Ehe und Familie schützen
Sicherstellen, dass Ehe und Familie als die Kernzelle der Gesellschaft gewahrt werden
Wir schützen Ehe und Familie
„Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat“. So sagt es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Artikel 16. Und fügt hinzu: „heiratsfähige Männer und Frauen haben das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen“.
Zudem beschreibt die rechtlich bindende Europäische Menschenrechtskonvention die Ehe in Artikel 12 als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Daran erinnerte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuletzt 2016.
Trotz diesem Schutz in internationalen Menschenrechtsdokumenten werden Ehe und Familie immer stärker unter Beschuss genommen. Dazu gehört die Relativierung der Einzigartigkeit und Komplementarität von Mann und Frau, aber auch Leihmutterschaft und sonstige Praktiken, die Familienbande zerreißen.
Leihmutterschaft stellt eine besonders perfide Form der Sklaverei und des Menschenhandels dar. In vielen Ländern richtet diese Art der Ausbeutung von Frauen bereits viel Leid an. Doch Lobbygruppen, und Aktivisten versuchen den bestehenden rechtlichen Schutz für Frauen und ihre Kinder auch hierzulande aufzuweichen. Dem treten wir entschieden entgegen.
Der rechtliche Rahmen
Die Rolle des Staates ist es, die Familie zu schützen und die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Während das Recht der Ehe zwischen Mann und Frau durch das internationale Recht anerkannt wird, gibt es keine entsprechende Verpflichtung die Ehe neu zu definieren.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erkennt das Recht von Männern und Frauen an, „eine Familie zu gründen“ und beschreibt die Familie als „die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft“, die „Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat“ hat. Dies wurde auch im späteren Internationalen Pakt über bürgerlich und politische Rechte (UN-Zivilpakt) aufgegriffen.
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) sieht in Artikel 10 Absatz 1 vor, dass „die Familie als die natürliche Kernzelle der Gesellschaft größtmöglichen Schutz und Beistand genießen soll, insbesondere im Hinblick auf ihre Gründung und solange sie für die Betreuung und Erziehung unterhaltsberechtigter Kinder verantwortlich ist.“
Und in der Präambel der Konvention über die Rechte des Kindes heißt es, „dass der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft und natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, der erforderliche Schutz und Beistand gewährt werden sollte, damit sie ihre Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft voll erfüllen kann.“
Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt: „Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.“
ADF International setzt sich für den Schutz der Familie ein, wie er in den internationalen Menschenrechtsdokumenten festgelegt ist. Wir bemühen uns national und international um Wahrung und Schutz für Ehe und Familie. Ebenso setzen wir uns nachhaltig für Meinungsfreiheit ein, wenn sich Menschen zu Themen wie Ehe und Familie äußern.
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