„Überglücklich!“: Kolumbianische YouTuberin gewinnt Zensurverfahren

„Überglücklich!“: Kolumbianische YouTuberin gewinnt Zensurverfahren

  • Das kolumbianische Verfassungsgericht kippt das Zensurururteil gegen Kika Nieto, hebt das Urteil auf und weist die Klage ab
  • Das Gericht versäumt es, sich mit dem allgemeinen Problem zu befassen und die Redefreiheit zu bestätigen

KOLUMBIEN (18. November 2021) – Das Video, in dem die kolumbianische YouTuberin Kika Nieto ihre Überzeugungen über die Ehe mitteilte, hätte nicht zensiert werden dürfen – so entschied der Verfassungsgerichtshof Kolumbiens. Nachdem sich eine Aktivistin über ihre Aussage beschwert hatte, hatte ein nationales Gericht Nieto das Recht auf freie Meinungsäußerung verweigert, indem es sie anwies, das Video aus dem Jahr 2018 zu entfernen. Das Verfassungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben und die Klage abgewiesen. Nieto wurde somit von jeglichem Fehlverhalten freigesprochen. Trotz des Urteils zu ihren Gunsten äußerten die Anwälte Nietos ihre Enttäuschung darüber, dass das Gericht es versäumte, sich mit der grundlegenden Frage ihrer Meinungsfreiheit zu befassen.

„Niemand sollte zensiert werden und niemand sollte für die Äußerung seiner Überzeugungen strafrechtliche Sanktionen befürchten müssen. Gemeinsam mit Kika sind wir überglücklich, dass das Verfassungsgericht dieses Zensurururteil aufgehoben hat. Kika hat sich während dieser ganzen Tortur für die Freiheit aller eingesetzt, ihre Überzeugungen teilen zu dürfen. Obwohl Kika ihre Überzeugungen wieder frei äußern kann, ist es enttäuschend, dass das Gericht diesen Fall aus verfahrenstechnischen Gründen entschieden hat und es versäumt hat, sich mit der Kernfrage zu befassen und die Redefreiheit für alle Kolumbianer zu bestätigen. Alle sollten frei sein ihre Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu teilen, und die Gerichte sollten diese grundlegende Freiheit schützen“, sagte Santiago Guevara, Anwalt von Nueva Democracia, einer NGO, die Nieto, mit Unterstützung von ADF International, vertrat.

„Indem ich meine Stimme erhebe, hoffe ich, zu mehr Toleranz gegenüber anderen Meinungen anzuregen“, sagte Kika Nieto im Vorfeld der Entscheidung.

 

Zensiert, weil sie christliche Überzeugungen teilte

Als Nieto die Frage eines Followers in einem YouTube-Video aus dem Jahr 2018 beantwortete, teilte sie ihre Überzeugungen über die Ehe, als Bund zwischen einem Mann und einer Frau, mit ihren Millionen von Followern. Sie sagte: „Ich hoffe wirklich, dass jeder, der sich dieses Video anschaut, weiß, dass nicht alle Menschen die gleiche Meinung haben – und das ist in Ordnung. Ich denke, dass Gott uns alle erschaffen hat und den Mann und die Frau geschaffen hat, damit der Mann mit der Frau und die Frau mit dem Mann zusammen ist, und das war’s. Was auch immer wir danach gemacht haben, als Mann mit Mann und Frau mit Frau, ich denke, es ist nicht richtig. Aber ich habe Freunde, die schwul sind, ich habe Freunde, die lesbisch sind, ich liebe sie von ganzem Herzen. Und wenn ich eines weiß, und da bin ich mir ganz sicher, dann ist es, dass Gott Liebe ist. Und er ruft mich auf, die Menschen zu lieben. Ohne sie zu verurteilen.“*

Tomás Henríquez, Direktor der Rechtsabteilung für Lateinamerika und die Karibik bei ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die den Fall von Kika Nieto unterstützt, erklärte: „Wenn wir eine freie Gesellschaft schätzen, ist der Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung von größter Bedeutung. Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, Nietos Zensurururteil aufzuheben. Wir bedauern jedoch, dass er sich nicht mit dem eigentlichen Problem der Zensur befasst und das Recht aller auf freie Meinungsäußerung bekräftigt hat. Wir müssen die Debatte immer der Zensur vorziehen. Letztlich leiden die Menschen und die Demokratie, wenn Stimmen zum Schweigen gebracht werden.“

 

Verfassungsgerichtshof bestätigte Nietos Redefreiheit in einem früheren Urteil

In einem früheren Fall, der sich auf dasselbe Video bezog, hatte das Verfassungsgericht erklärt, dass Nietos Aussagen zur Ehe verfassungsrechtlich geschützt seien. Ein anderer Aktivist hatte Nieto jedoch vor Gericht gebracht und sich darüber beschwert, dass dieselbe Äußerung über die Ehe beleidigend und diskriminierend sei. Eine vorhergehende Instanz befand, das Video enthalte „Hassreden“ und ordnete die Entfernung des Videos von YouTube an. Das Verfassungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben.

