Experts convene at European Parliament to address harms of surrogacy, following EU resolution condemning practice

  • International momentum against surrogacy grows, as European Parliament and UN condemn practice
  • Experts today in European Parliament, including UN Special Rapporteur on Violence Against Women and Girls, Reem Alsalem and ADF International’s Carmen Correas, highlighted harms of surrogacy for women and children

Brussels (19 November 2025) – Today, experts convened at the European Parliament to highlight human rights concerns surrounding surrogacy, with the UN Special Rapporteur on Violence Against Women and Girls featured as a speaker.

Speakers at the event, hosted by the European Conservatives and Reformists (ECR) Party, included the UN Special Rapporteur Reem Alsalem, Advocacy Officer at ADF International Carmen Correas, a former EU Commissioner, an Italian government minister and representatives of civil society organisations.

The event, entitled “Surrogacy: An Ethical and Political Challenge for Europe”, follows a recent EU resolution condemning surrogacy and comes on the heels of a landmark United Nations report by Ms Alsalem, calling for the global abolition of the practice.

Ms Correas said: “Surrogacy treats women and children as commodities. The European Union has taken an important step in acknowledging its inherent harms. We urge policymakers to move swiftly toward a clear, coordinated legal prohibition that protects the dignity and rights of all involved.”

Italian ECR Member of the European Parliament Paolo Inselvini, a speaker at today’s event, said: “Today it became clear that a determined European front exists, committed to stopping reproductive exploitation across the globe. We will therefore continue to fight so that Europe abandons all ambiguity and assumes a clear responsibility: surrogacy must be a universal crime.”

EU resolution on surrogacy

On 13 November, the EU passed a resolution stating that the EU: „Condemns the practice of surrogacy, which involves the reproductive exploitation and use of women’s bodies for financial or other gain, in particular in the case of especially vulnerable women in third countries; calls on the Commission to take measures to support ending this phenomenon.“

Landmark UN report

The European Parliament event follows a major development at the United Nations last month. In her report to the UN General Assembly, Ms Alsalem called for a legally binding international instrument that would lead to the abolition of all forms of surrogacy, emphasising that the practice is “characterized by exploitation and violence against women and children”.

The UN expert highlights that surrogacy:

  • intentionally separates children from their mothers,
  • commodifies women’s reproductive capacities,
  • prioritises adult desires over the rights of the child, and
  • exposes women to heightened physical, psychological, and financial risks.

The surrogacy industry is rapidly expanding—valued at $14.4 billion in 2023 and projected to reach $96.6 billion by 2033—while surrogate mothers bear the vast majority of the risks and receive only a fraction of the profits.

Widespread civil society support for banning surrogacy

ADF International joined over 180 NGOs in endorsing a civil society letter supporting the Special Rapporteur’s recommendations and has consistently advocated for national and international legal protections that safeguard women and children from exploitation.

States must act decisively to end the grave human rights violations inherent in surrogacy. A coordinated international response—including a UN treaty—is urgently needed,” said Giorgio Mazzoli, Director of UN Advocacy at ADF International, responding to the UN report earlier this month.

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Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg endgültig erlaubt

  • Stadt hebt Auflagen auf – Erfolg für Religions- und Versammlungsfreiheit  
  • ADF International begrüßt Ausgang als „klares Bekenntnis zum Rechtsstaat“ 

Regensburg (6. November 2025) – Ein wichtiger Sieg für Religions- und Versammlungsfreiheit: Nach den erfolgreichen Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Stadt Regensburg ihre Beschränkungen für Gebetsversammlungen vor einer Abtreibungseinrichtung vollständig aufgehoben. Nach Angaben des anwaltlichen Vertreters geschah dies, weil die Stadt das Hauptverfahren höchstwahrscheinlich verloren hätte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Beschluss klar, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) keine pauschalen Verbotszonen („Bannmeilen“) für Meinungsäußerungen vorsieht. Friedliche Versammlungen sind weiterhin erlaubt – auch im 100-Meter-Radius um Abtreibungseinrichtungen. Der Verein Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V. darf seine monatlichen Gebetswachen damit auch weiterhin wie gewohnt in rund 40 Metern Entfernung zur Einrichtung abhalten.  

