zum Schutz jedes individuellen Lebens verpflichtet. Lebensschutz ist aber zugleich auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Bürger, die sich für das menschliche Leben engagieren, dürfen nicht kriminalisiert werden. Jeder Mensch hat eine Würde und ein Recht auf Leben – ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Beim Schutz des Lebens sollten Staat und Bürger zusammenarbeiten. Stattdessen werden nun Menschen mit Zivilcourage von ihrem Engagement abgeschreckt“, sagte Ludwig Brühl, Sprecher von ADF International.

Schon lange versuchen örtliche Behörden, die Versammlungsfreiheit vor Abtreibungseinrichtungen einzuschränken. In Pforzheim und Frankfurt verweigerte die Stadtverwaltung auf Druck der Abtreibungsorganisation pro familia Gebetsversammlungen. Pro familia ist für seine guten Kontakte in die Politik bekannt, führt zugleich an mehreren Standorten in Deutschland auch selbst Abtreibungen durch und macht damit Profit. Damit verstößt die Abtreibungsorganisation gegen geltendes Recht (SchKG §9). Beratung und Durchführung von Abtreibungen sind zu trennen.

„Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute“

In anderen Ländern wie Großbritannien haben Zensurzonen dazu geführt, dass selbst stilles Gebet und damit Gedanken kriminalisiert wurden. Isabelle Vaughan-Spruce stand still vor einer Abtreibungsstelle außerhalb der Öffnungszeiten und wurde dafür von lokalen Beamten verhaftet, untersucht und abgeführt. Das Video der Verhaftung ging auf Twitter viral.

„Zensurzonen sind ein Armutszeugnis eines Landes, das sich nicht für Frauen im Schwangerschaftskonflikt interessiert, sondern nur schnelle Abtreibungen als einzige Lösung anbieten möchte. Ein Schwangerschaftskonflikt ist eine schwierige Situation, aber anstatt Gebet und Hilfe einzuschränken, braucht es stattdessen mehr Optionen, mehr Hilfe, und mehr Liebe. Unter dem Vorwand Frauen zu schützen beraubt man sie in Wahrheit verschiedener Möglichkeiten. Zensurzonen haben in Deutschland keinen Platz“, so Sofia Hörder, Sprecherin für ADF International.

„Wir stehen an der Seite von friedlichen Lebensschützern. Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute. Deswegen verteidigen wir diese Freiheiten vor den übergriffigen Plänen von Lobbyorganisationen und Ideologen“, schloss Dr. Felix Böllmann.

Der vom Kabinett am 24.01.2024 beschlossene Regierungsentwurf wird nun zuerst an den Bundesrat weitergeleitet, der bereits Änderungen einbringen kann. Darauf folgt das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, dass mit der Abstimmung über das Gesetz endet.