Hormonblocker und Trans-OPs für Unfruchtbarkeit und Krebs verantwortlich – E-Mail Leak bei internationalem Stichwortgeber für Selbstbestimmungsgesetz 

  • Die WPATH ist Herausgeber der sog. „Pflegestandards für die Gesundheit von Transgender- und gendervarianten Personen“ und setzt sich weltweit massiv für die Verabschiedung von „Selbstbestimmungsgesetzen“ ein. 
  • Interne Dokumente und e-Mails von WPATH zeigen: affirmativer Umgang mit Transgender-Personen ist unwissenschaftlich.  
  • Österreich und Deutschland verwenden die Standards der WPATH und übernehmen diese in Dokumenten und der Argumentationen zum „Selbstbestimmungsgesetz“. 

Wien (6. März 2024) – In einem aufsehenerregenden Leak der sogenannten WPATH-Files finden sich zahlreiche Hinweise auf dramatische ärztliche Fehler im Umfeld von Transgender-Personen. Die World Professional Association of Transgender Health (WPATH) positioniert sich international als die Autorität für Transgender-Standards. Seit ihrer Gründung hat sie einen ausschließlich affirmativen Umgang mit Transgender-Personen forciert. 

Die veröffentlichten internen Dokumente zeigen, dass aufgrund von politischen Erwägungen über Folgen wie Unfruchtbarkeit, Krebserkrankungen und sonstige Nebenwirkungen bewusst nicht aufgeklärt wurde. 

Dazu Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International und Experte für Elternrechte:  

Kein Kind wird im falschen Körper geboren. Es ist Aufgabe von Eltern und Gesellschaft, Kindern einen positiven Bezug zu ihrem Körper zu vermitteln – anstatt gefährliche und irreversible Geschlechtsumwandlungen als Lösung für jegliche Probleme darzustellen  

“Ein vorbehaltloser transaffirmativer Ansatz ist ideologisch motiviert, mangels Evidenz für einen Nutzen unwissenschaftlich und schadet den Betroffenen.“

Die Standards der WPATH wurden bis jetzt als „fachliche“ Begründung für ideologisch getriebene Transitionen verwendet. Mit den neuesten Erkenntnissen aus den internen Dokumenten zeigt sich: Die Kritiker hatten recht. Sie wurden nur intern sowie in der Öffentlichkeit mundtot gemacht und zensiert. Ein vorbehaltloser transaffirmativer Ansatz ist ideologisch motiviert, mangels Evidenz für einen Nutzen unwissenschaftlich und schadet den Betroffenen. 

„Selbstbestimmungsgesetz muss gestoppt werden.“

Nicht nur ist die WPATH damit endgültig diskreditiert. Auch legislative Projekte wie das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland müssen jetzt gestoppt werden. Denn alle Menschen, aber vor allem Kinder, die sich mit ihrem biologischen Geschlecht unwohl fühlen, verdienen eine mitfühlende, wirksame psychologische Betreuung. Doch Gender-Kliniken auf der ganzen Welt drängen sie – oft auf Basis der WPATH-Standards – in Richtung Transition.  

Der Preis ist unendlich hoch. Die veröffentlichten Dokumente zeigen jetzt, dass sich die WPATH nicht an medizinische Standards hält, unzulässige experimentelle Behandlungen an Kindern und verletzlichen Erwachsenen durchführt und die gesundheitlichen Risiken und Folgen vertuscht. Jetzt ist die Zeit zu handeln und den Verantwortlichen zuzurufen: Prüft die Fakten und stoppt die ideologischen Experimente.“ 

Der Bericht und die vollständigen Dokumente sind hier einsehbar. 

Bilder zur freien Verwendung unter Angabe von ADF International in Verbindung mit dieser Meldung

Elternrechte

Wir verteidigen Elternrechte und Kindeswohl

„Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“

§

Artikel 26 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Wir schützen Elternrechte

Erziehung und Pflege ihrer Kinder sind das Recht und die Pflicht der Eltern.

Wir schützen das Vorrecht der Eltern für ihre Kinder zu ihrem Besten zu entscheiden. Denn insbesondere in Bildungsfragen wird dieses Recht attackiert.