ADF International unterstützte den Verein im Verfahren gemeinsam mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt (Leisnig), der die rechtliche Vertretung übernahm. Im neuen Bescheid der Stadt Regensburg vom 24. Oktober 2025 übernimmt die Stadt ausdrücklich die Begründung der Gerichte und macht sie sich zu eigen. Damit ist das Verfahren faktisch abgeschlossen – ein vollständiger Erfolg für die Klägerseite. 

„Dieser Ausgang ist ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat: Friedliches Gebet darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die Entscheidungen zeigen, dass das Ende 2024 geänderte Bundesgesetz keine pauschalen Verbote vor Ort rechtfertigt. Grundrechte gelten auch vor Abtreibungseinrichtungen.“

Juristischer Erfolg mit Signalwirkung 

Der Prozessvertreter des Vereins, Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt, begrüßte die Entscheidungen als „sehr erfreulich“: 

„Unzulässige Angriffe auf die Religionsfreiheit und die Versammlungsfreiheit konnten abgewehrt werden. Der Vorgang hat allerdings auch erschreckende Züge: Die im Verfahren offengelegten Akten zeigen, dass durch die Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner (SPD) offenbar politischer Druck auf die Stadt ausgeübt wurde, um das Einschreiten gegen die Gebetsvigil zu erzwingen. Skandalös ist, welchen starken Einfluss parteipolitische Seilschaften auf eine zur Neutralität verpflichtete Behörde nehmen konnten. Alarmierend ist zudem, dass heute schon christliche Symbolik oder das Bild eines ungeborenen Kindes als ‚angsteinflößend‘ gelten sollen.“ 

Die Stadt Regensburg hatte im Sommer 2025 unter Berufung auf das Ende 2024 geänderte SchKG eine 100-Meter-Verbotszone um Abtreibungseinrichtungen verhängt. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gab es dazu offenbar unterschiedliche Auffassungen: Während das Rechtsamt die Gebetsmahnwachen für rechtmäßig erachtete, ergingen die beschränkenden Auflagen auf Weisung der politischen Spitze, die – nach Aktenlage – ihrerseits auf Druck eines Mitglieds der Bundes-SPD handelte.  

Im gerichtlichen Eilverfahren wurde bestätigt, dass die Auflagen tatsächlich aller Voraussicht nach rechtswidrig waren. Eine parteipolitische Einflussnahme gegen geltendes Recht konnte damit abgewehrt werden. Es bedurfte dazu aber der Anrufung der Gerichte.  

Gerichte bestätigen: Gesetz bietet keine Grundlage für pauschale Verbote 

Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte in einer Eilentscheidung bereits am 14. August 2025 entschieden, dass die monatlichen Gebetswachen weiterhin stattfinden dürfen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies am 23. September 2025. Beide Gerichte stellten klar, dass das SchKG keine ausreichende Grundlage für pauschale Verbote friedlicher Versammlungen bietet. 

Im Anschluss an diese Entscheidungen hob die Stadt Regensburg am 24. Oktober 2025 die Beschränkungen offiziell auf und erklärte das Verfahren für erledigt. Der Verein stimmte dem zu und beantragte, dass die Stadt die Kosten trägt. 

„Wegweisende Rechtsprechung“ 

Laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Schmidt wurde damit eine „wegweisende, versammlungs- und lebensschutzfreundliche Rechtsprechung“ geschaffen. ADF International bewertet das Ergebnis als positives Signal für alle, die ihr Grundrecht auf Religionsausübung friedlich wahrnehmen wollen. 

„Diese Entscheidung schützt die Freiheit der Versammlung, der Meinungsäußerung und der öffentlichen Glaubensbekundung – Grundpfeiler jeder freien Gesellschaft.“ so Dr. Böllmann abschließend. 

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„Lebensschutz ist Staatsauftrag“ – Menschenrechtsexperte Felix Böllmann spricht beim Marsch für das Leben in Köln 

Beim diesjährigen Marsch für das Leben in Köln trat am Sonntag Felix Böllmann, Rechtsanwalt und Leiter der Rechtsabteilung bei ADF International in Wien, als einer der Hauptredner auf. In seiner Ansprache vor ca. 2.000 Teilnehmern betonte Böllmann die grundlegende Bedeutung des Lebensrechts und rief zum gesellschaftlichen Einsatz für den Schutz des menschlichen Lebens auf – besonders dort, wo es am verletzlichsten ist.

