Päivi's Bible-tweet case to be decided by Finnish Supreme Court
- Who: Päivi Räsänen
- Where: Helsinki, Finland
- Advocacy Team: Paul Coleman
Thema | Meinungsfreiheit
ie finnische Abgeordnete Päivi Räsänen stellte 2019 die Unterstützung der „Pride 2019“ durch die Evangelisch-Lutherische Kirche Finnlands auf X (vormals Twitter) öffentlich in Frage. Dabei postete sie ein Bild der Bibelverse Römer 1, 24-27. Daraufhin wurde eine Strafanzeige gegen die ehemalige Innenministerin eingereicht.
Am 29. April 2021 erhob die Staatsanwaltschaft offiziell Anklage gegen Päivi Räsänen wegen dreifacher „Hassrede“, weil sie öffentlich ihre Meinung zu Ehe und menschlicher Sexualität geäußert hatte: in einer von ihr verfassten Kirchen-Broschüre „Als Mann und Frau erschuf er sie“ aus dem Jahr 2004, in einer Radiosendung 2019, sowie in dem besagten Tweet. Auch Bischof Juhana Pohjola wurde angeklagt wegen der Veröffentlichung der Broschüre aus dem Jahr 2004.
Am 30. März 2022 sprach das Bezirksgericht Helsinki Räsänen von alle Anklagepunkten frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Am 14. November 2023 bestätigte das Berufungsgericht Helsinki den Freispruch. Erneut legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, diesmal beim Obersten Gerichtshof Finnlands. Die Anhörung wird höchstwahrscheinlich im Oktober 2025 stattfinden.
Seit Beginn des Prozesses 2019 koordiniert ADF International mit der Hilfe lokaler Partneranwälte die rechtliche Verteidigung von Päivi Räsänen und Bischof Pohjola.
„Jetzt ist es an der Zeit zu sprechen. Denn je länger wir schweigen, desto kleiner wird der Raum für Meinungs- und Religionsfreiheit. Wenn ich verurteilt werde, wäre die schlimmste Konsequenz nicht die Geldstrafe, sondern die Zensur.“
- Päivi Räsänen
Zusammenfassung des Falls
Im Juni 2019 postete die finnische Ärztin, aktive Parlamentarierin, ehemalige Innenministerin, Mutter und Großmutter sowie bekennende Christin Päivi Räsänen ein Bild auf X (vormals Twitter). Als aktives Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche hinterfragte Päivi in dem Tweet die offizielle Unterstützung des LGBTQ Events ‚Pride 2019‘ durch die Kirche. Dazu postete sie ein Bild mit Versen aus dem neutestamentlichen Römerbrief (Röm. 1, 24-27).
Nach einer daraufhin eingereichten Strafanzeige begannen die Ermittlungsbehörden, frühere Aussagen von Päivi Räsänen zu untersuchen und sie in den folgenden Monaten insgesamt 13 Stunden lang zu verhören.
Am 29. April 2021 erhob die Staatsanwaltschaft offiziell Anklage gegen Päivi Räsänen wegen dreifacher „Volksverhetzung gegen Minderheiten“, weil sie öffentlich ihre Meinung zu Ehe und menschlicher Sexualität geäußert hatte: in der Broschüre „Als Mann und Frau erschuf er sie“ aus dem Jahr 2004, in einer Radiosendung 2019, sowie in dem besagten Tweet im Juni 2019, der sich an die Kirchenleitung richtete. Auch Bischof Juhana Pohjola wurde angeklagt wegen der Veröffentlichung der Broschüre aus dem Jahr 2004.
Der Straftatbestand der „Volksverhetzung gegen Minderheiten“ fällt in Finnland unter das Kapitel „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Strafgesetzbuch.
Am 24. Januar und 14. Februar 2022 mussten sich Päivi Räsänen und Bischof Pohjola an zwei Verhandlungstagen vor dem Bezirksgericht Helsinki verantworten. Am 30. März 2022 sprach das Gericht beide einstimmig frei. Doch die Staatsanwaltschaft legte im April 2022 Berufung gegen das Urteil ein. Sie forderte eine hohe Geldstrafe sowie die Zensur von Päivi Räsänens Veröffentlichungen. Anders als in vielen anderen Rechtssystemen kann in Finnland ein Freispruch bis vor das Oberste Gericht angefochten werden.
