Wo sind Indiens Mädchen?

  • Geschlechtsspezifische Abtreibungen von Mädchen Indien stiegen im letzten Jahrzehnt um 60%
  • Menschenrechtsorganisation ADF International fordert UN dazu auf, diese Diskriminierung von ungeborenen Mädchen als „Femizid“ anzuerkennen

GENF/NEU-DELHI (4. Mai 2021) – In Indien und anderen Teilen der Welt werden Mädchen gezielt missbraucht und diskriminiert. Dies beschränkt sich nicht nur auf die Zeit nach ihrer Geburt, sondern beginnt bereits davor. Die weit verbreitete Praxis der geschlechtsselektiven Abtreibung bedroht das Leben von Millionen von Menschen und hat zu einem starken Ungleichgewicht des Geschlechterverhältnisses im ganzen Land geführt. Die 2018 veröffentlichten Daten zeigen ein Verhältnis von 844 geborenen Mädchen zu 1000 Jungen in der indischen Hauptstadt Delhi.

„Geschlechtsselektive Abtreibung ist eine der schlimmsten Formen von Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen und Mädchen. Das sinkende Geschlechterverhältnis der Kinder in Indien zeigt, dass wir als Nation die Mädchen im Stich lassen. Diese Zahlen sind nicht nur alarmierend, sondern erinnern uns auch daran, dass wir jetzt handeln müssen, um diesen schrecklichen Mädchenmord zu beenden“, sagte Anushree Bernard, Sprecherin bei ADF-Indien für die Kampagne „Vanishing Girls“.

„Sowohl Mädchen als auch Jungen haben ein Recht auf Leben und Freiheit. Unsere Nation darf ihre kleinen Mädchen durch Diskriminierung und Vernachlässigung nicht verlieren. Die Zukunft Indiens hängt vom Überleben der Mädchen und Frauen dieses Landes ab“, so Bernard weiter.

Die Kampagne „Vanishing Girls“, die von ADF India initiiert wurde, kämpft gegen diese Ungerechtigkeit. Sie zielt darauf ab, „die Geschlechtsselektion zu beenden und das Leben tausender Mädchen zu retten, die jeden Tag abgetrieben werden“. Dazu bildet sie lokale Anwälte aus, setzt sich für die Umsetzung gesetzlicher Schutzmaßnahmen ein, versucht auch die öffentliche Wahrnehmung zu beeinflussen und unterstützt Frauen dabei, sich dem Zwang zur Abtreibung ihrer Töchter zu widersetzen.

 

 Statistiken belegen zunehmende Diskriminierung von Mädchen in Indien

Neue Forschungsergebnisse, die im April in der Zeitschrift The Lancet veröffentlicht wurden, bestätigen, dass die Zahl der geborenen Mädchen in Indien stark abnimmt. Das Geschlechterverhältnis verschlechtert sich fast im ganzen Land und die Zahl der geschlechtsselektiven Abtreibungen hat im Vergleich zu früheren Jahr im letzten Jahrzehnt um 60 % zugenommen.

Die Autoren des Berichts sehen als wahrscheinlichsten Grund für diese Entwicklung die pränatale Geschlechtsbestimmung und die darauffolgende selektive Abtreibung. Die Daten zeigen, dass dieses grausame Vorgehen besonders häufig in wohlhabenderen und gebildeten Familien vorkommt. Die tragische Entwicklung der fötalen Femizide steht in deutlichem Kontrast zu der erheblichen Verbesserung der Kindersterblichkeit über die letzten zwei Jahrzehnte in Indien.

Die vorgeburtliche Selektion von Mädchen – von der UN-Generalversammlung 2019 als „schädliche Praktiken“ verurteilt – wird mit zunehmender Gewalt gegen Frauen und einer wachsenden Nachfrage nach Menschenhandel in Verbindung gebracht.

 

Appell an Sonderberichterstatter für Gewalt gegen Frauen: Schutz der Schwächsten

Diese Woche hat die Menschenrechtsgruppe ADF International die Vereinten Nationen sowie die gesamte internationale Gemeinschaft dazu aufgefordert, geschlechtsspezifische Abtreibungen offiziell als Femizid anzuerkennen.

In dem Schreiben an den UN-Sonderberichterstatter für Gewalt gegen Frauen fordert die Organisation zudem die Sammlung und Veröffentlichung von Daten über geschlechtsselektive Abtreibungen, um Präventionsstrategien zu entwickeln und Femizide in all ihren Formen zu verhindern.

„Wir dürfen nicht eher damit aufhören das Problem der Femizide zu bekämpfen, bis jedes Mädchen, ob geboren oder ungeboren, das die Freiheit des Lebens genießen kann. Unzählige Mädchen in Indien und weltweit leiden unter Gewalt und Diskriminierung, bevor sie überhaupt geboren werden. Sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene gibt es verbindliche Vorgaben und Vereinbarungen, die jedes Mädchen schützen und ihm ein Recht auf Leben, frei von Gewalt, zusichern“, sagte Giorgio Mazzoli, UN-Rechtsreferent für ADF International in Genf.

„Es ist dringend notwendig, dass diese Schutzbestimmungen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch umgesetzt werden. Wer glaubt, dass Frauen und Mädchen den gleichen Wert und die gleiche Würde haben wie Männer und Jungen, darf nicht weiterhin die Augen vor dem verschließen, was heute geschieht. Die internationale Gemeinschaft und die Vereinten Nationen müssen sich für dieses Thema stärker einsetzen und wir hoffen, dass der Sonderberichterstatter für Gewalt gegen Frauen unseren Aufruf unterstützt“, so Mazzoli weiter.

 

Um das gesamte Schreiben von ADF International auf Englisch zu lesen, klicken Sie hier.

Für Tweet ins Gefängnis? – Finnischer Abgeordneten droht Haftstrafe

  • Finnische Generalstaatsanwältin erhebt eine Strafanklage gegen ehemalige Innenministerin
  • Abgeordnete wird auch wegen Bibel-Tweet angeklagt

HELSINKI/ WIEN (30. April) – Das Posten eines Bibel-Tweets könnte in Finnland nun eine mehrjährige Haftstrafe zur Folge haben. Die Generalstaatsanwältin erhob eine Strafanklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen die finnische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen. Der ehemaligen Innenministerin drohen bis zu zwei Jahre Haft pro Anklagepunkt. Die fünffache Mutter und sechsfache Großmutter, die im bürgerlichen Beruf Ärztin ist, muss sich für sogenannte „Hassrede“ verantworten. Sie hatte ihre Meinung zu Ehe und zur menschlichen Sexualität in einer Broschüre im Jahr 2004, einem Kommentar in einer Radiosendung 2019 und zuletzt in einem Tweet, der an ihre Kirchenleitung gerichtet war, öffentlich geäußert.

