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Einspruch: Mutter schützt Sohn vor „verstörendem“ Unterricht 

  • Bezirkshauptmannschaft verhängte 110-Euro-Strafe gegen Mutter, weil ihr Sohn dem Unterricht fernblieb
  • Grundschüler erhielten Bücher mit Aussagen wie: „Sex ist für alle da, ob groß oder klein, dick oder dünn, und auch für junge Leute wie dich!“.
  • ADF International unterstützt Fall der Mutter zum Schutz der Elternrechte

Vöcklabruck (22. April 2026) – Eine Mutter aus Oberösterreich hat Einspruch gegen eine Geldstrafe in Höhe von 110 Euro eingelegt, die von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck verhängt wurde, nachdem sie ihren Sohn vorübergehend vom Unterricht fernhielt. Sie tat dies, um ihn vor unangemessenen und belastenden Inhalten im Sexualkundeunterricht zu schützen. Der Fall wirft grundlegende Fragen zu Elternrechten, staatlicher Neutralität und altersgerechter Bildung auf.

Dr. Michaela Vamos-Karandish schickte ihren zehn-jährigen Sohn im März 2025 für vier Tage nicht in die Schule, nachdem ein externer Sexualkunde-Workshop angekündigt worden war. Die Workshop-Inhalte waren den Eltern zuvor nicht offengelegt worden. Zusätzlich wurden im Klassenraum zahlreiche Aufklärungsbücher mit für manche Eltern fragwürdigem Inhalt zur freien, unbeaufsichtigten Nutzung bereitgestellt.

Zu den Materialien zählten unter anderem Bücher wie „Lina, die Entdeckerin“ und „Mein erstes Aufklärungsbuch“, die explizite Darstellungen sexueller Praktiken enthalten. Weitere Werke wie „Raffi und sein pinkes Tutu“ und „Onkel Bobbys Hochzeit“ behandeln Themen zu Geschlecht und Familie, die, so argumentiert die Mutter in ihrem Schreiben an die Schulleitung im Februar 2025, das Neutralitätsgebot öffentlicher Schulen verletzen. In einem Buch, das für die Grundschüler in Rutzenmoos bereitgestellt wurde, lautete der erste Satz unter dem Untertitel ‚Was ist Sex?‘: ‚Sex ist für alle da, ob groß oder klein, dick oder dünn, und auch für junge Leute wie dich!‘. Insgesamt wurden 17 verschiedene Bücher über einen Zeitraum von zwei Wochen im Klassenraum ausgelegt und den Schülern ohne pädagogische Begleitung zugänglich gemacht.

Mutter bemühte sich mehrfach um Lösung
In ihrem Einspruch führt Vamos-Karandish aus, dass sie bereits im Vorfeld mehrfach schriftlich und mündlich sowohl die Schule als auch die zuständige Bildungsdirektion kontaktiert und um eine alternative Lösung ersucht habe. So wollte sie sowohl der Schulpflicht ihres Sohnes als auch ihrem verfassungsrechtlich geschützten Erziehungsrecht Rechnung tragen.

Zudem kritisiert die Mutter das Vorgehen der Schule im Zusammenhang mit einer Elternabstimmung über den Sexual-Workshop. Eltern wurde mitgeteilt, dass sie – falls sie nicht zustimmen -, nicht darüber informiert werden, wann und wie die Inhalte stattdessen vermittelt werden. Dies habe eine freie und informierte Entscheidung erheblich erschwert.

„Eltern haben die Verantwortung, ihre Kinder vor Schaden zu schützen. Wir müssen sie daher vor verstörenden Inhalten schützen dürfen. Meine Entscheidung war kein Ausdruck einer Missachtung der Schulpflicht, sondern das Ergebnis mehrfacher, dokumentierter Versuche, eine Lösung zu finden“, erklärt Vamos-Karandish. „Ich habe gehandelt, um mein Kind vor Inhalten zu schützen, die nicht altersgerecht und belastend sind.“

Kinder wurden wiederholt „verstörenden“ Inhalten ausgesetzt

Die Mutter verweist auch auf frühere Vorfälle im Zusammenhang mit Sexualkundeunterricht an der Schule. Eltern hatten wiederholt von belastenden Reaktionen ihrer Kinder berichtet. So sei es etwa zu Angstzuständen und Albträumen gekommen. Auch ihre eigene Tochter hat Inhalte als verstörend erlebt, die nach Ansicht mehrerer Eltern für das Alter der Kinder unangemessen gewesen seien.

Rechtlich stützt sich Vamos-Karandish unter anderem auf Artikel 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht der Eltern schützt, die Erziehung ihrer Kinder im Einklang mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen. Zudem verweist sie auf ihre Fürsorgepflicht sowie auf verfassungsrechtliche Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor seelischem Leid.
Die Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt den Fall und sieht darin ein Beispiel für eine wachsende Problematik im Bildungsbereich.

„Eltern haben ein Recht darauf, zu wissen, welche Inhalte ihren Kindern vermittelt werden. Wo diese Inhalte mit grundlegenden weltanschaulichen Überzeugungen der Familie in Konflikt geraten, muss ein verhältnismäßiger Ausgleich möglich sein – eine Verwaltungsstrafe ist in solchen Fällen das falsche Instrument,“ sagt Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei der Menschenrechtsorganisation ADF International.

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