„Eltern haben eine große Verantwortung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, gibt es in der Verfassung garantierte Elternrechte, die anerkennen, dass Eltern ihre Kinder am besten kennen und deswegen bei Fragen zu Erziehung und Bildung eigenständig entscheiden können und sollen.“

DR. FELIX BÖLLMANN
Rechtsanwalt und
Senior Counsel bei
ADF International

Elternrechte

Vater und Mutter sind die wichtigsten Menschen für ihre Kinder. Eltern kümmern sich um ihre Kinder, noch bevor sie geboren werden. Sie bringen Kindern bei, zu laufen, zu sprechen und zu lieben. Eltern kennen ihre Kinder am besten und haben den meisten Einfluss auf ihren Werdegang.

Darum haben Eltern Rechte und Pflichten. Aus Grundrechtsperspektive haben Eltern das natürliche Recht auf Entscheidungen, insbesondere wenn es um Bildung, Erziehung und Gesundheit der Kinder geht. Diese Bereiche sind häufig weltanschaulich geprägt. Deswegen darf der Staat hier nicht von oben herab gegen den Willen der Eltern eingreifen. Im Gegenteil, der Staat ist zum Schutz von Ehe und Familie aufgefordert.

Trotz der auch international verankerten Rechte für Eltern sind ebendiese gerade in Europa stark unter Druck. Dazu gehören ideologisierte Inhalte im Unterricht, Hausschulverbot und Geschlechtsumwandlungen gegen den Willen der Eltern.

Demgegenüber stehen Politik und Rechtsprechung, die Elternrechte achtet. Die Überprüfbarkeit staatlicher Handlungen, Wahlmöglichkeit für Eltern und schließlich Transparenz sind dabei die Eckpfeiler.

  • DE: Art. 6 (2) GG: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

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Rede Frei


Die Broschüre ist in Zusammenarbeit zwischen der Evangelischen Allianz in Deutschland, der Juristenvereinigung Christ und Jurist e.V. und ADF International entstanden. Sie möchte ein Praxisleitfaden zu den deutschen und europäischen Gesetzen zum Schutz der Meinungs-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sein und erläutert ihre Anwendung in verschiedenen Lebenssituationen. Persönliche Glaubensüberzeugungen dürfen in der Öffentlichkeit – am Arbeitsplatz, an der Hochschule oder online – frei gelebt werden. Mehr noch: Sie genießen rechtlichen Schutz! Selbstverständlich sind die rechtlichen Schranken, insbesondere die Rechte anderer zu beachten. Die Broschüre soll dazu ermutigen, die Glaubens- und Meinungsfreiheit aktiv wahrzunehmen.

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Religionsfreiheit

Wir verteidigen das Recht jedes Menschen auf Religionsfreiheit

„Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit“

§

Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Wir schützen Religionsfreiheit

Das Recht auf Religionsfreiheit schließt die Freiheit ein, seinen Glauben öffentlich oder privat zu bekennen.

Mit unserem Fokus auf Religionsfreiheit waren wir in mehr als 2500 Fällen zu dem Thema beteiligt.

„Jeder Mensch sollte seinen Glauben in Freiheit leben können und niemand zu etwas gezwungen werden, das seinem Glauben widerspricht.“

DR. FELIX BÖLLMANN
Rechtsanwalt und
Director of European Advocacy bei
ADF International

Religionsfreiheit als Grundrecht

Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) beginnt mit den Worten: „Jeder hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“. Jeder Mensch hat das Recht nach seinen eigenen Überzeugungen zu leben und danach zu handeln.

Das schließt auch die Gewissensfreiheit im Beruf ein. Niemand kann gezwungen werden beispielsweise in medizinischen Fragen gegen sein Gewissen verstoßen zu müssen. Auch Ansichten zu Ehe und Familie, zum Beginn und zum Ende des Lebens und viele weitere Fragen dürfen durch das christliche Menschenbild informiert sein.

Religion frei wechseln

Artikel 18 der AEMR fährt fort: „[D]ieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln“. Viele Länder in Asien und Afrika missachten dieses Recht durch Blasphemie- und Konversionsverbote. Allein in Indien war ADF India nur im Jahr 2021 in 505 Fälle involviert.

In Nigeria ist die Lage vielerorts noch schlimmer. 4650 nigerianische Christen wurden 2021 getötet, mehr als in allen anderen Ländern der Welt zusammen. Deswegen ist der Einsatz für Religionsfreiheit in dem westafrikanischen Land besonders wichtig.

Religion frei und öffentlich ausüben

Schließlich schützt das Völkerrecht auch die Freiheit, „seine Religion […] allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.“ (so Art. 18 AEMR, ähnlich auch Art. 9 EMRK und weitere Rechteerklärungen). Allerdings ist die öffentliche Ausübung des Glaubens auch in Europa immer wieder unter Druck. So verstoßen z.B. staatliche Gottesdienstverbote klar gegen dieses Grundrecht.