„Es fällt mir schwer zu glauben, dass mir eine Haftstrafe droht, weil ich meine religiösen Überzeugungen öffentlich äußerte.  Ich habe niemanden bedroht, verleumdet oder beleidigt. Meine Aussagen über Ehe und Sexualität basieren auf biblischen Lehren“, sagte Päivi Räsänen. “Ich werde das Recht meinen Glauben zu bekennen, weiterhin verteidigen, auch damit andere ihr Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit künftig wahrnehmen können. Ich bleibe dabei, meine Aussagen sind legal und dürfen nicht einfach zensiert werden. Ich werde nicht klein beigeben. Ich werde mich nicht einschüchtern lassen und meinen Glauben verstecken. Je mehr wir als Christen zu kontroversen Themen schweigen, desto enger wird der Raum für die Redefreiheit.“

  

Strafrechtlich angeklagt wegen Aussagen aus religiöser Überzeugung 

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnisch lutherischen Kirche wandte sie sich damals an die Bischöfe ihrer Kirche und hinterfragte deren offizielles Sponsoring der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“. Dazu postete sie ein Foto eines Bibeltextes. Räsänen musste bereits mehrere lange Polizeiverhöre über sich ergehen lassen und wartete mehr als ein Jahr auf die Entscheidung der Generalstaatsanwältin, ob sie die Strafverfolgung fortsetzen würde. Diese Entscheidung ist nun gefallen. ADF International wird weiterhin Räsänens Fall unterstützen und sich für das Recht aller einsetzen, ihre Überzeugungen frei teilen zu dürfen.

„Die Redefreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Die Entscheidung der finnischen Generalstaatsanwaltschaft, diese Anklage gegen Dr. Räsänen zu erheben, schafft eine Kultur der Angst und Selbstzensur. Es ist ernüchternd, dass solche Fälle in ganz Europa zunehmen. Wenn engagierte Abgeordnete wie Päivi Räsänen strafrechtlich angeklagt werden, weil sie ihre Überzeugungen äußern, dann hat das eine einschüchternde Wirkung auf das Recht eines jeden, frei zu sprechen”, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Autor von “Zensiert – Wie Hassrede Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen”.

Seit 1995 ist Räsänen Abgeordnete des finnischen Parlaments, leitete die christdemokratische Partei zwischen 2004 und 2015 und war finnische Innenministerin zwischen 2011 und 2015. Während dieser Zeit war sie auch für religiöse Angelegenheiten in Finnland verantwortlich.

„Die Religionsfreiheit Irlands steht auf dem Spiel” – Religionsausübung zwar teilweise wieder erlaubt, aber Regierung muss zur Verantwortung gezogen werden

  • Irische Regierung hebt fast einjähriges Verbot von Gottesdiensten teilweise auf
  • Unternehmer Declan Ganley setzt Verfahren dennoch fort, damit die irische Regierung die Religionsfreiheit in Zukunft respektiert

DUBLIN (30. April 2021) – Endlich beendet auch Irland seine fortwährende Verletzung der Religionsfreiheit und hebt – als letztes europäisches Land – das Totalverbot von öffentlichen Gottesdienstes auf. Am 29. April kündigte die Regierung weitere Öffnungsschritte an und deutete an, dass auch die unverhältnismäßigen Einschränkungen für irische Gläubige mit dem 10. Mai endlich ein Ende haben werden. Während der gesamten Pandemie mussten Kirchen ihre Türen geschlossen halten, während Supermärkte, Baumärkte und Fahrradläden Kunden empfangen durften. Diese Ungleichbehandlung von Kirche und Handel ist ein klarer Bruch mit der irischen Verfassung – daher wird das Totalverbot derzeit von einem Gericht überprüft.

 

Das Verfahren und der Druck der Öffentlichkeit überzeugten die Regierung schließlich, öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen ab dem 10. Mai wieder zu erlauben.

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Doch Declan Ganley lässt nicht locker: Der Unternehmer hatte die Anfechtungsklage eingebracht und musste mit eigenen Augen mitansehen, wie seine Pfarrgemeinde unter dem Verbot gelitten hat. Er möchte die Regierung für ihre Verletzung der Religionsfreiheit zur Verantwortung ziehen und dass verfassungswidrigen Totalverbote von Gottesdiensten in Zukunft nicht mehr möglich sind.

“Ich freue mich, dass wir uns endlich in die richtige Richtung bewegen und die Regierung langsam wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt. Trotzdem können wir nicht einfach darüber hinwegsehen, dass die Kirche und der Handel die meiste Zeit des letzten Jahres ungleich behandelt wurden,” lautete Declan Ganleys erste Reaktion auf die Erklärung der Regierung.

“Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum wir Iren keinen Zugang zur wesentlichen Quelle der Hoffnung und der Freude haben sollten – gerade in so schwierigen Zeiten wie diesen. Warum sollten wir in den großen, geräumigen Kirchen nicht die gleichen Sicherheitsvorkehrungen einhalten können wie in einem engen Fahrradladen? Sind Gläubige vielleicht ansteckender, wenn sie eine Kirche besuchen, als wenn sie einkaufen gehen?”, fuhr er fort.

“Bereits Pfarrer Tom White hat uns in Schottland gezeigt, dass ein Totalverbot öffentlicher Gottesdienste grundlegende Menschenrechte verletzt und mit keiner europäischen Verfassung in Einklang stehen kann. Natürlich bin ich sehr dankbar, dass die irischen Kirchen ihre Türen wieder öffnen dürfen, aber dennoch dürfen wir jetzt nicht einfach untätig bleiben. Mehr denn je brauchen wir eine unabhängige Gerichtsentscheidung, die die Verhältnismäßigkeit des Verbots beurteilt. Unsere Zukunft und die Zukunft unseres Glaubens steht auf dem Spiel. Die Gerichte haben es in der Hand, zu verhindern, dass Gläubigen je wieder der Zugang zur größten Quelle des Trostes und der Freude verwehrt wird.”

