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Jeder Mensch kann frei reden

Meinungsfreiheit als Grundlage jeder freien Gesellschaft

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Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung

Wenn Menschen zusammenkommen, Geschäfte machen oder über Kultur oder Politik diskutieren, ist es wichtig, dass sie frei und ungezwungen ihre Haltungen, Meinungen und Überzeugungen darlegen können. Wenn allein schon der Eindruck entsteht, man könne seine Überzeugungen nicht frei äußern, verschwindet das Vertrauen in einer Gesellschaft. Eben dieses Vertrauen ist aber unverzichtbare Grundlage von gelingendem Zusammenleben.

Deshalb ist die Meinungsfreiheit die unverzichtbare Vorbedingung für politische Teilhabe und gesellschaftliche Verständigung über alle wichtigen Fragen. Auf dem Marktplatz der Ideen garantiert die Meinungsfreiheit den Triumph des besseren Arguments – aber nicht durch Zwang, sondern durch robuste Debatte. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung basiert auf der Annahme, dass wir so der Wahrheit am nächsten kommen.

In weiten Teilen der Welt wird faktisch die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Aber auch viele Länder, die dieses Freiheitsrecht garantieren, erleben Angriffe auf die freie Meinungsäußerung. Sogenannte „Hassrede“-Gesetze sollen beispielsweise in Europa bestimmte Meinungen kriminalisieren.

Doch staatliche Inhaltsfilter widersprechen den Grundrechten. Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verteidigt die robuste Auseinandersetzung mit Argumenten. Nicht von der Meinungsfreiheit abgedeckt sind Aufrufe zur Gewalt und Störung der öffentlichen Ordnung. Ideen, Meinungen und Überzeugungen sind aber auf jeden Fall durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Denn wie das deutsche Bundesverfassungsgericht schreibt: „Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist [die Meinungsfreiheit] schlechthin konstituierend.“

Der rechtliche Rahmen

Im deutschen Grundgesetzt heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ (Art. 5 GG (1)).

Das österreichische Staatsgrundgesetz besagt: „Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern“ (Art. 13 Staatsgrundgesetz).

Und auch die Bundesverfassung der Schweiz schützt die Meinungsfreiheit: „Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äußern und zu verbreiten“ (Art. 16 (2) BV).

Das internationale Recht liefert einen soliden rechtlichen Rahmen für die Meinungsfreiheit.

Der Schutz dieser Grundfreiheit wird durch Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.”

Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) schützt ebenfalls die Meinungsfreiheit.

Auf nationaler Ebene schützt Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf freie Meinungsäußerung, ebenso wie Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Charta) und Artikel 13 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention.

Alle Länder der Welt schützen die Meinungsfreiheit, zumindest theoretisch – einschließlich Nordkorea, China und Pakistan. Das Problem liegt in den zahlreichen Vorbehalten, die entweder im Gesetz oder in der gerichtlichen Auslegung verankert sind und das Recht eines jeden Menschen auf freie Meinungsäußerung bedrohen.

ADF International verteidigt die Freiheit der Meinungsäußerung in Wort und Schrift und die Freiheit der Gedanken. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht und eine notwendige Voraussetzung für eine freie Gesellschaft. Darum sollte jeder Mensch seine Überzeugungen frei mit anderen teilen können.

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