Zwangsverheiratetes Mädchen äußert sich am Internationalen Tag des Mädchens

 
  • Mädchen aus religiösen Minderheiten in Süd Asien werden durch Zwangsehen zur Abkehr von ihrem Glauben gezwungen
  • Menschenrechtsorganisation fordert die pakistanische Regierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Zwangsheirat und Zwangsbekehrung von Mädchen zu verhindern
  • Unterstützer sind aufgerufen, einen offenen Brief zu unterzeichnen, am 11. Oktober etwas Grünes zu tragen und das Foto mit dem Hashtag #EndForcedMarriage zu posten

LAHORE (7. Oktober 2021) – Am 11. Oktober feiern wir den internationalen Tag des Mädchens, doch in Süd Asien fürchten viele Mädchen um ihre Sicherheit. Die 14-jährige Maira ist eines der schätzungsweise 1.000 Mädchen in Pakistan, die jährlich gegen ihren Willen verheiratet werden. Doch Maira konnte ihrem Entführer und „Ehemann“ entkommen. Sie wartet nun versteckt, während ihr Anwaltsteam vor Gericht für die Annullierung ihrer Heiratsurkunde kämpft. Die Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt Mairas Fall und sammelt Unterschriften für einen offenen Brief an den pakistanischen Premierminister Imran Khan. So fordert sie die pakistanische Regierung auf, gegen diese Bedrohung vorzugehen, die insbesondere Mädchen aus religiösen Minderheiten betrifft.

„Ich wurde gewaltsam entführt, gezwungen Dokumente zu unterschreiben, und mir wurde gesagt, dass ich Muslima werden müsse. Außerdem wurde mir gesagt, dass ich jetzt verheiratet bin und nicht zu meinen Eltern zurückkehren darf. Sie drohten damit, meine Eltern zu töten und meiner Familie etwas anzutun. Ich danke Gott, dass Sumera meine Anwältin ist. Ich appelliere an die pakistanische Regierung, diesem Fall Aufmerksamkeit zu schenken und für eine ordnungsgemäße Strafverfolgung zu sorgen”, sagte Maira.

Kampagne #EndForcedMarriage gestartet

Der von ADF International verfasste offene Brief fordert die pakistanische Regierung auf, Meldestellen einzurichten, Minderjährige zu ihren Eltern zurückzubringen und Polizei und Justiz zu schulen, um Mädchen aus religiösen Minderheiten besser zu schützen. Die Menschenrechtsorganisation ruft Unterstützer der Kampagne auf, am 11. Oktober ein Bild von sich in grüner Kleidung mit dem Hashtag #EndForcedMarriage zu posten und den Brief auf EndForcedMarriage.org zu unterschreiben.

„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Doch in Süd Asien werden junge christliche Mädchen entführt und durch Zwangsheirat bekehrt. Mairas Fall ist nur ein schockierendes Beispiel von vielen. Wir rufen unsere Unterstützer dazu auf, sich der #EndForcedMarriage-Kampagne anzuschließen und den offenen Brief zu unterschreiben, um maximalen internationalen Druck auf die pakistanischen Behörden auszuüben und um diese Mädchen wissen zu lassen, dass jemand ihre Stimme hört“, so Tehmina Arora, Direktorin der Rechtsabteilung in Asien bei ADF International.

Pakistan muss Mädchen wie Maira schützen

Maira war auf dem Weg zur Schule in ihrer Stadt Faisalabad, als sie entführt wurde. Es gelang ihr, ihrem Entführer zu entkommen, aber nicht bevor sie misshandelt, erpresst und mit einem viel älteren muslimischen Mann zwangsverheiratet wurde. Als Mairas Eltern vor Gericht gingen, um das Sorgerecht wiederzuerlangen, ordnete der Oberste Gerichtshof von Lahore zunächst an, dass sie ihrem Entführer zurückgegeben werden sollte. Während Maira nun versteckt wartet, setzt sich Sumera Shafiq, Partneranwältin von ADF International, für die Annullierung ihrer Heiratsurkunde ein.

Pakistan gilt als einer der gefährlichsten Orte für christliche Mädchen. Mairas Fall unterstreicht das Problem der Zwangsbekehrung durch Heirat. Jedes Jahr betrifft das schätzungsweise 1.000 Mädchen, meist im Alter von 12 bis 15 Jahren, die religiösen Minderheiten in Pakistan angehören.

Diese Praxis wird in der Regel durch Entführung, sexuelle Gewalt und Erpressung durchgeführt. Die lokalen Behörden sind in solchen Fällen häufig mitschuldig. Das Gesetz zur Beschränkung der Kinderheirat legt das Heiratsalter für Mädchen auf 16 Jahre fest. Doch die Gerichte folgen nicht immer den gesetzlichen Vorgaben. Die Opfer wurden bei rechtlichen Anfechtungen meist an ihre Entführer zurückgegeben.

Ein weltweites Problem

Zwangsbekehrung durch Zwangsverheiratung betrifft nicht nur Pakistan. Medien berichten über Mädchen, die von den Taliban in Afghanistan zwangsverheiratet werden. Die Taliban haben auch Pläne veröffentlicht, „die Unwissenheit der Irreligion auszurotten“, indem sie nicht-muslimische Frauen und Mädchen zu Sexsklaven machen. In Norden Nigerias sind viele christliche Mädchen von Zwangsheiraten und Zwangsbekehrung zum Islam betroffen. Im Nordwesten Nigerias liegt das durchschnittliche Heiratsalter bei nur 15 Jahren, und die Mädchen haben in der Regel kein Mitspracherecht. Laut UN Women wurden weltweit etwa 700 Millionen Mädchen vor ihrem achtzehnten Geburtstag verheiratet. In Entwicklungsländern wird jedes dritte Mädchen vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet, und jedes neunte Mädchen wird verheiratete, bevor sie 15 Jahre alt wird.

„Die pakistanische Regierung muss mehr tun, um solche extremen Verletzungen der Grundrechte im Lande zu verhindern. Mairas Fall ist ein viel zu häufiges Beispiel für dieses Problem, mit dem insbesondere religiöse Minderheiten in Pakistan konfrontiert sind. Es darf nicht länger unbemerkt bleiben. Alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei zu wählen und auszuleben, ohne Gewalt befürchten zu müssen. Alle Staaten müssen sicherstellen, dass ihre Gesetze und ihre Politik im Einklang mit ihren Verpflichtungen zum Schutz der Religionsfreiheit nach internationalem Recht stehen“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International.