Russland sperrt Kirche zu – Gläubige feiern Gottesdienste im Zelt

  • Menschenrechtsorganisation bringt Klage gegen Russland bei Europas Höchstgericht ein
  • Christliche Gemeinde muss sich in Zelt treffen, weil russische Behörden Kirchennutzung verbieten

STRASSBOURG (28. April) – Eine christliche Kirche klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen Russland. Jegliche Nutzung ihres Kirchengebäudes wurde gerichtlich untersagt. Die Gemeinde muss sich in einem Zelt zum Gottesdienst versammeln. Schon seit 20 Jahren versuchen die örtlichen Behörden, das Grundstück der Word of Life Church in Kaluga bei Moskau zu enteignen. Die weltweit tätige Menschenrechtsorganisation ADF International klagt Russland bei Europas Höchstgericht in Straßburg. Dessen Urteile wirken sich auf mehr als 800 Millionen Europäer in 47 Ländern, einschließlich Russland, aus.

„Niemand darf wegen seines Glaubens verfolgt werden. Den Glauben in Gemeinschaft auszuleben ist ein Grundrecht, das immer häufiger verletzt wird. Die Behörden in Kaluga legen der christlichen Minderheit bereits seit mehr als 20 Jahren eine bürokratische Hürde nach der anderen in den Weg. Das aktuelle Verbot der Nutzung des Kirchengebäudes geht noch einen Schritt weiter und verletzt das Recht auf freie Religionsausübung. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diesen Fall anhören und damit ein wichtiges Zeichen für die Religionsfreiheit und kirchliche Autonomie in Russland setzen wird“, sagte Lidia Rieder, Juristin bei ADF International.

 

Christliche Gemeinde muss sich in Zelt versammeln  

ADF International brachte bereits im Oktober letzten Jahres eine Klage im Namen der Kirche ein und kritisierte darin, dass die örtlichen Behörden das Gebäude nicht als Eigentum der Kirche anerkennen. Nun richtet sich ein zweiter Antrag gegen das absolute Verbot der Nutzung des Kirchengebäudes. Dieses Verbot hatte ein russisches Gericht im März 2020 verhängt und wurde erst kürzlich vom Obersten Gerichtshof Russlands bestätigt. Dies ist nur einer von vielen Fällen, in denen russische Behörden lokale Gesetze für die Unterdrückung religiöser Minderheiten missbrauchen.

Die evangelikale Kirche Word of Life kaufte das Grundstück im Jahr 2000, um es zu einem Versammlungsort für ihre Gemeinde zu nutzen. Obwohl alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt  und die bauliche Sicherheit durch mehrere Gutachten bestätigt wurde, behaupteten die russischen Behörden, dass Veränderungen am Gebäude ohne Genehmigung durchgeführt worden waren. Sie weigerten sich, das Kirchengebäude als Eigentum der Gemeinde anzuerkennen und untersagten im März 2020 jegliche Nutzung des Gebäudes.

Derzeit muss sich die Gemeinde in einem Zelt auf dem Grundstück außerhalb ihres Gebäudes treffen. In beiden Anträgen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte argumentiert ADF International, dass die Grundrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit verletzt wurden. Die Gläubigen können sich nicht in ihrem Kirchengebäude treffen, um gemeinsam Gottesdienst zu feiern.

 

Religionsfreiheit in Russland in Gefahr 

Die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF) nahm Russland erst vor kurzem in ihre Liste der „besonders besorgniserregenden Staaten“ auf. Laut dem Jahresbericht der Kommission für 2020 führt die Polizei Razzien in Privathäusern und Gotteshäusern durch. Religiöse Minderheiten berichten, dass lokale Behörden Anti-Extremismus-Gesetze dazu missbrauchen, um religiöse Texte auf die staatliche Liste der verbotenen Bücher zu setzen. Die Behörden hindern religiöse Gemeinschaften auch daran, Land zu erwerben und verweigern ihnen Baugenehmigungen für Kirchen.

Von ähnlichen Problemen berichten auch Pastor Vitaliy Bak und seine Baptistengemeinde in der südrussischen Stadt Verkhnebakansky. Sie nutzten im Einklang mit der bestehenden Gesetzeslage ein privates Haus für Gottesdienste, bis ihnen dies eines Tages von den örtlichen Behörden verboten wurde. ADF International reichte daraufhin im Dezember 2019 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Inmitten der Pandemie beantragte die Stadtverwaltung beim Amtsgericht in Noworossijsk, den Abriss des Hauses – in dem auch mehrere Menschen leben – anzuordnen, nur weil dort Gottesdienste abgehalten wurden.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei wählen zu dürfen und sie allein oder mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat auszuüben. Mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention hat Russland zugestimmt, für seine Verletzungen der Menschenrechte zur Verantwortung gezogen werden zu können. Religionsfreiheit wird nicht nur durch die Konvention geschützt, sondern ist auch ein wichtiges Indiz für die Stärke einer Demokratie. Wir hoffen, dass der Gerichtshof die Fälle der Kirche in Kaluga sowie den von Pastor Bak zulassen wird“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International.

Wir dürfen unsere Augen nicht vor der Not verschließen, in der sich Christen heute befinden

  • US-Kommission für internationale Religionsfreiheit veröffentlicht Jahresbericht
  • „Systematische, anhaltende und ungeheuerliche“ Verletzungen der Religionsfreiheit in 14 Ländern festgestellt

WASHINGTON DC (21. April 2021) – Nach wie vor ist Religionsfreiheit weltweit in Gefahr – so lautet das Ergebnis der United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF), die vor kurzem ihren Jahresbericht veröffentlichte. Der Bericht qualifiziert 14 Länder als „besonders besorgniserregende Länder“ wegen ihrer „systematischen, andauernden und ungeheuerlichen“ Verletzungen der Religionsfreiheit und empfiehlt für 12 weitere Länder, deren Entwicklung genau zu beobachten.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei wählen und sie öffentlich und privat ausüben zu können, ohne Angst vor Verfolgung. Die anhaltende Diskriminierung von Christen und anderen religiösen Minderheiten verletzt dieses Recht. Der Jahresbericht der USCIRF zeigt die schlimmsten Übergriffe gegen Menschen mit und ohne Glauben und ist eine wichtige Informationsquelle für Anwälte und Regierungen. Wir hoffen, dass die US-Regierung den Bericht ernstnimmt und bei der Ausrichtung ihrer Außenpolitik ernstnimmt“, sagte Kelsey Zorzi, Leiterin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International.

