- Päivi Räsänen zieht nach Urteil des Obersten Gerichtshofs vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
- ADF International unterstützt sie und sieht darin einen europaweit wegweisenden Fall für die Meinungsfreiheit.
HELSINKI (7. Mai 2026) – Die finnische Abgeordnete Päivi Räsänen akzeptiert ihre Verurteilung durch den Obersten Gerichtshof nicht und bringt den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie war schuldig gesprochen worden, weil sie in einer 2004 veröffentlichten Kirchenbroschüre ihre Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik dargelegt hatte. Auch Bischof Juhana Pohjola und die Luther Foundation Finland wurden verurteilt.
Grundlage des Urteils ist ein „Hassrede“-Tatbestand, der erst 2011 in das Kapitel „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ des finnischen Strafgesetzbuchs aufgenommen wurde.
Der Oberste Gerichtshof in Finnland beendete damit ein fast siebenjähriges Verfahren. Während zwei Vorinstanzen Räsänen vollständig freigesprochen hatten, bestätigte das höchste Gericht lediglich den Freispruch für ihren Bibelvers-Tweet von 2019 – und verurteilte sie zugleich wegen der Broschüre. Obwohl die Richter festhielten, der Text verherrliche keine Gewalt und stachele nicht zu Hass an, werteten sie ihn als strafbare „Beleidigung einer Gruppe“. Die Geldstrafen betragen mehrere Tausend Euro. Zudem ordnete das Gericht an, die betreffenden Passagen aus dem öffentlichen Zugang zu entfernen und zu vernichten.
Räsänen sprach von einem „gefährlichen Präzedenzfall“ für die Meinungsfreiheit in Europa. Auch Bischof Pohjola kritisierte das Urteil als „staatliche Zensur religiöser Lehre“.
Politische Debatte über unklare Gesetzeslage
Das Urteil löste in Finnland eine breite Diskussion über die Auslegung des „Hassrede“-Paragrafen aus. Justizministerin Leena Meri bemängelte, das Gesetz sei „nicht präzise genug“ und für Bürger kaum geeignet, Orientierung zu geben. Auch international – etwa im US-Außenministerium – wird der Fall aufmerksam verfolgt.
Mit der Beschwerde in Straßburg vor dem EGMR erreicht der Fall seine letzte juristische Instanz. ADF International spricht von einem „Präzedenz setzenden Verfahren“ für die Grenzen staatlicher Eingriffe in religiöse und moralische Debatten.
Räsänen betonte, sie lege Beschwerde ein, „damit jeder seine Überzeugungen öffentlich äußern darf“. Die friedliche Meinungsäußerung dürfe „niemals ein Verbrechen sein“.
Jahrelange Verfahren – und ein gemischtes Urteil mit alarmierender Wirkung
Räsänen, Ärztin, langjährige Abgeordnete und Großmutter, wird nunmehr seit sieben Jahren strafrechtlich verfolgt. 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen dreifacher „Volksverhetzung gegen Minderheiten“. Trotz zweier Freisprüche brachte die Staatsanwaltschaft Räsänens Fall ein drittes Mal vor Gericht: Der Oberste Gerichtshof bestätigte im Frühjahr 2026 zwar den Freispruch für den Tweet, verurteilte die Abgeordnete jedoch wegen der Broschüre – obwohl das zugrunde liegende Gesetz erst Jahre später eingeführt wurde.
Besonders umstritten ist die Anordnung, die beanstandeten Äußerungen „aus dem öffentlichen Zugang zu entfernen und zu vernichten“. Bischof Pohjola warnte vor einem staatlichen Eingriff in die religiöse Unterweisung innerhalb der Kirche.
„Hassrede“-Gesetze als Instrument staatlicher Zensur?
Der Fall verstärkt europaweit die Sorge, dass vage formulierte „Hassrede“-Gesetze genutzt werden, um unliebsame Meinungen zu sanktionieren. Justizministerin Meri kritisierte die mangelnde Vorhersehbarkeit der Normen. ADF-Anwalt Lorcán Price sprach von „rückwirkender Zensur“ und einem der beunruhigendsten Fälle im europäischen Meinungsfreiheitsdiskurs.
Der EGMR steht nun vor der Frage, ob die Verurteilung einer 20 Jahre alten kirchlichen Publikation mit den Grundrechten auf freie Meinungsäußerung vereinbar ist – eine Entscheidung mit potenziell weitreichenden Folgen für ganz Europa.


