“Sagt das nicht den Eltern”: Lehrerin (OÖ) zeigt Sexfilm in Volksschule – “Man kann auch Sex haben mit Menschen, die man nicht gerne mag”

  • Oberösterreichische Lehrerin verstörte Kinder in der Volksschule mit sexualisierten Inhalten, und täuschte Eltern darüber. Mädchen berichten nach übergriffigem Unterricht von Alpträumen mit Vergewaltigung. 
  • Betroffene Mutter: „Sexualisierung hat in der Volksschule nichts zu suchen.“ ADF International unterstützt die Eltern und ihre Kinder in ihrem Bemühen um Transparenz, Schutz und Elternrechte. 
  • Laut einem Bericht der KRONE hat die zuständige Behörde (Bildungsdirektion OÖ) ein Verfahren gegen die Lehrerin eingestellt – die Eltern sind schockiert. 

Vöcklabruck/Wien (21. Juni 2024)Eine Lehrerin im Bezirk Vöcklabruck hat Volksschulkinder mehrmals durch übergriffigen Sexualunterricht verstört. Sie brachte ihnen Details über Oralverkehr bei, zwang sie pornographische Inhalte anzusehen und verbot den Kindern, über die Vorgänge mit ihren Eltern zu sprechen. 

Eine Lehrplanänderung sieht seit Herbst 2023 umfassenden Sexualunterricht in fast allen Schulfächern vor. Die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt” beruht auf den umstrittenen “WHO-Standards für Sexualaufklärung”. Durch unklare und ideologisch gefärbte Begriffe wie “Geschlechtsidentitäten” oder “Diversitätskompetenz” werden Kinder gezielt sexualisiert. Diese Form der Sexualaufklärung ermöglicht übergriffiges Verhalten durch Kinder, Erwachsene und Pädagogen, wie in dem Fall in Oberösterreich. 

„Unsere Tochter wurde ihrer Kindheit beraubt, geschädigt und verstört. Es ist inakzeptabel, dass Volksschulkinder durch mehr als nur unangemessene Inhalte verstört werden und so Schutzbarrieren vor Missbrauch fallen,“ sagte einer der betroffenen Mütter.  

Die zuständige Bildungsdirektion mauert und schützte weder Eltern noch Kinder, sondern deckt das Fehlverhalten der Lehrerin. Die Eltern fühlen sich mehrmals übergegangen: Nicht nur die Lehrerin informierte sie nicht über hochsensible sexualisierte Inhalte, auch die Bildungsdirektion ging intransparent vor. Von der Einstellung eines Disziplinarverfahrens gegen die Lehrerin erfuhren die Eltern aus den Medien. Die in Wien ansässige Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt die Eltern rechtlich. 

“Unsere Tochter wurde ihrer Kindheit beraubt, geschädigt und verstört. Es ist inakzeptabel, dass Volksschulkinder durch mehr als nur unangemessene Inhalte verstört werden und so Schutzbarrieren vor Missbrauch fallen."

Vorgeschichte: Schule verspricht Besserung   

Im November 2022 hatte die Lehrerin den Drittklässlern (echte) Fotos von diversen Sexualpraktiken gezeigt. Daraufhin fragte ein Kind ihre Mutter, “warum die Frau des Pipal vom Mann im Mund nimmt” und, ob die Mutter, “das beim Papa auch macht”. 

Die Kinder waren nach dem Unterricht sichtlich verstört“, berichtet eine der Mütter. Nach Beschwerden der Eltern versprachen die Schulleitung und die entsprechende Lehrerin, zukünftig von solch unangemessenen Inhalten abzusehen.  

Ein Jahr später: wieder übergriffiger Sexualkundeunterricht  

Die gleiche Lehrerin der inzwischen vierten Klasse teilte den Eltern ein Jahr später mit, dass sie im Dezember 2023 die Kinder auf den Unterricht mit einer Hebamme vorbereiten möchte. Dabei geht sie auf gleiche Art und Weise vor wie im Jahr zuvor: Sie informiert die Eltern über einen unproblematischen Workshop, verschweigt aber die Inhalte ihres „Vorbereitungsunterrichts”, der dann völlig altersunangemessen verlief.  

Nach dem Unterricht der Lehrerin erzählen mehrere Mädchen der Klasse von verstörenden Inhalten: Die Lehrerin legte besonderen Fokus auf Oralsex. Unter anderem sagte sie, dass man auch gemeinsam Sex habe, wenn „man sich nicht so mag” – deswegen sei ein Kondom wichtig.  