 

Religiöse Verfolgung weit verbreitet

Der aktuelle Jahresbericht untersucht Verletzungen der Religionsfreiheit weltweit, aber auch Fortschritte, wie sie etwa im Jahr 2020 in 26 Ländern festgestellt wurden, und bietet unabhängige Empfehlungen für die US-Außenpolitik. So empfiehlt die USCIRF dem US-Außenministerium, Burma, China, Eritrea, Indien, Iran, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Syrien, Tadschikistan, Turkmenistan und Vietnam als „besonders besorgniserregende Länder“ einzustufen. Zudem empfiehlt die Kommission, Afghanistan, Algerien, Aserbaidschan, Kuba, Ägypten, Indonesien, Irak, Kasachstan, Malaysia, Nicaragua, die Türkei und Usbekistan auf die „Special Watch List“ des State Department zu setzen.

Im Sudan, in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) und in Bahrain konnte die Kommission positive, wenn auch zaghafte Schritte in Richtung Religionsfreiheit feststellen. In anderen Ländern jedoch verschlechterte sich die Lage der Religionsfreiheit.

Viele Länder nutzen die COVID-19-Pandemie als Vorwand, um religiöse Diskriminierung zu verschärfen. So stellte die USCIRF fest, dass die Verletzungen der Religionsfreiheit in China, Nigeria und Indien am schlimmsten sind.

In den letzten Jahren hat USCIRF die Gräueltaten der chinesischen Regierung gegen uigurische Muslime in der Provinz Xinjiang scharf kritisiert. Daraufhin belegte China Anfang des Jahres Gayle Manchin und Tony Perkins, Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender von USCIRF, mit Sanktionen.

 

Einsatz für Verfolgte

2020 gab es viele neue Kampagnen, um die Religionsfreiheit weltweit besser zu schützen. So wurde zum Beispiel zum zweiten Mal der „Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben“ begangen. Die Vereinten Nationen haben diesen Tag ins Leben gerufen und möchten daran erinnern, dass jeder Mensch das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit hat.

In ähnlicher Weise veranstaltete das polnische Außenministerium im November 2020 das dritte Ministertreffen zur Förderung der Religionsfreiheit. Bei dem Treffen erzählten Verfolgte ihre bewegenden Geschichten. Zudem wurde Anwälten und Regierungsvertretern die Möglichkeit zum Austausch geboten, um Ziele und Strategien zu diskutieren, wie religiöse Minderheiten und Menschen, die wegen ihrer Religion verfolgt werden, besser geschützt werden können.

Bei der Veröffentlichung des Jahresberichts lobte USCIRF die letzte US-Regierung für ihren Einsatz für die Religionsfreiheit und forderte die aktuelle US-Regierung unter Präsident Biden nachdrücklich dazu auf, es ihr gleichzutun, und etwa die Umsetzung des letztjährigen Präsidialerlasses zur „Förderung der weltweiten Religionsfreiheit“ weiter voranzutreiben.

Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, sagte: „Der jüngste USCIRF-Bericht erinnert uns daran, dass Menschen weltweit unter Verfolgung und Verletzung ihrer Grundrechte leiden. Christen sind davon am meisten betroffen. Wir dürfen unsere Augen nicht vor der Not verschließen, in der sich Christen tagtäglich und überall auf der Welt befinden.“

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Kolumbianischer Social Media Star wehrt sich gegen Zensur-Urteil

  • Kolumbianisches Verfassungsgericht soll Fall der Influencerin “Kika” Nieto prüfen
  • Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt sie dabei

KOLUMBIEN (21. April) – Dürfen wir christliche Überzeugungen auf sozialen Medien teilen? Diese Frage wird das Verfassungsgericht zumindest für Kolumbien beantworten müssen. Social Media Star Erika “Kika” Nieto hatte in einem “Fragt mich alles”-Video ihre Überzeugungen zum Thema Ehe geteilt, als sie die Frage eines Followers beantwortete. Gleichzeitig zeigte sie Verständnis für andere Ansichten. Eine Aktivistengruppe brachte sie für diese Aussage vor Gericht. Nieto wurde dazu verurteilt, das Video zu entfernen. Nun wendet sie sich an das kolumbianische Verfassungsgericht, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Überzeugungen öffentlich zu teilen. Ich möchte authentisch mit meinen Unterstützern kommunizieren, ohne zensiert oder strafrechtlich verfolgt zu werden. Ich möchte auch nicht, dass andere Angst haben, über ihre Überzeugungen zu sprechen. Ich hoffe auf mehr Toleranz und Verständnis für unterschiedliche Meinungen in der Gesellschaft. Deshalb möchte ich meinen Fall bekannt machen”, sagte Nieto.

Zensiert, weil sie ihre Ansichten über Ehe äußerte

Als Antwort auf die Frage eines Followers in ihrem YouTube-Video, teilte Nieto ihre Überzeugungen über die Ehe mit ihren Millionen von Anhängern.

„Jeder sollte frei sein, seinen Glauben und seine Glaubensüberzeugungen ohne Angst vor Zensur zu äußern. Die kolumbianische Verfassung schützt Nietos Recht, ihre Ansichten frei auszusprechen und öffentlich zu teilen. Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sind fundamentale Menschenrechte, die durch alle wichtigen Menschenrechtsverträge geschützt werden. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, ist Diskussion die beste Reaktion, nicht Zensur. Letztendlich leidet jeder von uns und auch die Demokratie, wenn Menschen nicht frei sprechen können“, sagte Tomás Henríquez, Leiter der Rechtsabteilung für Lateinamerika und die Karibik von ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die Kika Nietos Fall unterstützt.

Aktivisten reichten Klage ein

In einem vorangegangenen Fall hatte das kolumbianische Verfassungsgericht bereits entschieden, dass Nieto sich öffentlich zu kontroversen Themen äußern darf. Ihre Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt. Ein Aktivist brachte Nieto erneut vor Gericht und beschwerte sich, dass ihre Bemerkung über die Ehe beleidigend und diskriminierend sei. Dieses Mal betrachtete ein untergeordnetes Gericht ihre Äußerungen als „Hassrede“. Sie wurde angehalten, ihr Video zu löschen.