Mit Unterstützung von ADF International vertrat die kolumbianische NGO Nueva Democracia – eine zivilgesellschaftliche Plattform, die sich für Meinungsfreiheit und andere Grundrechte einsetzt – Nieto in diesem Fall.

*aus dem Spanischen übersetzt

Religiös Verfolgten hilft die Unterstützung durch internationale Medienöffentlichkeit und politische Einflussnahme

Religiös Verfolgten hilft die Unterstützung durch internationale Medienöffentlichkeit und politische Einflussnahme

  • Menschenrechtsorganisation ADF International stellt sich erstmals in Deutschland vor und berichtet über aktuelle Fälle
  • Bundestagsabgeordneter und Menschenrechtsorganisation rufen zur Freilassung von pakistanischen Blasphemie-Angeklagten auf

BERLIN (16. November 2021) – Opfern von religiöser Verfolgung hilft die Unterstützung durch internationale Medienöffentlichkeit und politische Einflussnahme. Diese Erkenntnis hat die weltweit tätige Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) International aufgrund einiger konkreter Fallbeispiele gewonnen. In einem Pressgespräch stellte sich ADF International erstmals in Deutschland vor und berichtete über konkrete Fälle in Deutschland und im Ausland.

So ging es primär um den Einsatz von ADF International in Süd-Asien zur rechtlichen Unterstützung von Menschen, die aufgrund ihres Glaubens verfolgt und eingesperrt werden. Der deutsche Bundestagsabgeordnete und Repräsentant des Stephanuskreises, Albert Stegemann (CDU), forderte zum Einsatz für Glaubensfreiheit auf und sprach sich im Rahmen des Pressegesprächs für die Freilassung eines aus religiösen Gründen inhaftierten Pakistanis aus.

“Alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei zu wählen und zu leben“, so Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International: „Doch, obwohl das Recht auf Religionsfreiheit in Pakistan durch die Verfassung geschützt ist, sind viele Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten schwerer Verfolgung und der Verweigerung ihrer Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgesetzt. Blasphemie-Gesetze verstoßen unmittelbar gegen das Völkerrecht. Wir fordern daher alle Regierungen auf, die Durchsetzung ihrer Blasphemie-Gesetze einzustellen und deren Aufhebung einzuleiten.“ Sie erläuterte die aktuelle Situation und verwies auf Gerichtsfälle verfolgter Christen in Süd-Asien, darunter inhaftierte katholische Pakistanis.

Aufforderung für Gerechtigkeit für Opfer von Glaubensverfolgung

Im Rahmen der Veranstaltung sprach sich der deutsche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann für die Freilassung Stephen Masihs aus.

“Niemand sollte in der Angst leben müssen, wegen seiner Glaubensüberzeugungen getötet, inhaftiert oder unterdrückt zu werden. Das gemeinsame Engagement für religiös Verfolgte und Inhaftierte wird immer wichtiger. Der Stephanuskreis setzt sich seit vielen Jahren für Betroffene ein und möchte gemeinsam mit ADF International noch stärker auf deren Situation aufmerksam machen. Denn Glaubensfreiheit ist ein Menschenrecht”, so CDU-Abgeordneter Albert Stegemann.

Internationaler Druck verhilft Blasphemie-Angeklagten zur Freiheit

Es haben bereits einige Organisationen zur Freilassung Masihs aufgerufen, darunter die US Commission on International Religious Freedom (USCIRF). Am 21. Oktober appellierten UN-Experten, u.a. der UN-Sonderberichterstatter für Religions- oder Glaubensfreiheit, Ahmed Shaheed, dringend an Pakistan, Masih freizulassen. Masih befindet sich schon seit über zweieinhalb Jahren in Haft. Nach den Aufrufen wurde sein mehrfach aufgeschobener Gerichtstermin zur Anhörung weiterer Argumente in seinem Fall für den 29. November festgelegt. Das Urteil des Gerichts in seinem Fall steht noch aus.

Internationaler Druck hat sich für die Freilassung der Gefangenen in ähnlichen Fällen als effektiv erwiesen. Ein Beispiel ist der Fall von Shagufta und Shafqat. Das katholische pakistanische Ehepaar verbrachte sieben Jahre lang wegen einer falschen Blasphemie-Anklage im Todestrakt. Am 29. April 2021 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, die deren bedingungslose Freilassung forderte. Kurz darauf wurde das Todesurteil gegen das katholische Ehepaar aufgehoben und sie konnten im August in Europa in Sicherheit gebracht werden.

Religiöse Minderheiten leiden unter Pakistans Blasphemie-Gesetzen 

Auch Asia Bibi saß nach ihrer Blasphemie-Verurteilung neun Jahre lang im Gefängnis. Im Oktober 2018 wurde sie vom Obersten Gerichtshof freigesprochen. Anschließend sah sich Bibi jedoch Morddrohungen ausgesetzt und musste nach Kanada fliehen.

Der Staatsanwalt Ghulam Mustafa Chaudhry spielte eine führende Rolle in der Anklage gegen Bibi und vertrat den Geistlichen aus dem Dorf, der die Klage gegen sie eingereicht hatte. 2019 erklärte Herr Chaudhry gegenüber der BBC, dass internationaler Druck dazu geführt habe, dass höhere Gerichte Blasphemie-Verurteilte freisprachen.

