Europas oberstes Gericht entscheidet über Anfechtung des Verbots von Covid-19-Gottesdiensten

  • ADF International interveniert beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Fällen, die pauschale Verbote von Gottesdiensten in Kroatien und Griechenland anfechten
  • Das Urteil folgt auf Urteile, die das Recht auf Religionsausübung in Schottland, der Schweiz und Chile bestätigen

STRASBURG (12. Oktober 2021) – Ist es legal, wenn eine Regierung öffentliche Gottesdienste im Namen des Gesundheitsschutzes vollständig verbietet? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird über diese Frage im Zusammenhang mit Verboten entscheiden, die im Jahr 2020 in Griechenland und Kroatien verhängt wurden.

„Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein Menschenrecht, das den höchsten Schutz genießen muss. Dazu gehört auch das Recht, seinen Glauben in der Öffentlichkeit zu bekunden. Dieses Recht ist durch europäisches Recht geschützt. Doch während der Pandemie sahen wir, wie mehrere Regierungen in ganz Europa unverhältnismäßige Verbote zur Öffnung von Gotteshäusern verhängten. Es gibt keinen Grund, warum die Behörden nicht Lösungen finden könnten, die sowohl die öffentliche Gesundheit als auch die gemeinschaftliche Religionsausübung schützen. Für gläubige Menschen kann der gemeinsame Gottesdienst genauso wichtig sein wie die Versorgung mit Nahrung und Wasser. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof das Recht aller Menschen, ihren Glauben zu leben, aufrechterhalten wird, so wie es in Schottland, der Schweiz und anderswo geschehen ist“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Direktor (Advocacy) von ADF International.

 

Ein globaler Trend: Unverhältnismäßige Verbote von Gottesdiensten werden für „rechtswidrig“ erklärt

Die Menschenrechtsgruppe ADF International hat ähnliche Klagen gegen pauschale Verbote von Gottesdiensten in Europa, Afrika und Lateinamerika unterstützt.

„Wir begrüßen die Tatsache, dass die Regierungen weltweit die Kirchen wieder geöffnet haben. Aber rechtliche Anfechtungen von Gottesdienstverboten bleiben wichtig. Die Gerichte haben nun die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass der Gemeinschaft nie wieder der Zugang zu einem Ort verwehrt wird, an dem sie sich mit Gott treffen und den Leidenden in Zeiten der Not dienen kann“, erklärte Clarke.

Im März stellte das oberste schottische Zivilgericht fest, dass ein generelles Verbot öffentlicher Gottesdienste rechtswidrig war. Die Anfechtung wurde von 27 Religionsführern und einem Glasgower Priester, Canon Tom White, erfolgreich eingereicht. In der schottischen Entscheidung wurde bekräftigt, dass jede Einschränkung der Grundfreiheiten notwendig und verhältnismäßig sein muss. Im November 2020 hatten die leitenden medizinischen und wissenschaftlichen Berater von Westminster eingeräumt, dass die Beweise für Kirchenschließungen bestenfalls „anekdotisch“ seien und „nicht auf wissenschaftlichen Fakten beruhen“.

Einen Tag nach dem schottischen Urteil im März entschied der chilenische Oberste Gerichtshof einstimmig, dass die COVID-19-Beschränkungen in diskriminierender Weise gegen Gläubige in Chile angewandt wurden. In dem wegweisenden Urteil wurde anerkannt, dass die Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist, das nicht einfach ausgesetzt werden kann.

 

Gerichte entscheiden über Anfechtungen des Verbots von Gottesdiensten in Irland, Uganda und Südafrika

In Uganda, wo ADF International die Anfechtungen einer Allianz von katholischen, evangelikalen und muslimischen Glaubensvertretern sowie von Parlamentariern unterstützt, sind derzeit Gerichtsverfahren im Gange. Den ganzen Sommer über durften Einkaufszentren und Spielhallen geöffnet werden, Kirchen hingegen nicht.

Eine ähnliche Anfechtung ist auch vor dem Gericht in Irland anhängig, wo fast ein Jahr lang gläubige Menschen für den Besuch öffentlicher Gottesdienste kriminalisiert wurden. Wer sein Haus verließ, um einen Gottesdienst zu besuchen, konnte mit einer Geldstrafe oder bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.letusworship.global/ireland.