Die kolumbianische NGO Nueva Democracia – eine zivilgesellschaftliche Plattform, die sich für Meinungsfreiheit und andere Grundrechte einsetzt – vertritt Nieto. Gemeinsam fordern sie das Verfassungsgericht auf, die Grundfreiheiten zu wahren und die Entscheidung der niederen Instanz aufzuheben. ADF International unterstützt den Fall. Das kolumbianische Verfassungsgericht wird voraussichtlich im Mai entscheiden, ob es den Fall zur Überprüfung annimmt.

Zunehmende Zensur weltweit

Nieto ist nicht die Einzige, die öffentlich ihre Überzeugungen über die Ehe in den sozialen Medien teilte und nun mit rechtlichen Folgen kämpfen muss. In Finnland sieht sich die ehemalige Innenministerin und amtierende Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen mit mehreren strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, nachdem sie ihre Ansichten in einem Tweet geteilt hatte. Die Ärztin, Mutter von fünf Kindern und Großmutter von sechs Kindern, äußerte öffentlich ihre Meinung zu Familie und Ehe. Der finnische Generalstaatsanwalt verdächtigt sie deshalb eines Verbrechens, das mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann. ADF International unterstützt Räsänen bei der Verteidigung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit.

„Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in der heutigen ‚Cancel Culture‘ zunehmend unter Beschuss gerät. Sowohl Nietos als auch Räsänens Fälle zeigen, dass die Freiheit, das zu sagen, was wir glauben, angemessen geschützt werden muss. Ob jemand bestimmten Ansichten zustimmt oder nicht, Zensur führt unweigerlich auf einen gefährlichen Weg. Zensur schafft Angst, Meinungsfreiheit fördert eine lebendige Zivilgesellschaft“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International.

Wer Falsches glaubt, wird ausgewiesen

Die politischen Entwicklungen in der Türkei setzt religiöse Minderhheiten zunehmend unter Druck. Christliche Pastoren und ihre Familien gelten als unerwünscht – zumindest für die Machthaber. Unter dem Deckmantel vager Einwanderunsgesetze, hindert man Menschen wie David Byle daran, über ihren Glauben in der Öffentlichkeit zu sprechen.

Von einem Tag auf den anderen, die Heimat verlassen zu müssen. Was sich anhört wie ein Albtraum, wurde für David Byle Realität. In der Türkeit hatte sich der kana-disch-amerikanische Christ gemeinsam mit seiner deutschen Frau über 19 Jahre hinweg sein Leben aufgebaut. Hier knüpfte er Freundschaften, kaufte sein Haus, hier zog er seine fünf Kinder groß. Und hier predigte er über seinen christlichen Glauben, zumeist an öffentlichen Orten. „Wenn wir öffentlich über unseren Glauben sprachen, blieben die Leute stehen und hörten zu. Sie wollten mehr hören, mehr über Jesus erfahren.

In Istanbuls Straßen erfährt man sel-ten etwas über das Chrsitentum. Das Interesse bei den Menschen war groß. Die Regierung wollte uns lieber zum Schweigen bringen aber wir übten nur unser Recht auf Religionsfreiheit aus“, so David. Die türkische Verfassung und Gesetzeslage kennt er gut. Im Laufe seiner Missionstätigkeit sah er sich schon mit einer ganzen Reihe kurzfristiger Festnahmen, Verhören und versuchten Abschiebungen konfrontiert.

 

Des Landes verwiesen

Bereits 2016 erhielt Byle einen kaum begründeten Bescheid, wonach er die Türkei unverzüglich verlassen müsse. Er bekämpfte diesen Bescheid. Sein Aufenthalt war bis zur endgültigen Entscheidung rechtmäßig. Dennoch holte ihn eines Tages die Polizei. Man inhaftierte David einen Tag nach der medienwirksamen Freilassung des US-amerikanischen Pastors Andrew Brunson aus einem türkischen Gefängnis im Oktober 2018.

Er blieb nicht lang in Haft. Man teilte ihm mit, er hätte innerhalb von fünfzehn Tagen das Land zu verlassen. Dem beugte er sich. David reiste vorerst aus.

Als er versuchte, zu seiner Familie zurückzukehren, wurde ihm die Einreise in die Türkei verwehrt. Die Behörden sehen in ihm eine „Bedrohung der Ordnung und Sicherheit“. Als nun das Höchstgericht endlich seinen Fall aufgriff, schloss es diesen umgehend, da sich David nicht mehr im Land befand. Er und alle, die ihn geistlich und finanziell über die Jahre hinweg unterstützt hatten, wurden um ihr Recht betrogen.

„Hier wird das Einwanderungsrecht dazu missbraucht, einen Menschen an der Ausübung seiner Religionsfreiheit zu hindern.“ Lidia Rieder, Juristin bei ADF International

 

Grundrechte schützen

ADF International vertritt Byle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um ihm eine Rückkehr zu ermöglichen. „Die systematische Unterdrückung durch die türkischen Behörden, unter der David und andere ausländische Christen leiden, soll die Ausbreitung des Christentums eindämmen. Das ist ein Angriff auf die Religionsfreiheit. Dabei verpflichtete sich die Türkei diese zu verteidigen“, so Lidia Rieder, Juristin bei ADF International. Davids Arbeit als Missionar werde sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch von der türkischen Verfassung ge-schützt. Sie wurde aber dennoch zum Grund für die Ausweisung und das Einreiseverbot.

 

Zunehmende Verfolgung

Für Byle begann alles in der türkischen Hauptstadt Istanbul, wo er als Straßenprediger seine Missionsarbeit startete. Mit kleinen Showeinlagen, Pantomime und Puppenspiel erklärte er Interessierten, was es mit diesem Jesus auf sich hätte. Manchmal versammelten sich Menschentrauben um ihn zu hören. Seit 2007 litt er unter der zunehmenden Verfolgung durch die Autoritäten, die seine Tätigkeit nicht gut hießen. Man sperrte ihn vier Mal ein. Einmal wurde er auf offener Straße verhaftet, ein ander Mal kam ein Polizeitrupp in der Nacht in sein Haus und nahm ihn mit. Das entmutigte David nicht. Er sieht es als Teil seiner Aufgabe und erzählt auch von vielen tollen Gesprächen in den Gefängnissen. Generell fühlten sich seine Familie und er immer wohl in der Türkei. Auch weil er auf offene Ohren stieß: „Einmal predigte ich in Istanbul in der Nähe einer großen Moschee. Jemand verriet das den Imamen. Sie kamen und beschimpften mich. Aber ich musste gar nicht darauf reagieren, da viele im Publikum plötzlich anfingen, mich zu verteidigen.“ Er sehne sich nach dem Tag, wieder türkischen Boden betreten zu dürfen, so David. Aktuell harrt er der Dinge in Berlin, wo er ebenfalls seiner Missionstätigkeit nachgeht. Er ist kein Einzelfall. Deshalb hofft er, dass seine Klage am Europäischen Gerichtshof allen Christen in der Türkei hilft, ihr Recht auf Glaubensfreiheit ausleben zu dürfen. In aller Öffentlichkeit.

