{"id":87613,"date":"2026-04-08T10:00:00","date_gmt":"2026-04-08T10:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/adfinextstg.wpenginepowered.com\/news\/aachener-gericht-bestaetigt-recht-auf-versammlung-vor-abtreibungseinrichtung\/"},"modified":"2026-05-19T15:26:00","modified_gmt":"2026-05-19T15:26:00","slug":"aachener-gericht-bestaetigt-recht-auf-versammlung-vor-abtreibungseinrichtung","status":"publish","type":"press_release","link":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/news\/aachener-gericht-bestaetigt-recht-auf-versammlung-vor-abtreibungseinrichtung\/","title":{"rendered":"Aachener Gericht best\u00e4tigt Recht auf Versammlung vor Abtreibungseinrichtung"},"content":{"rendered":"<p>Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass eine friedliche, monatliche Gebetsvigil eines christlichen Vereins vor einer gyn\u00e4kologischen Praxis, in der auch Abtreibungen durchgef\u00fchrt werden, stattfinden darf. Damit wurde der Klage des Vereins \u201eHelfer f\u00fcr Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V.&#8220; gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Die zuvor angeordnete Verlegung wurde f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Die Entscheidung wurde am 18. M\u00e4rz unmittelbar im Anschluss an die m\u00fcndliche Verhandlung verk\u00fcndet (sog. \u201eStuhlurteil&#8220;) \u2013 ein Indiz f\u00fcr eine klare Rechtslage, wie ADF International betont. Das schriftliche Urteil folgte am 1. April. Das Gericht schlie\u00dft sich damit \u00e4hnlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Fall aus Pforzheim (2023) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu einem Fall aus Regensburg (2025) an.<\/p>\n<p>Im Fall aus Aachen hob das Verwaltungsgericht hervor: Die Versammlungsfreiheit umfasst auch die \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferung von \u00dcberzeugungen. Dazu z\u00e4hlen h\u00f6rbare Gebete ebenso wie das Zeigen von Bildern. Diese stellen f\u00fcr sich genommen weder eine Bel\u00e4stigung noch eine unzul\u00e4ssige Bedr\u00e4ngung dar. Zudem betonte das Gericht, dass der kurzzeitige visuelle Kontakt der Vereinsmitglieder mit Patientinnen keinen unzul\u00e4ssigen \u201eSpie\u00dfrutenlauf&#8220; darstellt, wie vom Land NRW behauptet worden war. ADF International hat den Fall des christlichen Vereins rechtlich unterst\u00fctzt.<\/p>\n<h2>Grundrechte gelten auch im sensiblen Kontext<\/h2>\n<p>Das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen unterstreicht die hohe Schwelle f\u00fcr Einschr\u00e4nkungen der Versammlungsfreiheit. Die Kammer betonte in ihrer Entscheidung, dass sich aus dem 2024 novellierten Schwangerschaftskonfliktgesetz kein pauschales Verbot friedlicher Meinungs\u00e4u\u00dferungen in einem Umkreis von 100 Metern um die Abtreibungseinrichtungen ableiten l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall wurden Patientinnen nicht direkt angesprochen, der Kontakt war zeitlich sehr kurz. Deshalb \u00fcberwogen die Grundrechte der Versammlungsteilnehmer, wie das Gericht in seiner Pressemeldung herausstellt, mit dem Zusatz: \u201eDie Vorschriften des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbieten weder generell eine Meinungskundgabe noch eine Konfrontation von Schwangeren mit den Meinungen der Versammlungsteilnehmer. Schwangere Frauen kommen allenfalls f\u00fcr 10 Sekunden mit den Betenden und den Bildern in Kontakt und k\u00f6nnten ihnen ausweichen.&#8220;<\/p>\n<h2>Friedliche Pr\u00e4senz ist keine Bel\u00e4stigung<\/h2>\n<p>Die Entscheidung setzt ein wichtiges Signal in der Debatte um sogenannte \u201eGehsteigbel\u00e4stigungen&#8220;. Ende 2024 wurde das Schwangerschaftskonfliktgesetz ge\u00e4ndert, vorgeblich um schwangere Frauen vor unzumutbaren Bel\u00e4stigungen zu sch\u00fctzen. Kritiker sprechen jedoch von \u201eBannmeilen&#8220; und warnen vor unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Eingriffen in Grundrechte, da der Vorwurf von Bel\u00e4stigung nicht zutreffe.