Die Blasphemie-Gesetze umfassen die Paragraphen 295-A, B und C des pakistanischen Strafgesetzbuchs. Allerdings wird nur der Vorwurf der „Schändung des Namens“ Mohammeds (295-C) mit dem Tod bestraft. Bislang wurde noch niemand auf der Grundlage dieses Gesetzes hingerichtet. Doch einige Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten wurden bereits zum Tode verurteilt und verbringen, wie z.B. Asia Bibi, Jahre in Todeszellen. 2020 meldete Pakistan 200 Blasphemie-Fälle, die höchste jährliche Zahl in der Geschichte des Landes.

Über ADF International  

Alliance Defending Freedom (ADF) International ist eine weltweit tätige Menschenrechtsorganisation mit Hauptsitz in Wien, die sich für die Freiheit und unveräußerliche Würde aller Menschen einsetzt. Sie unterhält Büros an den wichtigsten internationalen Institutionen, wie den Vereinten Nationen, dem Europarat, der Europäischen Union und der OSZE.  

Sie arbeitet mit einem weltweiten Netzwerk von mehr als 3.400 Anwälten und Experten, bildet sie aus und bietet mit ihrer Hilfe kostenlosen Rechtsbeistand bei Glaubensverfolgung, zum Schutz und zur Förderung des Rechtes auf Leben, der Familienrechte sowie der Meinungs- und Redefreiheit. Mehr Informationen finden Sie hier

Junaid Hafeez

Junaid Hafeez

  • Alter: 34
  • Muslim
  • Verhaftet seit: 13. März 2013
  • Verurteilt: Am 27. Dezember wurde Junaid Hafeez für schuldig befunden Blasphemie begangen zu haben und erhielt die Todesstrafe. ADF International unterstützt die Berufung des Falles.

Junaid Hafeez, Dozent an der Bahauddin-Zakariya-Universität in Multan, wurde im März 2013 verhaftet, nachdem eine Hardliner-Studentengruppe ihn beschuldigt hatte, Blasphemie begangen zu haben. Der Vorwurf geht auf einen angeblich blasphemischen Facebook-Post eines Facebook-Nutzers zurück, der angeblich mit Hafeez in Verbindung steht, und nicht auf Hafeez selbst. Außerdem wird ihm vorgeworfen, sich in Vorlesungen und Seminaren kritisch über den Islam geäußert zu haben.

Juristisch gesehen wird Hafeez vorgeworfen, den Propheten Mohammed, den Koran und den Islam zu lästern. Hafeez besteht darauf, dass er sich nie der Blasphemie schuldig gemacht habe und, dass der Fall Teil einer größeren Verschwörung sei, die darauf abziele, ihn von der Universität zu verweisen und die Meinungs-, Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit anzugreifen. Hafeez befindet sich unter dem Vorwand seiner eigenen Sicherheit weiterhin in Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis in Multan.

Im Dezember 2019 befand der Richter Hafeez der Blasphemie für schuldig (Todesstrafe). Sein Anwalt Asad Jamal legte im Januar 2020 Berufung gegen dieses Urteil ein. Der Anwalt plant, einen Antrag auf Verlegung des Berufungsverfahrens von Multan an den Hauptsitz in Lahore zu stellen; außerdem will er einen Antrag auf Aussetzung des Urteils und auf Freilassung auf Kaution stellen.

Foto Copyright: Foto der Familie, privat

Nadeem Samson

Nadeem Samson

  • Alter: 45 (1976)
  • Denomination: Katholisch
  • Verhaftet seit: 24. November 2017
  • Land: Pakistan

Nadeem Samson wurde aufgrund einer Blasphemie-Anschuldigung verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, ein gefälschtes Facebook-Konto des Beschwerdeführers mit dem Namen „Goga Abdul Haq“ eingerichtet zu haben, um blasphemisches Material in der Öffentlichkeit zu verbreiten und so das Leben des Beschwerdeführers und seiner Familie zu schädigen.

Der Fall befindet sich derzeit in der Verhandlungsphase. Ein muslimischer Anwalt hatte sich ursprünglich bereit erklärt, Nadeem zu vertreten, zog sich jedoch zurück, nachdem er Morddrohungen erhalten hatte. Der Anwalt sagt, dass Nadeems Leben in Gefahr ist. Er ist außerdem der Ansicht, dass die von der Polizei sichergestellten Telefon- und Computerdaten die Unschuld Nadeems beweisen werden.

Saif Ul Malook, ein Partneranwalt von ADF International, kümmert sich nun um den Fall und hat am 8. Juli 2021 einen Antrag auf Kaution beim Obersten Gerichtshof eingereicht.