UN warnt: „Fast hilflose“ Reaktion der internationalen Gemeinschaft ermutigt die Verantwortlichen zu Gräueltaten in Afghanistan

  • Internationale Institutionen sehen sich einer Gegenreaktion wegen „unzureichender Reaktion“ auf Rechtsverletzungen gegenüber; Zivilgesellschaft fordert konkrete Maßnahmen
  • Menschenrechtsexperten warnen vor Christen, die vor dem „sicheren Tod“ fliehen, wobei diejenigen besonders gefährdet sind, die zu Unrecht der Apostasie vom Islam „schuldig“ gesprochen wurden

GENF (27. September 2021) – Mehr als sechs Wochen nach der raschen Machtübernahme der Taliban in Afghanistan fordern zivilgesellschaftliche Gruppen die Staaten immer noch auf, entschlossene Maßnahmen zum Schutz gefährdeter religiöser Minderheiten zu ergreifen, deren Leben allein aufgrund ihres Glaubens ernsthaft bedroht ist. In einer an den UN-Menschenrechtsrat in Genf gerichteten Erklärung wies ADF International auf die „unzureichende Reaktion“ der internationalen Gemeinschaft hin:

„Frauen und Mädchen wurden unmittelbar ihrer grundlegendsten Rechte beraubt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt, während Angehörige religiöser Minderheiten gezwungen waren, vor dem sicheren Tod zu fliehen oder sich schlimmstenfalls in abgelegenen Gebieten des Landes zu verstecken – gestrandet und ohne Hoffnung auf Rettung. Vor diesem Hintergrund wird die Beinahe-Hilflosigkeit der internationalen Gemeinschaft diejenigen, die für diese erschütternden Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, nur ermutigen, weiterhin ungestraft zu handeln“, sagte Giorgio Mazzoli, Vertreter der ADF International bei den Vereinten Nationen in Genf.

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In dieser Woche fordern religiöse Organisationen wie ADF International, die Weltweite Evangelische Allianz, Christian Solidarity Worldwide, die World Baptist Alliance, CAP Freedom of Conscience und die Ethics and Religious Freedom Commission konkrete Schritte zur Bekämpfung der anhaltenden Gräueltaten.

 

UN-Menschenrechtsrat soll einen speziellen Überwachungsmechanismus einrichten

In Afghanistan haben Christen vor Ort erklärt, dass sie mit dem sicheren Tod rechnen. Berichten zufolge wurden Personen hingerichtet, die in öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Bibelsoftware auf ihrem Smartphone gefunden wurden. Darüber hinaus kündigen die Taliban bereits Pläne an, „die Unwissenheit der Irreligion auszurotten“, indem sie nicht-muslimische Frauen und Mädchen als Sexsklaven entführen und Jungen zwingen, als Soldaten zu dienen.

Der UN-Menschenrechtsrat wurde bereits im vergangenen Monat von einer Reihe von Akteuren der Zivilgesellschaft kritisiert, weil er eine Resolution verabschiedet hatte, die als „verhalten“ bezeichnet wurde, da sie die Taliban nicht zur Rechenschaft ziehe und daher „eher eine Beleidigung des afghanischen Volkes als eine Antwort auf die Krise“ darstelle.

Menschenrechtsgruppen haben den Rat aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, u.a. durch die Einrichtung eines Überwachungsmechanismus zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen – insbesondere gegenüber gefährdeten Personen, einschließlich religiöser Minderheiten. Die Dokumentation ist ein wichtiges Instrument, um einen Prozess der Rechenschaftspflicht zu etablieren.

„Es ist unerlässlich, dass die internationale Gemeinschaft alle diplomatischen, politischen und anderen geeigneten Mittel einsetzt, um sicherzustellen, dass diejenigen, die die tatsächliche Kontrolle ausüben, in vollem Umfang für ihr Versagen bei der Achtung der Menschenrechte und der Bestrebungen des afghanischen Volkes zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärte Mazzoli.

„ADF International bekräftigt die Notwendigkeit, dass der Menschenrechtsrat Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit formell verurteilt, dass die Achtung der Religions- und Glaubensfreiheit zu den Voraussetzungen für das Engagement der internationalen Gemeinschaft gegenüber der gegenwärtigen und zukünftigen Führung Afghanistans gehören muss. Auch betont ADF, dass unverzüglich ein spezieller Mechanismus zur Überwachung der Menschenrechtssituation in Afghanistan eingerichtet werden muss, der sich insbesondere auf die Menschenrechte von gefährdeten Personen, einschließlich der Angehörigen religiöser Minderheiten, konzentriert“, fügte er hinzu.

 

EU steht unter Druck, gegen religiöse Verfolgung vorzugehen

Anfang des Monats nahm das Europäische Parlament eine Resolution an, in der die Gewalt der Taliban in Afghanistan verurteilt und Unterstützung für die am meisten gefährdeten Gruppen gefordert wird. Die Resolution beschreibt die „sich entfaltende humanitäre Katastrophe“ und hebt die „Verfolgung“ von Frauen und Mädchen durch die Taliban sowie die „schwere Diskriminierung“ ethnischer und religiöser Minderheiten hervor, wobei die schiitischen Hazaras besonders erwähnt werden.

Carlo Fidanza, MdEP, Co-Vorsitzender der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments für Religions- und Glaubensfreiheit, kritisierte, dass das Parlament die besondere Gefahr, der afghanische Christen ausgesetzt sind, nicht anerkennt:

„Diese Resolution zeigt einmal mehr die schuldhafte Unaufmerksamkeit Europas, nicht nur gegenüber afghanischen Christen – die in dem Text völlig ignoriert werden – sondern gegenüber Christen im Allgemeinen. Wie ich bereits bei der Ablehnung der Einführung eines Europäischen Tages der Religionsfreiheit gesagt habe, ist es besorgniserregend, dass es nun als normal angesehen wird, über die Tragödie der verfolgten Christen zu schweigen“, so der Co-Vorsitzende.

Fidanza gab auch zu bedenken, dass das Versäumnis, den Glauben in solchen Situationen in den Mittelpunkt zu stellen, „die Politik dazu verleiten kann, gegenüber Regimen, die täglich gegen die Religionsfreiheit verstoßen, zu zaghaft zu sein“.

