
Das Verwaltungsgericht Wien hat in zwei Entscheidungen die Versammlungsfreiheit des Vereins Jugend für das Leben (JfL) gestärkt und die ablehnenden Bescheide der Landespolizeidirektion Wien (LPD) am 8.1.2026 vollinhaltlich aufgehoben. Damit bestätigte das Gericht, dass eine friedliche Gebetswache als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts zu qualifizieren ist und nicht allein deshalb untersagt werden darf, weil sie religiösen Charakter hat.
Europäisches Gerichtsverfahren könnte die Zukunft religiöser Symbole in öffentlichen Einrichtungen bestimmen
ADF International greift ein, um die Präsenz christlicher Symbole in öffentlichen Gebäuden zu verteidigen: „Zwischen der Präsenz religiöser Symbole und dem Menschenrecht besteht kein Widerspruch.“
Urteil könnte öffentliche Einrichtungen in 46 Mitgliedstaaten des Europarats betreffen
Wiener Gericht bestätigt Grundrechte: friedliche Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen von Versammlungsfreiheit gedeckt
Das Verwaltungsgericht Wien hat in zwei Entscheidungen die Versammlungsfreiheit des Vereins Jugend für das Leben (JfL) gestärkt und die ablehnenden Bescheide der Landespolizeidirektion Wien (LPD) am 8.1.2026 vollinhaltlich aufgehoben. Damit bestätigte das Gericht, dass eine friedliche Gebetswache als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts zu qualifizieren ist und nicht allein deshalb untersagt werden darf, weil sie religiösen Charakter hat.
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