Ein Obergericht in Nordnigeria hat die unrechtmäßige Verurteilung eines Christen aufgehoben, der verfolgten Konvertiten zur Flucht verholfen hatte, um der Gewalt im Land zu entkommen.
Lies weiterWHO verabschiedet Pandemieabkommen ohne Zensurbestimmungen
Der endgültige Vertragstext verzichtet auf frühere Verweise auf „Fehlinformationen“ und „Infodemie-Management“ und schützt damit die freie Meinungsäußerung.
Lies weiterExperts to convene at European Parliament to warn about EU online censorship law, following US State Department expressing concern
- First-of-its-kind, cross-party event, co-hosted by politicians and ADF International, to examine threats to free speech posed by Digital Services Act (DSA)
- Event, also featuring journalist and best-selling author Rod Dreher, to take place on morning of Wednesday, May 21
- Pressure on DSA builds, following US State Department expressing concern over censorial impact of the law

BRUSSELS (19 May 2025) – Experts will convene at the European Parliament this Wednesday morning to warn about the threats of an EU online censorship law, in a first-of-its-kind, cross-party event.
The event, which is co-hosted by ADF International, is entitled “The Digital Services Act and Threats to Freedom of Expression”.
It follows the Bureau of Democracy, Human Rights, & Labour, a bureau within the US State Department, expressing concern about the censorial impact of the Digital Services Act (DSA).
The DSA is an EU regulation that requires online platforms, including US tech companies such as X and Meta, to remove “illegal content”, or risk facing massive financial penalties.
There are concerns it could introduce a “lowest common denominator” of censorship, as the most egregious anti-speech laws in any individual EU country could be applied across the region under the act.
Croatian Member of the European Parliament (MEP) Stephen Bartulica, who will speak at the event, said: “Pressure against the Digital Services Act is quickly building both inside and outside the European Parliament.
“Concern from the United States, including from their State Department and Congress, over the censorial impact of the DSA should not be ignored by the Commission—the US is a vital ally of Europe.
“This event will be a crucial part of continuing to build pressure on the DSA. Online censorship in Europe must be rejected. I believe in free speech, not regulated speech.”
Paul Coleman, Executive Director of ADF International, and an international human rights lawyer specialising in free speech, who will also speak at the event, said: “The DSA is one of the most serious threats to online free speech in the digital age.
“The move towards censorship in Europe through this framework is deeply concerning and must be challenged.
“We cannot accept a transatlantic divide on free speech, where the US recommits to the protection of this fundamental freedom, while Europe tramples on it. Freedom of expression must be protected and upheld across the globe.”
Another speaker at the event, French MEP Virginie Joron, said: „The DSA has become a tool that elites want to use to control the internet, in a desperate attempt to censor narratives that go against their narrative.
„This truth is becoming increasingly clear to the world. The new DSA regulation must not become a political tool.
„This event comes at an important moment and is a crucial step in the fight against the misapplication of this regulation.”
This week’s conference is being hosted by European Conservatives and Reformists (ECR) MEP Mr Bartulica, PfE MEP Ms Joron and ADF International, a Christian legal organisation, with expertise in international law, that defends free speech.
Pressure builds against Digital Services Act
The gathering of free speech experts will add to steadily building pressure on the DSA, following a letter reportedly sent to the European Commission last week by the US House Judiciary Committee, expressing concern over the legislation.
Henna Virkkunen, the Commission’s Executive Vice-President for Tech Sovereignty, Security and Democracy, also met with Congressman Jim Jordan, Chair of the House Judiciary Committee, in Washington DC last week.
In a post on X, she said: “Candid exchange with @Jim_Jordan [Chairman Jordan].“
She went on to claim in the post: „Freedom of speech is a fundamental right in the EU and is strongly protected by our digital rules. Happy to continue our good discussion.”
Earlier this month, the US Department of State Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor expressed concern over the censorial impact of the DSA.
The State Department bureau posted on X: “The Department of State is deeply concerned about efforts by governments to coerce American tech companies into targeting individuals for censorship. Freedom of expression must be protected – online and offline.
“Examples of this conduct are troublingly numerous. EU Commissioner Thierry Breton threatened X for hosting political speech.”
The post continued: “Türkiye fined Meta for refusing to restrict content about protests; and Australia required X to remove a post criticizing an individual for promoting gender ideology.
“Even when content may be objectionable, censorship undermines democracy, suppresses political opponents, and degrades public safety. The United States opposes efforts to undermine freedom of expression. As @SecRubio [Marco Rubio] said, our diplomacy will continue to place an emphasis on promoting fundamental freedoms.”
This Wednesday’s conference is the first of its kind in the European Parliament to focus on the threats to free speech posed by the DSA, offer concrete answers on how to oppose them, and discuss the fundamental importance of freedom of expression for societal flourishing, in that context.
Rod Dreher, an American journalist and bestselling author, will also speak at the event. His books include ‘The Benedict Option’, ‘Live Not By Lies’ and, most recently, ‘Living in Wonder’. He is also a Visiting Fellow at the Danube Institute think tank.
Email [email protected] to secure your place at this groundbreaking event.
The Digital Services Act
EU politicians have stated their desire for the DSA to “address’ so-called “mis” and “disinformation” online—vague and subjective terms, which experts have warned can be used to justify censorship.
The regulation would provide an incentive to and put pressure on tech companies, including American ones, to censor speech, rather than risk massive financial penalties for non-compliance.
