{"id":86895,"date":"2025-11-14T08:56:46","date_gmt":"2025-11-14T07:56:46","guid":{"rendered":"https:\/\/adfinternational.org\/artikel\/european-court-of-human-rights-undermines-right-to-life-for-the-disabled-unborn-in-polish-case"},"modified":"2026-05-19T15:26:00","modified_gmt":"2026-05-19T15:26:00","slug":"europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-untergraebt-recht-auf-leben-von-ungeborenen-kindern-mit-behinderung","status":"publish","type":"press_release","link":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/news\/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-untergraebt-recht-auf-leben-von-ungeborenen-kindern-mit-behinderung\/","title":{"rendered":"Europ\u00e4ischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte untergr\u00e4bt Recht auf Leben von ungeborenen Kindern mit Behinderung"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li>\n<p>Das polnische Verfassungstribunal hat 2020 die eugenische Abtreibung aufgrund einer Behinderung f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt; nun entscheidet Europas h\u00f6chstes Gericht gegen das Verfassungstribunal, anstatt den Schutz f\u00fcr ungeborenes Leben mit Behinderung zu bekr\u00e4ftigen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Das Gericht Urteil im Fall A.R. gegen Polen verletzt staatliche Souver\u00e4nit\u00e4t durch Entscheidung gegen Schutz f\u00fcr ungeborenes Leben<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>ADF International interveniert in diesem Fall<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>STRASSBURG (18. November)<\/strong> \u2013 Auf die Beschwerde einer Frau hin, die f\u00fcr eine Abtreibung ins Ausland gereist war, hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) ein Urteil gegen Polen ausgesprochen. Hintergrund war das <a href=\"https:\/\/word-edit.officeapps.live.com\/we\/wordeditorframe.aspx?ui=en-US&amp;rs=en-US&amp;wopisrc=https%3A%2F%2Fadflegal.sharepoint.com%2Fsites%2FIntl%2F_vti_bin%2Fwopi.ashx%2Ffiles%2F06d959c1ac994117a7b0743b4cad1600&amp;wdenableroaming=1&amp;wdfr=1&amp;mscc=1&amp;hid=891AD9A1-1022-1000-0FA8-93B961A67DAB.0&amp;uih=sharepointcom&amp;wdlcid=en-US&amp;jsapi=1&amp;jsapiver=v2&amp;corrid=f8f9a200-548c-8759-e2d2-ff4f489a1096&amp;usid=f8f9a200-548c-8759-e2d2-ff4f489a1096&amp;newsession=1&amp;sftc=1&amp;uihit=docaspx&amp;muv=1&amp;ats=PairwiseBroker&amp;cac=1&amp;sams=1&amp;mtf=1&amp;sfp=1&amp;sdp=1&amp;hch=1&amp;hwfh=1&amp;dchat=1&amp;sc=%7B%22pmo%22%3A%22https%3A%2F%2Fadflegal.sharepoint.com%22%2C%22pmshare%22%3Atrue%7D&amp;ctp=LeastProtected&amp;rct=Normal&amp;wdorigin=AuthRedirect.Other&amp;afdflight=52&amp;csiro=1&amp;instantedit=1&amp;wopicomplete=1&amp;wdredirectionreason=Unified_SingleFlush\">Urteil<\/a> des polnischen Verfassungstribunals von 2020, das Abtreibungen aufgrund einer Behinderung des ungeborenen Kindes f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt hatte. Diese wegweisende nationale Entscheidung best\u00e4tigte, dass ungeborene Kinder mit Behinderung den gleichen rechtlichen Schutz verdienen, und erkannte die inh\u00e4rente W\u00fcrde jedes Menschen an.<\/p>\n<p>Nun hat Europas h\u00f6chstes Gericht im Fall A.R. gegen Polen eine Verletzung von Artikel 8 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention festgestellt, der das Recht auf Privat- und Familienleben sch\u00fctzt. Das Urteil folgt einer \u00e4hnlichen Entscheidung des Gerichts im Fall M.L. gegen Polen (2023). In beiden F\u00e4llen verzichtete der Gerichtshof darauf, ein falsches Recht auf Abtreibung zu best\u00e4tigen. Stattdessen kritisierte er Polen daf\u00fcr, wie das Urteil des Verfassungstribunals von 2020 \u2013 das Abtreibungen aufgrund einer Behinderung beendet hatte \u2013 eingef\u00fchrt wurde, und bezeichnete die \u00c4nderung als zu abrupt und unzureichend kommuniziert.