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Leben und Würde schützen

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben

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Jeder Mensch hat das Recht auf Leben

Das Recht auf Leben ist die Voraussetzung der Grundrechte, es muss geschützt werden von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Viele geschützte Rechtsgüter können nach einer Verletzung wiederhergestellt werden – ein einmal verlorenes Leben hingegen nicht.

Unterschiedslos gewährte Grundrechte

Nach der schrecklichen Erfahrung der „Entmenschlichung“ definierter Personengruppen im 20. Jahrhundert entschied die Völkergemeinschaft, jedem Menschen unterschiedslos und ohne Bedingungen Grundrechte zu garantieren. Das erste davon ist das Recht auf Leben. Die meisten Menschenrechtsdokumente nennen es darum ganz am Anfang ihrer Aufzählung.

Schon allein darum kann es aus grundrechtlicher Sicht kein „Recht” auf Abtreibung oder Euthanasie geben. Solche Forderungen stehen komplett im Widerspruch zur Völkerrechtsordnung. Unabhängig von Entwicklungsstatus oder sonstigen willkürlichen Kriterien hat jeder Mensch eine unantastbare Würde.

Würde unabhängig von Alter und Geschlecht

Darum engagieren wir uns beispielsweise in Indien für das Lebensrecht jedes Menschen und setzen uns gegen selektive vorgeburtliche Kindstötung von Mädchen ein. Ungerechte Behandlung von Frauen beginnt im Mutterleib.

Das Drama von Euthanasie und assistiertem Suizid hat Europa fest im Griff. „In der DACH-Region wurden in den vergangenen Jahren die Schutzbarrieren gegen den assistierten Suizid erheblich geschwächt. In Deutschland ist die Beihilfe zum Suizid seit 2020 grundsätzlich erlaubt, in Österreich seit 2022 durch das Sterbeverfügungsgesetz legalisiert, und in der Schweiz ist sie schon lange Praxis – mit stetig steigenden Zahlen. Während dort inzwischen jährlich über 1.700 Einheimische sowie rund 500 ausländische Staatsbürger durch assistierten Suizid sterben, rechnen Beobachter bis 2035 mit einer Verdoppelung der Fälle. Auch Österreich erlebt einen raschen Anstieg: Nach 98 Fällen im Jahr 2023 wurden bereits bis Juli 2025 über 700 Sterbeverfügungen erteilt.

Noch drastischer zeigt sich die Entwicklung in Belgien. Dort wurden von 2002-2023 über 33.000 Fälle aktiver Euthanasie offiziell gemeldet – häufig durch eine tödliche Injektion, teilweise auch bei Minderjährigen. Im Jahr 2023 machten Euthanasiefälle 3,16 Prozent aller Todesfälle in Belgien aus.

Zunehmend ist auch der zivilgesellschaftliche Einsatz für den Schutz des Lebens unter Beschuss. Vielerorts werden Gebet und Hilfsangebote in der Nähe von abtreibungsbezogenen Einrichtungen eingeschränkt. Ärzte, Apotheker und medizinisches Personal müssen um ihre Gewissensfreiheit fürchten. Und immer häufiger werden Lebensschutzbotschaften Opfer von Zensur. Deswegen brauchen Grundrechte immer häufiger auch in Bezug auf das Lebensrecht juristischen Schutz.

Und doch vermittelt uns die Gesellschaft zunehmend, dass menschliches Leben austauschbar und wertlos sei. Das zeigt sich etwa in der Legalisierung von Abtreibung, Euthanasie und in zahlreichen bioethischen Fragestellungen, die durch neue Technologien entstehen.

Der wahre Wert des menschlichen Lebens liegt darin, dass Gott selbst der Schöpfer und Urheber allen Lebens ist. Die Heilige Schrift bezeugt, dass Er uns schon im Mutterleib geformt hat und uns kannte, noch bevor wir geboren wurden.

Aus Liebe hat Gott uns ins Leben gerufen – und aus derselben Liebe hat Er seinen Sohn gesandt, um uns zu erlösen. Durch Jesus Christus wird deutlich, wie wertvoll und schützenswert jedes menschliche Leben ist.

Weil das Leben von Gott stammt, gehört es auch Ihm. Einen Menschen, der nach seinem Ebenbild geschaffen ist, willkürlich zu töten, ist deshalb nicht nur zutiefst ungerecht, sondern richtet sich direkt gegen den Schöpfer selbst.

Im Buch der Sprüche 6,17 lesen wir, dass Gott „Hände, die unschuldiges Blut vergießen“, verhasst sind. Und in Deuteronomium 30,19–20 ruft Er uns auf: „Wähle das Leben, damit du lebst – du und deine Nachkommen. Liebe den HERRN, deinen Gott, höre auf seine Stimme und halte dich an ihm fest; denn er ist dein Leben.”

Es steht uns nicht zu, unschuldiges Leben zu nehmen – weder am Anfang noch am Ende noch irgendwo dazwischen. Die Heilige Schrift lehrt uns, dass selbst im Leid Gnade möglich ist. Deshalb verdient jedes menschliche Leben den höchsten Schutz.