There are additional concerns in the US about the DSA potentially having an extraterritorial impact and being used to censor speech inside America.
An attempt at using the regulation to censor speech in the US was seen last summer, when former Commissioner Thierry Breton warned Elon Musk to not breach the DSA ahead of his X interview with then-Presidential candidate Donald Trump.
Find more information on the DSA here.
Berliner Apotheker gibt Beruf nach „Pille danach“-Gerichtsurteil aus Gewissensgründen auf
Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat Anfang des Monates die Apothekerkammer gebeten seine 1984 erteilte Approbation als Apotheker zurückzunehmen.
Lies weiterAkkreditierung für Pro-Life Hochschulgruppe nach jahrelanger Diskriminierung in Sicht: Uni Regensburg gibt rechtswidrige Position auf
- ProLifeEurope Hochschulgruppe wurde über Jahre hinweg von der Universität Regensburg diskriminiert und nicht zugelassen.
- Nach einer Klage hat die Uni einen Vergleich vorgeschlagen, der einem Anerkenntnis des Anspruchs der Gruppe gleichkommt: Die Gruppe wird nun akkreditiert.
- ADF International stützte die rechtlichen Bemühungen der jungen Pro-Life Gruppe. In Kürze soll die Einigung durch das Gericht bestätigt werden.

Regensburg (01. Oktober 2024) – An der Universität Regensburg wurde eine neue Pro-Life Hochschulgruppe über mehrere Jahre lang diskriminiert. Die Hochschule verweigerte ihr die Akkreditierung. Ohne Akkreditierung ist keine aktive Teilnahme am Hochschulleben möglich. Auftritte u.a. beim Erstsemestertag wurden der Gruppe verwehrt, pro-life Äußerungen damit faktisch zensiert. Die Gruppe klagte Anfang 2024 gegen die Universität. Jetzt zeichnet sich – kurz vor Semesterbeginn – eine Lösung ab: Die Universität nimmt das rechtswidrige Verbot zurück und bietet der Gruppe die Akkreditierung an.
“Eine Hochschule ist ein Ort für Diskurs, nicht für Zensur. Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet die lebensfreundliche und vom Grundgesetz geschützte Botschaft des Lebensschutzes vom Uni-Campus verbannt werden soll."
- Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Leiter der Europäischen Rechtsabteilung bei ADF International
Seit 2021 bemühten sich die in der Gruppe aktiven Studenten der Universität um eine Anerkennung im dafür vorgesehenen Verfahren. Die Anträge wurden mehrmals ohne spezifische Begründung zurückgewiesen und die Ziele der Lebensschützer als „allgemein schädlich“ beschrieben. Der Fall, der schließlich vor Gericht ging, ist ein Beispiel für die zunehmende Zensur bestimmter Weltanschauungen an Universitäten.
„Eine Hochschule ist ein Ort für Diskurs, nicht für Zensur. Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet die lebensfreundliche und vom Grundgesetz geschützte Botschaft des Lebensschutzes vom Uni-Campus verbannt werden soll. Wir sind hoffnungsvoll, dass die Pro-Life Gruppe jetzt bald akkreditiert wird und mit den Studenten in Dialog treten kann. Die langjährige juristische Arbeit hat sich ausgezahlt“, sagte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Leiter der Europäischen Rechtsabteilung bei der Menschenrechtsorganisation ADF International.
Diskriminiert, zensiert, gecancelt
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Mehr Informationen
Nach dem ersten Antrag 2021, der abgelehnt wurde, bemühte sich die Gruppe in Regensburg im Oktober 2022 wiederum um eine Akkreditierung. Diese ist notwendig, damit die Pro-Life Studenten am Campus wie viele andere studentische Gruppen aktiv sein können.
Jeder Student zahlt einen Semesterbeitrag, der die Infrastruktur für Hochschulgruppen finanziert. „Ohne Akkreditierung dürfen wir an der Universität eigentlich nichts machen. Wir kriegen keine Räume gestellt, wir dürfen keine Veranstaltungen bewerben, keine Plakate aufhängen, keine Flyer verteilen und keine Werbung für unsere Gruppe machen. Gleichzeitig zahlen wir mit unseren Semesterbeiträgen auch eine zugelassene Hochschulgruppe, die ‘Abtreibungen fördern’ möchte“, meint Clara, die Vorsitzende der ProLife Europe Gruppe.
Klage gegen die Universität Regensburg
Vertreten von Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt (Leisnig) und mit Unterstützung von ADF International, klagte die Hochschulgruppe im Januar 2024 gegen die Universität vor dem Verwaltungsgericht Regensburg (AZ: RO 3 K 24.125). Laut Klageschrift sollte die Universität verpflichtet werden, „ProLife Regensburg als Hochschulgruppe zu akkreditieren“.
„Die gezielte Ausgrenzung der Pro-Life Gruppen ist klar rechtswidrig. Lebensschutz ist ein Staatsziel und auch die studentische Zivilgesellschaft spielt dabei eine Rolle“, fügte Dr. Felix Böllmann hinzu.
„Die Stimme der Stillen darf nicht zum Schweigen gebracht werden. Das Engagement der Gruppe, die sich für die Schwächsten in der Gesellschaft einsetzen wollen, ist richtig und wichtig. Lebensschutz darf nicht kriminalisiert und verboten werden“, sagte Ludwig Brühl, Sprecher von ADF International.