Vier Mädchen, Anna, Emilie, Dorothea und Clara (Namen geändert) berichten von ihrem Ekel. Gedächtnisprotokolle der Kinder liegen vor. Die Mädchen bestätigten, dass die Lehrerin immer wieder konkrete Sexualpraktiken angesprochen habe und detailreich in Wort und Bild beschrieb – auch nachdem die Kinder zu verstehen gaben, dass sie das nicht wollten. Außerdem zwang sie die Kinder, für bestimmte Sexualpraktiken präparierte Kondome herumzureichen.  

„Unsere Tochter war völlig verstört, als sie aus dem Unterricht nach Hause kam. Der Inhalt war in keiner Weise altersgerecht,“ sagte die Mutter eines der Kinder. 

Lehrerin zeigt pornographischen Film in der Schule 

Wenige Wochen darauf, im Dezember 2023, zeigte die Lehrerin den Kindern einen pornographischen Film, in dem laut den Kindern echte Schauspieler stöhnend sexuelle Handlungen darstellten. Eine Mutter berichtete: „Die Kinder waren so unendlich entsetzt und schockiert.“  

Die Lehrerin spulte die Szene mit dem Geschlechtsakt immer wieder zurück und zwang die Kinder die Szene anzusehen. Mehrere Kinder berichten es seien verschiedene Sexualpraktiken detailliert zu sehen gewesen (u.a. wiederum Oralsex).  

Die Mütter sind schockiert: „Wir hätten niemals gedacht, dass unsere neunjährige Tochter mit solch unangemessenen Inhalten konfrontiert werden würde.“ 

Weder die Schule noch die Lehrerin hatte die Eltern informiert. Zwei Mädchen berichteten nach dem Film von Alpträumen, in denen sie missbraucht wurden.  

Dr. Felix Böllmann, Anwalt bei der Menschenrechtsorganisation ADF International, setzt sich für Elternrechte und Kinderschutz ein. In Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwältin vor Ort unterstützt er die Eltern: „Es ist unfassbar, was hier vorgefallen ist. Neben den unangemessenen Inhalten ist auch die Intransparenz seitens der Schule problematisch. Eltern haben das vorrangige Recht und die Verantwortung, für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder Entscheidungen zu treffen.“  

Die Lehrerin schärfte dagegen den Kindern ein, dass sie weder mit den Eltern noch mit anderen über den Film reden dürften. Die Kinder berichten von Einschüchterungen, vor allem wenn sie ihren Eltern von den Inhalten des Sexualunterrrichts erzählten.  

Hintergrund: WHO-Standards und neue Lehrpläne mit verstörenden Inhalten 

Unter Berufung auf die sogenannten WHO-Standards wurden mit Wirkung ab Anfang des Schuljahres 2023/24 die Lehrpläne für die österreichischen Schulen geändert. Sexualaufklärung soll seitdem fächerübergreifend vermittelt werden. Die WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa wurden 2010 in Zusammenarbeit mit der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Hochschullehrer Uwe Sielert erarbeitet. Sielert ist einer der bekanntesten Sexualpädagogen im deutschsprachigen Raum. Seiner Ansicht nach ist Sexualität die „Lebensenergie“, die freigesetzt und aktiviert werden muss. Seinen offiziellen Empfehlungen zufolge sollten 4-jährige an Masturbation herangeführt werden und Grundschüler die Kriterien für „akzeptablen Sex“ erlernen. Ebenfalls noch in der Grundschule stehen nach den WHO-Standards Orgasmus und Entwicklung von Geschlechtsidentität auf dem Programm.  

Kentler, Sielert und die WHO-Standards 

Forschungen zeigen deutlich, dass die Sexualisierung (z.B. durch Pornographie, altersunangemessene Inhalte usw.) von Kindern Schutzbarrieren abbaut und Missbrauch ermöglicht. Helmut Kentler, der wichtigste Lehrer von Uwe Sielert und von ihm als „väterlichen Freund“ bezeichnet, war der Erfinder des sogenannten Kentler-Experiments: In Berlin brachte Kentler in den 70er und 80er Jahren Kinder in die Obhut vorbestrafter Pädophiler. Die Berliner Senatsverwaltung förderte das.  

Kentler nannte seine Sexualpädagogik das „emanzipatorische Konzept“. In Anlehnung daran spricht Sielert bei sich vom „neo-emanzipatorischen Konzept“. 

„Eltern sollten von den Hintergründen des ‚neo-emanzipatorischen Konzepts‘ der ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘ wissen und über die Missbrauchsgefahr informiert sein. Kinder haben ein Recht auf erstklassigen Unterricht und müssen vor Ideologie geschützt werden. Niemand kann das besser als liebevolle Eltern, die ihr Kind am besten kennen und das Beste für die Kinder wollen. Kentler, Sielert, und die WHO-Standards haben deswegen an Schulen nichts verloren,“ sagte Dr. Felix Böllmann.  