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Experts to convene at European Parliament to warn about EU online censorship law, following US State Department expressing concern

  • First-of-its-kind, cross-party event, co-hosted by politicians and ADF International, to examine threats to free speech posed by Digital Services Act (DSA)
  • Event, also featuring journalist and best-selling author Rod Dreher, to take place on morning of Wednesday, May 21
  • Pressure on DSA builds, following US State Department expressing concern over censorial impact of the law

BRUSSELS (19 May 2025) – Experts will convene at the European Parliament this Wednesday morning to warn about the threats of an EU online censorship law, in a first-of-its-kind, cross-party event.

The event, which is co-hosted by ADF International, is entitled “The Digital Services Act and Threats to Freedom of Expression”.

It follows the Bureau of Democracy, Human Rights, & Labour, a bureau within the US State Department, expressing concern about the censorial impact of the Digital Services Act (DSA).

The DSA is an EU regulation that requires online platforms, including US tech companies such as X and Meta, to remove “illegal content”, or risk facing massive financial penalties.

There are concerns it could introduce a “lowest common denominator” of censorship, as the most egregious anti-speech laws in any individual EU country could be applied across the region under the act.

Croatian Member of the European Parliament (MEP) Stephen Bartulica, who will speak at the event, said: “Pressure against the Digital Services Act is quickly building both inside and outside the European Parliament.

“Concern from the United States, including from their State Department and Congress, over the censorial impact of the DSA should not be ignored by the Commission—the US is a vital ally of Europe.

“This event will be a crucial part of continuing to build pressure on the DSA. Online censorship in Europe must be rejected. I believe in free speech, not regulated speech.”

Paul Coleman, Executive Director of ADF International, and an international human rights lawyer specialising in free speech, who will also speak at the event, said: “The DSA is one of the most serious threats to online free speech in the digital age.

“The move towards censorship in Europe through this framework is deeply concerning and must be challenged.

“We cannot accept a transatlantic divide on free speech, where the US recommits to the protection of this fundamental freedom, while Europe tramples on it. Freedom of expression must be protected and upheld across the globe.”

Another speaker at the event, French MEP Virginie Joron, said: „The DSA has become a tool that elites want to use to control the internet, in a desperate attempt to censor narratives that go against their narrative.

„This truth is becoming increasingly clear to the world. The new DSA regulation must not become a political tool.

„This event comes at an important moment and is a crucial step in the fight against the misapplication of this regulation.”

This week’s conference is being hosted by European Conservatives and Reformists (ECR) MEP Mr Bartulica, PfE MEP Ms Joron and ADF International, a Christian legal organisation, with expertise in international law, that defends free speech.

Pressure builds against Digital Services Act

The gathering of free speech experts will add to steadily building pressure on the DSA, following a letter reportedly sent to the European Commission last week by the US House Judiciary Committee, expressing concern over the legislation.

Henna Virkkunen, the Commission’s Executive Vice-President for Tech Sovereignty, Security and Democracy, also met with Congressman Jim Jordan, Chair of the House Judiciary Committee, in Washington DC last week.

In a post on X, she said: “Candid exchange with @Jim_Jordan [Chairman Jordan].“

She went on to claim in the post: „Freedom of speech is a fundamental right in the EU and is strongly protected by our digital rules. Happy to continue our good discussion.”

Earlier this month, the US Department of State Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor expressed concern over the censorial impact of the DSA.

The State Department bureau posted on X: “The Department of State is deeply concerned about efforts by governments to coerce American tech companies into targeting individuals for censorship. Freedom of expression must be protected – online and offline.

“Examples of this conduct are troublingly numerous. EU Commissioner Thierry Breton threatened X for hosting political speech.”

The post continued: “Türkiye fined Meta for refusing to restrict content about protests; and Australia required X to remove a post criticizing an individual for promoting gender ideology.

“Even when content may be objectionable, censorship undermines democracy, suppresses political opponents, and degrades public safety. The United States opposes efforts to undermine freedom of expression. As @SecRubio [Marco Rubio] said, our diplomacy will continue to place an emphasis on promoting fundamental freedoms.”