Afghanistan: Religiöse Minderheiten „extrem gefährdet, Ziel tödlicher Gewalt zu werden“

  • UN: Menschenrechtsexperten fordern Regierungen zu entschlossenem, koordiniertem Handeln auf  

Das folgende Zitat zur Situation der religiösen Minderheiten in Afghanistan stammt von Giorgio Mazzoli, Rechtsreferent bei den Vereinten Nationen für ADF International in Genf. Er gab am 24. August 2021 auf der 31. Sondersitzung des Menschenrechtsrates eine mündliche Erklärung über die ernsten Menschenrechtsprobleme und die Situation in Afghanistan ab:

„ADF International ist zutiefst besorgt über die sich schnell verschlechternde Sicherheits- und Menschenrechtslage in Afghanistan. Die düsteren Aussichten auf Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, verschärft durch eine sich zuspitzende humanitäre Krise, zwingen Tausende von afghanischen Männern, Frauen und Kindern dazu, innerhalb des Landes zu fliehen, und zwingen viele weitere, vor Verfolgung und Unterdrückung zu fliehen.

Die sich entwickelnde Situation vor Ort erfordert eine sofortige, robuste und koordinierte Reaktion der internationalen Gemeinschaft, wobei die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten als absolute Voraussetzung für einen glaubwürdigen Friedens- und Versöhnungsprozess angesehen wird.

ADF International möchte die Aufmerksamkeit des Rates auf die schreckliche Notlage der religiösen Minderheiten in Afghanistan lenken, die bereits seit Jahrzehnten in einem feindlichen rechtlichen und sozialen Umfeld leben und nun extrem gefährdet sind, Ziel tödlicher Gewalt zu werden. Unter ihnen befinden sich schätzungsweise zehntausend Christen, von denen sich viele „schuldig“ gemacht haben, vom Islam zu konvertieren – ein Verbrechen, das nach der Scharia mit dem Tod bestraft wird. Angesichts der beunruhigenden Berichte über Tötungen, Schikanen und Einschüchterungen fordern wir die Staaten und die internationale Gemeinschaft dringend auf, diesen verfolgten Minderheiten größte Aufmerksamkeit zu schenken und die Bedingungen für ihre rasche und sichere Ausreise aus dem Land zu gewährleisten – unabhängig davon, ob sie über gültige Reisedokumente verfügen.

Auch wenn wir die Bemühungen um die Evakuierung und Neuansiedlung gefährdeter Personen begrüßen und alle Parteien auffordern, ihre sichere Ausreise aus dem Land zu gewährleisten, schließen wir uns dem Aufruf an die Regierungen an, Abschiebungen nach Afghanistan vorübergehend auszusetzen und die Anträge abgelehnter afghanischer Asylbewerber, die aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Überzeugungen Verfolgung befürchten, erneut zu prüfen.

Todesstrafe aufgehoben: Asyl für pakistanische Christen

  • Christliches pakistanisches Ehepaar findet Zuflucht in Europa nach Blasphemie Freispruch 
  • Pakistans Blasphemiegesetze bedrohen weiterhin die Religionsfreiheit   

PUNJAB (11. August 2021) – Diese Woche ist ein pakistanisches christliches Ehepaar, das sieben Jahre lang wegen einer falschen Blasphemie-Anklagen im Todestrakt saß, sicher in Europa* angekommen. Das Oberste Gericht in Lahore hatte das Todesurteil gegen das katholische Ehepaar am 3. Juni aufgehoben. Ein Sitzungsgericht hatte Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel im Jahr 2014 wegen Blasphemie zum Tod verurteilt. Die Eltern von vier Kindern sahen sich mit Morddrohungen konfrontiert, nachdem die Nachricht von ihrem Freispruch bekannt wurde. 

“Wir freuen uns, dass Shagufta und Shafqat endlich freigelassen wurden und nun an einem sicheren Ort sind. Traurigerweise ist ihr Fall kein Einzelfall, sondern ein allzu häufiges Beispiel für die Bedrängnis, die viele Christen und andere religiöse Minderheiten in Pakistan erleben. Obwohl das Recht auf Religionsfreiheit durch die pakistanische Verfassung geschützt ist, sehen sich viele mit Verfolgung und der Verweigerung ihrer Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit konfrontiert”, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International, eine Menschenrechtsorganisation, die das Paar unterstützt. 

„Wir sind sehr erleichtert, endlich frei zu sein. Die letzten acht Jahre waren unglaublich hart, aber wir freuen uns jetzt wieder mit unseren Kindern vereint zu sein. Wir sind sehr dankbar, dass uns so viele Menschen, insbesondere die Teams von ADF International und der Jubilee Campaign, geholfen haben endlich in Sicherheit zu sein. Hoffentlich werden die Blasphemie-Gesetze in Pakistan bald abgeschafft, damit andere nicht das gleiche Schicksal wie Shagufta und ich erleiden müssen“**, sagte Shafqat Emmanuel im Namen der Familie.  

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Todesurteil wegen Blasphemie-Vorwürfen 

Das Ehepaar hatte mit seinen vier Kindern auf einem Missionsgelände der Gojra-Kirche im pakistanischen Punjab in Armut gelebt. Am 18. Juni 2013 wurden angeblich blasphemische Textnachrichten von einem Mobiltelefon, das auf Shaguftas Namen registriert gewesen sein soll, an einen Kleriker und einen Anwalt geschickt. Shagufta und ihr Ehemann Shafqat wurden am 21. Juli 2013 verhaftet und wegen Blasphemie angeklagt. Das Paar kann weder lesen noch schreiben. Sie waren daher nicht in der Lage die Textnachrichten zu schreiben. Es ist unklar, wer die Nachrichten verschickt hat und aus welchem Grund. 

Auf Blasphemie steht in Pakistan die Todesstrafe. Obwohl noch niemand formell dafür hingerichtet wurde, sind mehrere Christen nach ihrem Freispruch von gewalttätigen Gruppen getötet worden, Shafqat war gefoltert worden, um ein falsches Geständnis abzulegen. Sie schlugen ihn und drohten, Shagufta auszuziehen und sie nackt durch die Stadt gehen zu lassen. Ein Sitzungsgericht verurteilte Shagufta und Shafqat zum Tod. Sie legten Berufung beim Obersten Gericht in Lahore ein, welches sie Anfang Juni freigesprochen hat. 

