Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Abgeordnete wegen Bibel-Tweet frei, verurteilt sie jedoch wegen „Hassrede“ in einer 20 Jahre alten Kirchenbroschüre
- Wer: Päivi Räsänen
- Wo: Helsinki, Finnland
- Team: Paul Coleman
Thema | Meinungsfreiheit
Seit die Behörden im Jahr 2019 versucht haben, Päivi Räsänen zum Schweigen zu bringen, weil sie in einem Tweet christliche Überzeugungen zu Ehe und Sexualität geäußert hatte, setzt sich die langjährige Abgeordnete und Großmutter für das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Nach mehreren polizeilichen Vernehmungen wurde sie schliesslich im April 2021 wegen „Hassrede“ angeklagt.
Nach jahrelangen Gerichtsverfahren verhandelte der finnische Oberste Gerichtshof ihren Fall am 30. Oktober 2025.
Dies geschah, obwohl Päivi Räsänen bereits in zwei Instanzen von den „Hassrede“-Vorwürfen im Zusammenhang mit ihren glaubensbezogenen Äußerungen freigesprochen worden war. Dennoch legte die Staatsanwaltschaft erneut Berufung ein.
In einer knappen 3 zu 2 Entscheidung hat der finnische Oberste Gerichtshof die Parlamentarierin Päivi Räsänen in einem Anklagepunkt wegen „Hassrede“ schuldig gesprochen, der sich auf die Äußerung ihrer Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik in einer über zwanzig Jahre alten Kirchenbroschüre bezieht. Räsänen wurde gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola strafrechtlich verurteilt, weil er die Kirchenbroschüre von 2004 für ihre Kirche veröffentlicht hatte. Die Verurteilung lautet auf „Erstellung und öffentliche Zugänglichhaltung eines Textes, der eine Bevölkerungsgruppe schmäht“. Der Oberste Gerichtshof sprach Räsänen einstimmig von dem zweiten Anklagepunkt bezüglich ihres Bibelvers-Tweets von 2019 frei.
Der Oberste Gerichtshof verhängte strafrechtliche Geldbußen in Höhe mehrerer Tausend Euro und ordnete an, dass die beanstandeten Äußerungen „aus dem öffentlichen Zugang entfernt und vernichtet“ werden müssen.
„Ich bin schockiert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf Meinungsfreiheit nicht anerkannt hat. Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Menschen verteidigen, seine Überzeugungen im öffentlichen Raum zu teilen.“
- Päivi Räsänen
Zusammenfassung des Falls
Im Juni 2019 postete die finnische Ärztin, aktive Parlamentarierin, ehemalige Innenministerin, Mutter und Großmutter sowie bekennende Christin Päivi Räsänen ein Bild auf X (vormals Twitter). Als aktives Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche hinterfragte Päivi in dem Tweet die offizielle Unterstützung des LGBTQ Events ‚Pride 2019‘ durch die Kirche. Dazu postete sie ein Bild mit Versen aus dem neutestamentlichen Römerbrief (Röm. 1, 24-27).
Nach einer daraufhin eingereichten Strafanzeige begannen die Ermittlungsbehörden, frühere Aussagen von Päivi Räsänen zu untersuchen und sie in den folgenden Monaten insgesamt 13 Stunden lang zu verhören.
Am 29. April 2021 erhob die Staatsanwaltschaft offiziell Anklage gegen Päivi Räsänen wegen dreifacher „Volksverhetzung gegen Minderheiten“, weil sie öffentlich ihre Meinung zu Ehe und menschlicher Sexualität geäußert hatte: in der Broschüre „Als Mann und Frau erschuf er sie“ aus dem Jahr 2004, in einer Radiosendung 2019, sowie in dem besagten Tweet im Juni 2019, der sich an die Kirchenleitung richtete. Auch Bischof Juhana Pohjola wurde angeklagt wegen der Veröffentlichung der Broschüre aus dem Jahr 2004. Die Staatsanwaltschaft ließ die Anklage bezüglich der Radiodebatte in ihrer Berufung vor dem Obersten Gerichtshof fallen.
Der Straftatbestand der „Volksverhetzung gegen Minderheiten“ fällt in Finnland unter das Kapitel „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Strafgesetzbuch.
Seit Beginn des Prozesses 2019 koordiniert ADF International mit der Hilfe eines lokalen Partneranwalts die rechtliche Verteidigung von Päivi Räsänen und Bischof Pohjola. In einem einstimmigen Urteil vom 14. November 2023 sprach das Berufungsgericht Helsinki Päivi und den Bischof von den Vorwürfen der „Hassrede“ frei, die der Staatsanwalt gegen sie erhoben hatte. Das Urteil bestätigte den Freispruch des Bezirksgerichts vom März 2022.