<\/p>\n<blockquote>\n<p>\n\t\t\t\t\u201eDer Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte hat die Verantwortung, das fundamentale Recht auf Leben zu verteidigen. Stattdessen schw\u00e4cht dieses Urteil den Schutz ungeborener Kinder mit Behinderung.  Kein ungeborenes Kind sollte aufgrund einer Diagnose diskriminiert und seines Lebens beraubt werden.\u201d \t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<cite>&#8211; Dr. Felix B\u00f6llmann, Leiter der europ\u00e4ischen Rechtsabteilung (f\u00fcr ADF International)<\/cite>\n\t\t\t\t\t<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Gericht \u00fcberschreitet demokratische Grenzen<\/strong><\/p>\n<p>Die juristische Menschenrechtsorganisation, die in dem Verfahren interveniert hatte, argumentierte, dass Staaten durch ihr nationales Rechtssystem ungeborene Kinder mit lebensverk\u00fcrzenden Erkrankungen oder Behinderungen vor diskriminierenden Abtreibungen sch\u00fctzen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><em>\u201eMit diesem Urteil hat sich der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in eine Angelegenheit eingemischt, die eindeutig in die Zust\u00e4ndigkeit Polens f\u00e4llt. Polen hat sowohl das souver\u00e4ne Recht als auch die Pflicht, jedes unschuldige menschliche Leben zu sch\u00fctzen. Das polnische Verfassungsgericht hat mutig gehandelt, um Kinder mit Behinderungen bereits vor der Geburt vor Diskriminierung zu sch\u00fctzen \u2013 ein Ziel, das vollst\u00e4ndig im Einklang mit dem internationalen Menschenrecht steht\u201c<\/em>, sagte B\u00f6llmann.<\/p>\n<p>Das Subsidiarit\u00e4tsprinzip, ein Grundpfeiler des Systems der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention, verlangt vom Gericht, nationale verfassungsrechtliche Verfahren und kulturelle Werte zu respektieren, insbesondere in Bereichen, in denen es um ethisch-moralische Fragen geht.<\/p>\n<p><strong>M.L. gegen Polen<\/strong><\/p>\n<p>In dem Fall M.L. gegen Polen, \u00fcber den der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte im Dezember 2023 entschied, stellte der Gerichtshof fest, dass Polen gegen Artikel 8 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) versto\u00dfen hat. Die Ankl\u00e4gerin, war mit einem Kind schwanger, bei dem eine schwere fetale Anomalie diagnostiziert worden war. Sie h\u00e4tte nach polnischem Recht urspr\u00fcnglich Anspruch auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch gehabt, bis das polnische Verfassungsgericht diesen Abbruchgrund im Jahr 2020 aufhob. In Folge reiste sie f\u00fcr den Eingriff ins Ausland.<\/p>\n<p>Der Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass dieser Eingriff in ihr Privatleben nicht \u201eim Einklang mit dem Gesetz\u201c stand, weil das Verfassungsgericht nicht ordnungsgem\u00e4\u00df besetzt gewesen sei und daher keine ausreichende Legitimit\u00e4t nach rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen besessen habe. Eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) stellte das Gericht jedoch nicht fest; ebenso lehnte es eine gesonderte Pr\u00fcfung nach Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) ab.<\/p>\n<p>Wie im Fall M.L. gegen Polen konzentriert sich das Urteil in A.R. gegen Polen auf Verfahrensfragen, beispielsweise wie sich das Gesetz ge\u00e4ndert hat und ob die Menschen dies vorhersehen konnten.