Wird das rechtswidrige Verbot zurückgenommen?
Im Sommer 2024 kristallisiert sich eine mögliche Lösung heraus. Als Reaktion auf die Klage bietet die Universität Regensburg der Hochschulgruppe einen Vergleich an und sagt die Akkreditierung der Lebensschützer zu. Kurz vor dem neuen Semesterbeginn könnten die Studenten dann ihre Arbeit aufnehmen. Sollte der Vergleich zustande kommen, werden wir darüber informieren.
„Wir hoffen, dass wir unseren Einsatz für das Leben bald aufnehmen können. Allerdings bin ich entsetzt, dass wir uns mehrere Jahre um ein Grundrecht bemühen mussten, dass uns unzweifelhaft zusteht. Wenn unser Motto ‘A little less judgement, a little more truth’ von einem Campus verbannt wird, welche Botschaft oder Überzeugung wird die nächste sein, die der Zensur zum Opfer fällt?“ fragt Clara von ProLife Regensburg.
Neben Regensburg verweigerte auch die Universität Heidelberg einer studentischen Lebensschutzgruppe die Zulassung. ADF International unterstützt die Gruppe und verteidigt die akademische Freiheit sowie die freie Meinungsäußerung. Bereits im Juli 2023 reichte die Heidelberger Gruppe Klage gegen die Diskriminierung von Pro-Life Gruppen ein. Eine Entscheidung ist in diesem Fall noch nicht absehbar.
„Der Fall zeigt deutlich, welche Rolle Zensur an Universitäten spielt. Hoffentlich stärkt der rechtliche Vergleich die Meinungsfreiheit für Studenten in ganz Deutschland“, so Dr. Felix Böllmann abschließend.
Bilder zur freien Verfügung in Verbindung mit der PR. (v.l.n.r.: Leitung der Hochschulgruppe, Leiterin Clara, Dr. Felix Böllmann)
Joachim Steinhöfel, Eva Vlaardingerbroek und 100+ prominente Verfechter der Meinungsfreiheit verurteilen Twitter/X Verbot in Brasilien
- Intellektuelle, Journalisten, Politiker und zivilgesellschaftliche Akteure unterzeichnen offenen Brief an den Nationalkongress Brasiliens: „Meinungsfreiheit ist nicht verhandelbar“
- Auch in Deutschland forderte Anton Hofreiter (Grüne) X müsse „notfalls gesperrt werden“.
- Michael Shellenberger, Birgit Kelle, Ralf Höcker, Rod Dreher und viele Professoren, Publizisten und Rechtsanwälte auf der ganzen Welt fordern die Zurücknahme des Verbots von Twitter/X in Brasilien.

(12. September 2024) – Gemeinsam mit „Twitter-Files“ Journalist Michael Shellenberger und der britischen Premierministerin a.D. Liz Truss haben mehr als 100 Verfechtern der Meinungsfreiheit weltweit einen offenen Brief erstunterzeichnet, in dem sie das Verbot der Plattform „X“ verurteilen. Der Brief richtet sich an den Nationalkongress Brasiliens.
Fünf US-Generalstaatsanwälte, mehrere britische Parlamentarier, Podcasterin Tammy Peterson und führende Intellektuelle wie Robert P. George aus Princeton stehen neben den Medien-Anwälten Joachim Steinhöfel und Ralf Höcker, der Journalistin Birgit Kelle sowie die Kommentatorin Eva Vlaardingerbroek. Im Brief prangern sie die Zensur in Brasilien an.
„Es gibt keinen schnelleren Weg zum Niedergang der Demokratie als die Aushöhlung der Meinungsfreiheit."
- Offener Brief an Nationalkongress Brasiliens
Die Schließung der Social Media Plattform X in Brasilien beschreiben die Unterzeichner als eine „gefährliche Eskalation“ des „besorgniserregenden globalen Zensurtrends“.
Weiter heißt es im Brief, der jetzt auch von der breiten Öffentlichkeit unterschrieben werden kann:
„Es gibt keinen schnelleren Weg zum Niedergang der Demokratie als die Aushöhlung der Meinungsfreiheit.
Wir fordern die brasilianische Regierung auf, den freien Informationsfluss wiederherzustellen und das Recht der Bürger zu respektieren, ihre Meinung ohne Angst vor Repressalien zu äußern.“
Menschenrechtsverletzung
Die juristische Menschenrechtsorganisation ADF International koordinierte den offenen Brief. ADF International hat auch die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IAKMR) gebeten der drastischen Verletzung der Meinungsfreiheit Einhalt zu bieten.
Die Zensurkrise in Brasilien erreichte am 30. August ihren vorläufigen Höhepunkt, als Richter Alexandre de Moraes vom Obersten Bundesgericht die „sofortige, vollständige und totale Einstellung des Betriebs von X“ anordnete. Zuvor hatte die Plattform sich geweigert bestimmte Twitter-Accounts zu sperren, wie es dasselbe Gericht zuvor rechtswidrig angeordnet hatte.
Auch die Nutzung von X über VPN (virtual private network) ist verboten mit Strafen bis zu R$50000 (€8000). Derselbe Richter ordnete auch an, die Konten der Firma für Satelliteninternet „Starlink“ einzufrieren zu lassen. Die Firma ist eine Tochtergesellschaft von SpaceX, ein von X unabhängiges Unternehmen.