Die Fotos können gerne im Zusammenhang mit diesem Fall und Angabe der Bildquelle (ADF International) kostenlos verwendet werden.

Europas höchstes Menschenrechtsgericht bestätigt Recht auf Leben und Schutz vor assistiertem Suizid

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist die Klage des ungarischen Staatsbürgers Dániel Karsai ab, der sich mit ärztlicher Assistenz selbst töten wollte.
  • Das Urteil bestätigt das Recht von 46 Europäischen Staaten (darunter Deutschland, Schweiz und Österreich) ihre Bürger vor Euthanasie und assistiertem Suizid zu schützen.
  • ADF International intervenierte in dem Fall und argumentierte, dass Staaten die Pflicht haben, das Recht auf Leben zu schützen. Denn: es gibt kein „Recht zu sterben“.
Jean Paul ECHR

Straßburg (13. Juni 2024) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Recht auf Leben gestärkt. Das Gericht wies eine Klage ab, die darauf abzielte, die assistierten Suizid in Ungarn zu erzwingen. Der ungarische Staatsbürgers Daniel Karsai, der an einer fortschreitenden neurodegenerativen Krankheit leidet, hatte gegen Ungarn und dessen Verbot von Suizidbeihilfe geklagt. 

"Wir fühlen mit Herrn Karsai und beten dafür, dass er die bestmögliche Behandlung bekommt. Aber das von ihm vor Gericht angestrebte Ergebnis hätte letztlich viele Leben gefährdet. Ein sogenanntes ‚Recht zu sterben‘ gibt es nicht und darf es nicht geben"

„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die den grundlegenden Lebensschutz in Ungarn aufrechterhält. Wir fühlen mit Herrn Karsais und beten dafür, dass er die bestmögliche Behandlung bekommt. Aber das von ihm vor Gericht angestrebte Ergebnis hätte letztlich viele Leben gefährdet. Ein sogenanntes ‚Recht zu sterben‘ gibt es nicht und darf es nicht geben„, sagte Jean-Paul Van De Walle, Legal Counsel bei ADF International und leitender Anwalt in dem Fall.

ADF International intervenierte in dem Fall. In dem Schriftsatz hieß es: „Die Streichung solcher Bestimmungen aus dem Gesetz schafft ein gefährliches Szenario, in dem Druck auf schutzbedürftige Menschen ausgeübt wird, ihr Leben zu beenden, aus Angst (ob gerechtfertigt oder nicht), eine Belastung für Angehörige, Betreuer oder einen Staat zu sein, dem es an Ressourcen mangelt.“

Gericht: Keine Verpflichtung, „Zugang zu assistiertem Suizid zu gewähren“

In seiner Entscheidung kam das Gericht zu dem Schluss, dass es, wie von ADF International argumentiert, „keine Grundlage für die Schlussfolgerung gibt, dass den Mitgliedstaaten geraten wird, geschweige denn, dass sie verpflichtet sind, Zugang zu assistiertem Suizid zu gewähren“ (§ 143)

Dr. Felix Böllmann, deutscher Anwalt und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International, sagte: “Das Urteil aus Straßburg ist deutlich: Kein Staat muss assistierten Suizid legalisieren. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 die Rechtsprechung des EGMR sehr einseitig interpretiert. Verbote von Euthanasie und assistiertem Suizid sind im Einklang mit dem international garantierten Recht auf Leben.” 

Weitere Informationen finden Sie hier (auf Englisch).

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EIL: Fall der Finnischen Abgeordneten kommt an den Höchsten Gerichtshof – Räsänen für Bibel-Tweet angeklagt 

  • Zum dritten Mal muss sich die Abgeordnete Päivi Räsänen für ihren Tweet mit Bibelvers vor Gericht verantworten – der Fall kommt ans Höchstgericht 
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe in Höhe von mehreren zehntausend Euro und die Zensur des Tweets  
  • ADF International unterstützt die Verteidigung von Räsänen seit mehr als vier Jahren: „Wir gehen mit ihr zum Obersten Gerichtshof“ (Paul Coleman).  

HELSINKI (19. April 2023) – Das finnische Höchstgericht wird über den Fall von Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola entscheiden. Die Abgeordnete Räsänen ist für einen Tweet mit Bibelversen angeklagt. Ein weiterer Anklagepunkt ist eine Broschüre zur christlichen Sicht auf Ehe und Familie, die sie gemeinsam mit Bischof Pohjola herausgegeben hatte.  

