Meinungsfreiheit gestärkt: Gericht stoppt Anklage gegen 75‑jährige Großmutter
- Das größte Zivil- und Strafgericht Schottlands, das Glasgow Sheriff Court, wies in seinem Urteil Ende April die Anklage gegen die 75-jährige Rose Docherty ab.
- ADF International koordinierte die Verteidigung der schottischen Großmutter.
- Weil sie vor einem Krankenhaus in Glasgow ein Schild mit einem Gesprächsangebot trug, war die Christin letzten September festgenommen worden.
GLASGOW (23. Juni 2026) – Das schottische Zivil- und Strafgericht Glasgow Sheriff Court hat Ende April die Anklage gegen Rose Docherty abgewiesen – ein Fall, der weit über Schottland hinaus Aufmerksamkeit erregte. ADF International koordinierte Dochertys Verteidigung.
Erster Fall unter neuem „Bannmeilen-Gesetz“
Docherty war die erste Person, die nach dem schottischen „Bannmeilen-Gesetz“ von 2024 strafrechtlich verfolgt wurde. Das Gesetz verbietet „Einflussnahme“ im Umkreis von 200 Metern um Krankenhäuser – ähnlich dem Public Order Act 2023 in England und Wales.
Die 75-Jährige wurde festgenommen, weil sie vor dem Queen Elizabeth University Hospital ein Schild trug mit der Aufschrift: „Nötigung ist strafbar, ich bin hier, um zu reden, wenn Sie möchten“. Sie hatte damit auf das Bannmeilen-Gesetz von 2024 Bezug genommen und deutlich gemacht, dass sie von sich aus auf niemanden zugeht, sich jedoch als stille Ansprechpartnerin zur Verfügung stellt. Sie hatte entsprechend weder jemanden angesprochen, noch bedrängt oder protestiert. Ihre Festnahme hatte im Vereinigten Königreich und auch darüber hinaus Besorgnis ausgelöst, unter anderem bei der Schottischen Katholischen Bischofskonferenz und im US-Außenministerium.
Gericht: Vorwürfe unklar, Eingriff in Artikel 10 EMRK
Bei der Anhörung am 20. April argumentierte die Verteidigung, die Anklage verletze Dochertys Recht auf freie Meinungsäußerung (Art.10 Europäische Menschenrechtskonvention). Zudem sei nicht einmal eine Person benannt worden, die durch ihr Verhalten hätte beeinflusst werden können. Die Staatsanwaltschaft räumte ein, dies müsse erst noch ermittelt werden.
Der Richter stellte fest, dass die Anklage „keine nach schottischem Recht bekannte Straftat“ offenlege und wies den Fall pro loco et tempore ab – eine Wiederaufnahme bleibt damit theoretisch möglich.
Es war bereits Dochertys zweite Festnahme innerhalb eines Jahres; die erste erfolgte 2025, allerdings ohne anschließende Anklage.
Rose Docherty: „Das Verfahren war Strafe genug“
Nach dem Urteil sagte Docherty: „Dieses Urteil ist ein großer Sieg für die Meinungsfreiheit in Schottland und im Vereinigten Königreich. Es zeigt, dass das friedliche Anbieten eines einvernehmlichen Gesprächs auf einer öffentlichen Straße – und das ist alles, was ich je getan habe – keine Straftat sein kann.“
Die katholische Großmutter schilderte ihre Festnahme als entwürdigend: Handschellen wurden ihr angelegt; sie musste stundenlang in einer Zelle ohne Stuhl ausharren – der Hinweis auf Hüftprothesen half nicht. „Mein Fall zeigt, wie ‚Bannmeilen‘ genutzt werden, um Zensur durchzusetzen.“
ADF International: „Bezeichnend für die Krise der Meinungsfreiheit“
Der Jurist Jeremiah Igunnubole von ADF International kritisierte die Strafverfolgung scharf: „Niemand sollte wegen eines einvernehmlichen Gesprächs strafrechtlich verfolgt werden.“ Die Behörden hätten ermittelt, ohne überhaupt festzustellen, ob jemand beeinträchtigt wurde. Die „Bannmeilen-Gesetze“ seien vage, insoweit undemokratisch, als sie freie Meinungsäußerung und damit die demokratische Willensbildung behindern, und führten zu Fehlanwendungen. Er forderte Polizei und Staatsanwaltschaft auf, Ressourcen dort zu konzentrieren, wo Straftaten zu Beeinträchtigungen führen, statt friedliche Gesprächsangebote zu kriminalisieren.
Hintergrund: Kritik an vagen Gesetzesformulierungen
Gesetzesinitiatorin Gillian Mackay, Mitglied im Schottischen Parlament für die Grünen, räumte ein, dass auf dieser Grundlage sogar sichtbares Beten am Fenster strafbar sein könnte – abhängig davon, wer vorbeigeht. US‑Vizepräsident J.D. Vance hatte sich 2025 auf der internationalen Sicherheitskonferenz in München besorgt über das Bannmeilen-Gesetz geäußert. Ein Video zeigt die Festnahme von Rose Docherty.
In England steht im Oktober ein weiterer Fall an: Die ADF International-Mandantin Isabel Vaughan‑Spruce muss sich dann vor Gericht verantworten, weil sie in der Nähe einer Abtreibungsklinik still gebetet hatte.