Meinungsfreiheit ist kein Privileg
Das Schreiben, in dem die sofortige Wiederherstellung der Meinungsfreiheit in Brasilien gefordert wird, wurde von Schwimmstar Riley Gaines, den Journalisten Andy Ngo und Melissa Chen, den Intellektuellen Dr. Peter Boghossian und Ayaan Hirsi Ali, sowie dem Kinderschutzaktivisten Chris Elston (“Billboard Chris“) unterzeichnet.
Abschließend heißt es im Brief:
„Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist nicht verhandelbar und auch kein Privileg – es ist der Eckpfeiler jeder demokratischen Gesellschaft. Wir müssen die Meinungsfreiheit verteidigen, wann immer sie bedroht ist, sei es in Brasilien oder irgendwo sonst auf der Welt.”
Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, sagte:
„Die Zensur in Brasilien wird immer schlimmer. Jeder Brasilianer hat das grundlegende Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung. Was in Brasilien passiert, verstößt sowohl gegen brasilianisches als auch gegen internationales Recht, und die globale Gemeinschaft muss sie zur Rechenschaft ziehen.
Wenn Brasilien in diesem autoritären Stil weitermacht, könnten andere westliche Länder dem Beispiel Brasiliens folgen und drakonische Anordnungen erlassen, um die Meinungsfreiheit zu unterdrücken und digitale Plattformen zu verbieten. Wir müssen unbedingt unsere Stimme erheben, um für die freie Meinungsäußerung einzutreten, solange wir noch die Freiheit dazu haben.“
Erstunterzeichner Michael Shellenberger kommentierte die Zensur wie folgt:
„Ich werde von den brasilianischen Behörden strafrechtlich verfolgt, weil ich ihre Zensurversuche aufgedeckt habe. Brasilien ist an einem Krisenpunkt angelangt, an dem ein einzelner Richter des Obersten Gerichtshofs seine Autorität dazu nutzen konnte, X im Lande abzuschalten.
Unter dem Vorwand, die Demokratie zu fördern, haben die brasilianischen Behörden trotz wachsender Kritik aus dem In- und Ausland die repressivste Zensurkultur in der westlichen Hemisphäre geschaffen. Das ist nicht nur politisch fragwürdig, sondern vielmehr eine eklatante Verletzung völkerrechtlich garantierter Menschenrechte, wenn die Behörden ihren eigenen Bürgern die freie Meinungsäußerung verbieten. Es ist unvorstellbar, dass Menschen von anderen Menschen zensiert und zum Schweigen gebracht werden, nur weil sie mit ihrer Meinung nicht einverstanden sind.“
Für den deutschen Anwalt Dr. Felix Böllmann ist klar: „Zensur kann sich sowohl gegen Einzelpersonen, als auch gegen die Plattformen, die zur freien Äußerung der Meinungen notwendig sind, richten. Wir reagieren auf beide Aspekte. Wenn eine der prominentesten Plattformen rechtswidrig gezwungen wird, Helfershelfer bei der Zensur zu sein, steht die Meinungsfreiheit insgesamt in Frage. Das ist nicht hinnehmbar.“
Marcel van Hattem, Mitglied der Abgeordnetenkammer für Brasilien, sagte:
„Die Versuche von Richter Alexandre de Moraes, das brasilianische Volk zu zensieren und zum Schweigen zu bringen, können einfach nicht hingenommen werden. Unsere Verfassung verbietet ausdrücklich jegliche Zensur und garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung; das sind nicht nur verfassungsmäßig geschützte Rechte, sondern grundlegende Menschenrechte, die für alle Brasilianer garantiert und bewahrt werden sollten. Zensur hat in einer freien Gesellschaft nichts zu suchen, und ich fordere alle, die dazu in der Lage sind, auf, sich mir anzuschließen und sich vehement gegen diese Art von Einschränkungen zu wehren.“
Bilder zur freien Verwendung unter Angabe von ADF International.
Schweizer Gericht verurteilt Eltern zur Herausgabe von Personalausweis für rechtlichen „Geschlechtswechsel“ der 16-jährigen Tochter
- Eltern verlieren Berufungsprozess gegen die erzwungene Herausgabe. Gericht untergräbt das Recht der Eltern ihr Kind vor gefährlicher „Transition“ zu schützen.
- Als 13-Jährige sagte das Mädchen, ihre „Geschlechtsidentität“ sei männlich. Eltern entschieden sich gegen Pubertätsblocker. 2023 trennte ein Gericht das Kind von den Eltern – sie lebt jetzt in einem Heim.
- ADF International unterstützt die Verteidigung der Eltern und wird mit ihnen wiederum Berufung einlegen.

Genf (31. Juli 2024) – Eltern in der Schweiz müssen Ausweisdokumente ihrer 16-jährigen Tochter herausgeben, sodass ein rechtlicher „Geschlechtswechsel“ eingeleitet werden kann. Das höchste Gericht im Kanton Genf urteilte gegen die Eltern, die ihr Kind vor der „Transition“ beschützen wollen.
Die Eltern sind seit über einem Jahr durch einen Gerichtsbeschluss von ihrer Tochter getrennt, weil sie sich gegen Pubertätsblocker, „Geschlechtswechsel“ und körperverstümmelnde Operationen ausgesprochen hatten. Der Fall erregte weltweite Aufmerksamkeit.