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Frei reden, frei glauben

Weltweit sehen sich Christen zunehmend Kritik und Anfeindungen ausgesetzt – immer häufiger auch Verboten und Klagen. In Europa und vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz gab es bis vor kurzem kaum Probleme. Allerdings greift man auch hier Christen bei sensiblen Themen wie Sexualität, Familie oder Lebensschutz persönlich an. Das Grundrecht der Meinungs- und Glaubensfreiheit wird selbst im Herzen Europas rasch in Frage gestellt.

Die Begeisterung in ihren Worten hört man nicht nur, man spürt sie. Für sie ist jedes Leben schützenswert. Dafür steht sie ein. Dafür kämpft sie. Allerdings nicht mit Waffen oder Worten. Jeder Mensch habe das Recht, seine Überzeugung im öffentlichen Raum frei zu äußern, sagt sie. Als Verantwortliche der Gebetsinitiative „40 Tage für das Leben”, mache sie lediglich von diesem Recht Gebrauch. Wie das funktioniert? „Wir beten in Stille”, erklärt sie. Ihre Augen leuchten.

Pavica Vojnović lebt mit ihrem Mann in Pforzheim, Deutschland. Seit 2018 engagiert sich die gebürtige Kroatin für den Schutz ungeborenen Lebens. In ihrer katholischen Pfarre konnte sie viele Gleichgesinnte gewinnen, die sie dabei unterstützen. Zweimal im Jahr beten sie 40 Tage lang vor der lokalen Niederlassung einer Abtreibungsorganisation. Friedlich. Freundlich. Sie spricht jene Frauen, die in die Beratungsstelle gehen, nicht von sich aus an. Wenn sie zu den Betenden blicken, schenkt ihnen Pavica lediglich ein Lächeln. Die Aktion läuft beschaulich, friedlich ab. Deshalb gab es zu Beginn auch kein Problem mit der Abtreibungsorganisation. Man duldete Pavica, das zuständige Ordnungsamt gewährte die stille Versammlung vor dem Haus. Doch dann mischte sich die Politik ein.

Was man überhaupt noch sagen darf

Beim Ordnungsamt wurde interveniert. Widerspruch gegen Abtreibung – und sei er noch so friedlich – konnte man nicht gewähren lassen. Zuerst musste die Gruppe die Straßenseite wechseln. Dann verbannte man sie außer Sichtweite. Das nahm Frau Vojnović nicht hin. Das Beten lasse sie sich nicht verbieten. Sie klagte, der Prozess ist im Gange. Dr. Felix Böllmann, deutscher Anwalt und Experte für Rede- und Meinungsfreiheit bei ADF International sieht das Recht auf der Seite der Betenden. Das Grundgesetz schütze Versammlungsfreiheit, sowie Meinungs- und Glaubensfreiheit. Diese existenziellen Rechte dürften nicht einfach untergraben werden. Letztendlich gehe es in dem Fall darum, ob ein Ordnungsamt darüber ent-scheiden dürfe, was eine „richtige” und was eine „falsche” Meinung sei, so Böllmann. Und das sei mit Sicherheit nicht die Aufgabe von Ämtern.

Der Jurist beschäftigt sich umfassend mit Meinungs- und Glaubensfreiheit. Seiner Erfahrung nach herrsche zunehmend Unsicherheit unter Pastoren, Priestern, Lehrenden, Lebensschützern und Gläubigen, was man öffentlich sagen darf und was nicht.

Die Fälle häufen sich

Das verwundert wenig. Fälle, wie jener der Restaurantbesitzerin Young-Ai Park in Berlin machen europaweit Schlagzeilen. Die Polizei konfiszierte in ihrem Lokal einen Bibelspruch zum Thema Sexualität, den sie in die Auslagen gestellt hatte. Wollte sie provozieren? Nein. Viele Zitate aus der Bibel, zu allen möglichen Lebensbereichen, zieren die Wände des Restaurants. Man bezichtigte sie, mit ihrem Bibelschild Hass zu verbreiten und sie wurde aufgrund so genannter „Hassrede“ angezeigt. Das Gericht bestätigte im Endeffekt jedoch ihr Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit. „Wir hoffen, dass die Entscheidung in diesem Fall uns daran erinnert, dass Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist, das jedem gewährt werden muss“, sagte Dr. Felix Böllmann.

Rede- und Meinungsfreiheit ist sowohl durch internationales Recht als auch durch die Verfassungen und Grundgesetze einzelner Länder geschützt. Auch so genannte “Hassrede”-Gesetze hebeln dieses Menschenrecht nicht aus.

Drei Trends

Dennoch macht sich Verunsicherung darüber breit, was man noch sagen darf. Drei aktuelle Trends tragen dazu bei: digitale Meinungszensur, gezieltes Anprangern von unbeliebten Meinungen und Personen als Methode des politischen Meinungskampfs, sowie strategische Gerichtsfälle, die lange Zeit geschätzte Grundrechte infrage stellen.Zuerst zur digitalen Zensur: Unternehmen wie Facebook, Twitter oder Google, entscheiden selbstständig, welche Inhalte sie zensieren und welche nicht. Grundsätzlich der Meinungsfreiheit verpflichtet, wur-den sie zunehmend von traditionel-len Medien und Regierungen in die Pflicht genommen, die Verbreitung so genannter „Hassrede” und „Fake News” einzudämmen. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz aus dem Jahr 2017 oder das Abkommen, das EU Kommissarin Jourova 2016 mit großen Internetunternehmen stellvertretend für die Europäische Union traf. Damit lagerten die EU Staaten zensierende Maßnahmen bequem an private Unternehmen aus. Das eigentliche Problem besteht dann im fehlenden Rechts- bzw. Berufungsweg. Wurde erst einmal eine gewisse Meinung als verletzend eingestuft, gibt es kaum ein rechtliches Mittel, um dagegen vorzugehen. Es bleibt den Internet-Giganten vorbehalten, welche Meinung sie zulassen und welche nicht. Löschen sie aber bestimmte Inhalte nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen, drohen ihnen empfindliche Strafen durch den Staat. Dieser Mechanismus gepaart mit der Quasi-Monopolstellung der großen Plattformen lässt ihre Entscheidungen einer Zensur gleichkommen.