Die völkerrechtlichen Verträge und nationalen Gesetze zur Religionsfreiheit schützen auch die kirchliche Selbstverwaltung und Autonomie. Kirchen und Religionsgemeinschaften haben die Freiheit sich selbst zu verwalten und beispielsweise Personalentscheidungen gemäß den Vorstellungen der Gemeinschaft zu treffen.

  • DE: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ (Art. 4 (1) GG)

  • AT: „Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung“. (Art. 15 StGG)

  • CH: „Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.“ (Art. 15 (1) BV)

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Zensiert: Wie europäische „Hassrede“-Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen Broschiert 

von Paul Coleman

Was ist das Recht auf Meinungsfreiheit noch wert – wenn es jederzeit durch „Hassrede“-Gesetze eingeschränkt werden kann, wie sie in ganz Europa zu finden sind? Und wer entscheidet darüber, was Sie noch sagen dürfen? Paul Coleman, Geschäftsführer und leitender Anwalt von ADF International, hat eine beeindruckende und alarmierende Sammlung europäischer „Hassrede“-Gesetze zusammengetragen und die mehr als 50 realen Rechtsfälle aus ganz Europa zeigen: Die Grenzen des Sagbaren werden schon lange schleichend enger gesetzt.

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Lebensschutz

Wir verteidigen das Recht auf Leben jedes Menschen

„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben“

§

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 3

Wir schützen das Recht auf Leben

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wir schützen das Recht auf Leben als das fundamentalste Grundrecht.

Wir waren und sind in über 500 Fällen involviert, die Leben und Würde schützen

„Aus Artikel 3 der AEMR kann kein Recht auf Sterben abgeleitet werden. Der Staat ist verpflichtet das Leben zu schützen.“

Dr. Lidia Rieder
Juristin und Legal Officer
bei ADF International

Recht auf Leben

Das Recht auf Leben ist die conditio sine qua non der Grundrechte. Anders gesagt: Das Recht auf Leben ist nicht alles, aber ohne das Recht auf Leben ist alles nichts. Viele geschützte Rechtsgüter können nach einer Verletzung wiederhergestellt werden – ein einmal verlorenes Leben hingegen nicht.

Deswegen setzen wir uns für den Schutz des Lebens und der unveräußerlichen Menschenwürde ein, vom Beginn des Lebens bei der Verschmelzung von Spermium und Eizelle bis zum natürlichen Tod.

unterschiedslose Grundrechte

Nach der schrecklichen Erfahrung der „Entmenschlichung“ definierter Personengruppen im 20. Jahrhundert entschied die Völkergemeinschaft, jedem Menschen unterschiedslos und ohne Bedingungen Grundrechte zu garantieren. Das erste davon ist das Recht auf Leben. Die meisten Menschenrechtsdokumente nennen es darum ganz am Anfang ihrer Aufzählung.

Darum kann es schon allein aus grundrechtlicher Sicht kein „Recht” auf Abtreibung oder Euthanasie geben. Solche Forderungen stehen komplett im Widerspruch zur Völkerrechtsordnung. Unabhängig von Entwicklungsstatus oder sonstigen willkürlichen Kriterien hat jeder Mensch eine unantastbare Würde.

Würde unabhängig von Alter und Geschlecht

Darum engagieren wir uns beispielsweise in Indien für das Lebensrecht jedes Menschen und setzen uns gegen selektive vorgeburtliche Kindstötung von Mädchen ein. Ungerechte Behandlung von Frauen beginnt im Mutterleib.

Das Drama von Euthanasie und assistiertem Suizid ist auch in Europa angekommen. In Belgien starben in den letzten ca. 20 Jahren bereits 30000 Menschen – Tendenz steigend – durch eine Giftspritze, darunter auch Minderjährige.

Zunehmend ist auch der zivilgesellschaftliche Einsatz für den Schutz des Lebens unter Beschuss. Vielerorts wird Gebet und Hilfsangebot in der Nähe von Abtreibungsbezogenen Einrichtungen eingeschränkt. Ärzte, Apotheker und medizinisches Personal müssen um ihre Gewissensfreiheit fürchten. Und immer häufiger werden Lebensschutzbotschaften Opfer von Zensur. Deswegen brauchen Grundrechte immer häufiger auch in Bezug auf das Lebensrecht juristischen Schutz.