 

Lebensgefahr trotz Freispruch 

Der Anwalt des Paares, Saif Ul Malook, betonte die Probleme im Zusammenhang mit Blasphemie- Anschuldigungen, selbst bei Fällen, die schließlich mit einem Freispruch enden, und sagte: 

“Shagufta und Shafqat sind unglaublich erleichtert, dass sie endlich von diesen unbegründeten Blasphemie-Anklagen freigesprochen wurden. Sie haben unter den vielen Verzögerungen bei der Anhörung ihrer Berufung sehr gelitten. Diese Fälle sind aufgrund der Sicherheitsbedenken sehr schwierig zu verhandeln. Es besteht eine echte Bedrohung für das Leben der Mandanten und der Anwälte.” 

 

In den Fußstapfen von Asia Bibi 

Shagufta war im selben Gefängnis wie Asia Bibi inhaftiert. In einem Fall, der weltweit Schlagzeilen machte, wurde Bibi der Blasphemie beschuldigt. Acht Jahre lang wurde sie in einer Todeszelle festgehalten, bis sie 2018 freigesprochen wurde. Ihr Fall dient als bekanntes Beispiel für die aktuelle Bedrohung religiöser Minderheiten in der Region. Nach ihrem Freispruch kam es in ganz Pakistan zu gewalttätigen Demonstrationen, bei denen ihr Leben bedroht wurde. Sie war gezwungen aus dem Land zu fliehen. 

 

„Blasphemiegesetze verstoßen gegen internationales Recht. Wie viele Menschen müssen noch das gleiche Schicksal wie Asia Bibi und Shagufta und Shafqat erleiden, bis diese Regeln endlich abgeschafft werden? Alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei zu wählen und auszuleben. Wir fordern daher Regierungen auf, dieses Recht zu schützen. Blasphemiegesetze sollten in keinem Land der Welt mehr geduldet werden,” sagte Paul Coleman, Geschäftsführer und Leitender Anwalt von ADF International. 

* Aufgrund von Sicherheitsbedenken bleibt ihr Asylland ungenannt. **übersetzt

 

 

Die Fotos dürfen im Zusammenhang mit dieser Meldung online und in Print veröffentlicht werden. (Copyright: ADF International; Fotos der Familie: privat)

Lasst uns beten: Klage in Uganda zur Aufhebung der „drakonischen“ COVID-19-Kirchschließungen eingereicht

  • Glaubensvertreter aus christlichen und muslimischen Gemeinschaften gehen gerichtlich gegen die von der Regierung verhängte Schließung von Kirchen und Gebetsstätten vor
  • Der Fall spiegelt den weltweiten Trend wider, dass die Beschränkungen hinsichtlich Covid-19 Menschen mit einem bestimmten Glauben diskriminieren

KAMPALA (05. AUGUST 2021) – Eine Kirche in Kampala und ein Vertreter der muslimischen Gemeinde haben rechtliche Schritte gegen das von der ugandischen Regierung verhängte Verbot öffentlicher Gottesdienste eingeleitet, nachdem am Freitag neue nationale Abriegelungsmaßnahmen angekündigt worden waren. Nach den neuen Vorschriften dürfen Einkaufszentren, Spielhallen und Geschäftszentren geöffnet werden, und die öffentlichen Verkehrsmittel sind zu 50 % ausgelastet. Der Besuch eines Gotteshauses ist jedoch gänzlich untersagt.

„Als gläubige Frau ist es schwierig zu sehen, dass meiner Gemeinschaft der Zugang zu öffentlichen Gottesdiensten verwehrt wird – und das zu einer Zeit, in der wir sie am meisten brauchen. In dieser für unser Land schwierigen Zeit muss die Regierung daran denken, dass wir nicht nur körperliche, sondern auch geistige Bedürfnisse haben. Ich freue mich, dass ich mit meiner Kirche und mit Unterstützung von ADF International gegen diese unverhältnismäßige, unnötige und drakonische Einschränkung der Religionsfreiheit vorgehen kann“, sagte Agnes Namaganda, ein Mitglied der christlichen Gemeinschaft, die die Klage unterstützt.

„Für gläubige Menschen ist die Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten so wichtig wie die Einnahme von Nahrung und Wasser. Nach den derzeitigen Vorschriften können diejenigen, die einkaufen wollen, das Einkaufszentrum besuchen, und diejenigen, die essen gehen wollen, können in ein Restaurant gehen. Aber es gibt keinen Ort der Anbetung für diejenigen, die ihre Religion ausüben wollen. Warum werden Menschen, die einen Glauben haben, als ansteckender behandelt als andere? Natürlich ist es in dieser Zeit äußerst wichtig, die Sicherheit in unseren Gemeinden zu gewährleisten. Dies kann und muss unter Wahrung des Rechts, sich zum Gottesdienst zu versammeln, geschehen“, fügte Imaam Bbaale Muhammed hinzu, der sich ebenfalls der Klage gegen das Verbot des Gottesdienstes durch die Regierung angeschlossen hat.

 

Diskriminierende Maßnahmen während der gesamten Pandemie

Die am 30. Juli angekündigten Beschränkungen für Gottesdienste sollen mindestens 60 Tage dauern, danach wird eine neue Überprüfung eingeleitet. Die Einschränkungen folgen auf eine einjährige diskriminierende Behandlung von Glaubensgemeinschaften, erklärten die Kläger.

„Die Religions- und Glaubensfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Die Freiheit, seinen Glauben in öffentlichen Gottesdiensten zu bekunden, ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Rechts, das durch ugandisches Recht und internationale Verträge geschützt ist. Dieses Recht sollte nur insoweit eingeschränkt werden, als dies aus einem legitimen, verhältnismäßigen und nicht diskriminierenden Grund erforderlich ist. In mehreren Fällen in Europa, in den USA und in Lateinamerika haben wir gesehen, dass ähnliche pauschale Verbote öffentlicher Gottesdienste für rechtswidrig erklärt wurden“, sagte Sean Nelson, Rechtsberater für Religionsfreiheit, für ADF International.

Nach einer Lockerung der früheren Schließungsmaßnahmen im Juni 2020 durften die Gotteshäuser nicht zusammen mit anderen ähnlichen öffentlichen Einrichtungen wieder öffnen, sondern mussten weitere zwei Monate warten, bis weitere Konsultationen zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Interreligiösen Rat stattfinden konnten.