Christen würden Hass fördern

Ein weiteres Phänomen ist das “Naming and Shaming”, zu Deutsch Benennen und Anprangern. Diese Taktik wird gerne von Lobbygruppen gewählt. Vor allem in den USA fand sie eine starke Verbreitung. So betreibt dort eine politische Aktivistengruppe eine so genannte Hassliste. Darauf werden Organisationen vermerkt, die nach Auffassung der Gruppe “Hass” verbreiten. Neben dem Klu-Klux-Klan und anderen rechtsradikalen Gruppen wurden aber in den vergangenen Jahren vor allem christliche Lebensschutz- und Familienorganisationen auf die Liste gesetzt. Deren Sicht auf Abtreibung und Ehe fördere den Hass und andere fühlten sich verletzt, so die Argumentation. Einflussreiche Medien übernehmen dann diese Anschuldigungen ohne eigene Prüfung. Eine Taktik, die bereits auch in Europa angewandt wird. Sie richtet großen Schaden an, da sich niemand gerne mit einer „Hassgruppe“ sehen lässt.

Strategische Rechtsfälle

Die strategische Prozessführung nutzt Gerichtsfälle, um geltendes Recht in eine bestimmte Richtung abzuändern. Dabei wird ein Fall bis zum Höchstgericht in einem Land getrieben, um eine Präzedenz für eine Uminterpretation bestehender Gesetze zu schaffen. In Deutschland wäre dafür das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema assistierter Suizid ein Paradebeispiel. Oft verwendet man solche Gerichtsfälle auch, um eine Signalwirkung an alle zu erzielen. Egal ob es dann zu einer Verurteilung kommt oder nicht, die Botschaft ist klar: Wer auch immer es wagt, eine vermeintlich falsche Position zu beziehen, bekommt Probleme. Für manche scheint der Lebensschutz eine „falsche“ Position darzustellen. Für andere, wie etwa Frau Vojnović ist das Eintreten für ungeborene Kinder selbstverständlich. Eine freie, demokratische Gesellschaft lebt vom Diskurs unterschiedlicher Weltsichten. Besonders dann, wenn es um kontroverse Themen geht. Wer sich verweigert oder die Diskussion unmöglich macht, untergräbt letztendlich Grundrechte wie Meinungs- und Glaubensfreiheit. Dazu gehört auch, stille Beter des Platzes zu verweisen und ihre Versammlungsfreiheit nur an bestimmten Orten zu akzeptieren. In diesem Pforzheimer Fall geht es nämlich letztendlich gar nicht darum, ob Frau Vojnović und ihre Pfarrgemeinde ein paar Meter weiter entfernt von der Abtreibungsorganisation stehen. Es geht vielmehr darum, ob Behörden bürgerliche Grundrechte akzeptieren und schützen oder nach eigenem Ermessen interpretieren. Man muss Pavica Vojnovićs Gebet nicht gutheißen. Aber jeder sollte Interesse daran haben, dass sie es im öffentlichen Raum verrichten darf.

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Über 10.000 Menschen fordern Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten

  • Zahlreiche Unterstützungserklärungen für ADF-Kampagne zum Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten
  • Kampagne kritisiert Ausgrenzung bestimmter Meinungen an Universitäten; mehr als ein Viertel der Studenten muss sich selbst zensieren

LONDON (9. April 2021) – Befindet sich die Rede- und Meinungsfreiheit an britischen Universitäten in der Krise? Über 10.000 Wahlberechtigte in Großbritannien bejahen diese Frage und haben eine Petition unterzeichnet, die sich an die britische Regierung richtet.

„Die Rede- und Meinungsfreiheit ist das Fundament jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Gerade an der Universität sollten Studenten die Freiheit haben, zu debattieren und Ideen auszutauschen – auch solche, mit denen sie nicht einverstanden sind. Institutionelle Richtlinien und Praktiken vermitteln den Eindruck, dass selbst Mainstream-Ansichten nicht mehr erwünscht sind und diskriminiert werden müssen. Die Zensur an der Universität heute wird Auswirkungen auf die Rede- und Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft von morgen haben“, sagte Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater bei ADF UK.

Der überwältigende Zuspruch für die Kampagne – 10.000 Unterschriften, Tendenz steigend – ist nicht überraschend, sondern deckt sich mit der starken Zunahme von Zensurfällen an Bildungseinrichtungen in ganz Großbritannien. Erst kürzlich durchgeführte Umfragen zeigen, dass mehr als ein Drittel der britischen Studenten das Gefühl hat, ihre Karriere würde beeinträchtigt werden, wenn sie bei sensiblen Themen mehr zu ihrer Meinung stehen würden. Jeder Vierte verheimlicht seine Meinung aus Sorge, sie könnte von Universitätsangehörigen nicht gutgeheißen werden.

Regierungsmaßnahmen zur freien Meinungsäußerung an der Universität

In diesem Jahr hat die britische Regierung bereits wichtige Schritte zur Stärkung der Rede- und Meinungsfreiheit von Studenten unternommen. Drei der fünf Forderungen der Kampagne wurden bereits als konkrete Gesetzesvorschläge vom Bildungsministerium am 16. Februar vorgelegt.

Zu diesen von der Regierung unterstützten Vorschlägen zählt etwa auch die Möglichkeit, „meinungsfeindlichen“ Universitäten die Auszahlung von Fördergeldern zu verweigern.

Eine weitere Maßnahme, die das Bildungsministerium vorschlägt, sieht vor, dass die Meinungsfreiheit auf dem Universitätsgelände aktiv überwacht wird, Studenten, deren Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde, direkt unterstützt werden und dass ein jährlicher Bericht über diese Fälle erstellt wird.