Die Eltern bleiben aus Sicherheitsgründen anonym. „Wir sind tieftraurig, dass dieser Alptraum weitergeht,“ sagte der Vater des Kindes nach dem Urteil. „Nicht nur sind wir weiter von unserer Tochter getrennt – nein, jetzt könnten wir auch noch bestraft werden, wenn wir den ‚rechtlichen Geschlechtswechsel‘ nicht ermöglichen, indem wir die Ausweisdokumente herausgeben. Wenn uns das hier in Genf passieren kann, scheint es überall möglich. Aber wir geben nicht auf und prüfen weitere rechtliche Schritte, um unsere Tochter zu beschützen.“
Ein virales Video, in dem die Eltern ihre Geschichte erzählten, hat auf X/Twitter mehr als 1 Million Impressionen. Elon Musk kommentierte: „Das ist verrückt. Dieser suizidale Hirnvirus verbreitet sich im ganzen Westen.“
Dr. Felix Böllmann, deutscher Anwalt und bei ADF International für den Fall verantwortlich, sagte: „Das Urteil ist eine große Ungerechtigkeit, weil es den Eltern das Recht abspricht, sich um ihre Tochter zu sorgen. Die Eltern haben jedes Recht dem „Geschlechtswechsel“ ihrer psychisch vulnerablen Tochter zu widersprechen angesichts der Tatsache, dass so ein Schritt den Weg ebnet hin zur schädlichen, und irreversiblen physischen Transition.“
Böllmann weiter: „Das Gericht sollte das Kindeswohl und die Rechte der Eltern hochhalten, statt mit ideologischen Konzepten Kinder und Eltern auseinanderzureißen. Die Schweizer Behörden sollten lieber einen Blick nach UK wagen, wo das Höchstgericht das Verbot von Pubertätsblockern gerade bestätigt hat.Die Schweiz sollte dem britischen Vorbild folgen: Kindeswohl und Elternrechte haben Vorrang.“
Hintergrund
Zum vollständigen Hintergrund hier.
2021 äußerte die 13-jährige im Kontext bestehender psychischer Schwierigkeiten in der Corona-Zeit, dass ihre „Geschlechtsidentität“ männlich sei.
Die Eltern lehnten den hastigen Einsatz von Pubertätsblockern ab. Aber die Schule führte gemeinsam mit dem Jugendamt und sowie der staatlich finanzierten Transgender-Lobbyorganisation █████ gegen den ausdrücklichen Willen eine „soziale Transition“ durch: Sie bekam einen neuen Namen, männliche Pronomen und wurde als Junge behandelt.
Im April 2023 trennte ein Gerichtsurteil die Eltern von der Tochter, die in ein staatliches Heim kam. Das Gericht übertrug auch die Autorität über medizinische Entscheidungen von den Eltern an das Jugendamt. Das Mädchen beendete unter dem Einfluss von █████ ihre psychotherapeutische Behandlung. In einer Klage gegen die Eltern versuchte das Jugendamt zudem die Herausgabe der Personaldokumente der Tochter zu erzwingen.
Urteil
Das Berufungsgericht (court de justice) bestätigte jetzt ein früheres Urteil und zwingt die Eltern die Ausweisdokumente der Tochter herauszugeben, um ihren rechtlichen „Geschlechtswechsel“ zu ermöglichen.
Das Gericht stützt sein Urteil auf Artikel 30b des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, laut dem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht erforderlich ist, wenn die betreffende Person das 16. Altersjahr vollendet hat.
Weiter argumentierten die Richter, dass „die Entscheidung über die eigene Identität ein rein persönliches Recht ist“ und daher der Tochter zugestanden werden muss.
Dem hielt die Verteidigung der Eltern entgegen, dass die langfristigen gesundheitlichen Folgen einer „Transition“ von einem Teenager mit psychischen Problemen nicht eingeschätzt werden können. Obwohl das Schweizer Recht die Möglichkeit bietet, diesen Umstand zum Wohl des betroffenen Kindes in Betracht zu ziehen, übte das Jugendamt seine Schutzpflicht im Prozess nicht aus. Auch das Gericht thematisierte diesen wichtigen Aspekt nicht näher.
Das Recht der Eltern, die für die „Geschlechtsumwandlung“ erforderlichen Unterlagen zurückzuhalten, ist entscheidend, um sie vor weiteren Schäden zu schützen.
Mögliche Berufung
Mit Unterstützung durch ADF International wollen die Eltern eine weitere Berufung prüfen und alle Möglichkeiten zum Schutz ihrer Tochter ausschöpfen. Sie haben 30 Tage Zeit um sich an das Schweizer Bundesgericht zu wenden.
“This is insane” – Elon Musk and others react to Swiss authorities separating child from parents who refuse to give her puberty blockers
- Public figures worldwide comment on the “terrifying” case of the teenage girl in Geneva separated from parents simply for seeking to protect her from gender ideology
- Father: “The story is truly a nightmare. Swiss authorities have taken our child, our daughter, who’s 16 years old.”
- ADF International is supporting the parents in seeking justice in court – support the parents here

GENEVA (12 July 2024) – Elon Musk has weighed in after a teenage girl was separated from her parents by Swiss authorities, because her parents refused her puberty blockers. The girl has been housed in a government shelter for over a year.