Als die Türen von Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen religiösen Gebäuden im August 2020 endlich wieder geöffnet werden durften, mussten sie sich an staatlich erzwungene Standardarbeitsanweisungen halten, die weitaus schwieriger waren als die für normale öffentliche Orte oder Geschäftsräume. Religiöse Gruppen mussten bei jedem Gottesdienst die Anwesenheit von geschultem medizinischem Personal sicherstellen. Zudem mussten Sicherheitskräfte dafür sorgen, dass die Gläubigen ausreichend Abstand hielten, wenn sie in der Schlange standen, um beim Betreten ihre Temperatur messen zu lassen.

„Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum eine große, geräumige Kirche geschlossen werden muss, während Einkaufszentren und Spielhallen geöffnet sind. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum Glaubensgemeinschaften das ganze Jahr über höhere betriebliche Hürden zu überwinden hatten als Handelseinrichtungen. Menschen verschiedener Glaubensrichtungen setzen sich jetzt dafür ein, dass ihre Rechte in Uganda geschützt werden. Die Regierung muss Wege finden, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und gleichzeitig das Recht zu wahren, den eigenen Glauben in Gemeinschaft mit anderen zu leben“, so Nelson weiter.

 

Ein globaler Trend: Unverhältnismäßige Verbote von Gottesdiensten werden für „unrechtmäßig“ erklärt

Die Menschenrechtsgruppe ADF International hat ähnliche Klagen gegen pauschale Verbote von Gottesdiensten in ganz Europa und in Lateinamerika unterstützt.

Im März befand das oberste schottische Zivilgericht, dass ein pauschales Verbot öffentlicher Gottesdienste rechtswidrig ist. Die Anfechtung wurde von 27 Religionsführern und einem Glasgower Priester, Canon Tom White, erfolgreich eingereicht. In der schottischen Entscheidung wurde bekräftigt, dass Einschränkungen der Grundfreiheiten notwendig und verhältnismäßig sein müssen. Im November 2020 hatten die leitenden medizinischen und wissenschaftlichen Berater von Westminster eingeräumt, dass die Beweise für Kirchenschließungen bestenfalls „anekdotisch“ seien und „nicht auf wissenschaftlichen Fakten beruhen“.

Einen Tag nach dem schottischen Urteil im März entschied der chilenische Oberste Gerichtshof einstimmig, dass die COVID-19-Beschränkungen in diskriminierender Weise auf Gläubige in Chile angewandt wurden. In dem wegweisenden Urteil wurde anerkannt, dass die Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist, das nicht einfach ausgesetzt werden kann.

Ein Gerichtsverfahren läuft derzeit in Irland, wo fast ein Jahr lang gläubige Menschen für die Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten kriminalisiert wurden. Wer sein Haus verließ, um einen Gottesdienst zu besuchen, konnte mit einer Geldstrafe oder bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.letusworship.global/ireland.

Biden ernennt neuen US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit

  • Präsident Biden hat die Ernennung von Rashad Hussain zum US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit bekannt gegeben.

WASHINGTON D.C. (31 Juli 2021) Präsident Biden hat die Ernennung von Rashad Hussain zum US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit bekannt gegeben. Die Ernennung erfolgt sechs Monate nach dem Amtsantritt der Regierung Biden. Das Amt wurde zuvor von Sam Brownback bekleidet und spielt eine wichtige Rolle bei den weltweiten Bemühungen um die Religionsfreiheit.

„Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, das alle Länder zu schützen haben“, sagte Kelsey Zorzi, Director of Advocacy for Global Religious Freedom: „Die rechtzeitige Ernennung des IRF-Botschafters durch den Präsidenten ist ein Signal dafür, dass die Vereinigten Staaten ihrer Verpflichtung, die Religionsfreiheit weltweit zu schützen, nachkommen wollen. Wir loben Präsident Biden für die rasche Besetzung des Postens und fordern die Regierung auf, die internationale Religionsfreiheit weiterhin zur Priorität zu machen.“

 

Erster Muslim, der für diese Position nominiert wurde

Rashad Hussain war zuvor Sondergesandter der Organisation für Islamische Zusammenarbeit unter Präsident Barack Obama sowie Sondergesandter für strategische Kommunikation zur Terrorismusbekämpfung. Er ist der erste Muslim, der für das Amt des Botschafters für internationale Religionsfreiheit nominiert wurde. Als Sondergesandter der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) kämpfte er gegen Blasphemie und Gesetze zur Verunglimpfung der Religion.

Der Posten des Sonderbotschafters wurde 1998 mit dem Gesetz zur internationalen Religionsfreiheit eingeführt und es wurde ein Büro für internationale Religionsfreiheit im Außenministerium eingerichtet. Der Botschafter für internationale Religionsfreiheit ist Hauptberater des Präsidenten und des Außenministers in Angelegenheiten, die die Religionsfreiheit im Ausland betreffen.

Weitere Ernennungen zum Schutz der Religionsfreiheit

Neben dem Posten des Botschafters gab der Präsident eine Reihe weiterer Ernennungen für Aufgaben der Religionsfreiheit bekannt: So ist Deborah Lipstadt Sonderbeauftragte für die Überwachung und Bekämpfung des Antisemitismus. Khizr Khan und Sharon Kleinbaum sind Mitglieder der Kommission der Vereinigten Staaten für internationale Religionsfreiheit (USCIRF). Nadine Maenza, Vorsitzende der USCIRF, erklärte: „Die Verletzung der Religionsfreiheit stellt weiterhin eine allgegenwärtige Bedrohung für unsere nationale Sicherheit und die globale Stabilität dar. Der US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit und der Sonderbeauftragte spielen eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der USA, dieser Bedrohung entgegenzuwirken.“

„Christliche Kandidaten für die Interamerikanische Menschenrechtskommission dürfen nicht diskriminiert werden“

  • Menschenrechtsaktivisten fordern faire Behandlung der Kandidaten für den Posten des Kommissars der Interamerikanischen Menschenrechtskommission
  • Christlicher Kandidat sieht sich „offensichtlicher Voreingenommenheit“ durch selbsternanntes Gremium ausgesetzt, das versucht, die Wahl zu beeinflussen

WASHINGTON DC (14. Juni 2021) – Sind gläubige Menschen von der Wahl in die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte ausgeschlossen? Eine Koalition von Menschenrechtsexperten und Verfechtern der Religionsfreiheit äußerte diese Woche ihre Besorgnis.