This Wednesday’s conference is the first of its kind in the European Parliament to focus on the threats to free speech posed by the DSA, offer concrete answers on how to oppose them, and discuss the fundamental importance of freedom of expression for societal flourishing, in that context.

Rod Dreher, an American journalist and bestselling author, will also speak at the event. His books include ‘The Benedict Option’, ‘Live Not By Lies’ and, most recently, ‘Living in Wonder’. He is also a Visiting Fellow at the Danube Institute think tank.

Email [email protected] to secure your place at this groundbreaking event.

The Digital Services Act

EU politicians have stated their desire for the DSA to “address’ so-called “mis” and “disinformation” online—vague and subjective terms, which experts have warned can be used to justify censorship.

The regulation would provide an incentive to and put pressure on tech companies, including American ones, to censor speech, rather than risk massive financial penalties for non-compliance.

There are additional concerns in the US about the DSA potentially having an extraterritorial impact and being used to censor speech inside America.

An attempt at using the regulation to censor speech in the US was seen last summer, when former Commissioner Thierry Breton warned Elon Musk to not breach the DSA ahead of his X interview with then-Presidential candidate Donald Trump.

Find more information on the DSA here.

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Akkreditierung für Pro-Life Hochschulgruppe nach jahrelanger Diskriminierung in Sicht: Uni Regensburg gibt rechtswidrige Position auf 

  • ProLifeEurope Hochschulgruppe wurde über Jahre hinweg von der Universität Regensburg diskriminiert und nicht zugelassen.
  • Nach einer Klage hat die Uni einen Vergleich vorgeschlagen, der einem Anerkenntnis des Anspruchs der Gruppe gleichkommt: Die Gruppe wird nun akkreditiert.
  • ADF International stützte die rechtlichen Bemühungen der jungen Pro-Life Gruppe. In Kürze soll die Einigung durch das Gericht bestätigt werden. 

Regensburg (01. Oktober 2024) An der Universität Regensburg wurde eine neue Pro-Life Hochschulgruppe über mehrere Jahre lang diskriminiert. Die Hochschule verweigerte ihr die Akkreditierung. Ohne Akkreditierung ist keine aktive Teilnahme am Hochschulleben möglich. Auftritte u.a. beim Erstsemestertag wurden der Gruppe verwehrt, pro-life Äußerungen damit faktisch zensiert. Die Gruppe klagte Anfang 2024 gegen die Universität. Jetzt zeichnet sich kurz vor Semesterbeginn eine Lösung ab: Die Universität nimmt das rechtswidrige Verbot zurück und bietet der Gruppe die Akkreditierung an.  

“Eine Hochschule ist ein Ort für Diskurs, nicht für Zensur. Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet die lebensfreundliche und vom Grundgesetz geschützte Botschaft des Lebensschutzes vom Uni-Campus verbannt werden soll."

Seit 2021 bemühten sich die in der Gruppe aktiven Studenten der Universität um eine Anerkennung im dafür vorgesehenen Verfahren. Die Anträge wurden mehrmals ohne spezifische Begründung zurückgewiesen und die Ziele der Lebensschützer als „allgemein schädlich“ beschrieben. Der Fall, der schließlich vor Gericht ging, ist ein Beispiel für die zunehmende Zensur bestimmter Weltanschauungen an Universitäten.  

Eine Hochschule ist ein Ort für Diskurs, nicht für Zensur. Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet die lebensfreundliche und vom Grundgesetz geschützte Botschaft des Lebensschutzes vom Uni-Campus verbannt werden soll. Wir sind hoffnungsvoll, dass die Pro-Life Gruppe jetzt bald akkreditiert wird und mit den Studenten in Dialog treten kann. Die langjährige juristische Arbeit hat sich ausgezahlt“, sagte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Leiter der Europäischen Rechtsabteilung bei der Menschenrechtsorganisation ADF International.  

Diskriminiert, zensiert, gecancelt 

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Nach dem ersten Antrag 2021, der abgelehnt wurde, bemühte sich die Gruppe in Regensburg im Oktober 2022 wiederum um eine Akkreditierung. Diese ist notwendig, damit die Pro-Life Studenten am Campus wie viele andere studentische Gruppen aktiv sein können.  

