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Leben und Würde schützen

Das Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod verteidigen. 

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Erfolge von ADF International

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben

Das Recht auf Leben ist die Voraussetzung der Grundrechte. Viele geschützte Rechtsgüter können nach einer Verletzung wiederhergestellt werden – ein einmal verlorenes Leben hingegen nicht.

Deswegen setzen wir uns für den Schutz des Lebens und der unveräußerlichen Menschenwürde ein, vom Beginn des Lebens bei der Verschmelzung von Spermium und Eizelle bis zum natürlichen Tod.

Unterschiedslose Grundrechte

Nach der schrecklichen Erfahrung der „Entmenschlichung“ definierter Personengruppen im 20. Jahrhundert entschied die Völkergemeinschaft, jedem Menschen unterschiedslos und ohne Bedingungen Grundrechte zu garantieren. Das erste davon ist das Recht auf Leben. Die meisten Menschenrechtsdokumente nennen es darum ganz am Anfang ihrer Aufzählung.

Schon allein darum kann es aus grundrechtlicher Sicht kein „Recht” auf Abtreibung oder Euthanasie geben. Solche Forderungen stehen komplett im Widerspruch zur Völkerrechtsordnung. Unabhängig von Entwicklungsstatus oder sonstigen willkürlichen Kriterien hat jeder Mensch eine unantastbare Würde.

Würde unabhängig von Alter und Geschlecht

Darum engagieren wir uns beispielsweise in Indien für das Lebensrecht jedes Menschen und setzen uns gegen selektive vorgeburtliche Kindstötung von Mädchen ein. Ungerechte Behandlung von Frauen beginnt im Mutterleib.

Das Drama von Euthanasie und assistiertem Suizid ist auch in Europa angekommen. In Belgien starben in den letzten 20 Jahren bereits ca. 30.000 Menschen – Tendenz steigend – durch eine Giftspritze, darunter auch Minderjährige.

Zunehmend ist auch der zivilgesellschaftliche Einsatz für den Schutz des Lebens unter Beschuss. Vielerorts werden Gebet und Hilfsangebote in der Nähe von abtreibungsbezogenen Einrichtungen eingeschränkt. Ärzte, Apotheker und medizinisches Personal müssen um ihre Gewissensfreiheit fürchten. Und immer häufiger werden Lebensschutzbotschaften Opfer von Zensur. Deswegen brauchen Grundrechte immer häufiger auch in Bezug auf das Lebensrecht juristischen Schutz.

Der rechtliche Rahmen

Die ersten zwei Gesetze im deutschen Grundgesetz schützen die Würde und das Leben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 (1) GG) und „jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2 (2) GG).

Das österreichische Gesetzbuch schützt sogar explizit ungeborene Kinder: „Ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte ihrer Empfängniß an, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. In so weit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu thun ist, werden sie als Geborne angesehen“ (§22 ABGB).

Und auch die Bundesverfassung der Schweiz schützt dieses Recht: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben“ (Art. 10 (1) BV).

Das internationale Recht schützt das Recht auf Leben ebenfalls umfassend.

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) sieht in Artikel 6 Absatz 1 vor, dass „jeder Mensch ein angeborenes Recht auf Leben hat. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“

Die Konvention über die Rechte des Kindes besagt in Artikel 6 Absatz 1, dass „jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat“ und in der Präambel heißt es, dass „das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt, bedarf.“

Die UN-Behindertenrechtskonvention besagt in Artikel 10, dass „jeder Mensch ein angeborenes Recht auf Leben hat, und [die Vertragsstaaten] treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um den wirksamen und gleichberechtigten Genuss dieses Rechts durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“

Die Amerikanische Kommission über Menschenrechte besagt, dass „jeder Mensch das Recht hat, dass sein Leben geachtet wird. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen, und zwar im Allgemeinen vom Augenblick der Empfängnis an.“

Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Charta) erkennt an, dass „jede Person das Recht auf Leben hat.“ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt entschieden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention kein „Recht zu sterben“ enthält, das dem Recht auf Leben „diametral entgegengesetzt“ wäre.

ADF International verteidigt das völkerrechtlich verankerte Recht auf Leben weltweit und unterstützt den Schutz des Lebens auf nationaler und internationaler Ebene. In Politik, Medien und vor Gericht stehen wir für die Unveräußerlichkeit der menschlichen Würde.

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