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Wir verteidigen das Recht auf Leben jedes Menschen

„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben“

§

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 3

Wir schützen das Recht auf Leben

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wir schützen das Recht auf Leben als das fundamentalste Grundrecht.

Wir waren und sind in über 500 Fällen involviert, die Leben und Würde schützen

„Aus Artikel 3 der AEMR kann kein Recht auf Sterben abgeleitet werden. Der Staat ist verpflichtet das Leben zu schützen.“

Dr. Lidia Rieder
Juristin und Legal Officer
bei ADF International

Recht auf Leben

Das Recht auf Leben ist die conditio sine qua non der Grundrechte. Anders gesagt: Das Recht auf Leben ist nicht alles, aber ohne das Recht auf Leben ist alles nichts. Viele geschützte Rechtsgüter können nach einer Verletzung wiederhergestellt werden – ein einmal verlorenes Leben hingegen nicht.

Deswegen setzen wir uns für den Schutz des Lebens und der unveräußerlichen Menschenwürde ein, vom Beginn des Lebens bei der Verschmelzung von Spermium und Eizelle bis zum natürlichen Tod.

unterschiedslose Grundrechte

Nach der schrecklichen Erfahrung der „Entmenschlichung“ definierter Personengruppen im 20. Jahrhundert entschied die Völkergemeinschaft, jedem Menschen unterschiedslos und ohne Bedingungen Grundrechte zu garantieren. Das erste davon ist das Recht auf Leben. Die meisten Menschenrechtsdokumente nennen es darum ganz am Anfang ihrer Aufzählung.

Darum kann es schon allein aus grundrechtlicher Sicht kein „Recht” auf Abtreibung oder Euthanasie geben. Solche Forderungen stehen komplett im Widerspruch zur Völkerrechtsordnung. Unabhängig von Entwicklungsstatus oder sonstigen willkürlichen Kriterien hat jeder Mensch eine unantastbare Würde.

Würde unabhängig von Alter und Geschlecht

Darum engagieren wir uns beispielsweise in Indien für das Lebensrecht jedes Menschen und setzen uns gegen selektive vorgeburtliche Kindstötung von Mädchen ein. Ungerechte Behandlung von Frauen beginnt im Mutterleib.

Das Drama von Euthanasie und assistiertem Suizid ist auch in Europa angekommen. In Belgien starben in den letzten ca. 20 Jahren bereits 30000 Menschen – Tendenz steigend – durch eine Giftspritze, darunter auch Minderjährige.

Zunehmend ist auch der zivilgesellschaftliche Einsatz für den Schutz des Lebens unter Beschuss. Vielerorts wird Gebet und Hilfsangebot in der Nähe von Abtreibungsbezogenen Einrichtungen eingeschränkt. Ärzte, Apotheker und medizinisches Personal müssen um ihre Gewissensfreiheit fürchten. Und immer häufiger werden Lebensschutzbotschaften Opfer von Zensur. Deswegen brauchen Grundrechte immer häufiger auch in Bezug auf das Lebensrecht juristischen Schutz.

  • DE: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. (Art. 2 (2) GG)

  • AT: „Ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte ihrer Empfängniß an, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. In so weit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu thun ist, werden sie als Geborne angesehen“. (§22 ABGB)

  • CH: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. (Art. 10 (1) BV

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RESSOURCEN ZUM THEMA LEBENSSCHUTZ

Zensiert: Wie europäische “Hassrede”-Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen Broschiert 

von Paul Coleman

Was ist das Recht auf Meinungsfreiheit noch wert – wenn es jederzeit durch „Hassrede“-Gesetze eingeschränkt werden kann, wie sie in ganz Europa zu finden sind? Und wer entscheidet darüber, was Sie noch sagen dürfen? Paul Coleman, Geschäftsführer und leitender Anwalt von ADF International, hat eine beeindruckende und alarmierende Sammlung europäischer „Hassrede“-Gesetze zusammengetragen und die mehr als 50 realen Rechtsfälle aus ganz Europa zeigen: Die Grenzen des Sagbaren werden schon lange schleichend enger gesetzt.

Rede Frei


Die Broschüre ist in Zusammenarbeit zwischen der Evangelischen Allianz in Deutschland, der Juristenvereinigung Christ und Jurist e.V. und ADF International entstanden. Sie möchte ein Praxisleitfaden zu den deutschen und europäischen Gesetzen zum Schutz der Meinungs-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sein und erläutert ihre Anwendung in verschiedenen Lebenssituationen. Persönliche Glaubensüberzeugungen dürfen in der Öffentlichkeit – am Arbeitsplatz, an der Hochschule oder online – frei gelebt werden. Mehr noch: Sie genießen rechtlichen Schutz! Selbstverständlich sind die rechtlichen Schranken, insbesondere die Rechte anderer zu beachten. Die Broschüre soll dazu ermutigen, die Glaubens- und Meinungsfreiheit aktiv wahrzunehmen.

FÄLLE ZUM THEMA LEBENSSCHUTZ

Andreas Kersten

In Berlin steht der Apotheker Andreas Kersten vor Gericht. Grund dafür ist seine Weigerung aus Gewissensgründen in seiner Apotheke in Berlin die „Pille danach“ zu verkaufen, woraufhin die Apothekerkammer Berlin 2018 rechtliche Schritte gegen ihn einleitete.

Indiens verlorene Töchter

Schon lange vor der Geburt bis ins Erwachsenenalter: Eine Frau zu sein, kann in Südasien lebensbedrohlich werden. Bhavna*, eine junge Mutter in Dhanbad, im indischen Bundesstaat Jharkhand, hat diese Art von Diskriminierung am eigenen Leib erfahren. Sie wurde von ihrem Ehemann und ihren Schwiegereltern verstoßen, nachdem sie im Mai 2020 statt einem Jungen ein Mädchen zur Welt gebracht hatte. Schon während der Schwangerschaft wurde sie von ihrem Mann und dessen Eltern körperlich misshandelt. Bhavna bat dann ADF India um Unterstützung.
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