Jeder Student zahlt einen Semesterbeitrag, der die Infrastruktur für Hochschulgruppen finanziert. „Ohne Akkreditierung dürfen wir an der Universität eigentlich nichts machen. Wir kriegen keine Räume gestellt, wir dürfen keine Veranstaltungen bewerben, keine Plakate aufhängen, keine Flyer verteilen und keine Werbung für unsere Gruppe machen. Gleichzeitig zahlen wir mit unseren Semesterbeiträgen auch eine zugelassene Hochschulgruppe, die ‘Abtreibungen fördern’ möchte“, meint Clara, die Vorsitzende der ProLife Europe Gruppe. 

Klage gegen die Universität Regensburg 

Vertreten von Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt (Leisnig) und mit Unterstützung von ADF International, klagte die Hochschulgruppe im Januar 2024 gegen die Universität vor dem Verwaltungsgericht Regensburg (AZ: RO 3 K 24.125). Laut Klageschrift sollte die Universität verpflichtet werden, „ProLife Regensburg als Hochschulgruppe zu akkreditieren“.  

Die gezielte Ausgrenzung der Pro-Life Gruppen ist klar rechtswidrig. Lebensschutz ist ein Staatsziel und auch die studentische Zivilgesellschaft spielt dabei eine Rolle“, fügte Dr. Felix Böllmann hinzu.  

Die Stimme der Stillen darf nicht zum Schweigen gebracht werden. Das Engagement der Gruppe, die sich für die Schwächsten in der Gesellschaft einsetzen wollen, ist richtig und wichtig. Lebensschutz darf nicht kriminalisiert und verboten werden“, sagte Ludwig Brühl, Sprecher von ADF International.   

Wird das rechtswidrige Verbot zurückgenommen? 

Im Sommer 2024 kristallisiert sich eine mögliche Lösung heraus. Als Reaktion auf die Klage bietet die Universität Regensburg der Hochschulgruppe einen Vergleich an und sagt die Akkreditierung der Lebensschützer zu. Kurz vor dem neuen Semesterbeginn könnten die Studenten dann ihre Arbeit aufnehmen. Sollte der Vergleich zustande kommen, werden wir darüber informieren.  

Wir hoffen, dass wir unseren Einsatz für das Leben bald aufnehmen können.  Allerdings bin ich entsetzt, dass wir uns mehrere Jahre um ein Grundrecht bemühen mussten, dass uns unzweifelhaft zusteht. Wenn unser Motto ‘A little less judgement, a little more truth’ von einem Campus verbannt wird, welche Botschaft oder Überzeugung wird die nächste sein, die der Zensur zum Opfer fällt?“ fragt Clara von ProLife Regensburg. 

Neben Regensburg verweigerte auch die Universität Heidelberg einer studentischen Lebensschutzgruppe die Zulassung. ADF International unterstützt die Gruppe und verteidigt die akademische Freiheit sowie die freie Meinungsäußerung. Bereits im Juli 2023 reichte die Heidelberger Gruppe Klage gegen die Diskriminierung von Pro-Life Gruppen ein. Eine Entscheidung ist in diesem Fall noch nicht absehbar.  

Der Fall zeigt deutlich, welche Rolle Zensur an Universitäten spielt. Hoffentlich stärkt der rechtliche Vergleich die Meinungsfreiheit für Studenten in ganz Deutschland“, so Dr. Felix Böllmann abschließend. 

Bilder zur freien Verfügung in Verbindung mit der PR. (v.l.n.r.: Leitung der Hochschulgruppe, Leiterin Clara, Dr. Felix Böllmann)

Joachim Steinhöfel, Eva Vlaardingerbroek und 100+ prominente Verfechter der Meinungsfreiheit verurteilen Twitter/X Verbot in Brasilien

Elon Musk's X shut down in Brazil
  • Intellektuelle, Journalisten, Politiker und zivilgesellschaftliche Akteure unterzeichnen offenen Brief an den Nationalkongress Brasiliens: „Meinungsfreiheit ist nicht verhandelbar“
  • Auch in Deutschland forderte Anton Hofreiter (Grüne) X müsse „notfalls gesperrt werden“.
  • Michael Shellenberger, Birgit Kelle, Ralf Höcker, Rod Dreher und viele Professoren, Publizisten und Rechtsanwälte auf der ganzen Welt fordern die Zurücknahme des Verbots von Twitter/X in Brasilien.
Elon Musk's X shut down in Brazil

(12. September 2024) – Gemeinsam mit „Twitter-Files“ Journalist Michael Shellenberger und der britischen Premierministerin a.D. Liz Truss haben mehr als 100 Verfechtern der Meinungsfreiheit weltweit einen offenen Brief erstunterzeichnet, in dem sie das Verbot der Plattform „X“ verurteilen. Der Brief richtet sich an den Nationalkongress Brasiliens.