Noch ist kein Gerichtstermin bekannt, das Höchstgericht hat allerdings bestätigt, den Fall nach dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung anzunehmen. Räsänen, die Großmutter von elf Enkeln, Ärztin und Parlamentsabgeordnete seit mehr als 25 Jahren, muss also wieder vor Gericht.  

„Ich bleibe gelassen und bin bereit, die Meinungs- und Religionsfreiheit auch vor dem Obersten Gerichtshof zu verteidigen. Wenn nötig, gehe ich auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,“ sagte Räsänen.  

Nach zwei eindeutigen Freisprüchen der Vorinstanzen waren Beobachter erstaunt, dass die Staatsanwaltschaft den Fall überhaupt zum Obersten Gerichtshof bringen wollte.  

“Es ist alarmierend, dass die Staatsanwaltschaft weiter gegen Räsänen vorgehen will.“

„Ein Freispruch durch den Obersten Gerichtshof würde einen stärkeren rechtlichen Präzedenzfall für die Meinungs- und Religionsfreiheit schaffen. Das wäre dann die Vorgabe für den Umgang mit ähnlichen Anklagen in der Zukunft. Es würde die Freiheit der Christen, über die Lehren der Bibel zu sprechen, stärker absichern. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs würde sich auch auf die Gesetzgebung in Europa auswirken und die Urteile anderer Gerichte in Europa beeinflussen,“ so Räsänen weiter. 

Zwei Freisprüche waren nicht genug 

„Es ist alarmierend, dass die Staatsanwaltschaft weiter gegen Räsänen vorgehen will. Die Urteile des Bezirks- und Berufungsgerichts waren eindeutig und einstimmig. Menschen jahrelang vor Gericht zu zerren, sie stundenlangen polizeilichen Verhören zu unterziehen und dabei Steuergelder zu verschwenden, hat in einer freien Gesellschaft keinen Platz,“ sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Teil der rechtlichen Verteidigung Räsänens.  

Dr. Felix Böllmann, deutscher Anwalt bei ADF International, sagte: „Deutschland sollte sehr genau auf diesen Fall schauen. Denn auch hierzulande werden Glaubensüberzeugungen zunehmend kriminalisiert. Damit wächst die Gefahr, dass die staatliche Justiz missbräuchlich zum Austragungsort für weltanschauliche Auseinandersetzungen gemacht wird. Solchen Tendenzen ist entschieden entgegenzutreten.“  

13 Stunden Polizeiverhöre zu biblischen Überzeugungen  

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche hatte sie sich auf Twitter/X an die Leitung ihrer Kirche gewandt und deren offizielle Unterstützung der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“ in Frage gestellt, begleitet von einem Bild mit Bibelversen aus dem neutestamentlichen Römerbrief (Röm 1,24-27). Daraufhin wurden weitere Ermittlungen gegen Räsänen eingeleitet, die auf eine Broschüre zurückgehen, die Räsänen vor fast 20 Jahren verfasst hatte.  

Diese Broschüre („Als Mann und Frau schuf Er sie“) wurde dann von Juhana Pohjola veröffentlicht. Darum steht auch der Bischof vor Gericht.  

Über mehrere Monate hinweg musste Räsänen insgesamt dreizehn Stunden lang polizeiliche Verhöre über ihren christlichen Glauben über sich ergehen lassen – unter anderem wurde sie mehrfach von der Polizei aufgefordert, ihr Bibelverständnis zu erklären.     

Das Bibel-Tweet-Verfahren    

Nach Abschluss sah die Polizei keinen hinreichenden Grund für die Erhebung einer Anklage. Aber im April 2021 erhob die finnische Generalstaatsanwältin dennoch Anklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen Räsänen wegen „Aufwiegelung gegen eine Minderheit“. Die Anklage fällt im finnischen Strafgesetzbuch unter den Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Räsänen und Bischof Pohjola mussten sich am 24. Januar und 14. Februar 2022 zwei Tage lang vor dem Bezirksgericht Helsinki verantworten. Die Bibel stand im Mittelpunkt des Prozesses, als die Staatsanwältin zu Beginn des Tages Bibelverse vortrug, an denen sie etwas auszusetzen hatte.   

Am 30. März 2022 sprach das Bezirksgericht Helsinki die Angeklagten einstimmig frei mit der Begründung, dass es nicht Sache des Bezirksgerichts sei, biblische Begriffe zu interpretieren. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin im April 2022 Berufung gegen das “nicht schuldig“ Urteil ein. Der Fall wurde dann vom 31. August bis 1. September 2023 vor dem Berufungsgericht in Helsinki verhandelt. Am 14. November 2023 bestätigte das Gericht den Freispruch von Räsänen und Pohjola.     

Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments. Von 2004-2015 war sie Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011-2015 war sie Innenministerin. In dieser Zeit war sie für die kirchlichen Angelegenheiten in Finnland zuständig.

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Meinungsfreiheit bestätigt: Belgisches Gericht kippt per Eilentscheidung Verbot für konservative Konferenz „NatCon“

  • Die Konferenz mit vielen bekannten Gästen wie Kardinal Ludwig Müller, Premierminister Viktor Orban, britische Außenministerin a.D. Suella Braverman und vielen anderen wurde gestern verboten.
  • Die Polizei umstellte den Veranstaltungsort und hinderte Redner und Teilnehmer am Zutritt.
  • Das Verbot aufgrund der „ethisch konservativen“ Sicht der Teilnehmer auf Abtreibung, Ehe und die EU wurde in einem Eilverfahren letzte Nacht mit Unterstützung von ADF International gekippt.  

Brüssel (17. April 2024) – Das höchste belgische Verwaltungsgericht (Conseil d’État) urteilte in der Nacht auf Mittwoch, dass die „NatCon“, die Konferenz für nationalen Konservatismus, stattfinden darf. Gestern wurde die Konferenz von den Behörden um 12:00 abgebrochen, der Veranstaltungsort von der Polizei umstellt und der Zutritt jeglicher Personen verhindert.

Mit Unterstützung durch ADF International klagten die Organisatoren gegen das Verbot. Im Urteil entschied das Gericht: „Artikel 26 der [belgischen] Verfassung gewährt jedem das Recht, sich friedlich zu versammeln“. Obwohl der Bürgermeister grundsätzlich befugt ist, im Falle einer „schwerwiegenden Störung des öffentlichen Friedens oder anderer unvorhergesehener Ereignisse“ polizeiliche Anordnungen zu treffen, war das Vorgehen in diesem Fall ungerechtfertigt.

“Die Art von autoritärer Zensur, die wir gerade erlebt haben, gehört zu den schlimmsten Kapiteln der europäischen Geschichte. Glücklicherweise hat der Gerichtshof schnell gehandelt.“

Das Gericht begründete dies damit, es sei unmöglich, „dass der Konferenz selbst eine friedensstörende Wirkung zugeschrieben wird.“ Vielmehr, so heißt es in der Entscheidung, „scheint die Bedrohung der öffentlichen Ordnung allein aus den Reaktionen abgeleitet zu sein, die die Organisation bei den Gegnern hervorrufen könnte.“

„Dunkler Fleck in der Geschichte der europäischen Demokratie“

Paul Coleman, Leitender Anwalt und Geschäftsführer bei ADF International sollte auch bei der Konferenz sprechen. Er sagte: „Indem das Verwaltungsgericht die Fortsetzung der Konferenz erlaubt hat, hat es sich auf die Seite der Menschenrechte geschlagen. Zwar haben gesunder Menschenverstand und Gerechtigkeit gesiegt, aber was gestern geschah, ist nichtsdestotrotz ein dunkler Fleck in der Geschichte der europäischen Demokratie. Kein Amtsträger sollte die Macht haben, eine freie und friedliche Versammlung zu unterbinden, nur weil er mit dem, was gesagt wird, nicht einverstanden ist.

Die Art von autoritärer Zensur, die wir gerade erlebt haben, gehört zu den schlimmsten Kapiteln der europäischen Geschichte. Glücklicherweise hat der Gerichtshof schnell gehandelt, um die Unterdrückung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu verhindern und damit diese wesentlichen Merkmale der Demokratie für einen weiteren Tag zu schützen.“

Schließung aufgrund von „ethisch konservativen“ Ansichten der Teilnehmer

Die Anweisung des Bürgermeisters, die Konferenz zu beenden und zu schließen gründete auf seiner persönlichen Einschätzung: NatCons „Vision ist nicht nur ethisch konservativ (z. B. Ablehnung der Legalisierung von Abtreibung, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften usw.), sondern auch auf die Verteidigung der „nationalen Souveränität“ ausgerichtet, was unter anderem eine „euroskeptische“ Haltung impliziert“.

Weiter sprach die Anweisung davon, dass einige Redner „als Traditionalisten gelten“ und die Konferenz „zur Vermeidung vorhersehbarer Angriffe auf die öffentliche Ordnung und den Frieden“ verboten werden muss.