 

Foto Copyright: Foto Jubilee Campaign

Stephen Masih

Stephen Masih

  • Alter: 44
  • Denomination: Katholisch
  • Verhaftet seit: März 2019
  • Land: Pakistan

Stephen Masih, ein Christ, der an einer geistigen Behinderung leidet, wurde am 11. März 2019 von einem muslimischen Nachbarn beschuldigt Blasphemie begangen zu haben. Der Grund für die falsche Anschuldigung war ein Streit zwischen Masih und der Frau des Nachbarn.  Masih wurde daraufhin verhaftet und gemäß Abschnitt 295-C des pakistanischen Strafgesetzbuchs wegen Blasphemie angeklagt. In Pakistan steht auf Blasphemie die Todesstrafe.

Masih befindet sich nun schon seit fast zwei Jahren im Gefängnis musste lange auf seinen Gerichtstermin warten, obwohl festgestellt wurde, dass er an einer bipolaren Störung leidet und daher nicht verhandlungsfähig ist.

Nach Masihs Blasphemie-Anklage, war seine Familie aus Angst um ihr Leben gezwungen umzuziehen, nachdem eine gewalttätige Gruppe ihr Haus niedergebrannt hatte.

Das Gericht lehnte einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution ab, da sein Leben in der Öffentlichkeit „ernsthaft bedroht“ sei und die Gefahr der Flucht nicht ausgeschlossen werden könne. Es beschloss, den Prozess zu verschieben, bis Herr Masih „seine psychische Gesundheit wiedererlangt hat“.

Es haben bereits einige Organisationen zur Freilassung Masihs aufgerufen, darunter die US Commission on International Religious Freedom (USCIRF). Am 21. Oktober appellierten UNO Experten, u.a. der UN-Sonderberichterstatter für Religions- oder Glaubensfreiheit, Ahmed Shaheed, dringend an Pakistan, Masih freizulassen. Nach den Aufrufen wurde sein oftmals aufgeschobener Gerichtstermin zur Anhörung weiterer Argumente in seinem Fall für den 11. November festgelegt. Das Urteil des Gerichts in seinem Fall steht noch aus.

Foto Copyright: Foto der Familie, privat

Der Putsch im Sudan gefährdet die Religionsfreiheit

Der Putsch im Sudan gefährdet die Religionsfreiheit

„Das sudanesische Militär, angeführt von General Abdel Fattah al-Burhan, hat die sudanesische Übergangsregierung gewaltsam übernommen und Premierminister Abdalla Hamdok unter Hausarrest gestellt. Nach fast zwei Jahren bedeutender Reformen im Bereich der Menschenrechte und der demokratischen Staatsführung hat der Staatsstreich das Potenzial, das Land zu destabilisieren. Insbesondere gefährdet der Putsch die historischen Fortschritte, die der Sudan in letzter Zeit beim Schutz der Religionsfreiheit gemacht hat. Er verheißt nichts Gutes für das übrige Afrika.“ Das schreibt Sean Nelson in Real Clear Religion. Lesen Sie den vollständigen Artikel hier (auf Englisch).

Europas oberstes Gericht entscheidet über Anfechtung des Verbots von Covid-19-Gottesdiensten

Europas oberstes Gericht entscheidet über Anfechtung des Verbots von Covid-19-Gottesdiensten

  • ADF International interveniert beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Fällen, die pauschale Verbote von Gottesdiensten in Kroatien und Griechenland anfechten
  • Das Urteil folgt auf Urteile, die das Recht auf Religionsausübung in Schottland, der Schweiz und Chile bestätigen

STRASBURG (12. Oktober 2021) – Ist es legal, wenn eine Regierung öffentliche Gottesdienste im Namen des Gesundheitsschutzes vollständig verbietet? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird über diese Frage im Zusammenhang mit Verboten entscheiden, die im Jahr 2020 in Griechenland und Kroatien verhängt wurden.

„Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein Menschenrecht, das den höchsten Schutz genießen muss. Dazu gehört auch das Recht, seinen Glauben in der Öffentlichkeit zu bekunden. Dieses Recht ist durch europäisches Recht geschützt. Doch während der Pandemie sahen wir, wie mehrere Regierungen in ganz Europa unverhältnismäßige Verbote zur Öffnung von Gotteshäusern verhängten. Es gibt keinen Grund, warum die Behörden nicht Lösungen finden könnten, die sowohl die öffentliche Gesundheit als auch die gemeinschaftliche Religionsausübung schützen. Für gläubige Menschen kann der gemeinsame Gottesdienst genauso wichtig sein wie die Versorgung mit Nahrung und Wasser. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof das Recht aller Menschen, ihren Glauben zu leben, aufrechterhalten wird, so wie es in Schottland, der Schweiz und anderswo geschehen ist“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Direktor (Advocacy) von ADF International.

 

Ein globaler Trend: Unverhältnismäßige Verbote von Gottesdiensten werden für „rechtswidrig“ erklärt

Die Menschenrechtsgruppe ADF International hat ähnliche Klagen gegen pauschale Verbote von Gottesdiensten in Europa, Afrika und Lateinamerika unterstützt.