Fünf US-Generalstaatsanwälte, mehrere britische Parlamentarier, Podcasterin Tammy Peterson und führende Intellektuelle wie Robert P. George aus Princeton stehen neben den Medien-Anwälten Joachim Steinhöfel und Ralf Höcker, der Journalistin Birgit Kelle sowie die Kommentatorin Eva Vlaardingerbroek. Im Brief prangern sie die Zensur in Brasilien an.

„Es gibt keinen schnelleren Weg zum Niedergang der Demokratie als die Aushöhlung der Meinungsfreiheit."

Die Schließung der Social Media Plattform X in Brasilien beschreiben die Unterzeichner als eine „gefährliche Eskalation“ des „besorgniserregenden globalen Zensurtrends“.

Weiter heißt es im Brief, der jetzt auch von der breiten Öffentlichkeit unterschrieben werden kann:

„Es gibt keinen schnelleren Weg zum Niedergang der Demokratie als die Aushöhlung der Meinungsfreiheit.

Wir fordern die brasilianische Regierung auf, den freien Informationsfluss wiederherzustellen und das Recht der Bürger zu respektieren, ihre Meinung ohne Angst vor Repressalien zu äußern.“

Menschenrechtsverletzung

Die juristische Menschenrechtsorganisation ADF International koordinierte den offenen Brief. ADF International hat auch die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IAKMR) gebeten der drastischen Verletzung der Meinungsfreiheit Einhalt zu bieten.

Die Zensurkrise in Brasilien erreichte am 30. August ihren vorläufigen Höhepunkt, als Richter Alexandre de Moraes vom Obersten Bundesgericht die „sofortige, vollständige und totale Einstellung des Betriebs von X“ anordnete. Zuvor hatte die Plattform sich geweigert bestimmte Twitter-Accounts zu sperren, wie es dasselbe Gericht zuvor rechtswidrig angeordnet hatte.

Auch die Nutzung von X über VPN (virtual private network) ist verboten mit Strafen bis zu R$50000 (€8000). Derselbe Richter ordnete auch an, die Konten der Firma für Satelliteninternet „Starlink“ einzufrieren zu lassen. Die Firma ist eine Tochtergesellschaft von SpaceX, ein von X unabhängiges Unternehmen.

Meinungsfreiheit ist kein Privileg

Das Schreiben, in dem die sofortige Wiederherstellung der Meinungsfreiheit in Brasilien gefordert wird, wurde von Schwimmstar Riley Gaines, den Journalisten Andy Ngo und Melissa Chen, den Intellektuellen Dr. Peter Boghossian und Ayaan Hirsi Ali, sowie dem Kinderschutzaktivisten Chris Elston (“Billboard Chris“) unterzeichnet.

Abschließend heißt es im Brief:

„Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist nicht verhandelbar und auch kein Privileg – es ist der Eckpfeiler jeder demokratischen Gesellschaft. Wir müssen die Meinungsfreiheit verteidigen, wann immer sie bedroht ist, sei es in Brasilien oder irgendwo sonst auf der Welt.”

Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, sagte:

„Die Zensur in Brasilien wird immer schlimmer. Jeder Brasilianer hat das grundlegende Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung. Was in Brasilien passiert, verstößt sowohl gegen brasilianisches als auch gegen internationales Recht, und die globale Gemeinschaft muss sie zur Rechenschaft ziehen.