Belgischer Premierminister verurteilt Brüsseler Vorgehen

Schon vor der Gerichtsentscheidung verurteilte der belgische Premierminister das Handeln der Brüsseler Behörden auf X: „Was heute im Claridge passiert ist, ist inakzeptabel. Die Gemeindeautonomie ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie, kann aber niemals die belgische Verfassung außer Kraft setzen, die seit 1830 die Rede- und Versammlungsfreiheit garantiert. Das Verbot politischer Versammlungen ist verfassungswidrig. Punkt.“

Schon vorher war die Konferenz von zwei Hotels nach politischem Druck verbannt worden. Schließlich fand die Veranstaltung in unmittelbarer Nähe des Europäischen Viertels statt.

Emir Kir, der Bürgermeister des Brüsseler Stadtteils Saint-Josse-ten-Noode, der für die Schließung der Veranstaltung durch die Polizei verantwortlich war, beschwerte sich, dass auf der Konferenz Persönlichkeiten der „konservativen, religiösen Rechten“ zu Gast waren. Kir selbst wurde im Januar 2020 aus der Sozialistischen Partei Belgiens (PS) ausgeschlossen, weil er sich mit Mitgliedern „rechtsextremer“ politischer Organisationen getroffen hatte, die die AKP-Regierung in der Türkei unterstützen, die wiederum für die Einschränkung der Religionsfreiheit und die Ausweisung christlicher Einwohner aus dem Land verantwortlich ist. 

„Es ist eine Schande“

Der belgische Anwalt Wouter Vaassen aus ADF Internationals Partnernetzwerk reichte den Eilantrag mit Unterstützung von ADF International beim Gericht ein. Mit Blick auf die Entscheidung kommentierte er:  

„Wir sind sehr erleichtert, dass das Verwaltungsgericht dem ungerechtfertigten Versuch, die Konferenz zu schließen, ein Ende gesetzt hat. Das hätte jedoch niemals geschehen dürfen, insbesondere nicht in Brüssel, dem politischen Herzen Europas. 

Der freie und friedliche Gedankenaustausch und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sind Markenzeichen eines demokratischen Europas. Es ist eine Schande, dass ein derartiger Rechtsstreit geführt werden musste, nur um eine friedliche Konferenz abhalten zu können. Wir müssen die Grundfreiheiten sorgfältig schützen, damit Zensur nicht zur Norm in unseren angeblich freien Gesellschaften wird.“

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Hormonblocker und Trans-OPs für Unfruchtbarkeit und Krebs verantwortlich – E-Mail Leak bei internationalem Stichwortgeber für Selbstbestimmungsgesetz 

  • Die WPATH ist Herausgeber der sog. „Pflegestandards für die Gesundheit von Transgender- und gendervarianten Personen“ und setzt sich weltweit massiv für die Verabschiedung von „Selbstbestimmungsgesetzen“ ein. 
  • Interne Dokumente und e-Mails von WPATH zeigen: affirmativer Umgang mit Transgender-Personen ist unwissenschaftlich.  
  • Österreich und Deutschland verwenden die Standards der WPATH und übernehmen diese in Dokumenten und der Argumentationen zum „Selbstbestimmungsgesetz“. 

Wien (6. März 2024) – In einem aufsehenerregenden Leak der sogenannten WPATH-Files finden sich zahlreiche Hinweise auf dramatische ärztliche Fehler im Umfeld von Transgender-Personen. Die World Professional Association of Transgender Health (WPATH) positioniert sich international als die Autorität für Transgender-Standards. Seit ihrer Gründung hat sie einen ausschließlich affirmativen Umgang mit Transgender-Personen forciert. 

Die veröffentlichten internen Dokumente zeigen, dass aufgrund von politischen Erwägungen über Folgen wie Unfruchtbarkeit, Krebserkrankungen und sonstige Nebenwirkungen bewusst nicht aufgeklärt wurde. 

Dazu Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International und Experte für Elternrechte:  

Kein Kind wird im falschen Körper geboren. Es ist Aufgabe von Eltern und Gesellschaft, Kindern einen positiven Bezug zu ihrem Körper zu vermitteln – anstatt gefährliche und irreversible Geschlechtsumwandlungen als Lösung für jegliche Probleme darzustellen  

“Ein vorbehaltloser transaffirmativer Ansatz ist ideologisch motiviert, mangels Evidenz für einen Nutzen unwissenschaftlich und schadet den Betroffenen.“

Die Standards der WPATH wurden bis jetzt als „fachliche“ Begründung für ideologisch getriebene Transitionen verwendet. Mit den neuesten Erkenntnissen aus den internen Dokumenten zeigt sich: Die Kritiker hatten recht. Sie wurden nur intern sowie in der Öffentlichkeit mundtot gemacht und zensiert. Ein vorbehaltloser transaffirmativer Ansatz ist ideologisch motiviert, mangels Evidenz für einen Nutzen unwissenschaftlich und schadet den Betroffenen. 