„Wir begrüßen die Tatsache, dass die Regierungen weltweit die Kirchen wieder geöffnet haben. Aber rechtliche Anfechtungen von Gottesdienstverboten bleiben wichtig. Die Gerichte haben nun die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass der Gemeinschaft nie wieder der Zugang zu einem Ort verwehrt wird, an dem sie sich mit Gott treffen und den Leidenden in Zeiten der Not dienen kann“, erklärte Clarke.

Im März stellte das oberste schottische Zivilgericht fest, dass ein generelles Verbot öffentlicher Gottesdienste rechtswidrig war. Die Anfechtung wurde von 27 Religionsführern und einem Glasgower Priester, Canon Tom White, erfolgreich eingereicht. In der schottischen Entscheidung wurde bekräftigt, dass jede Einschränkung der Grundfreiheiten notwendig und verhältnismäßig sein muss. Im November 2020 hatten die leitenden medizinischen und wissenschaftlichen Berater von Westminster eingeräumt, dass die Beweise für Kirchenschließungen bestenfalls „anekdotisch“ seien und „nicht auf wissenschaftlichen Fakten beruhen“.

Einen Tag nach dem schottischen Urteil im März entschied der chilenische Oberste Gerichtshof einstimmig, dass die COVID-19-Beschränkungen in diskriminierender Weise gegen Gläubige in Chile angewandt wurden. In dem wegweisenden Urteil wurde anerkannt, dass die Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist, das nicht einfach ausgesetzt werden kann.

 

Gerichte entscheiden über Anfechtungen des Verbots von Gottesdiensten in Irland, Uganda und Südafrika

In Uganda, wo ADF International die Anfechtungen einer Allianz von katholischen, evangelikalen und muslimischen Glaubensvertretern sowie von Parlamentariern unterstützt, sind derzeit Gerichtsverfahren im Gange. Den ganzen Sommer über durften Einkaufszentren und Spielhallen geöffnet werden, Kirchen hingegen nicht.

Eine ähnliche Anfechtung ist auch vor dem Gericht in Irland anhängig, wo fast ein Jahr lang gläubige Menschen für den Besuch öffentlicher Gottesdienste kriminalisiert wurden. Wer sein Haus verließ, um einen Gottesdienst zu besuchen, konnte mit einer Geldstrafe oder bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.letusworship.global/ireland.

UN: Internationales Engagement für Afghanistan muss von der Achtung religiöser Minderheiten abhängen

UN: Internationales Engagement für Afghanistan muss von der Achtung religiöser Minderheiten abhängen

  • Erste UN-Resolution mit ausdrücklicher Forderung nach Religionsfreiheit in Afghanistan verabschiedet
  • UN-Menschenrechtsrat verurteilt Gewalt der Taliban gegen religiöse Minderheiten und fordert Staaten auf, ihr Engagement für das Land von der Achtung der Menschenrechte abhängig zu machen

GENF (07. Oktober 2021) – Fast zwei Monate nach der raschen Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf eine Resolution verabschiedet, in der die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche in Afghanistan, auch gegen Angehörige religiöser Minderheiten, „aufs Schärfste“ verurteilt werden.

Zum ersten Mal seit dem Ausbruch der Krise in Afghanistan wird in einer UN-Resolution ausdrücklich die strikte Achtung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit gefordert und die internationale Gemeinschaft aufgefordert, ihre Beziehungen zu einer künftigen afghanischen Regierung davon abhängig zu machen, „dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Afghanen, einschließlich Frauen, Mädchen, Kinder und Angehöriger ethnischer und religiöser Minderheiten, geachtet werden“. Darüber hinaus sieht die Resolution, die mit 28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen wurde, im Einklang mit den Forderungen mehrerer religiöser Nichtregierungsorganisationen, darunter ADF International, die Einrichtung eines speziellen Mechanismus vor, der die Entwicklung der Menschenrechtslage im Land überwachen soll.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden. In Afghanistan sind Angehörige religiöser Minderheiten, darunter auch Christen, gezwungen, vor dem sicheren Tod zu fliehen oder sich in abgelegenen Gebieten des Landes zu verstecken – gestrandet und ohne Hoffnung auf Rettung. Wir freuen uns, dass der UN-Menschenrechtsrat ihre verzweifelte Lage endlich zur Kenntnis genommen hat und den Appellen der religiösen Organisationen gefolgt ist, sich der Verurteilung aller religiös motivierten Gewalttaten anzuschließen und auf die uneingeschränkte Achtung der Religions- und Glaubensfreiheit zu drängen“, sagte Giorgio Mazzoli, Vertreter der ADF International beim Menschenrechtsrat in Genf.

„Die heute angenommene Resolution mag in ihrer unmittelbaren Wirkung begrenzt sein, aber sie ist ein bedeutsames Signal, dass die internationale Gemeinschaft nicht bereit ist, tatenlos zuzusehen, wenn Menschenrechte und Grundfreiheiten in solch ernster Weise gefährdet sind. Wir fordern nun die Staaten auf, die vollständige Umsetzung der Resolution zu gewährleisten, indem sie alle diplomatischen, politischen und sonstigen geeigneten Mittel einsetzen, um sicherzustellen, dass diejenigen, die die tatsächliche Kontrolle ausüben, in vollem Umfang für ihr Versagen bei der Achtung der Menschenrechte und der Bestrebungen des afghanischen Volkes zur Rechenschaft gezogen werden“, fuhr er fort.

