Britischer Schlingerkurs: Frühere Innenministerin erhält Einreisegenehmigung zu spät
LONDON (22. August 2026) — Die finnische Abgeordnete und ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen (Christdemokraten) darf nun doch nach Großbritannien einreisen. Für ihre persönliche Teilnahme an einer Konferenz über Religions- und Meinungsfreiheit vom 19. bis 21. August 2026 in Nordirland kam diese Entscheidung jedoch zu spät.
In einer regelrechten Achterbahnfahrt hatten die britischen Behörden der bekennenden Christin zunächst eine einfache Einreisegenehmigung (ETA) erteilt, im Juli dann allerdings widerrufen. Räsänen hatte daraufhin ein offizielles Visum beantragt. Nachdem sie öffentlich an die britische Innenministerin Shabana Mahmood (Labour) appelliert hatte, erhielt sie am 21. August Bescheid, dass ihr Antrag bewilligt worden sei. Zu diesem Zeitpunkt konnte Räsänen allerdings nicht mehr wie geplant zur Konferenz reisen. Der Vorfall hatte internationale Empörung ausgelöst.
„Man hätte mich von Anfang an nicht daran hindern dürfen, persönlich an der Religionsfreiheits-Konferenz teilzunehmen. Aber ich bin froh, dass ich zumindest künftig nach Großbritannien einreisen darf, um über Meinungsfreiheit und meinen Glauben zu sprechen“
— Päivi Räsänen
Zur zwischenzeitlichen Rücknahme der Einreisegenehmigung war es gekommen, nachdem der finnische Oberste Gerichtshof die Politikerin im März 2026 mit knapper Mehrheit wegen „Hassrede“ schuldig gesprochen hatte. Ihr „Verbrechen“: Sie hatte in einer 2004 verfassten Kirchenbroschüre ihre christlichen Überzeugungen zu Ehe und Sexualität zum Ausdruck gebracht.
Räsänen hat unterdessen zusammen mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola und der Luther-Stiftung Finnland, die gemeinsam mit ihr wegen der Broschüre verurteilt wurden, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Pohjola konnte ebenfalls nicht zur Konferenz reisen. Ihre Geschichte ist Ausdruck der anhaltenden Zensurkrise in Europa und gilt als möglicher Präzedenzfall für die Meinungs- und Religionsfreiheit auf dem Kontinent.
Hintergrund
Im Jahr 2021 wurde Päivi Räsänen offiziell wegen „Aufwiegelung gegen eine Minderheitengruppe“ gemäß einem Abschnitt des finnischen Strafgesetzbuchs mit dem Titel „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angeklagt.
Nachdem zwei Instanzen in den Jahren 2022 und 2023 in allen Anklagepunkten einstimmig Freisprüche erteilt hatten, legte die Staatsanwaltschaft erneut Berufung beim finnischen Obersten Gerichtshof ein.
Der Fall wurde im Oktober 2025 verhandelt. Im März 2026 bestätigte der Oberste Gerichtshof in einer knappen 3:2-Entscheidung den Freispruch für den Tweet eines Bibelverses aus dem Jahr 2019, verurteilte jedoch Räsänen, Bischof Pohjola und die Luther-Stiftung Finnland wegen der Broschüre aus dem Jahr 2004.
Die Verurteilung erfolgte auf Grundlage eines Gesetzes, das erst Jahre nach der Veröffentlichung der Broschüre eingeführt worden war – obwohl das Gericht selbst einräumte, dass der Text „keine Aufforderung zur Gewalt oder eine vergleichbare, drohungsähnliche Anstiftung zum Hass enthielt“.
In einem alarmierenden Akt der Zensur verhängte der Oberste Gerichtshof jeweils eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro und ordnete an, dass die beanstandeten Passagen nicht mehr öffentlich zugänglich sein dürfen.
Räsänens strafrechtliche Verurteilung wurde von Beobachtern weltweit mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Das US-Außenministerium etwa äußerte sich bereits vor der Verurteilung im März zu Räsänens Strafverfahren: „In einer Demokratie sollte niemand vor Gericht gestellt werden, weil er seine Überzeugungen friedlich teilt. Das Verfahren gegen die finnische Abgeordnete Päivi Räsänen, in dem ihr Hassrede vorgeworfen wird, weil sie lediglich einen Bibelvers gepostet hat, ist unbegründet, wie zwei Gerichte einstimmig festgestellt haben.“
Nach ihrer Verurteilung erklärte die US-Botschaft in Finnland: „Ein beunruhigendes Urteil für die Religions- und Meinungsfreiheit (…). Unabhängig davon, wie man zu den zugrunde liegenden Ansichten steht, schafft die strafrechtliche Verfolgung friedlicher religiöser Äußerungen einen beunruhigenden Präzedenzfall für die Religions- und Meinungsfreiheit.“