Abgeschlossen Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Tom Mortier

Lebensschutz
Mandant Tom Mortier
Land Belgium
Anwaltsteam

Zusammenfassung des Falls

Nichts hätte Tom Mortier auf den Anruf vorbereiten können, den seine Familie im April 2012 erhalten sollte. Es war das örtliche Krankenhaus, das bat, die Leiche seiner Mutter abzuholen. Sie habe auf eigenen Wunsch eine tödliche Injektion erhalten. Tom war geschockt. Seine Mutter hatte ihr Leben lang mit schweren Depressionen zu kämpfen und der Kontakt zwischen den beiden war immer wieder unterbrochen. Doch er hatte nicht die leiseste Ahnung, dass sie überhaupt an Sterbehilfe gedacht hatte.

„Weder der Onkologe, der die Injektion verabreichte, noch das Krankenhaus hatten zu mir oder meinen Geschwistern Kontakt aufgenommen. Erst, als es zu spät war.“

Gesetzliche Lage

In Belgien wurde Sterbehilfe im Mai 2002 legalisiert. Unter der Voraussetzung, dass sich die Person in einem medizinisch aussichtslosen Zustand befinde. Es wurde als Möglichkeit, unerträgliches Leiden zu beenden, dargestellt und man versprach, die Praxis sinnvoll zu regulieren.

Toms Geschichte zeigt, dass diese Versprechen nicht gehalten werden. Seine Mutter war körperlich gesund und ihr, sie über 20 Jahre lang behandelnder, Psychiater, erklärte, dass sie die Anforderungen des belgischen Euthanasie-Gesetzes nicht erfüllte. Schlimm genug, dass eine körperlich gesunde Frau, entgegen dem Rat ihres eigenen Arztes, getötet werden kann. Wirft man einen genaueren Blick auf die Details des Falles, erweist er sich sogar als noch verheerender: Der Arzt Wim Distelmans, der die tödliche Injektion verabreicht hat, sitzt selbst in der Regierungsbehörde, die prüft, ob die gesetzlichen Anforderungen in jedem Euthanasie-Fall eingehalten werden. Er gilt als Euthanasie-Experte und ausgesprochener Befürworter.

Keine Ausnahme

Belgien hat mit seinem liberalen Sterbehilfegesetz einen Weg eingeschlagen, der den Schwachen und Verletzlichen der Gesellschaft suggeriert, ihr Leben wäre nicht lebenswert. Die Zahl der Todesfälle durch Sterbehilfe steigt seit der Legalisierung laufend an, und keiner der 8000 Fälle, die der Regierungsbehörde gemeldet wurden, wurde als verdächtig eingestuft. Ganz im Gegensatz zu den Versprechungen der Regierung, scheinen die einzelnen Fälle nur ungenügend geprüft zu werden. Die Anforderungen sind so niedrig, dass bereits eine Verschlechterung des Hörens, Sehens oder der Mobilität gesetzlich als „unerträgliches Leid“ angesehen werden kann. Was die meisten als normales Altern bezeichnen, qualifiziert die Patienten somit für Sterbehilfe. Laut dem jüngsten Regierungsbericht werden mindestens sechs Menschen pro Tag auf diese Weise getötet. Studien deuten auf eine noch höhere Dunkelziffer hin. 2016 wurde das erste Kind euthanisiert. Man kann hier nicht länger von Ausnahmen sprechen. Euthanasie wird zur Norm.

Keine Kontrolle

„Die Tatsachen in diesem Fall und die gesetzlichen Bestimmungen in Belgien liegen so weit auseinander, dass eines deutlich wird. Sterbehilfe kann man nicht regulieren, wenn man sie legalisiert“, sagte Robert Clarke, Anwalt von ADF Inernational. „Die jüngste Ausweitung der Sterbehilfe auf Kinder ohne Mindestalter zeigt, warum es für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von wesentlicher Bedeutung ist, dass Belgien das Recht seiner Bürger auf Leben schützt.“

Fall vor Höchstgericht

Nachdem sich die belgischen Behörden weigerten, seinen Fall zu verfolgen, vertritt ADF International Tom Mortier nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Argumentation beruht darauf, dass Belgien das Recht seiner Mutter auf Leben nicht angemessen geschützt hat. Im Januar 2019 stimmte das Gericht zu, den Fall zu prüfen.

Recht auf Leben

„Das große Problem unserer Gesellschaft ist, dass wir wohl nicht mehr wissen, was es bedeutet, sich um den anderen zu kümmern“, sagte Tom Mortier. Letztendlich werde eine Gesellschaft danach beurteilt, wie sie mit ihren Schwächsten umgeht. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellt klar, dass jeder ein Recht auf Leben hat, ungeachtet seines geistigen oder körperlichen Zustands. Ein Recht, das von keiner Regierung untergraben oder ausgelöscht werden darf.

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