<\/p>\n<p><strong>Reformrufe innerhalb des Gerichtshofs<\/strong><\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte selbst hat \u2013 \u00fcber den Europarat und die Regierungen der Mitgliedstaaten der Konvention \u2013 deutlich gemacht, dass Reformbedarf besteht. Im Mai 2025 unterzeichneten neun EU-Staaten (\u00d6sterreich, Belgien, Tschechien, D\u00e4nemark, Estland, Italien, Lettland, Litauen und Polen) einen gemeinsamen Brief, in dem sie zu einer \u201eoffenen und unvoreingenommenen Diskussion\u201c \u00fcber die Auslegung der Konvention aufrufen. Sie warnten davor, dass sich das System zu weit von demokratischen Entscheidungen auf nationaler Ebene entfernt haben k\u00f6nnte. Die L\u00e4nder betonten, dass sich das Konventionssystem m\u00f6glicherweise von der demokratischen Willensbildung und dem Beurteilungsspielraum souver\u00e4ner Staaten gel\u00f6st habe und daher eine \u00dcberpr\u00fcfung und Reform der Stra\u00dfburger Struktur erforderlich sei.<\/p>\n<p><em>\u201eDieses Urteil sendet ein besorgniserregendes Signal, dass der Gerichtshof erneut bereit ist, seine Rolle zu \u00fcberschreiten. Der Gerichtshof sollte zu seinem urspr\u00fcnglichen Auftrag zur\u00fcckkehren: dem Schutz echter Menschenrechte und nicht der Erfindung vermeintlicher Rechte\u201c<\/em>, so B\u00f6llmann.<\/p>\n<p>ADF International fordert die europ\u00e4ischen Institutionen auf, ihr Bekenntnis zum Schutz des menschlichen Lebens zu erneuern und das Recht souver\u00e4ner Staaten zu verteidigen, Gesetze im Einklang mit ihren verfassungsm\u00e4\u00dfigen und moralischen Grunds\u00e4tzen zu gestalten.<\/p>\n<p>\t\tImages for free use in print or online in relation to this story only<br \/>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/adfinternational.org\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/img-ECHR.jpg\" data-elementor-open-lightbox=\"yes\" data-elementor-lightbox-slideshow=\"1b8c293a\" data-elementor-lightbox-title=\"Img ECHR.jpg\" data-e-action-hash=\"#elementor-action%3Aaction%3Dlightbox%26settings%3DeyJpZCI6MjQ0MDIsInVybCI6Imh0dHBzOlwvXC9hZGZpbnRlcm5hdGlvbmFsLm9yZ1wvd3AtY29udGVudFwvdXBsb2Fkc1wvMjAyNFwvMDFcL2ltZy1FQ0hSLmpwZyIsInNsaWRlc2hvdyI6IjFiOGMyOTNhIn0%3D\"><br \/>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/a><br \/>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/adfinternational.org\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/ECHR.jpg\" data-elementor-open-lightbox=\"yes\" data-elementor-lightbox-slideshow=\"1b8c293a\" data-elementor-lightbox-title=\"ECHR.jpg\" data-e-action-hash=\"#elementor-action%3Aaction%3Dlightbox%26settings%3DeyJpZCI6MjQzOTgsInVybCI6Imh0dHBzOlwvXC9hZGZpbnRlcm5hdGlvbmFsLm9yZ1wvd3AtY29udGVudFwvdXBsb2Fkc1wvMjAyNFwvMDFcL0VDSFIuanBnIiwic2xpZGVzaG93IjoiMWI4YzI5M2EifQ%3D%3D\"><br \/>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das polnische Verfassungstribunal hat 2020 die eugenische Abtreibung aufgrund einer Behinderung f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt; nun entscheidet Europas h\u00f6chstes Gericht gegen das Verfassungstribunal, anstatt den Schutz f\u00fcr ungeborenes Leben mit Behinderung zu bekr\u00e4ftigen. <\/p>\n","protected":false},"author":0,"featured_media":3431,"template":"","meta":{"give_campaign_id":0,"pr_treatment":"warm"},"tags":[64,206,436,60,115,222,217,40],"class_list":["post-86895","press_release","type-press_release","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","tag-de","tag-echr","tag-ehe-und-familie","tag-europe","tag-european-court-of-human-rights","tag-lebensrecht","tag-lebensschutz","tag-robert-clarke"],"press_release_related_tags":false,"press_release_related_campaign":false,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/press_release\/86895","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/press_release"}],"about":[{"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/press_release"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/press_release\/86895\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3431"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=86895"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=86895"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}