Daraus folgt: Der Staat – als Diener Gottes – hat den Auftrag, das menschliche Leben zu achten, zu schützen und zu bewahren.

Der rechtliche Rahmen

Die ersten zwei Gesetze im deutschen Grundgesetz schützen die Würde und das Leben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 (1) GG) und „jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2 (2) GG).

Das österreichische Gesetzbuch schützt sogar explizit ungeborene Kinder: „Ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte ihrer Empfängniß an, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. In so weit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu thun ist, werden sie als Geborne angesehen“ (§22 ABGB).

Und auch die Bundesverfassung der Schweiz schützt dieses Recht: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben“(Art. 10 (1) BV).

Das Völkerrecht schützt das Recht auf Leben umfassend und mit Nachdruck.

Nach internationalem Recht gibt es zweifelsfrei kein „Recht auf Abtreibung“. Im Gegenteil: Die grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträge, die für Staaten verbindlich sind, enthalten starke Schutzbestimmungen für das Recht auf Leben – und zahlreiche Verweise auf das ungeborene Leben.

Abtreibung – also die Tötung unschuldigen menschlichen Lebens in seiner verletzlichsten Phase – kann niemals ein Menschenrecht sein.

Ebenso wenig existiert ein „Recht zu sterben“. Kein völkerrechtlicher Vertrag stützt die Legalisierung von Euthanasie, assistiertem Suizid oder anderen lebensbeendenden Maßnahmen. Im Gegenteil: Entsprechend den etablierten menschenrechtlichen Standards müssen wir jeden einzelnen Menschen – besonders die Schwächsten – mit höchster Wachsamkeit vor einer Kultur des Todes schützen.

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) sieht in Artikel 6 Absatz 1 vor, dass „jeder Mensch ein angeborenes Recht auf Leben hat. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“

Die Konvention über die Rechte des Kindes besagt in Artikel 6 Absatz 1, dass „jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat“ und in der Präambel heißt es, dass „das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt, bedarf.“

Die UN-Behindertenrechtskonvention besagt in Artikel 10, dass „jeder Mensch ein angeborenes Recht auf Leben hat, und [die Vertragsstaaten] treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um den wirksamen und gleichberechtigten Genuss dieses Rechts durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“

Die amerikanische Kommission über Menschenrechte besagt, dass „jeder Mensch das Recht hat, dass sein Leben geachtet wird. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen, und zwar im Allgemeinen vom Augenblick der Empfängnis an.“

Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Charta) erkennt an, dass „jede Person das Recht auf Leben hat.“ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt entschieden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention kein „Recht zu sterben“ enthält, das dem Recht auf Leben „diametral entgegengesetzt“ wäre.

Gewissensfreiheit im medizinischen Beruf schützen

Viele angehende christliche Ärzte meiden bestimmte Fachrichtungen der Medizin – etwa Geburtshilfe und Gynäkologie – aus Angst vor wachsendem Druck und moralischen Konflikten in diesen Bereichen. Genau hier setzt unsere Arbeit bei ADF International an.

Niemand sollte gezwungen sein, zwischen seinem Gewissen und seinem Beruf zu wählen. Persönliche Überzeugungen und das Gewissen durchdringen alle Lebensbereiche – sie lassen sich nicht einfach am Eingang zum Arbeitsplatz ablegen.

Im Bereich der Bioethik bringen neue Technologien schwerwiegende menschenrechtliche Fragen mit sich – etwa dann, wenn Mutterschaft auf zwei oder mehrere Parteien aufgeteilt wird. Frauen dürfen nicht auf die Rolle bloßer „Gebärmaschinen“ reduziert oder entsprechend ausgebeutet werden. Die Leihmutterschaft, oft verbunden mit ernsthaften Risiken für die Gesundheit der Frau, hat weltweit besorgniserregende Auswirkungen – sowohl für die betroffenen Frauen als auch für die Kinder.

Diese Erfahrung trifft Frauen in Entwicklungsländern besonders hart, da sie zunehmend der Ausbeutung durch die Vermietung ihres Mutterleibs ausgesetzt sind.

Auch Kinder, die durch Leihmutterschaft zur Welt kommen, erleben schwerwiegende Verletzungen ihrer Rechte – etwa durch den Verkauf unmittelbar nach der Geburt oder die Verwehrung ihres Rechts, ihre eigene Identität zu kennen.

“Du hast mich mit meinem Innersten geschaffen, im Leib meiner Mutter hast du mich gebildet. Herr, ich danke dir dafür, dass du mich so wunderbar und einzigartig gemacht hast!”

Unser Ziel ist es, dass weltweit das Recht auf Leben garantiert wird – und Praktiken, die dieses Recht verletzen, wie Abtreibung, Euthanasie und der assistierte Suizid, nicht nur gesetzlich verboten, sondern auch gesellschaftlich undenkbar werden.

Wir bei ADF International setzen uns mit Nachdruck für den Schutz der grundlegendsten Freiheit ein: das Recht auf Leben, das tagtäglich in vielen Teilen der Welt verletzt wird.

ADF International verteidigt das Recht auf Leben durch gezielte Anwaltschaft um:

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