„Diese Ankündigungen kommen gerade noch rechtzeitig und sind positive Entwicklungen – aber es muss noch viel mehr getan werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass das Universitätspersonal die nötige Ausbildung erhält, um die Rede- und Meinungsfreiheit der Studenten zu fördern und eine inklusive und vielfältige Lernumgebung zu schaffen. Während wir die Gesetzesvorschläge begrüßen, werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese Maßnahmen auch in der Praxis umgesetzt werden, um eben jene Veränderung zu erreichen, die Bildungsminister Gavin Williamson versprochen hat, als er das Problem im Jahr 2020 erkannt hat“, reagiert Elizabeth Francis, Rechtsberaterin bei ADF UK, auf die Gesetzesvorschläge.

Die Unterstützer der Kampagne, hoffen auf weitere Fortschritte bei dem wichtigen Problem. Sie fordern klare Richtlinien der Regierung zur Meinungsfreiheit an der Universität und dass Universitätsmitarbeiter und Studentenvertreter als Teil ihrer Grundausbildung eine umfassende Schulung über ihre Verantwortung zur Wahrung und zum Schutz der Meinungsfreiheit an der Universität erhalten.

Ausgrenzung von Meinungen an Universitäten nimmt zu

Obwohl Lehrveranstaltungen coronabedingt ins Internet verlegt wurden, gibt es auch im Jahr 2021 immer wieder Fälle von Zensur. Die Pro-Life Society an der Queen’s University Belfast wurde im März von der Students‘ Union unter Beobachtung gestellt, weil sie sich in den sozialen Medien gegen Abtreibung ausgesprochen hatte.

Auch Studenten an der Universität Oxford mussten bereits feststellen, wie Zensur ihre Rede- und Meinungsfreiheit erstickt. Georgia Clarke, ehemalige Präsidentin der Oxford Students for Life Society, berichtet von einer fragwürdigen Aufforderung an den Club: Während des Vortrags einer weiblichen Parlamentsabgeordneten zum Problem der geschlechtsselektiven Abtreibung sollten die Vorhänge zugezogen sein, damit nicht Passanten durch das Fenster schauen und beleidigt werden könnten

Letztes Jahr musste Julia Rynkiewicz, eine Hebammenstudentin der Universität in Nottingham, wegen ihrer Pro-Life-Aktivitäten sogar ein Untersuchungsverfahren und eine Suspendierung von ihrem Kurs erdulden. Mit Unterstützung von ADF UK setzte sie rechtliche Schritte, woraufhin ihr die Universität einen Vergleich anbot und sich bei ihr entschuldigte.

„Mein Leben wegen eines ungerechten Untersuchungsverfahrens pausieren zu müssen, war sehr schwierig, sowohl mental als auch emotional. Ich bin dankbar für die Unterstützung von ADF UK bei der Anfechtung der ursprünglichen Entscheidung meines Instituts. Das Eingeständnis der Universität zeigt, dass sie mich falsch behandelt haben. Ich bin natürlich dankbar und glücklich, meine Studien fortsetzen zu dürfen – hoffe aber gleichzeitig, dass kein anderer Student dieselben Erfahrungen wie ich machen muss. Der Umgang mit mir und meinen Ansichten birgt die Gefahr, dass andere Studenten sich nicht mehr trauen, offen zu ihren Werten und Überzeugungen zu stehen. Dabei sollte doch gerade die Universität der Ort sein, an dem genau das möglich ist und gefördert wird“, sagte Rynkiewicz.

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Zwangsverheiratet: Maira (14) hofft auf Osterwunder

  • Pakistanische Christin versteckt sich vor Entführer während Anwälte für Annullierung ihrer Zwangsehe kämpfen
  • Verfolgte Christen sind besonders vor Feiertagen über zunehmende Gewalt besorgt

WIEN (1 April 2021) – Maira* freute sich zu Ostern immer besonders auf die Lieder beim feierlichen Gottesdienst. Doch dieses Jahr wird sie nicht in ihrer Kirche singen. Stattdessen muss sich verstecken. Maira war entführt und zur Heirat mit einem viel älteren muslimischen Mann gezwungen worden. Gewaltsame „Bekehrungen” und Zwangsehen betreffen in Pakistan jedes Jahr rund 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten.

Maira musste dies am eigenen Leib erfahren. Sie konnte ihrem Entführer zwar entkommen – aber erst nachdem dieser sie geschlagen, erpresst und gewaltsam zur Eheschließung und zur Abkehr von ihrem christlichen Glauben gezwungen hatte. Als sie vor Gericht ging, entschied das Gericht in Lahore zunächst, dass Maira zu ihrem Peiniger und Ehemann zurückkehren müsse. Gemeinsam mit der pakistanischen Anwältin Sumera Shafiq versucht ADF International nun Maira zu helfen und die Ehe zu annullieren. Maira musste sich bereits mehrere Monate mit ihrer Familie verstecken.

„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Die Zunahme von Gewalt an christlichen Minderheiten rund um Feste wie Weihnachten und Ostern ist besorgniserregend. Frauen sind besonders gefährdet. Zurzeit wird dem Thema ‚Gewalt gegen Frauen‘ internationale Aufmerksamkeit gewidmet. Gerade christliche Frauen sind aufgrund ihres Glaubens Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Sie sehen sich mit extremer Gewalt, Drohungen, Versklavung, Entführungen, Zwangsheirat und selbst Vergewaltigung konfrontiert. Wir müssen alles unternehmen, um die religiöse Verfolgung von Frauen und Mädchen zu stoppen“, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International.

Die internationale Staatengemeinschaft muss Mädchen wie Maira schützen

Pakistan zählt zu den gefährlichsten Orten für christliche Frauen. Besonders religiöse Minderheiten sind von Zwangskonversionen betroffenen. Mädchen und Frauen werden entführt, erpresst, und erfahren sexuelle Gewalt. Die lokalen Behörden schauen oft tatenlos zu oder helfen den Tätern aktiv. Viele Richter ignorieren das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, welches ein Mindestalter von sechzehn Jahren festsetzt.

„Die internationale Gemeinschaft muss tätig werden und etwas gegen die grausamen Menschenrechtsverletzungen in Pakistan unternehmen. Mairas Geschichte ist kein Einzelfall – tausende Mädchen leiden jedes Jahr unter einem ähnlichen Schicksal. Das darf so nicht weitergehen. Jeder hat das Recht seinen Glauben frei zu wählen und auszuüben, ohne deshalb in der Angst vor Gewalt leben zu müssen. Jeder Staat muss sicherstellen, dass seine nationalen Gesetze und Maßnahmen auch in Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Religionsfreiheit stehen“, so Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International.

*Name aus Sicherheitsgründen geändert