Die Koalition veröffentlichte einen offenen Brief an die Mitgliedsstaaten der Organisation Amerikanischer Staaten, in dem sie einen fairen Wahlprozess für die Kommissare fordert. Sie drückte ihre Besorgnis über die „belastete und abwertende Art und Weise“ aus, in der eine selbsternannte Wahlbeobachtungsgruppe einen Kandidaten über seine religiösen Überzeugungen befragt hat.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens diskriminiert werden. Christliche Kandidaten für die Interamerikanische Menschenrechtskommission sollten nicht diskriminiert werden. Die Befragung des selbsternannten ‚Gremiums für Wahlbeobachtung im Interamerikanischen Menschenrechtssystem‘ bezüglich der religiösen Ansichten von Carlos Bernal war zweifellos voreingenommen und zeigte ein klares Vorurteil gegenüber Christen. Die Organisation Amerikanischer Staaten sollte keine Versuche dulden, Gläubige zu diskriminieren. Das Versäumnis, solche Versuche zu verurteilen, wird die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in das interamerikanische Menschenrechtssystem untergraben“, sagte Tomás Henríquez, Direktor für Advocacy, Lateinamerika und die Karibik bei ADF International.

 

Besorgnis über voreingenommene Fragen im Wahlprozess

Seit 2015 hat eine Gruppe von NGOs unter der Leitung der Open Society Initiative ein angeblich unabhängiges Expertengremium zur Überwachung der Wahl der Kommissare eingerichtet. Sie geben vor, die Kandidaten zu bewerten und den Staaten ihre Empfehlung zu geben, ob der Kandidat ihrer Meinung nach gewählt werden sollte. Im Fall von Carlos Bernal Pulido nahm das Gremium hinsichtlich der bevorstehenden Wahl im November Kontakt mit ihm auf, um ihn zu interviewen.

Nachdem er die anfänglich angeforderten Informationen geschickt hatte, erhielt er zusätzliche Fragen, die Zweifel an seiner Integrität und seiner Fähigkeit aufgrund seines christlichen Glaubens als Kommissar aufzutreten, aufkommen ließen.

Die Koalition hob die „geladene und abwertende Art“ der Befragung durch das selbsternannte Gremium hervor. Das Gremium hatte Bernal einen Fragebogen gemailt und gefragt, ob er, falls er zum Kommissar gewählt wird, „seine religiösen Überzeugungen oder biblischen Interpretationen auf die ihm vorliegenden Fälle anwenden wird, anstatt die zufällig anwendbaren Rechtsquellen“. Es wurde auch gefragt, „ob er seine religiösen Überzeugungen als im Widerspruch zu irgendeiner Menschenrechtsquelle, -norm oder -interpretation ansieht; oder ob sein christlicher Glaube dazu führt, dass er ‚vorgefasste Meinungen bezüglich der Rolle, die Frauen und LGBTI-Personen in der Gesellschaft einnehmen sollten‘ hat.

Andere Kandidaten wurden unterschiedlich behandelt

In dem offenen Brief weist die Koalition darauf hin, dass „andere Kandidaten nie gefragt wurden, ob sie ihre religiösen (oder anderen) Überzeugungen anwenden würden, um die Rechtsquellen, die das System regeln, zu ersetzen, geschweige denn, ob sie vorgefasste Ideen über soziale Gruppen, wie zum Beispiel Religionsgemeinschaften, haben“.

Die Koalition behauptet, dass „die Bewertung, ob Bernal in der Interamerikanischen Menschenrechtskommission dienen wird, nicht auf der bösgläubigen Infragestellung seiner religiösen Überzeugungen beruhen kann und sollte, sondern vielmehr auf seiner umfangreichen richterlichen und akademischen Karriere, gegen die das Gremium keine Einwände hatte“.

Neuwahlen im November angesetzt

Die Wahl der neuen Kommissare und Richter für die Interamerikanische Kommission und den Interamerikanischen Gerichtshof wird während der Generalversammlung 2021 der Organisation Amerikanischer Staaten in Guatemala stattfinden.

Ursprünglich sollte sie im Juni stattfinden, wurde aber auf November dieses Jahres verschoben. Die Kandidaten für die offenen Positionen werben derzeit um die Unterstützung der Mitgliedsstaaten.

Chilenisches Verfassungsgericht bestätigt elterliche Rechte

  • Starkes Urteil des chilenischen Verfassungsgerichts zugunsten der elterlichen Rechte
  • ADF International intervenierte bei der öffentlichen Anhörung und unterstützte die Anfechtung der verfassungswidrigen Bestimmungen eines Gesetzes

Santiago de Chile (19. Juli 2021) – Das chilenische Verfassungsgericht hat in einer für Lateinamerika wichtigen Entscheidung die Rechte der Eltern gestärkt. Nach mehr als sechs Jahren im chilenischen Kongress wurde ein umfassendes Kinderrechtsgesetz verabschiedet, das ursprünglich von der ehemaligen Präsidentin Michelle Bachelet (jetzt Hochkommissarin für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen) vorgelegt wurde. ADF International arbeitete direkt mit lokalen Verbündeten zusammen, die die Gesetzgeber vertraten und hat erfolgreich drei Schlüsselbestimmungen. Diese hätten grundlegende und vorrangige Rechte der Eltern untergraben, die Bildung ihres Kindes frei zu bestimmen.

„Der Staat sollte sich nicht in die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern einmischen. Wir begrüßen das Urteil des chilenischen Verfassungsgerichts, das einen starken Präzedenzfall für den Schutz der elterlichen Rechte in Lateinamerika darstellt. Die Mehrheit der Richter bestätigte, dass die Regierung weder eine Weltanschauung in religiösen und moralischen Fragen aufzwingen noch sich ohne schwerwiegende Gründe in die Entscheidungsfindung der Eltern einmischen darf, wenn es um die Erziehung ihrer Kinder und die Ausübung ihrer Rechte geht. Die elterlichen Rechte sind durch das chilenische und internationale Recht besonders geschützt“, sagte Tomás Henríquez, Leiter der Rechtsabteilung in Lateinamerika und der Karibik bei ADF International. Henríquez trug diese Argumente in der öffentlichen Anhörung vor, die vor der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht stattfand.

Elterliche Aufsicht und Sexualerziehung

Beim Verfassungstribunal wurden die Abgeordneten des Repräsentantenhauses und des Senats von Cristóbal Aguilera und Jorge Barrera vertreten. Beim Eintreten für die elterlichen Rechte arbeitete ADF International mit Comunidad y Justicia, einer lokalen verbündeten Organisation, zusammen. Die Anfechtung konzentrierte sich auf Bestimmungen, die der „fortschreitenden Autonomie“ der Kinder Vorrang vor der elterlichen Aufsicht einräumen. Außerdem ging es um die Forderung, dass Sexualerziehung „säkular“ sein muss, was die Möglichkeit ausschließen würde, das Thema aus verschiedenen religiösen und moralischen Perspektiven zu unterrichten.