Am 31. August und 1. September 2023 wurde der Fall vor dem Berufungsgericht Helsinki verhandelt. Am 14. November 2023 bestätigte das Gericht erneut den einstimmigen Freispruch von Päivi Räsänen und Pohjola. Doch nach einer erneuten Berufung der Staatsanwaltschaft liegt die Entscheidung nun beim Obersten Gerichtshof Finnlands.
„Nachdem ich von zwei Gerichten vollständig freigesprochen wurde, habe ich keine Angst vor der Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof. Auch wenn ich mir der Risiken jedes einzelnen Prozesses bewusst bin, würde ein Freispruch durch das Oberste Gericht ein noch positiveres Signal für die Meinungs- und Religionsfreiheit aller setzen.“
– Päivi Räsänen, finnische Parlamentarierin und Mandantin von ADF International
Was sind „Hassrede“-Gesetze?
In vielen Ländern werden Beleidigungen und andere rufschädigende Äußerungen gegen die Ehre einer Person bereits strafrechtlich verfolgt. Solche Gesetze erfordern regelmäßig die Betrachtung einer Äußerung im jeweiligen Kontext. Denn was in einer Situation eine Beleidigung darstellen kann, muss es in einem anderen Fall nicht sein.
Die sogenannten „Hassrede“-Gesetze, die nun in vielen Ländern eingeführt werden, lassen den Kontext bewusst außer Acht. Ein bestimmtes Wort bzw. eine bestimmte Aussage wird aus dem Kontext genommen, alleinstehend betrachtet und somit komplett der subjektiven Wahrnehmung und Interpretation des Hörers oder Lesers überlassen. Da jeder andere Sensibilitäten hat, können die Aussagen auf verschiedenste Weisen ausgelegt werden.
Die „Hassrede“-Gesetze würden Aussagen demzufolge uneinheitlich und willkürlich bestrafen und zensieren. Und im schlimmsten Fall würden einfache Meinungsverschiedenheiten dann der Zensur unterliegen. Dieses Ergebnis ist absurd, denn für die Demokratie ist der ungehinderte Austausch auch kontroverser Meinungen grundlegend.
Päivi Räsänens Tweet zur Helsinki-Pride 2019 wird also nicht im Kontext ihres Glaubens und der christlichen Lehren betrachtet, die Päivis Weltanschauung und somit Meinung formen. Was eine in einem pluralistisch verfassten Gemeinwesen völlig normale, einfache Meinungsverschiedenheit ist, wird nun zur Diskriminierung einer bestimmten sexuellen Orientierung und somit zum Angriff auf bestimmte Personen umgedeutet.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind Päivis Überzeugungen, die in der Bibel und der christlichen Tradition verwurzelt sind, hasserfüllt und kriminell. Die eigentliche Botschaft hinter dem Prozess wird immer deutlicher: Wer eine andere Weltanschauung hat als der Staat, der sollte sie nicht öffentlich teilen. Päivis Prozess zeigt, wie weit die Staatsanwaltschaft gehen kann, um abweichende Weltanschauungen und Ansichten zum Schweigen zu bringen und sogar zu bestrafen. Eine solche Verfolgung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens schüchtert all jene ein, die es wagen, ihre Überzeugungen zu äußern.
„Die Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Die Entscheidung der finnischen Staatsanwältin, Anklage gegen Dr. Päivi Räsänen zu erheben, schafft eine Kultur der Angst und der Zensur. Wenn engagierte Staatsdiener wie Päivi Räsänen strafrechtlich verfolgt werden, nur weil sie ihre tief verwurzelten Überzeugungen äußern, wird dadurch ein Klima der Einschüchterung geschaffen, das die Meinungsfreiheit aller bedroht.“
– Paul Coleman, Geschäftsführer und leitender Anwalt von ADF International









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