{"id":86886,"date":"2025-09-30T11:34:35","date_gmt":"2025-09-30T09:34:35","guid":{"rendered":"https:\/\/adfinternational.org\/?p=77895"},"modified":"2026-05-19T15:26:00","modified_gmt":"2026-05-19T15:26:00","slug":"gerichte-sichern-gebet-vor-abtreibungseinrichtung-in-regensburg","status":"publish","type":"press_release","link":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/news\/gerichte-sichern-gebet-vor-abtreibungseinrichtung-in-regensburg\/","title":{"rendered":"Gerichte sichern Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg\u00a0"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li>\n<p>Recht auf freie Versammlung best\u00e4tigt \u2013 erste gerichtliche Zur\u00fcckweisung der \u00f6rtlichen Auflage<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>ADF International begr\u00fc\u00dft Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und des Verwaltungsgerichts Regensburg, die es Ehrenamtlichen erm\u00f6glichen f\u00fcr M\u00fctter und ungeborene Kinder in der Umgebung einer Abtreibungseinrichtung zu beten<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>Regensburg<\/b> (30 September 2025) \u2013 Der <a href=\"https:\/\/www.vgh.bayern.de\/mam\/gerichte\/bayvgh\/presse\/pm-bayvgh_keine_versammlungsrechtliche_bannmeile_um_abtreibungskliniken.pdf\">Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 23. September<\/a>, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz keine Bannmeile um Abtreibungskliniken vorschreibe, in der abtreibungskritische Meinungs\u00e4u\u00dferungen generell verboten seien. Damit best\u00e4tigte das Gericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. August 2025, dass die monatlichen Gebetswachen von <i>Helfer<\/i><i>\u202f<\/i><i>f\u00fcr<\/i><i>\u202f<\/i><i>Gottes<\/i><i>\u202f<\/i><i>kostbare<\/i><i>\u202f<\/i><i>Kinder<\/i><i>\u202f<\/i><i>Deutschland<\/i><i>\u202f<\/i><i>e.V.<\/i> (Helfer Deutschland e.V.) bis zur endg\u00fcltigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin wie gewohnt etwa 40 Meter vor einer Abtreibungseinrichtung stattfinden d\u00fcrfen. Die Gruppe konnte sich somit gestern wieder zu friedlichem Gebet versammeln. \u00a0<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Bayerischen VGH markiert einen Meilenstein: Es ist das erste Mal nach Inkrafttreten des neuen Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), dass eine \u00f6rtliche Beschr\u00e4nkung einer Versammlung damit gerechtfertigt und diese Rechtfertigung zur\u00fcckgewiesen wird. Es gibt klare Belege daf\u00fcr, dass politischer Druck auf die Gemeinde ausge\u00fcbt wurde. \u00a0Das Gericht hat klar herausgestellt, dass das Gesetz nicht auf die friedliche Gebetsvigil anwendbar ist. Die st\u00e4dtische Begr\u00fcndung der Auflage stellte pauschal Gefahrenbehauptungen auf, ohne das Gesetz oder die tats\u00e4chliche Lage angemessen zu pr\u00fcfen. Die Richter hoben hervor, dass die bisherigen Vigilien weiterhin zul\u00e4ssig bleiben \u2013 zumindest bis zur endg\u00fcltigen Entscheidung im Hauptverfahren. ADF\u202fInternational unterst\u00fctzte den Kl\u00e4ger juristisch in dieser Sache und sieht in der Verf\u00fcgung ein starkes Signal f\u00fcr die Rechtsstaatlichkeit.\u00a0<\/p>\n<blockquote>\n<p>\n\t\t\t\t\u201eDiese Entscheidung sch\u00fctzt die Versammlungsfreiheit \u2013 auch im sensiblen Kontext von Lebensrecht und Gebet. Friedliche Versammlungen, Religionsaus\u00fcbung und freundliche Hilfsangebote d\u00fcrfen nicht pauschal verboten werden. \t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<cite>&#8211;  Felix B\u00f6llmann, Leiter der europ\u00e4ischen Rechtsabteilung bei ADF\u202fInternational<\/cite>\n\t\t\t\t\t<\/p><\/blockquote>\n<p>&#8222;Bel\u00e4stigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverst\u00e4ndlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Unterst\u00fctzung und Solidarit\u00e4t f\u00fcr Menschen in herausfordernden Situationen zu zeigen, ist hingegen rechtlich nicht zu beanstanden,\u201c fuhr B\u00f6llmann fort.