 

Resolution wird von religiösen Organisationen begrüßt

Eine Koalition von Menschenrechtsorganisationen, darunter ADF International, die Weltweite Evangelische Allianz, Christian Solidarity Worldwide, die Weltweite Baptistenallianz, CAP Freedom of Conscience und die Ethics and Religious Liberty Commission, begrüßten den Schritt. Sie hatten sich dafür eingesetzt, dass die katastrophale Lage religiöser Minderheiten und die fehlende Religions- und Glaubensfreiheit in Afghanistan bei den Verhandlungen über den Resolutionsentwurf stärker berücksichtigt werden. Berichten zufolge haben die Christen vor Ort geäußert, dass sie mit dem sicheren Tod rechnen. In Berichten wird von der Hinrichtung von Personen berichtet, die in öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Bibelsoftware auf ihren Smartphones angetroffen wurden. Darüber hinaus kündigen die Taliban bereits Pläne an, „die Unwissenheit der Irreligion auszurotten“, indem sie nicht-muslimische Frauen und Mädchen als Sexsklaven nehmen und Jungen zum Dienst als Soldaten zwingen.

Das aktuelle Ergebnis stellt eine deutliche Veränderung gegenüber der letzten Resolution des Menschenrechtsrates zur Lage in Afghanistan dar. Die erste Resolution, die im August verabschiedet wurde, wurde weithin kritisiert, weil sie „zurückhaltend“ sei, die Taliban nicht zur Rechenschaft ziehe und daher „eher eine Beleidigung des afghanischen Volkes als eine Antwort auf die Krise“ darstelle.

„Die bisher unzureichende Reaktion der internationalen Gemeinschaft wird diejenigen, die für solch erschütternde Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, nur ermutigen, weiterhin ungestraft zu handeln. Wir hoffen, dass die heute vom Menschenrechtsrat verabschiedete Resolution einen Wendepunkt für den Schutz der Menschen in Afghanistan darstellt, die allein aufgrund ihres Glaubens ernsthaft bedroht sind“, fügte Mazzoli hinzu.

Zwangsverheiratetes Mädchen äußert sich am Internationalen Tag des Mädchens

Zwangsverheiratetes Mädchen äußert sich am Internationalen Tag des Mädchens

 
  • Mädchen aus religiösen Minderheiten in Süd Asien werden durch Zwangsehen zur Abkehr von ihrem Glauben gezwungen
  • Menschenrechtsorganisation fordert die pakistanische Regierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Zwangsheirat und Zwangsbekehrung von Mädchen zu verhindern
  • Unterstützer sind aufgerufen, einen offenen Brief zu unterzeichnen, am 11. Oktober etwas Grünes zu tragen und das Foto mit dem Hashtag #EndForcedMarriage zu posten

LAHORE (7. Oktober 2021) – Am 11. Oktober feiern wir den internationalen Tag des Mädchens, doch in Süd Asien fürchten viele Mädchen um ihre Sicherheit. Die 14-jährige Maira ist eines der schätzungsweise 1.000 Mädchen in Pakistan, die jährlich gegen ihren Willen verheiratet werden. Doch Maira konnte ihrem Entführer und „Ehemann“ entkommen. Sie wartet nun versteckt, während ihr Anwaltsteam vor Gericht für die Annullierung ihrer Heiratsurkunde kämpft. Die Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt Mairas Fall und sammelt Unterschriften für einen offenen Brief an den pakistanischen Premierminister Imran Khan. So fordert sie die pakistanische Regierung auf, gegen diese Bedrohung vorzugehen, die insbesondere Mädchen aus religiösen Minderheiten betrifft.

„Ich wurde gewaltsam entführt, gezwungen Dokumente zu unterschreiben, und mir wurde gesagt, dass ich Muslima werden müsse. Außerdem wurde mir gesagt, dass ich jetzt verheiratet bin und nicht zu meinen Eltern zurückkehren darf. Sie drohten damit, meine Eltern zu töten und meiner Familie etwas anzutun. Ich danke Gott, dass Sumera meine Anwältin ist. Ich appelliere an die pakistanische Regierung, diesem Fall Aufmerksamkeit zu schenken und für eine ordnungsgemäße Strafverfolgung zu sorgen”, sagte Maira.

Kampagne #EndForcedMarriage gestartet

Der von ADF International verfasste offene Brief fordert die pakistanische Regierung auf, Meldestellen einzurichten, Minderjährige zu ihren Eltern zurückzubringen und Polizei und Justiz zu schulen, um Mädchen aus religiösen Minderheiten besser zu schützen. Die Menschenrechtsorganisation ruft Unterstützer der Kampagne auf, am 11. Oktober ein Bild von sich in grüner Kleidung mit dem Hashtag #EndForcedMarriage zu posten und den Brief auf EndForcedMarriage.org zu unterschreiben.