Nachdem die Staatsanwaltschaft zum zweiten Mal Berufung eingelegt hatte, entschied der Oberste Gerichtshof, der den Fall im Oktober 2025 verhandelte, über zwei der drei ursprünglichen Anklagepunkte: den Tweet und die Kirchenbroschüre.
Das Gericht stellte fest, dass ihr Text keine Aufstachelung zu Hass oder Gewalt enthielt
Das Gericht befand Päivi und den Bischof für schuldig, „der Öffentlichkeit Meinungen zugänglich gemacht und zugänglich gehalten zu haben, die Homosexuelle als Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung herabwürdigen“.
Es stellte fest: „Es ist zu berücksichtigen, dass der Text, der der Verurteilung zugrunde liegt, keine Anstiftung zu Gewalt oder vergleichbare, bedrohungsähnliche Aufstachelung zu Hass enthielt. Das Verhalten ist daher hinsichtlich der Art des Delikts nicht besonders schwerwiegend.“
Den Artikel für die Kirchenbroschüre hatte Päivi 2004 verfasst. Das Gericht verurteilte die Angeklagte mit der Begründung, dass „Räsänen, nachdem 2019 eine Voruntersuchung eingeleitet worden war, den Artikel weiterhin auf ihren eigenen Internet- und Social-Media-Seiten in den Jahren 2019 und 2020 verbreitet hat“.
„Ich lasse mich rechtlich beraten über eine mögliche Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es geht nicht nur um meine Meinungsfreiheit, sondern um die eines jeden Menschen in Finnland. Ein positives Urteil würde helfen zu verhindern, dass andere unschuldige Menschen künftig dieselbe Tortur durchmachen, nur weil sie ihre Überzeugungen äußern“, erklärte Päivi nach Erhalt des Urteils.
Bezüglich des Bibelvers-Tweets von 2019, in dem Päivi die Entscheidung ihrer Kirchenleitung, eine Pride-Veranstaltung zu unterstützen, infrage stellte, entschied das Gericht einstimmig, dass dieser nicht die Kriterien für den Straftatbestand der Anstiftung erfülle, da sie „ihre Meinung unter anderem durch die Zitierung eines biblischen Textes begründete“.
Geldstrafen und Zensur
Der Oberste Gerichtshof verhängte strafrechtliche Geldbußen in Höhe mehrerer Tausend Euro und ordnete an, dass die beanstandeten Äußerungen „aus dem öffentlichen Zugang entfernt und vernichtet“ werden müssen.
Päivi Räsänen ist seit 1995 Abgeordnete im finnischen Parlament und war von 2011 bis 2015 Innenministerin. Sie ist Ärztin, Mutter von fünf Kindern und hat zwölf Enkelkinder.
„Die Meinungsfreiheit ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Das Gericht hat Päivi Räsänen zu Recht wegen ihres Bibelvers-Tweets von 2019 freigesprochen. Doch die Verurteilung wegen einer schlichten Kirchenbroschüre, die Jahrzehnte zuvor veröffentlicht worden war – bevor das Gesetz, nach dem sie verurteilt wurde, überhaupt existierte – ist ein empörendes Beispiel staatlicher Zensur. Diese Entscheidung wird eine gravierende und abschreckende Wirkung auf das Recht aller Menschen haben, frei zu sprechen“, erklärte Paul Coleman, Geschäftsführer und Leitender Anwalt von ADF International.
Was sind „Hassrede“-Gesetze?
Gesetze gegen sogenannte ‘Hassrede’ sind mehrdeutig formulierte Gesetze, die bestimmte Äußerungen kriminalisieren, die in einer demokratischen Gesellschaft nicht akzeptabel sind. Anstatt Hass wirksam zu bekämpfen, schaffen solche Gesetze durch subjektive Kriterien eine Kultur der Angst und der Zensur.
Obwohl es keine Grundlage im internationalen Recht gibt, haben alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vage und subjektive Gesetze gegen ‘Hassrede’. In den Händen der richtigen Polizei- oder Justizbehörden können diese Gesetze leicht gegen nahezu jede Person und jede Art von Meinung instrumentalisiert werden – und stellen damit einen direkten Verstoß gegen die staatliche Pflicht zum Schutz der Meinungsfreiheit dar.
In vielen Ländern werden Beleidigungen und andere rufschädigende Äußerungen gegen die Ehre einer Person bereits strafrechtlich verfolgt. Solche Gesetze erfordern regelmäßig die Betrachtung einer Äußerung im jeweiligen Kontext. Denn was in einer Situation eine Beleidigung darstellen kann, muss es in einem anderen Fall nicht sein.









Unterstützen Sie Meinungsfreiheit
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die grundlegenden Freiheiten von Päivi Räsänen und anderen auf der ganzen Welt. Vielen Dank für Ihre Großzügigkeit.
Bleiben Sie informiert
Melden Sie sich für unseren Newsletter an
„*“ zeigt erforderliche Felder an