<\/p>\n<p><b>Unerlaubte politische Einflussname<\/b>\u00a0<\/p>\n<p>Die Gebetswachen finden seit Jahren regelm\u00e4\u00dfig und friedlich ca. 40 m vom Eingang der Abtreibungseinrichtung statt. Auch nach in Krafttreten einer Gesetzes\u00e4nderung (\u201eSchKG\u201c, in Kraft getreten am 13. November 2024), hatte die Stadt die Vigilien in der ersten Jahresh\u00e4lfte 2025 in ihrer bisherigen Form erlaubt. Aufgrund der negativen Berichterstattung der Lokalpresse, die die Versammlungen kritisierte und meinte, dass es sie aufgrund des neuen Gesetzes nicht geben d\u00fcrfe, verh\u00e4ngte die Stadt im Juli 2025 erstmals Einschr\u00e4nkungen, die Verbotszonen bis 100 Meter um Abtreibungseinrichtungen vorsehen.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Es gibt au\u00dferdem klare Belege daf\u00fcr, dass \u00e4u\u00dferer politischer Druck Verwaltungsentscheidungen beeinflusst hat und dabei zentrale Grunds\u00e4tze von Fairness und Neutralit\u00e4t verletzt wurden. Sogar eine ausf\u00fchrliche juristische Stellungnahme der Beh\u00f6rden, die aufzeigte, dass die geplanten Versammlungsauflagen rechtswidrig waren, wurde bewusst ignoriert.\u00a0<\/p>\n<p><b>Einschr\u00e4nkungen sind ungerechtfertigt<\/b>\u00a0<\/p>\n<p>Die Juli-Wache musste deshalb abgesagt werden, doch nach der Eilentscheidung k\u00f6nnen die Gebete vorerst wieder wie geplant monatlich stattfinden.\u00a0<\/p>\n<p>Mit dem Beschluss des VG Regensburg vom 14.\u202fAugust, den der bayerische Verwaltungsgerichtshof in M\u00fcnchen am 23. September best\u00e4tigt hat, wurde die Rechtswidrigkeit des ergangenen st\u00e4dtischen Bescheides vorl\u00e4ufig festgestellt: Die gesetzlichen \u00c4nderungen bieten keine ausreichende Grundlage f\u00fcr ein pauschales Versammlungsverbot im 100m-Bereich vor Abtreibungsst\u00e4tten, und auch die tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde vor Ort rechtfertigen eine solche Einschr\u00e4nkung in Regensburg nicht.\u00a0<\/p>\n<p>Die Klage im Hauptsacheverfahren ist bereits eingereicht \u2013 ADF\u202fInternational erwartet eine abschlie\u00dfende Entscheidung, die den Schutz der Versammlungs- und Religionsfreiheit auch unter neuen gesetzlichen Vorgaben best\u00e4tigt.\u00a0<\/p>\n<p>\u201eMit dieser Entscheidung wurde mehr als nur eine Gebetswache gerettet, sondern auch Babys, deren M\u00fctter &#8211; wir haben das in 26 Jahren sehr oft erlebt &#8211; auf den letzten Metern zur Abtreibungsklinik das and\u00e4chtige Gebet als eine Ermutigung empfinden, in letzter Sekunde doch &#8222;Ja!&#8220; zum Leben mit dem Kind zu sagen. Das ist ihr gutes Recht. Und diesem &#8222;Mutterrecht&#8220; &#8211; und damit der Verwirklichung des Lebensrechtes des Kindes &#8211; schenkt das Eilentscheidung des Gerichts jene Freiheit, die das ideologisch gepr\u00e4gte Gesetz zu unterbinden versucht, sagte Wolfgang Hering, Vorsitzender der <i>Helfer<\/i><i>\u202f<\/i><i>Deutschland<\/i><i>\u202f<\/i><i>e.V.