“This is insane,” commented the owner of “X” and Tesla CEO, adding, “This suicidal mind virus is spreading throughout Western Civilization”.
The case, currently unfolding in Swiss courts, centres on parents who responded to the mental health struggles of their daughter, who expressed “gender confusion,” with care and support, including obtaining mental health care.
Concerned that their daughter was being pushed to make hasty and potentially irreversible decisions, they declined “puberty blockers” and explicitly rejected her school’s attempt to “socially transition” her. The school disregarded the parents’ explicit instruction.
The school and the state child welfare agency, Service de Protection des Mineurs (SPMI), then brought a case against them in court.
“And that has meant for us many sleepless nights, a lot of deep pain, and a sense of hopelessness,” the father said.
“This is insane - This suicidal mind virus is spreading throughout Western Civilization"
- Elon Musk
For seeking to protect the health and wellbeing of their daughter, they now face a legal stand-off over their fundamental rights as parents to care for their child who, residing in a government shelter, is being encouraged to pursue dangerous medical interventions to “transition.”
Also commenting on the case, parental rights campaigner Billboard Chris said: “No child has ever been born in the “wrong body”. As parents, we have the duty to guide and protect our children as they navigate puberty – steering them away from harmful ideologies, and empowering them to feel confident in their own skin.”
Billboard Chris also asked: “Where are the Swiss politicians condemning this child abuse and violation of parents’ rights?”
„Their child has been taken away simply for trying to protect her from harm.“
Dr. Felix Boellmann, lead lawyer on the case for ADF International, said: “Children who experience discomfort with their biological sex deserve to be treated with dignity and need compassionate mental health care, which these parents have gone to great lengths to provide.
“As a result, they are now living every parent’s worst nightmare. Their child has been taken away from them simply for trying to protect her from harm.
Amy Gallagher, the mental health nurse who is suing the UK Tavistock and Portman NHS Foundation Trust, said: “This case is terrifying. These parents have had their child taken from them by a State that is captured by gender ideology. I trust in faith and hope that the parents, with support from ADF International, will convince the legal authorities in Switzerland that this is not the path to take and the child is united with her parents swiftly. The Swiss authorities should take in to account the outcomes of the Cass Report and the increasing view that affirmation of transgenderism is dangerous.”
Kellie-Jay Keen: „global push to destroy families and access our children.“
Women’s rights campaigner Kellie-Jay Keen sees “a global push to destroy families and access our children. The erasure of female language, particularly around motherhood is part of this. Mothers are the protectors of children, fathers are the protectors of families. The state does not know or love our children better than parents.
“Similar stories of state kidnap of children who have parents who recognise the harm of the quasi-religious authoritarian cult of trans have been reported in Canada, USA, Australia and I suspect many have gone unreported elsewhere.
“I have been raising the alarm for some time about this overreach. One must ask who is pushing this and why they might be doing it. Nothing I’ve come up with is anything other than malevolent.
“Parents must not sleepwalk into surrendering our most important duty, protecting our children. Trust your instincts and talk to your children.
„In the UK, many schools refuse to use “son”, “daughter”, “child” or “children”, and prefer to use “your young person”. We must fight this creep of erasing both the relation to our children and the fact they’re children.”
More reactions, quotes and full background can be found here. To support the case and the parents click here.
Psychologische Hilfe statt Pubertätsblocker: Schweizer Eltern vor Gericht; Tochter von Familie getrennt
- Als 13-jährige wollte ein Mädchen in Genf ihr Geschlecht wechseln – Eltern lehnten irreversible Pubertätsblocker ab und organisierten psychologische Hilfe.
- Entgegen der Empfehlung von Fachleuten und dem ausdrücklichen Willen der Eltern begannen ihre Schule, das Jugendamt und eine LGBT-Organisation das Mädchen als Jungen zu behandeln und vollzogen eine „soziale Transition“.
- „Wir vermissen unsere Tochter“: Das Jugendamt trennte per Gerichtsentscheid die Tochter von den Eltern. Mit Unterstützung durch ADF International kämpfen die Eltern jetzt um sie und ihre Gesundheit.

GENF (11. Juli 2024) – Seit mehr als einem Jahr lebt ein Mädchen im Teenager-Alter getrennt von ihrer Familie in Genf.
Als 13-jährige hatte das Mädchen ihre Eltern mit der Aussage überrascht, ihre „Geschlechtsidentität“ sei männlich. Die Eltern organisierten psychologische Unterstützung für das Kind, sprachen sich aber gegen Pubertätsblocker und Geschlechtswechsel aus.
“Die Sache ist wirklich ein Alptraum. Schweizer Behörden haben unser Kind weggenommen, unsere inzwischen 16-jährige Tochter."
- Vater
Die Schule des Mädchens hingegen führte eine „soziale Transition“ durch. Die Schülerin wurde in jeglicher Hinsicht als Junge behandelt, obwohl die Eltern sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen hatten. In der Folge enthob ein Familiengericht die Eltern teilweise ihres Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind. Das Jugendamt brachte das Kind in eine staatlich betriebene Wohneinheit. Dort wird sie ermutigt, mit gegengeschlechtlichen Hormonen und gefährlichen Operationen ihr Geschlecht zu wechseln. Inzwischen ist die Tochter 16 Jahre alt.
Eltern ohne Sorgerecht und mit horrenden Anwaltskosten vor Gericht
Die Eltern, die aus Sicherheitsgründen und für den Schutz ihrer Kinder anonym auftreten, stehen nun vor Gericht.