„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Doch in Süd Asien werden junge christliche Mädchen entführt und durch Zwangsheirat bekehrt. Mairas Fall ist nur ein schockierendes Beispiel von vielen. Wir rufen unsere Unterstützer dazu auf, sich der #EndForcedMarriage-Kampagne anzuschließen und den offenen Brief zu unterschreiben, um maximalen internationalen Druck auf die pakistanischen Behörden auszuüben und um diese Mädchen wissen zu lassen, dass jemand ihre Stimme hört“, so Tehmina Arora, Direktorin der Rechtsabteilung in Asien bei ADF International.

Pakistan muss Mädchen wie Maira schützen

Maira war auf dem Weg zur Schule in ihrer Stadt Faisalabad, als sie entführt wurde. Es gelang ihr, ihrem Entführer zu entkommen, aber nicht bevor sie misshandelt, erpresst und mit einem viel älteren muslimischen Mann zwangsverheiratet wurde. Als Mairas Eltern vor Gericht gingen, um das Sorgerecht wiederzuerlangen, ordnete der Oberste Gerichtshof von Lahore zunächst an, dass sie ihrem Entführer zurückgegeben werden sollte. Während Maira nun versteckt wartet, setzt sich Sumera Shafiq, Partneranwältin von ADF International, für die Annullierung ihrer Heiratsurkunde ein.

Pakistan gilt als einer der gefährlichsten Orte für christliche Mädchen. Mairas Fall unterstreicht das Problem der Zwangsbekehrung durch Heirat. Jedes Jahr betrifft das schätzungsweise 1.000 Mädchen, meist im Alter von 12 bis 15 Jahren, die religiösen Minderheiten in Pakistan angehören.

Diese Praxis wird in der Regel durch Entführung, sexuelle Gewalt und Erpressung durchgeführt. Die lokalen Behörden sind in solchen Fällen häufig mitschuldig. Das Gesetz zur Beschränkung der Kinderheirat legt das Heiratsalter für Mädchen auf 16 Jahre fest. Doch die Gerichte folgen nicht immer den gesetzlichen Vorgaben. Die Opfer wurden bei rechtlichen Anfechtungen meist an ihre Entführer zurückgegeben.

Ein weltweites Problem

Zwangsbekehrung durch Zwangsverheiratung betrifft nicht nur Pakistan. Medien berichten über Mädchen, die von den Taliban in Afghanistan zwangsverheiratet werden. Die Taliban haben auch Pläne veröffentlicht, „die Unwissenheit der Irreligion auszurotten“, indem sie nicht-muslimische Frauen und Mädchen zu Sexsklaven machen. In Norden Nigerias sind viele christliche Mädchen von Zwangsheiraten und Zwangsbekehrung zum Islam betroffen. Im Nordwesten Nigerias liegt das durchschnittliche Heiratsalter bei nur 15 Jahren, und die Mädchen haben in der Regel kein Mitspracherecht. Laut UN Women wurden weltweit etwa 700 Millionen Mädchen vor ihrem achtzehnten Geburtstag verheiratet. In Entwicklungsländern wird jedes dritte Mädchen vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet, und jedes neunte Mädchen wird verheiratete, bevor sie 15 Jahre alt wird.

„Die pakistanische Regierung muss mehr tun, um solche extremen Verletzungen der Grundrechte im Lande zu verhindern. Mairas Fall ist ein viel zu häufiges Beispiel für dieses Problem, mit dem insbesondere religiöse Minderheiten in Pakistan konfrontiert sind. Es darf nicht länger unbemerkt bleiben. Alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei zu wählen und auszuleben, ohne Gewalt befürchten zu müssen. Alle Staaten müssen sicherstellen, dass ihre Gesetze und ihre Politik im Einklang mit ihren Verpflichtungen zum Schutz der Religionsfreiheit nach internationalem Recht stehen“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International.

UN warnt: „Fast hilflose“ Reaktion der internationalen Gemeinschaft ermutigt die Verantwortlichen zu Gräueltaten in Afghanistan

UN warnt: „Fast hilflose“ Reaktion der internationalen Gemeinschaft ermutigt die Verantwortlichen zu Gräueltaten in Afghanistan

  • Internationale Institutionen sehen sich einer Gegenreaktion wegen „unzureichender Reaktion“ auf Rechtsverletzungen gegenüber; Zivilgesellschaft fordert konkrete Maßnahmen
  • Menschenrechtsexperten warnen vor Christen, die vor dem „sicheren Tod“ fliehen, wobei diejenigen besonders gefährdet sind, die zu Unrecht der Apostasie vom Islam „schuldig“ gesprochen wurden

GENF (27. September 2021) – Mehr als sechs Wochen nach der raschen Machtübernahme der Taliban in Afghanistan fordern zivilgesellschaftliche Gruppen die Staaten immer noch auf, entschlossene Maßnahmen zum Schutz gefährdeter religiöser Minderheiten zu ergreifen, deren Leben allein aufgrund ihres Glaubens ernsthaft bedroht ist. In einer an den UN-Menschenrechtsrat in Genf gerichteten Erklärung wies ADF International auf die „unzureichende Reaktion“ der internationalen Gemeinschaft hin:

„Frauen und Mädchen wurden unmittelbar ihrer grundlegendsten Rechte beraubt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt, während Angehörige religiöser Minderheiten gezwungen waren, vor dem sicheren Tod zu fliehen oder sich schlimmstenfalls in abgelegenen Gebieten des Landes zu verstecken – gestrandet und ohne Hoffnung auf Rettung. Vor diesem Hintergrund wird die Beinahe-Hilflosigkeit der internationalen Gemeinschaft diejenigen, die für diese erschütternden Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, nur ermutigen, weiterhin ungestraft zu handeln“, sagte Giorgio Mazzoli, Vertreter der ADF International bei den Vereinten Nationen in Genf.