<\/i>. Hering organisiert bundesweit monatliche Gebetswachen in der N\u00e4he von Abtreibungseinrichtungen \u2013 etwa auch in Regensburg. \u00a0<\/p>\n<p><b>Wunschgesetz der Abtreibungslobby<\/b>\u00a0<\/p>\n<p>Deutschland hat im Juli 2024 das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) versch\u00e4rft, um schwangere Frauen vor angeblicher \u201eGehsteigbel\u00e4stigung\u201c zu sch\u00fctzen. Das Gesetz sanktioniert nun bel\u00e4stigendes Verhalten \u2013 ein bereits verbotener Tatbestand &#8211; im Umkreis von 100 Metern um Abtreibungs- und Beratungsstellen. Es verbietet au\u00dferdem die Verbreitung von Inhalten, die bei Schwangeren emotionale Reaktionen wie \u201eFurcht, Ekel, Scham oder Schuldgef\u00fchle\u201c hervorrufen k\u00f6nnen. Verst\u00f6\u00dfe werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bu\u00dfgeldern bis zu 5\u202f000\u202fEuro geahndet.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Friedliche Gebetsversammlungen, stilles Beten oder religi\u00f6se Symbole sollten erlaubt bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits am 20. Juni 2023 im Fall Vojnovi\u0107 gegen Pforzheim klargestellt, dass solche Versammlungen nicht pauschal verboten werden d\u00fcrfen. Rechtsexperten und Lebenssch\u00fctzer kritisieren jedoch, dass die Formulierung des neuen Gesetzes bewusst vage ist und somit engagierte B\u00fcrger benachteiligt und abschreckt.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>\u201eDie <i>\u00dcberzeugung, dass jedes Leben sch\u00fctzenswert ist und Unterst\u00fctzung verdient, ist keineswegs kriminell, sondern steht im Einklang mit den Wertungen der Rechtsordnung. Die Einf\u00fchrung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und n\u00fctzt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem daf\u00fcr lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabh\u00e4ngig davon, was man \u00fcber Abtreibung denkt, schadet die Zensur bestimmter \u00dcberzeugungen und die zwangsweise Unterbindung unaufdringlicher Hilfsangebote jedem,<\/i>\u201c so B\u00f6llmann.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Bilder zur freien Verf\u00fcgung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Pressemeldung. Bildnachweis: ADF International<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 23. September, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz keine Bannmeile um Abtreibungskliniken vorschreibe, in der abtreibungskritische Meinungs\u00e4u\u00dferungen generell verboten seien. Damit best\u00e4tigte das Gericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. August 2025, dass die monatlichen Gebetswachen von Helfer\u202ff\u00fcr\u202fGottes\u202fkostbare\u202fKinder\u202fDeutschland\u202fe.V. (Helfer Deutschland e.V.) bis zur endg\u00fcltigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin wie gewohnt etwa 40 Meter vor einer Abtreibungseinrichtung stattfinden d\u00fcrfen.<\/p>\n","protected":false},"author":0,"featured_media":77963,"template":"","meta":{"give_campaign_id":0,"pr_treatment":"warm"},"tags":[194,126,64,127,436,195,217,178,158,196,197,435,93],"class_list":["post-86886","press_release","type-press_release","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","tag-bannmeilen","tag-boellmann","tag-de","tag-deutschland","tag-ehe-und-familie","tag-helfer-deutschland","tag-lebensschutz","tag-meinungsfreiheit-de","tag-pro-life","tag-recht-auf-leben","tag-regensburg","tag-religionsfreiheit-de","tag-zensurzonen"],"press_release_related_tags":false,"press_release_related_campaign":false,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/press_release\/86886","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/press_release"}],"about":[{"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/press_release"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/press_release\/86886\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/77963"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=86886"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=86886"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}