Der Vater sagte: „Die Sache ist wirklich ein Alptraum. Schweizer Behörden haben unser Kind weggenommen, unsere inzwischen 16-jährige Tochter.
Unsere Tochter lebt jetzt in einem Jugendheim. Unser Zugang zu ihr wird durch die Regierung reguliert.“
Die Mutter ist verzweifelt: „Wir wollen, dass unsere Tochter nach Hause kommt. Wir lieben und vermissen sie. Ich kann es nicht fassen, dass dein Kind weggenommen werden kann, nur weil du versuchst, es zu schützen.“
„Die Eltern erleben den schlimmsten Alptraum jeder Mutter und jedes Vaters“
Dr. Felix Böllmann, der zuständige Anwalt bei ADF International für den Fall, sagte: „Kinder, die sich mit ihrem biologischen Geschlecht unwohl fühlen, verdienen einen würdevollen Umgang und einfühlsame psychologische Betreuung – darum haben sich die Eltern mit viel Liebe und Aufwand gekümmert.
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Mehr InformationenDie Eltern durchleben den schlimmsten Alptraum jeder Mutter und jedes Vaters: Ihr Kind wurde ihnen weggenommen, nur weil sie versucht haben, es zu schützen.
Die Folgen sind verheerend, nicht nur für die Familie, sondern für die ganze Gesellschaft. Niemand kann von sich behaupten, frei zu sein, wenn Eltern ihre Tochter verlieren können, nur weil sie die biologische Realität bejahen.“
„Wir fühlen unsere Verantwortung für unser Tochter“
Die Eltern sagten: „Als Eltern würden wir alles tun, um unsere Kinder vor Schaden zu bewahren. Wir wollen das Beste für unsere Kinder. Wir lieben sie und wollen sie zu ehrlichen, freundlichen und selbstbewussten Erwachsenen erziehen – sowohl unsere Tochter als auch unseren Sohn, jeder auf seine Weise.
Jetzt fühlen wir unsere Verantwortung für unsere Tochter zu kämpfen, ihr zu helfen die Schwierigkeiten des Lebens zu meistern, sodass sie langfristig gesund und glücklich sein kann.“
Vorgeschichte
2021 äußerte die 13-jährige im Kontext bestehender psychischer Schwierigkeiten in der Corona-Zeit, dass ihre „Geschlechtsidentität“ männlich sei. Während Corona hatte das junge Mädchen viel Zeit allein und online verbracht.
Die Eltern konsultierten Ärzte in einem staatlichen Krankenhaus. In einem halbstündigen Termin zeigte das Personal der 13-jährigen das „Gender-Einhorn“ und eröffnete den Eltern gegen Ende des kurzen Gesprächs, dass die Tochter Geschlechtsdysphorie habe.
Das „Gender-Einhorn“ ist eine umstrittene Grafik. Sie illustriert die widerlegte Idee, dass das Geschlecht eines Menschen veränderbar sei und Geschlecht auf Gefühl und Wille statt auf Biologie beruhe.

Die Ärzte im Krankenhaus sagten den Eltern, dass ihre Tochter Pubertätsblocker nehmen sollte, was die Eltern ablehnten. Stattdessen kümmerten sie sich um private psychotherapeutische Behandlung für das Mädchen.
„Die Sache ist wirklich ein Alptraum“
Während dieser Zeit behandelte die Schule das junge Mädchen bereits als Jungen. Sie bekam einen neuen Namen, männliche Pronomen und die Schule versuchte eine „soziale Transition gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern. „Soziale Transition“ als Teil eines „affirmativen“ Behandlungsansatzes von Geschlechtsdysphorie führt in den meisten Fällen zu weiteren, irreversiblen Schritten: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormoneinnahme und verstümmelnde Operationen.
Die Eltern schickten der Schule wissenschaftliche peer-reviewed Studien und wiesen sie auf neue Gesetze in verschiedensten Ländern hin, die sich vom reinen Trans-affirmativen Ansatz verabschiedeten.
Daraufhin kontaktierte die Schule das Jugendamt (Service de Protection de Mineurs, SPMI) und eine staatlich finanzierte LGBT-Organisation, █████. In einem von der Schule einberufenen Termin mit █████ wurden die Eltern des Missbrauchs beschuldigt, weil sie eine psychotherapeutische Behandlung vorgezogen hatten. Später sagte das Jugendamt zu den Eltern, sie sollten „einfach akzeptieren, dass Sie einen Sohn haben.“
Im April 2023 wurde die Tochter von den Eltern getrennt und in ein staatliches Jugendheim gebracht. Das Jugendamt und die LGBT-Organisation überzeugten das Mädchen, dass ihr Psychotherapeut „transphob“ sei. Daraufhin beendete sie die psychotherapeutische Behandlung und begann unter dem Einfluss von █████ und dem Jugendamt weitere Schritte in Richtung einer Geschlechtsumwandlung.
ADF International unterstützt die Eltern
In einer Klage gegen die Eltern versucht das Jugendamt die Herausgabe der Personaldokumente der Tochter zu erzwingen, damit diese zunächst rechtlich ihren Geschlechtseintrag ändern kann. Die Eltern versuchen das zu verhindern. Ein rechtlicher Geschlechtswechsel ist ebenfalls Teil des affirmativen Ansatzes und ein weiterer Schritt auf einem Weg, der in vielen Fällen zu irreversiblen Eingriffen führt.