Nach der erfolgreichen Anfechtung erklärte das Gericht alle angefochtenen Bestimmungen für verfassungswidrig: Mit einem 6:4-Urteil verwarfen die Richter Bestimmungen, die in die elterlichen Rechte eingegriffen hätten. Mit einem 7:3-Urteil entschieden sie, dass eine verpflichtende umfassende Sexualerziehung, die „säkular und nicht sexistisch“ ist, verfassungswidrig ist, da sie mit den Rechten der Eltern kollidiert. Dieses Urteil bestätigt Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem es heißt: „Die Eltern haben das Recht, die Art der Erziehung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll“. Auch bestätigt das Urteil den besonderen Schutz des Rechts der Eltern, ihre Kinder im Einklang mit ihren moralischen, philosophischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen. Den Rahmen bilden die Internationalen Menschenrechtspakte, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und das erste Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

In ihrem Urteil heben die Richter hervor, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen dazu führen könnten, dass die Vormundschaftsrolle der Eltern durch die des Staates ersetzt wird. Durch die Gewährung von Rechten an minderjährige Kinder könnte die Autorität der Mutter oder des Vaters eingeschränkt werden. Die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, wird dadurch verringert, dass der Staat sich rechtlich in die Eltern-Kind-Bindung einmischt. „Auf diese Weise wird nicht nur die Macht der Gerichte (des Staates in seiner gerichtlichen Dimension) gestärkt, sondern auch die zunehmend sichtbare Hand des staatlichen Verwaltungsapparates.“

In dem Urteil heißt es weiter: „Die Auferlegung einer ’säkularen und nicht-sexistischen‘ erzieherischen Ausrichtung bedeutet den Ausschluss anderer Wertedimensionen, die die Eltern durch sich selbst und durch die von ihnen für ihre Kinder gewählten Bildungseinrichtungen gestalterisch fördern wollen. Die angefochtene Bestimmung zielt, anders als man meinen könnte, nicht auf die Vermittlung einer pluralistischen Bildung mit mehr Inhalt oder Vielfalt seitens der Bildungseinrichtungen ab.“

Verfolgung von Gläubigen muss aufhören

  • Religiöse Verfolgung nimmt in Nigeria zu
  • Experten beraten auf hochrangiger Veranstaltung von ADF International über Maßnahmen

WASHINGTON D.C. (16. Juli) – ADF International hat ein Treffen zu den gravierenden Herausforderungen veranstaltet, vor denen Nigeria im Hinblick auf den Schutz der Religionsfreiheit steht. Regierungsvertreter und Vertreter der Zivilgesellschaft, die sich für Verfolgte in Nigeria einsetzen, berichteten aus erster Hand über ihre Erfahrungen und schlugen Maßnahmen vor, um die Gewalt und Diskriminierung durch Gruppen wie Boko Haram und die Fulani Herdsmen (Fulani-Hirten) im Land zu bekämpfen.

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„Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden“, sagte Kelsey Zorzi, Direktorin für globale Religionsfreiheit bei ADF International, und sie führte aus: „Wir sollten nicht zulassen, dass die nigerianische Regierung Terroristen und Kriminelle ungestraft Glaubensgemeinschaften angreifen lässt. Wir fordern die Machthaber auf, das unveräußerliche Recht eines jeden Menschen auf Religionsfreiheit zu schützen. Wir appellieren auch an die internationale Gemeinschaft, mit den lokalen Religionsführern zusammenzuarbeiten, um den interreligiösen Frieden bestmöglich zu unterstützen und Extremismus zu bekämpfen. Nur eine koordinierte und ganzheitliche Anstrengung wird wirksam sein. Die Verfolgung von Menschen, die einen Glauben haben, muss aufhören.“

 

Ein „Dampfkochtopf“ der Gewalt

Teile Nigerias, insbesondere im Norden und im mittleren Gürtel, gehören heute zu den gefährlichsten Bereichen für religiöse Minderheiten. Hunderttausende von Muslimen und Christen wurden innerhalb des Landes vertrieben. Letzte Woche wurden 121 Schulkinder aus einer Baptistenschule in Kaduna entführt. Und seit 2012 wurden über 27.000 nigerianische Christen wegen ihres Glaubens ermordet.

Im vergangenen Jahr bezeichnete das US-Außenministerium Nigeria als erste Demokratie überhaupt, die ein „besonders besorgniserregendes Land“ sei, weil es dort zu ungeheuerlichen, systematischen und anhaltenden Verletzungen der Religionsfreiheit komme. Der UN-Sonderberichterstatter für außergerichtliche Tötungen nannte das Land einen „Dampfkochtopf“ der Gewalt.

Seit über einem Jahrzehnt hat die Terrorgruppe Boko Haram Christen ins Visier genommen und andere Muslime angegriffen. Die Brutalität der Angriffe der verschiedenen Kämpfer scheint nur noch zuzunehmen. In einem maßgebenden Bericht ist sogar vom Gespenst eines Völkermordes die Rede. Bischof Sunday Onuoha von der Global Peace Foundation wies auf das Problem fehlender Rechtsmittel für die Opfer der Gewalt von Boko Haram hin: „Wie würden Sie sich fühlen, wenn Ihre Angreifer frei herumlaufen? Es ist ein Notfall.“

Gewalt und Unsicherheit sind heute das drängendste Problem, das die Religionsfreiheit in Nigeria bedroht. Aber auch andere Probleme wie Zwangsheirat und Zwangskonvertierung im Norden sowie Probleme mit Nicht-Muslimen, die vor Scharia-Gerichte gebracht werden, sind weit verbreitet und sehr besorgniserregend. Opfer der Gewalt von Boko Haram, insbesondere Frauen und Mädchen, die Opfer von sexueller Gewalt und Sklaverei wurden, müssen damit rechnen, geächtet zu werden, wenn sie in ihre Heimat zurückkehren können. Konvertiten aus dem Islam sind häufig Schikanen ausgesetzt, die von den Strafverfolgungsbehörden und lokalen Regierungen ignoriert werden.