Wenn Brasilien in diesem autoritären Stil weitermacht, könnten andere westliche Länder dem Beispiel Brasiliens folgen und drakonische Anordnungen erlassen, um die Meinungsfreiheit zu unterdrücken und digitale Plattformen zu verbieten. Wir müssen unbedingt unsere Stimme erheben, um für die freie Meinungsäußerung einzutreten, solange wir noch die Freiheit dazu haben.“ 

Erstunterzeichner Michael Shellenberger kommentierte die Zensur wie folgt:

„Ich werde von den brasilianischen Behörden strafrechtlich verfolgt, weil ich ihre Zensurversuche aufgedeckt habe. Brasilien ist an einem Krisenpunkt angelangt, an dem ein einzelner Richter des Obersten Gerichtshofs seine Autorität dazu nutzen konnte, X im Lande abzuschalten.

Unter dem Vorwand, die Demokratie zu fördern, haben die brasilianischen Behörden trotz wachsender Kritik aus dem In- und Ausland die repressivste Zensurkultur in der westlichen Hemisphäre geschaffen. Das ist nicht nur politisch fragwürdig, sondern vielmehr eine eklatante Verletzung völkerrechtlich garantierter Menschenrechte, wenn die Behörden ihren eigenen Bürgern die freie Meinungsäußerung verbieten. Es ist unvorstellbar, dass Menschen von anderen Menschen zensiert und zum Schweigen gebracht werden, nur weil sie mit ihrer Meinung nicht einverstanden sind.“

Für den deutschen Anwalt Dr. Felix Böllmann ist klar: „Zensur kann sich sowohl gegen Einzelpersonen, als auch gegen die Plattformen, die zur freien Äußerung der Meinungen notwendig sind, richten. Wir reagieren auf beide Aspekte. Wenn eine der prominentesten Plattformen rechtswidrig gezwungen wird, Helfershelfer bei der Zensur zu sein, steht die Meinungsfreiheit insgesamt in Frage. Das ist nicht hinnehmbar.“

Marcel van Hattem, Mitglied der Abgeordnetenkammer für Brasilien, sagte:

„Die Versuche von Richter Alexandre de Moraes, das brasilianische Volk zu zensieren und zum Schweigen zu bringen, können einfach nicht hingenommen werden. Unsere Verfassung verbietet ausdrücklich jegliche Zensur und garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung; das sind nicht nur verfassungsmäßig geschützte Rechte, sondern grundlegende Menschenrechte, die für alle Brasilianer garantiert und bewahrt werden sollten. Zensur hat in einer freien Gesellschaft nichts zu suchen, und ich fordere alle, die dazu in der Lage sind, auf, sich mir anzuschließen und sich vehement gegen diese Art von Einschränkungen zu wehren.“

Bilder zur freien Verwendung unter Angabe von ADF International.

Schweizer Gericht verurteilt Eltern zur Herausgabe von Personalausweis für rechtlichen „Geschlechtswechsel“ der 16-jährigen Tochter

  • Eltern verlieren Berufungsprozess gegen die erzwungene Herausgabe. Gericht untergräbt das Recht der Eltern ihr Kind vor gefährlicher „Transition“ zu schützen.
  • Als 13-Jährige sagte das Mädchen, ihre „Geschlechtsidentität“ sei männlich. Eltern entschieden sich gegen Pubertätsblocker. 2023 trennte ein Gericht das Kind von den Eltern – sie lebt jetzt in einem Heim.
  • ADF International unterstützt die Verteidigung der Eltern und wird mit ihnen wiederum Berufung einlegen.

Genf (31. Juli 2024) – Eltern in der Schweiz müssen Ausweisdokumente ihrer 16-jährigen Tochter herausgeben, sodass ein rechtlicher „Geschlechtswechsel“ eingeleitet werden kann. Das höchste Gericht im Kanton Genf urteilte gegen die Eltern, die ihr Kind vor der „Transition“ beschützen wollen.

Die Eltern sind seit über einem Jahr durch einen Gerichtsbeschluss von ihrer Tochter getrennt, weil sie sich gegen Pubertätsblocker, „Geschlechtswechsel“ und körperverstümmelnde Operationen ausgesprochen hatten. Der Fall erregte weltweite Aufmerksamkeit.

