Pressemitteilung

Gericht weist Anklage gegen die brasilianische Veterinärstudentin zurück, der wegen „transphober" Social-Media-Beiträge eine zehnjährige Haftstrafe drohte

BRASILIA (13. März) – Ein brasilianisches Bundesgericht entschied zugunsten von Isadora Borges, einer Veterinärstudentin, die wegen ihrer Beiträge in den sozialen Medien der „Transphobie“ beschuldigt worden war. Ihr drohte eine Freiheitsstrafe von vier bis zehn Jahren.

Das regionale Bundesgericht Nummer 5 entschied einstimmig, alle Anklagepunkte fallen zu lassen und das Verfahren einzustellen. In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass Borges‘ X-Kommentare weder Angriffe, Drohungen noch Feindseligkeiten gegenüber Personen enthielten, die sich als „transgender“ identifizieren.

„Die Entscheidung des Gerichts ist für mich eine große Erleichterung und gibt mir Hoffnung, dass die Meinungsfreiheit in Brasilien geschützt wird“, sagte Borges.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts zugunsten von Isadora. Dies ist ein vielversprechender Sieg für die Meinungsfreiheit in Brasilien, doch es hätte gar nicht erst so weit kommen dürfen“, sagte Julio Pohl, Rechtsanwalt bei ADF International.

Hintergrund

Im November 2020 veröffentlichte Isadora Borges zwei Beiträge auf X, in denen sie friedlich ihre Ansichten gegen die Gender-Ideologie zum Ausdruck brachte.

Zunehmende Zensur in Brasilien

Ein Urteil des Obersten Bundesgerichts Brasiliens aus dem Jahr 2019 hat „Transphobie“ und „Homophobie“ als Straftaten eingestuft, die mit bis zu fünf Jahren Haft pro Verstoß geahndet werden können. Seit diesem Urteil gab es in ganz Brasilien zahlreiche Fälle, in denen Personen allein wegen der Äußerung ihrer Überzeugungen angeklagt wurden.