Urteil des Obersten Gerichtshofs: Abtreibung bis zur Geburt für Babys mit Down-Syndrom nicht diskriminierend

Urteil des Obersten Gerichtshofs: Abtreibung bis zur Geburt für Babys mit Down-Syndrom nicht diskriminierend

  • Heidi Crowter, eine Frau mit Down-Syndrom, hat vor dem Obersten Gerichtshof eine Klage gegen die britische Regierung verloren, die die Abtreibung von Babys mit ihrem Syndrom bis zur Geburt erlaubt.
  • Gesetz schützt Leben von Kindern ohne Behinderung nach der 24. Schwangerschaftswoche

Die folgende Aussage kann Robert Clarke, dem stellvertretenden Direktor (Advocacy) von ADF International, zugeschrieben werden:

„Jedes menschliche Leben ist wertvoll. Das internationale Recht macht deutlich, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, gleich und ohne Diskriminierung behandelt zu werden.

Es ist zutiefst besorgniserregend, dass das britische Recht trotz weltweiter Fortschritte die Rechte von Menschen mit Behinderungen derzeit untergräbt. So wie es aussieht, schützt das Gesetz ihr Recht auf Leben im Mutterleib nicht, selbst wenn das Gesetz das Leben von Kindern ohne Behinderung schützt.

Wir waren zutiefst enttäuscht, dass der High Court in London diese eklatante Diskriminierung nicht anerkannt hat. Wir stehen an der Seite von Heidi und erkennen ihre mutige Beharrlichkeit an, mit der sie Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen anstrebt, und hoffen, dass gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt wird.“