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In dieser Woche fordern religiöse Organisationen wie ADF International, die Weltweite Evangelische Allianz, Christian Solidarity Worldwide, die World Baptist Alliance, CAP Freedom of Conscience und die Ethics and Religious Freedom Commission konkrete Schritte zur Bekämpfung der anhaltenden Gräueltaten.

 

UN-Menschenrechtsrat soll einen speziellen Überwachungsmechanismus einrichten

In Afghanistan haben Christen vor Ort erklärt, dass sie mit dem sicheren Tod rechnen. Berichten zufolge wurden Personen hingerichtet, die in öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Bibelsoftware auf ihrem Smartphone gefunden wurden. Darüber hinaus kündigen die Taliban bereits Pläne an, „die Unwissenheit der Irreligion auszurotten“, indem sie nicht-muslimische Frauen und Mädchen als Sexsklaven entführen und Jungen zwingen, als Soldaten zu dienen.

Der UN-Menschenrechtsrat wurde bereits im vergangenen Monat von einer Reihe von Akteuren der Zivilgesellschaft kritisiert, weil er eine Resolution verabschiedet hatte, die als „verhalten“ bezeichnet wurde, da sie die Taliban nicht zur Rechenschaft ziehe und daher „eher eine Beleidigung des afghanischen Volkes als eine Antwort auf die Krise“ darstelle.

Menschenrechtsgruppen haben den Rat aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, u.a. durch die Einrichtung eines Überwachungsmechanismus zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen – insbesondere gegenüber gefährdeten Personen, einschließlich religiöser Minderheiten. Die Dokumentation ist ein wichtiges Instrument, um einen Prozess der Rechenschaftspflicht zu etablieren.

„Es ist unerlässlich, dass die internationale Gemeinschaft alle diplomatischen, politischen und anderen geeigneten Mittel einsetzt, um sicherzustellen, dass diejenigen, die die tatsächliche Kontrolle ausüben, in vollem Umfang für ihr Versagen bei der Achtung der Menschenrechte und der Bestrebungen des afghanischen Volkes zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärte Mazzoli.

„ADF International bekräftigt die Notwendigkeit, dass der Menschenrechtsrat Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit formell verurteilt, dass die Achtung der Religions- und Glaubensfreiheit zu den Voraussetzungen für das Engagement der internationalen Gemeinschaft gegenüber der gegenwärtigen und zukünftigen Führung Afghanistans gehören muss. Auch betont ADF, dass unverzüglich ein spezieller Mechanismus zur Überwachung der Menschenrechtssituation in Afghanistan eingerichtet werden muss, der sich insbesondere auf die Menschenrechte von gefährdeten Personen, einschließlich der Angehörigen religiöser Minderheiten, konzentriert“, fügte er hinzu.

 

EU steht unter Druck, gegen religiöse Verfolgung vorzugehen

Anfang des Monats nahm das Europäische Parlament eine Resolution an, in der die Gewalt der Taliban in Afghanistan verurteilt und Unterstützung für die am meisten gefährdeten Gruppen gefordert wird. Die Resolution beschreibt die „sich entfaltende humanitäre Katastrophe“ und hebt die „Verfolgung“ von Frauen und Mädchen durch die Taliban sowie die „schwere Diskriminierung“ ethnischer und religiöser Minderheiten hervor, wobei die schiitischen Hazaras besonders erwähnt werden.

Carlo Fidanza, MdEP, Co-Vorsitzender der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments für Religions- und Glaubensfreiheit, kritisierte, dass das Parlament die besondere Gefahr, der afghanische Christen ausgesetzt sind, nicht anerkennt:

„Diese Resolution zeigt einmal mehr die schuldhafte Unaufmerksamkeit Europas, nicht nur gegenüber afghanischen Christen – die in dem Text völlig ignoriert werden – sondern gegenüber Christen im Allgemeinen. Wie ich bereits bei der Ablehnung der Einführung eines Europäischen Tages der Religionsfreiheit gesagt habe, ist es besorgniserregend, dass es nun als normal angesehen wird, über die Tragödie der verfolgten Christen zu schweigen“, so der Co-Vorsitzende.

Fidanza gab auch zu bedenken, dass das Versäumnis, den Glauben in solchen Situationen in den Mittelpunkt zu stellen, „die Politik dazu verleiten kann, gegenüber Regimen, die täglich gegen die Religionsfreiheit verstoßen, zu zaghaft zu sein“.