Das Gericht entzog die Entscheidung über behandelnde Ärzte den Eltern und übertrug sie an das Jugendamt. Ein weiteres Urteil verpflichtete die Eltern, Personaldokumente ihrer Tochter für den rechtlichen Geschlechtswechsel herauszugeben. Dagegen legten die Eltern Berufung ein und eine Entscheidung wird noch im Sommer erwartet.
Brisanz gewinnt der Fall durch die Enthüllungen der WPATH-Files und den veröffentlichten Cass Report in diesem Jahr.
Schweiz verletzt internationales Recht
Das internationale Recht verbietet die Trennung eines Kindes von den Eltern gegen deren Willen, außer bei Missbrauch.
Anwalt Dr. Böllmann: „Durch die Trennung des Mädchens von ihren Eltern verletzen die Schweizer Behörden klar internationales und Schweizer Recht. Die Eltern haben nichts falsch gemacht und es besteht keinerlei Verpflichtung für sie, den gefährlichen Transitions-Maßnahmen zuzustimmen.
Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Tochter vor Gefahren zu schützen – das gilt für gefährliche Ideologien ebenso wie psychische und physische Gefahren. Die Schweiz muss jetzt schnell handeln und ermöglichen, dass das Kind zu den Eltern zurückkehren kann. Die skandalösen Vorfälle und Handlungen der Schule, des Jugendamts und des Krankenhauses, die diesen Alptraum ermöglicht haben, müssen Konsequenzen haben.“
Weitere Zitate u.a. von Billboard Chris und der bekannten Krankenschwester Amy Gallagher finden Sie hier.
Ampelregierung kriminalisiert ehrenamtliche Helfer und Beter: Bis zu 5.000€ Bußgeld in neuen Zensurzonen
- Beschluss laut Bundesregierung ohne „konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse“.
- Rechtsexperte Dr. Böllmann: „Belästigung ist bereits verboten und das ist gut so. Friedliches Gebet, Hilfe und auch Meinungsäußerung sind aber vom Grundgesetz stark geschützt.“
- ADF International verteidigt in Deutschland und Europa mehrere Menschen erfolgreich, die für friedliches Gebet und Hilfsangebot vor Gericht kamen: „Werden weiter dagegen vorgehen!“

Berlin (5. Juli 2024) – Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause will die Bundesregierung die Einführung von Zensurzonen um abtreibungsbezogene Einrichtungen durch den Bundestag bringen. Menschen, die nach Inkrafttreten der Änderungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz friedlich in einem Umkreis von 100 Metern beten oder Hilfe anbieten, könnten dann bis zu 5.000€ Bußgeld drohen.
“Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Aber ganz unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem."
- Felix Böllmann, Leiter der Europäischen Rechtsabteilung bei ADF International
„Niemand kann friedliches Gebet verbieten. Das geplante Gesetz ist unnötig. Einen Beleg dafür, dass „zunehmend Protestaktionen“ stattfinden oder „Schwangere gezielt in belästigender Weise angesprochen oder konfrontiert“ würden, blieb die Bundesregierung auch auf mehrfache Nachfrage schuldig. Stattdessen wird dieses weltanschaulich motivierte Projekt unter dem Applaus der Abtreibungslobby im Höchst-Tempo durch das Parlament gepeitscht. Verfassungsgüter wie das Recht auf Leben, die Meinungsäußerungsfreiheit oder die Glaubensfreiheit spielen keine Rolle,“ meint dazu Anwalt und Grundrechtsexperte Dr. Felix Böllmann, der Leiter der Europäischen Rechtsabteilung bei der Menschenrechtsorganisation ADF International.
„Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft.“
„Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Aber ganz unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem,“ so Böllmann weiter.
Das neue Gesetz schränkt die Meinungs- und Religionsfreiheit stark ein. Verhaltensweisen, die lediglich „geeignet sind, bei einer Schwangeren eine erhebliche unmittelbare emotionale Reaktion“ zu bewirken, werden mit Bußgeld bedroht. Auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Rechte Dritter im konkreten Fall soll es nicht ankommen. Solche drastischen Einschränkungen der Grundrechte sind weder erforderlich, noch verhältnismäßig. Nach der Häufigkeit von problematischen Vorfällen gefragt, gab die Bundesregierung zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“
ADF International unterstützte in den letzten Jahren mehrere Menschen, die friedlich vor Abtreibungsberatungsstellen beteten. Das Urteil der Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht fiel positiv aus: Gebetsversammlungen dürften nicht pauschal verboten werden.
„Wir stehen an der Seite von friedlichen Lebensschützern. Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute. Lebensschützer müssen aber auch jetzt keine Angst haben, ihre Meinung zu äußern, zu beten oder Hilfe anzubieten. Das Gesetz ist vage formuliert und es wird viele Versuche geben es zu missbrauchen. Aber die Grundrechte gelten weiterhin – auch in der Nähe eine Abtreibungsorganisation. Wer Probleme bekommt, angegriffen oder angeklagt wird, kann sich gerne bei unserem Team melden. Gemeinsam können wir die Freiheit vor übergriffigen Lobbyorganisationen und Ideologen schützen,“ schloss Dr. Felix Böllmann.
Bilder unter Angabe von ADF International frei verfügbar