<\/p>\n<p>Dr. Felix B\u00f6llmann, Leiter der europ\u00e4ischen Rechtsabteilung von ADF International, erkl\u00e4rt: \u201eIn einer pluralistischen Gesellschaft muss es m\u00f6glich sein, von seinem Grundrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch zu machen. Die Meinungsfreiheit erm\u00f6glicht es au\u00dferdem, auch zu ethischen Fragen sichtbar und h\u00f6rbar Stellung zu beziehen. Die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention verpflichtet die staatlichen Beh\u00f6rden, diese Formen \u00f6ffentlicher Meinungs\u00e4u\u00dferung nicht nur zu tolerieren, sondern auch aktiv zu sch\u00fctzen. Das Urteil sendet damit ein wichtiges Signal, dass die Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit auch dort gilt, wo sie auf Widerspruch st\u00f6sst.&#8220;<\/p>\n<h2>ADF International: Schutz von Grundrechten und echte Wahlm\u00f6glichkeiten<\/h2>\n<p>ADF International betont, dass es bei dem Fall sowohl um grundlegende Freiheitsrechte als auch um die Unterst\u00fctzung von Schwangeren geht: Frauen in Not sollten mehr Wahlm\u00f6glichkeiten haben, jenseits von Abtreibung. Eine von der Unionsfraktion angesto\u00dfene und vom Bundesfamilienministerium durchgef\u00fchrte Befragung ergab, dass weder die Bundesl\u00e4nder noch gro\u00dfe Tr\u00e4ger von Beratungsstellen konkrete F\u00e4lle von Bel\u00e4stigungen dokumentieren konnten. ADF International wirft deshalb die Frage auf, ob hier nicht andere Motive eine Rolle spielen:<\/p>\n<p>B\u00f6llmann beobachtet: \u201eVersammlungsverbote um Einrichtungen, die auch Abtreibungen durchf\u00fchren, werden h\u00e4ufig mit dem Schutz von Frauen begr\u00fcndet. In der Praxis richten sie sich jedoch oft gegen friedliche B\u00fcrger, die ihre \u00dcberzeugungen \u00e4u\u00dfern und Hilfe anbieten wollen. Der Beschluss des Aachner Gerichtes ist daher ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat.&#8220;<\/p>\n<h2>Ausblick auf das weitere Verfahren<\/h2>\n<p>Die Entscheidung des Aachener Gerichts ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Das Land Nordrhein-Westfalen kann beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen.<\/p>\n<p>B\u00f6llmann f\u00fcgt hinzu: \u201eWir begr\u00fc\u00dfen die klare Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Wird die Berufung beantragt und zugelassen, werden wir den Kl\u00e4ger weiter unterst\u00fctzen. Eine h\u00f6chstrichterliche Kl\u00e4rung der vielen offenen Fragen um das ge\u00e4nderte Schwangerschaftskonfliktgesetz w\u00fcrde Rechtssicherheit schaffen und k\u00f6nnte helfen, die Diskussion zu versachlichen.&#8220; Derzeit sind \u00e4hnliche Klagen in mehreren St\u00e4dten anh\u00e4ngig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass eine friedliche Gebetsvigil vor einer gyn\u00e4kologischen Praxis stattfinden darf.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":87614,"template":"","meta":{"give_campaign_id":0,"pr_treatment":"warm"},"tags":[],"class_list":["post-87613","press_release","type-press_release","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"press_release_related_tags":false,"press_release_related_campaign":false,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/press_release\/87613","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/press_release"}],"about":[{"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/press_release"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/press_release\/87613\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/87614"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=87613"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/adfinternational.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=87613"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}