„Selbstbestimmungsgesetz muss gestoppt werden.“

Nicht nur ist die WPATH damit endgültig diskreditiert. Auch legislative Projekte wie das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland müssen jetzt gestoppt werden. Denn alle Menschen, aber vor allem Kinder, die sich mit ihrem biologischen Geschlecht unwohl fühlen, verdienen eine mitfühlende, wirksame psychologische Betreuung. Doch Gender-Kliniken auf der ganzen Welt drängen sie – oft auf Basis der WPATH-Standards – in Richtung Transition.  

Der Preis ist unendlich hoch. Die veröffentlichten Dokumente zeigen jetzt, dass sich die WPATH nicht an medizinische Standards hält, unzulässige experimentelle Behandlungen an Kindern und verletzlichen Erwachsenen durchführt und die gesundheitlichen Risiken und Folgen vertuscht. Jetzt ist die Zeit zu handeln und den Verantwortlichen zuzurufen: Prüft die Fakten und stoppt die ideologischen Experimente.“ 

Der Bericht und die vollständigen Dokumente sind hier einsehbar. 

Bilder zur freien Verwendung unter Angabe von ADF International in Verbindung mit dieser Meldung

Regierung gibt zu: Zensurzonen-Plan um Abtreibungsorganisationen ohne „konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse“

Nimm meine Hand un nicht mein Leben
  • In der Fastenzeit beten auch in Deutschland wieder Menschen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen.
  • Ein neuer Gesetzesentwurf plant, Meinungs- und Versammlungsfreiheit stark einzuschränken: Bis zu 5000€ für Verhalten, das „verwirrend“ wirken könnte.
  • Nach der Häufigkeit von problematischen Vorfällen gefragt, gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“

BERLIN (14. Februar 2024) – Ab dem heutigen Aschermittwoch treffen sich in Deutschland und vielen weiteren Ländern wieder verstärkt Lebensschützer zum gemeinsamen Gebet. In den vergangenen Wochen hatte ein neuer Gesetzesentwurf für Verunsicherung und Diskussionen gesorgt: Das Vorhaben, das zurzeit vom Bundesrat behandelt wird, sieht die Einführung von Zensurzonen vor und Bußgelder von bis zu 5000€ bei Verhalten, das „verwirrend“ oder „verstörend“ wirken könnte.

Dabei ist unklar, ob die Regierung die friedlichen Gebete verbieten möchte. Rechtsexperte und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International Dr. Felix Böllmann ist sich sicher: „Friedliches Gebet kann nicht verboten werden. Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist nicht kriminell. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem.

Doch was soll genau verboten werden? Sind Belästigungen, gar Hass und Hetze, wie die Bundesfamilienministerin unlängst behauptete, vor Abtreibungsorganisationen tatsächlich ein akutes, landesweites Problem? Auf Anfrage gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“ (Quelle)

„Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum.“

Friedliche Gebetsversammlungen sollten vom Staat geschützt, nicht bekämpft werden. Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum. Das ist gesetzgeberischer Blindflug! Dadurch entsteht ausschließlich Verwirrung, und zwar bei rechtstreuen Bürgern, die sich für eine gute Sache engagieren ebenso, wie bei Polizeibeamten und Ordnungsamtsmitarbeitern, die die vagen Verbotstatbestände dann vor Ort umsetzen müssten“, so Dr. Felix Böllmann.

Eine neue Informationsseite fasst die Infos zu Zensurzonen zusammen: www.adfinternational.org/de/zensurzonen

Bundesregierung beschließt Einschränkung von Versammlungs- und Religionsfreiheit – Bis zu 5.000€ Bußgeld in Zensurzonen

  • Gesetzesentwurf zu Zensurzonen kriminalisiert Ehrenamtliche, die für Mütter und ungeborene Kinder beten und Hilfe anbieten.

  • Rechtsexperte Dr. Böllmann: „Belästigung ist bereits verboten und das ist gut so. Friedliches Gebet, Hilfe und auch Meinungsäußerung sind aber vom Grundgesetz stark geschützt.“

Berlin (25. Januar 2024) – Ein neuer Gesetzentwurf zu Zensurzonen um abtreibungsbezogene Einrichtungen herum erzeugt bereits jetzt mit vagen und abschreckenden Formulierungen grundrechtswidrige Einschränkungen. Friedliche Gebete und Hilfsangebote werden so kriminalisiert und Lebensschützer eingeschüchtert. Gestern billigte das Bundeskabinett die von Bundesfamilienministerin Lisa Paus erarbeitete Vorlage.