  • DE: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. (Art. 2 (2) GG)

  • AT: „Ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte ihrer Empfängniß an, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. In so weit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu thun ist, werden sie als Geborne angesehen“. (§22 ABGB)

  • CH: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. (Art. 10 (1) BV

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Zensiert: Wie europäische „Hassrede“-Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen Broschiert 

von Paul Coleman

Was ist das Recht auf Meinungsfreiheit noch wert – wenn es jederzeit durch „Hassrede“-Gesetze eingeschränkt werden kann, wie sie in ganz Europa zu finden sind? Und wer entscheidet darüber, was Sie noch sagen dürfen? Paul Coleman, Geschäftsführer und leitender Anwalt von ADF International, hat eine beeindruckende und alarmierende Sammlung europäischer „Hassrede“-Gesetze zusammengetragen und die mehr als 50 realen Rechtsfälle aus ganz Europa zeigen: Die Grenzen des Sagbaren werden schon lange schleichend enger gesetzt.

Rede Frei


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Jesus-Zitat als Ordnungswidrigkeit – Taxifahrer aus Essen muss für mini-Bibelvers auf Auto Bußgeld zahlen 

Die Stadt Essen hat dem Taxifahrer Jalil Mashali einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Bibelvers-Aufklebers auf seiner Heckscheibe ausgestellt. Die Behörden hatten ihm im Oktober 2023 aufgrund des Zitats: "Jesus - Ich

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Redefreiheit

Meinungsfreiheit als Grundlage unserer Gesellschaft

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“

 

§

Artikel 19 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Wir schützen Redefreiheit

Das Recht auf Redefreiheit gewährleistet den freien Austausch von Gedanken.

Seit 2010 waren wir an über 150 entscheidenden Fällen für Meinungsfreiheit beteiligt. – an Gerichten weltweit.

„Insbesondere sogenannte „Hassrede“-Gesetze versuchen zurzeit die Meinungsfreiheit durch die Hintertür einzuschränken. Wir stellen sicher, dass der Meinungskorridor nicht enger wird und Zensur weiterhin ein Fremdwort bleibt.“

DR. FELIX BÖLLMANN – Rechtsanwalt und Senior Counsel bei ADF International

Meinungsfreiheit als Grundlage der Gesellschaft

Wenn Menschen zusammenkommen, Geschäfte machen oder über Kultur oder Politik diskutieren, ist es wichtig, dass sie frei und ungezwungen ihre Haltungen, Meinungen und Überzeugungen darlegen können. Wenn allein schon der Eindruck entsteht, man könne nicht frei äußern, was den eigenen Überzeugungen entspricht, verschwindet das Vertrauen in einer Gesellschaft. Eben dieses Vertrauen ist aber unverzichtbare Grundlage von gelingendem Zusammenleben.

Deshalb ist die Meinungsfreiheit unverzichtbare Vorbedingung für politische Teilhabe und gesellschaftliche Verständigung über alle wichtigen Fragen. Auf dem Marktplatz der Ideen garantiert die Meinungsfreiheit den Triumph des besseren Arguments – aber nicht durch Zwang, sondern durch robuste Debatte. Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung basiert auf der Annahme, dass wir so der Wahrheit am nächsten kommen.

ADF International verteidigt die Freiheit der Meinungsäußerung in Wort und Schrift, die Freiheit der Gedanken, der Wissenschaft und der Information. In weiten Teilen der Welt wird faktisch die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Aber auch viele Länder, die dieses Freiheitsrecht garantieren, erleben Angriffe auf die freie Meinungsäußerung. Sogenannte „Hassrede“-Gesetze sollen beispielsweise in Europa bestimmte Meinungen kriminalisieren.

Doch staatliche Inhaltsfilter widersprechen Grundrechten. Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verteidigt die robuste Auseinandersetzung mit Argumenten. Nicht von der Meinungsfreiheit abgedeckt sind Aufrufe zur Gewalt und zu unfriedlichem Verhalten. Ideen, Meinungen und Überzeugungen sind aber auf jeden Fall durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Denn wie das deutsche Bundesverfassungsgericht schreibt: „Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist [die Meinungsfreiheit] schlechthin konstituierend.“

  • EMRK: Artikel 10: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.“
  • DE: Art. 5 GG (1): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“
  • AT: Art. 13 Staatsgrundgesetz: „Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.“
  • CH: Art. 16 (2) der Bundesverfassung: „Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äußern und zu verbreiten.“
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EILMELDUNG: Priester muss wegen seinem „Gebet für die Meinungsfreiheit“ vor Gericht

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