 

Weltweit größte von der Zivilgesellschaft geleitete Konferenz zur internationalen Religionsfreiheit

Die hochrangige Veranstaltung fand am 14. Juli auf dem internationalen Gipfel für Religionsfreiheit in Washington D.C. statt. Das Gipfeltreffen war in diesem Jahr die weltweit größte von der Zivilgesellschaft geleitete Konferenz zum Thema internationale Religionsfreiheit.

Gastgeber des Gipfels für internationale Religionsfreiheit waren der ehemalige US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit, Sam Brownback, und die ehemalige Vorsitzende der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF), Katrina Lantos Swett. An der Veranstaltung nahmen hochrangige Vertreter von Regierungen und der Zivilgesellschaft teil. Weitere Informationen unter www.irfsummit.com.

ADF International ist eine Menschenrechtsorganisation Organisation, die sich für den Schutz der Grundfreiheiten und der Menschenwürde einsetzt. ADF International war einer der Hauptsponsoren des internationalen Gipfels für Religionsfreiheit und Gastgeber der Abendveranstaltung.

US-Senatoren fordern Maßnahmen gegen die zunehmende religiöse Verfolgung in Algerien

  • Religiöse Minderheiten werden zunehmend durch algerische Blasphemiegesetze verfolgt
  • US-Senatoren fordern Außenminister Blinken auf, gegen die zunehmende Verfolgung vorzugehen

WASHINGTON D.C. (14. Juli 2021) – Fünf Senatoren der Vereinigten Staaten, zwei Republikaner und drei Demokraten, unterzeichneten diese Woche ein Schreiben an US-Außenminister Antony Blinken, in dem sie ihre Besorgnis über die zunehmende Verfolgung religiöser Minderheiten in Algerien zum Ausdruck bringen und zum Handeln auffordern. Protestanten und Ahmadiyya-Muslime wurden in jüngster Zeit aufgrund der Blasphemiegesetze des Landes für angeblich religiös anstößige Handlungen verfolgt. Die Regierung hat es auch versäumt, zahlreiche protestantische Kirchen, die seit 2018 systematisch geschlossen wurden, wieder zu öffnen.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens diskriminiert werden. Die offen zur Schau gestellte Feindseligkeit gegenüber religiösen Minderheiten, die wir in Algerien erleben, sind bewusste Versuche, die Ausbreitung des Christentums zu unterdrücken, und stellen einen Angriff auf die Religionsfreiheit aller Menschen dar. Jeder Mensch hat das Recht, seinen Glauben frei zu wählen und ihn in der Öffentlichkeit oder privat zu praktizieren, ohne Angst vor Verfolgung. Wir fordern die Vereinigten Staaten auf, Druck auf die algerische Regierung auszuüben, um diese grundlegende Freiheit zu schützen, die allen Menschen garantiert ist“, sagte Kelsey Zorzi, Director of Advocacy for Global Religious Freedom bei ADF International.

 

Religiöse Diskriminierung hält in ganz Algerien an

Die gezielte Kampagne zur Schließung von Kirchen in Algerien hat dreizehn Kirchen dazu gezwungen, ihre Türen zu schließen und droht fünfzig weiteren Gotteshäusern, dasselbe zu tun. Zu den geschlossenen Kirchen gehört die Full Gospel Church of Tizi-Ouzou, die mit über 1.200 Mitgliedern die größte protestantische Kirche in Algerien ist. Sie ist seit 2019 geschlossen geblieben.

Algerische Gerichte haben auch Mitglieder der Ahmadiyya-Gemeinschaft wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Glaubens verfolgt. Im Dezember 2020 wurden Dutzende von Ahmadis vor Gericht gestellt und verurteilt, weil sie angeblich den Propheten Mohammad beleidigt, Flugblätter verteilt und ohne Registrierung Gottesdienste abgehalten haben sollen, obwohl den Ahmadis der offizielle Religionsstatus verweigert wird.

In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung erklärte Anurima Bhargava, Vorsitzende der United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF), dass „neue Verurteilungen und harte Strafen gegen Ahmadi-Muslime in Algerien eine systematische und anhaltende Verfolgung aus religiösen Gründen zeigen“ und dass „die US-Regierung die algerische Regierung auffordern sollte, schnell zu handeln, um diesen beunruhigenden Trend umzukehren“.

 

Verstoß gegen internationales und nationales Recht

Algerien ist Unterzeichner des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Dieser internationale Menschenrechtsvertrag garantiert das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Auch die algerische Verfassung garantiert die Gewissens-, Meinungs- und Kultusfreiheit. Diese jüngsten Maßnahmen gegen religiöse Minderheiten verstoßen sowohl gegen internationales als auch gegen nationales Recht.

Ausländische Regierungen und die internationale Gemeinschaft werden diese Diskriminierung durch die algerische Regierung weiterhin anprangern. Anfang dieses Jahres empfahl die USCIRF in ihrem Jahresbericht 2020, Algerien für die „Special Watch List“ des US-Außenministeriums zu empfehlen, weil es schwere Verletzungen der Religionsfreiheit begeht oder toleriert.

Der Brief, der von den Senatoren Marco Rubio (R-FL), Tim Kaine (D-VA), Thom Tillis (R-NC), Cory Booker (D-NJ) und Ben Cardin (D-MD) unterzeichnet wurde, sendet eine ähnliche Botschaft: dass die internationale Gemeinschaft aufmerksam ist. In dem Brief wird Minister Blinken aufgefordert, die Besorgnis über die Religionsfreiheit bei hochrangigen algerischen Beamten zur Sprache zu bringen.

In dem Brief schreiben die Senatoren: „Im Dezember 2020 verabschiedete der Kongress mit überwältigender Mehrheit eine überparteiliche Resolution, die die Abschaffung von Gesetzen gegen Blasphemie, Ketzerei und Apostasie in der ganzen Welt fordert. In diesem Sinne bekräftigen wir unsere tiefe Besorgnis über die Behandlung religiöser Minderheiten in Algerien und erkennen an, dass die Freiheit, seinen Glauben frei auszuüben, einer der heiligsten Werte unserer Nation und ein universelles Menschenrecht ist.“

Ähnliche Aktionen werden gleichzeitig rund um den Globus organisiert, unter anderem im britischen und im Europäischen Parlament. Die koordinierten, globalen Bemühungen sollen eine klare Botschaft aussenden, dass die Diskriminierung religiöser Minderheiten von der internationalen Gemeinschaft nicht toleriert wird.