Bis zu 5.000 Euro Bußgeld könnten auf Lebensrechtler zukommen. Noch vergangenes Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil bestätigt, nach dem friedliche Versammlungen nicht pauschal verboten oder mit Auflagen übermäßig beschränkt werden dürfen.

„Friedliche Versammlungen, Gebet und freundliche Hilfsangebote dürfen nicht verboten werden. Die Pläne der Bundesregierung sind verfassungsrechtlich bedenklich. Denn nicht nur schränken sie wichtige Grundfreiheiten pauschal ein – sie schwächen auch gezielt den zivilgesellschaftlichen Lebensschutz. Belästigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverständlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Aber Zensurzonen einzuführen ist nicht pro-choice, das ist no-choice und hat in einer freiheitlichen Gesellschaft nichts verloren“, sagte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsexperte und Anwalt bei ADF International.

Gesetzentwurf widerspricht Gerichtsurteilen

Die juristische Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützte in den letzten Jahren mehrere Menschen, die friedlich vor Abtreibungsberatungsstellen beteten. Das Urteil der Gerichte fiel positiv aus: Gebetsversammlungen dürften nicht pauschal verboten werden. Es komme auf eine Abwägung der Rechte der beteiligten Grundrechtsträger im Einzelfall an. Anders als nun auch im Regierungsentwurf behauptet, konnte eine Belästigung Schwangerer nicht festgestellt werden.

Der Gesetzentwurf plant nun Verbote, die bereits nach geltender Rechtslage bestehen – beispielsweise von Belästigung. Statt den Einzelfall zu überprüfen, sieht das Gesetz pauschale Beschränkungen vor. Außerdem will das Gesetz Plakate, Worte und Hilfsangebote verbieten, die potenziell „verwirren“ könnten.

Der Gesetzesentwurf widerspricht damit der aktuellen Rechtsprechung, nach der es kein allgemeines Recht darauf gibt, von abweichenden Meinungen verschont zu bleiben.

Wunschgesetz der Abtreibungslobby

„Der Staat ist zum Schutz jedes individuellen Lebens verpflichtet. Lebensschutz ist aber zugleich auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Bürger, die sich für das menschliche Leben engagieren, dürfen nicht kriminalisiert werden. Jeder Mensch hat eine Würde und ein Recht auf Leben – ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Beim Schutz des Lebens sollten Staat und Bürger zusammenarbeiten. Stattdessen werden nun Menschen mit Zivilcourage von ihrem Engagement abgeschreckt“, sagte Ludwig Brühl, Sprecher von ADF International.

Schon lange versuchen örtliche Behörden, die Versammlungsfreiheit vor Abtreibungseinrichtungen einzuschränken. In Pforzheim und Frankfurt verweigerte die Stadtverwaltung auf Druck der Abtreibungsorganisation pro familia Gebetsversammlungen. Pro familia ist für seine guten Kontakte in die Politik bekannt, führt zugleich an mehreren Standorten in Deutschland auch selbst Abtreibungen durch und macht damit Profit. Damit verstößt die Abtreibungsorganisation gegen geltendes Recht (SchKG §9). Beratung und Durchführung von Abtreibungen sind zu trennen.

„Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute“

In anderen Ländern wie Großbritannien haben Zensurzonen dazu geführt, dass selbst stilles Gebet und damit Gedanken kriminalisiert wurden. Isabelle Vaughan-Spruce stand still vor einer Abtreibungsstelle außerhalb der Öffnungszeiten und wurde dafür von lokalen Beamten verhaftet, untersucht und abgeführt. Das Video der Verhaftung ging auf Twitter viral.

„Zensurzonen sind ein Armutszeugnis eines Landes, das sich nicht für Frauen im Schwangerschaftskonflikt interessiert, sondern nur schnelle Abtreibungen als einzige Lösung anbieten möchte. Ein Schwangerschaftskonflikt ist eine schwierige Situation, aber anstatt Gebet und Hilfe einzuschränken, braucht es stattdessen mehr Optionen, mehr Hilfe, und mehr Liebe. Unter dem Vorwand Frauen zu schützen beraubt man sie in Wahrheit verschiedener Möglichkeiten. Zensurzonen haben in Deutschland keinen Platz“, so Sofia Hörder, Sprecherin für ADF International.

„Wir stehen an der Seite von friedlichen Lebensschützern. Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute. Deswegen verteidigen wir diese Freiheiten vor den übergriffigen Plänen von Lobbyorganisationen und Ideologen“, schloss Dr. Felix Böllmann.

Der vom Kabinett am 24.01.2024 beschlossene Regierungsentwurf wird nun zuerst an den Bundesrat weitergeleitet, der bereits Änderungen einbringen kann. Darauf folgt das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, dass mit der Abstimmung über das Gesetz endet.