Die Eltern bleiben aus Sicherheitsgründen anonym. „Wir sind tieftraurig, dass dieser Alptraum weitergeht,“ sagte der Vater des Kindes nach dem Urteil. „Nicht nur sind wir weiter von unserer Tochter getrennt – nein, jetzt könnten wir auch noch bestraft werden, wenn wir den ‚rechtlichen Geschlechtswechsel‘ nicht ermöglichen, indem wir die Ausweisdokumente herausgeben. Wenn uns das hier in Genf passieren kann, scheint es überall möglich. Aber wir geben nicht auf und prüfen weitere rechtliche Schritte, um unsere Tochter zu beschützen.“

Ein virales Video, in dem die Eltern ihre Geschichte erzählten, hat auf X/Twitter mehr als 1 Million Impressionen. Elon Musk kommentierte: „Das ist verrückt. Dieser suizidale Hirnvirus verbreitet sich im ganzen Westen.“

Dr. Felix Böllmann, deutscher Anwalt und bei ADF International für den Fall verantwortlich, sagte: „Das Urteil ist eine große Ungerechtigkeit, weil es den Eltern das Recht abspricht, sich um ihre Tochter zu sorgen. Die Eltern haben jedes Recht dem „Geschlechtswechsel“ ihrer psychisch vulnerablen Tochter zu widersprechen angesichts der Tatsache, dass so ein Schritt den Weg ebnet hin zur schädlichen, und irreversiblen physischen Transition.“

Böllmann weiter: „Das Gericht sollte das Kindeswohl und die Rechte der Eltern hochhalten, statt mit ideologischen Konzepten Kinder und Eltern auseinanderzureißen. Die Schweizer Behörden sollten lieber einen Blick nach UK wagen, wo das Höchstgericht das Verbot von Pubertätsblockern gerade bestätigt hat.Die Schweiz sollte dem britischen Vorbild folgen: Kindeswohl und Elternrechte haben Vorrang.“

Hintergrund

Zum vollständigen Hintergrund hier.

2021 äußerte die 13-jährige im Kontext bestehender psychischer Schwierigkeiten in der Corona-Zeit, dass ihre „Geschlechtsidentität“ männlich sei.

Die Eltern lehnten den hastigen Einsatz von Pubertätsblockern ab. Aber die Schule führte gemeinsam mit dem Jugendamt und sowie der staatlich finanzierten Transgender-Lobbyorganisation █████ gegen den ausdrücklichen Willen eine „soziale Transition“ durch: Sie bekam einen neuen Namen, männliche Pronomen und wurde als Junge behandelt.

Im April 2023 trennte ein Gerichtsurteil die Eltern von der Tochter, die in ein staatliches Heim kam. Das Gericht übertrug auch die Autorität über medizinische Entscheidungen von den Eltern an das Jugendamt. Das Mädchen beendete unter dem Einfluss von █████ ihre psychotherapeutische Behandlung. In einer Klage gegen die Eltern versuchte das Jugendamt zudem die Herausgabe der Personaldokumente der Tochter zu erzwingen.

Urteil

Das Berufungsgericht (court de justice) bestätigte jetzt ein früheres Urteil und zwingt die Eltern die Ausweisdokumente der Tochter herauszugeben, um ihren rechtlichen „Geschlechtswechsel“ zu ermöglichen.

Das Gericht stützt sein Urteil auf Artikel 30b des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, laut dem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht erforderlich ist, wenn die betreffende Person das 16. Altersjahr vollendet hat.

Weiter argumentierten die Richter, dass „die Entscheidung über die eigene Identität ein rein persönliches Recht ist“ und daher der Tochter zugestanden werden muss.

Dem hielt die Verteidigung der Eltern entgegen, dass die langfristigen gesundheitlichen Folgen einer „Transition“ von einem Teenager mit psychischen Problemen nicht eingeschätzt werden können. Obwohl das Schweizer Recht die Möglichkeit bietet, diesen Umstand zum Wohl des betroffenen Kindes in Betracht zu ziehen, übte das Jugendamt seine Schutzpflicht im Prozess nicht aus. Auch das Gericht thematisierte diesen wichtigen Aspekt nicht näher.

Das Recht der Eltern, die für die „Geschlechtsumwandlung“ erforderlichen Unterlagen zurückzuhalten, ist entscheidend, um sie vor weiteren Schäden zu schützen.

Mögliche Berufung

Mit Unterstützung durch ADF International wollen die Eltern eine weitere Berufung prüfen und alle Möglichkeiten zum Schutz ihrer Tochter ausschöpfen. Sie haben 30 Tage Zeit um sich an das Schweizer Bundesgericht zu wenden.