Skip to content

Fall der Finnischen Abgeordneten kommt an den Höchsten Gerichtshof

Zum dritten Mal muss sich die Abgeordnete Päivi Räsänen für ihren Tweet mit Bibelvers vor Gericht verantworten – der Fall kommt ans Höchstgericht

Update

Das finnische Höchstgericht wird über den Fall von Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola entscheiden. Die Abgeordnete Räsänen ist für einen Tweet mit Bibelversen angeklagt. Ein weiterer Anklagepunkt ist eine Broschüre zur christlichen Sicht auf Ehe und Familie, die sie gemeinsam mit Bischof Pohjola herausgegeben hatte.

Noch ist kein Gerichtstermin bekannt, das Höchstgericht hat allerdings bestätigt, den Fall nach dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung anzunehmen. Räsänen, die Großmutter von elf Enkeln, Ärztin und Parlamentsabgeordnete seit mehr als 25 Jahren, muss also wieder vor Gericht.

„Ich bleibe gelassen und bin bereit, die Meinungs- und Religionsfreiheit auch vor dem Obersten Gerichtshof zu verteidigen. Wenn nötig, gehe ich auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,“ sagte Räsänen.

Nach zwei eindeutigen Freisprüchen der Vorinstanzen waren Beobachter erstaunt, dass die Staatsanwaltschaft den Fall überhaupt zum Obersten Gerichtshof bringen wollte.

Wer ist Päivi Räsänen?

Im Juni 2019 postete Päivi Räsänen ein Bild auf Twitter. Als aktives Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche hinterfragte Päivi in dem Tweet die offizielle Unterstützung des LGBTQ Events ‚Pride 2019‘ durch die Kirche. Dazu postete sie ein Bild mit Versen aus dem neutestamentlichen Römerbrief (Röm. 1. 24-27). Daraufhin wurde die finnische Ärztin, aktive Parlamentarierin, ehemalige Innenministerin, Mutter und Grossmutter sowie bekennende Christin wegen angeblicher „Hassrede“ angeklagt.

Die finnische Generalstaatsanwältin erhob eine Anklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen Räsänen: den Tweet von 2019, eine Radiodebatte im selben Jahr und eine Broschüre „Als Mann und Frau erschuf er sie“ von 2004. Neben Räsänen stand auch Bischof Juhana Pohjola wegen der Veröffentlichung der Broschüre vor Gericht.

 

Räsänen musste seit der Klage der Generalstaatsanwaltschaft mehr als 13 Stunden Verhör, monatelanges Warten auf Gerichtsverfahren, einen belastenden Prozess und unzählige von den Medien verbreitete Lügen ertragen.

Fast vier Jahre später steht im August 2023 ihr zweiter Prozess vor dem finnischen Berufungsgericht an, nach ihrem einstimmigen Freispruch vor dem Bezirksgericht Helsinki im März 2022. Päivi hätte nie gedacht, dass sie vor Gericht gestellt werden würde, weil sie ihre Überzeugungen in der Öffentlichkeit geteilt hatte. Doch sie bleibt trotz des unerbittlichen Drucks standhaft.

Was sind „Hassrede“-Gesetze und worauf beruhen sie?

In vielen Ländern werden Beleidigungen und andere rufschädigende Äusserungen gegen die Ehre einer Person bereits strafrechtlich verfolgt. Solche Gesetze erfordern regelmässig die Betrachtung einer Äusserung im jeweiligen Kontext. Denn was in einer Situation eine Beleidigung darstellen kann, muss es in einem anderen Fall nicht sein.

Die sogenannten „Hassrede“-Gesetze, die nun in vielen Ländern eingeführt werden, lassen den Kontext bewusst ausser Acht. Ein bestimmtes Wort bzw. eine bestimmte Aussage wird aus dem Kontext genommen, alleinstehend betrachtet und somit komplett der subjektiven Wahrnehmung und Interpretation des Hörers oder Lesers überlassen. Da jeder andere Sensibilitäten hat, können die Aussagen auf verschiedenste Weisen ausgelegt werden.

Die „Hassrede“-Gesetze würden Aussagen demzufolge uneinheitlich und willkürlich bestrafen und zensieren. Und im schlimmsten Fall würden einfache Meinungsverschiedenheiten dann der Zensur unterliegen. Dieses Ergebnis ist absurd, denn für die Demokratie ist der ungehinderte Austausch auch kontroverser Meinungen grundlegend.

Päivi Räsänens Tweet zur Helsinki-Pride 2019 wird also nicht im Kontext ihres Glaubens und der christlichen Lehren betrachtet, die Päivis Weltanschauung und somit Meinung formen. Was eine in einem pluralistisch verfassten Gemeinwesen völlig normale, einfache Meinungsverschiedenheit ist, wird nun zur Diskriminierung einer bestimmten sexuellen Orientierung und somit zum Angriff auf bestimmte Personen umgedeutet.

„Finnische Anwälte, die seit Jahren am Gericht sind, sagten, die Bibel sei während eines Prozesses noch nie auf so eine Art und Weise vorgelesen worden.“
Paul Coleman
Geschäftsführer und zuständiger Anwalt für den Fall bei ADF International.

Päivi Räsänen und Bischof Pohjola werden wegen des Verbrechens der „Volksverhetzung“ unter dem Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im finnischen Strafgesetzbuch angeklagt. Und das, weil sie ganz offen von ihnen für grundlegend gehaltene, christliche Wahrheiten online, in einer Broschüre und in einer Rundfunkdebatte zum Ausdruck gebracht haben.

Mehr noch als die potenzielle Haft oder ein ggf. zu zahlender Geldbetrag wird das langwierige Gerichtsverfahren selbst zur Strafe. Egal, ob am Ende ein Freispruch steht, liesse diese sich nicht rückgängig machen. Und das hat bereits jetzt gravierende Folgen für die allgemeine Diskursbereitschaft: Eine solche Verfolgung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens schüchtert all jene ein, die es wagen, ihre Überzeugungen zu äussern.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind Päivis Überzeugungen, die in der Bibel und der christlichen Tradition verwurzelt sind, hasserfüllt und kriminell. Die eigentliche Botschaft hinter dem Prozess wird immer deutlicher: Wer eine andere Weltanschauung hat als der Staat, der sollte sie nicht öffentlich teilen. Päivis Prozess zeigt, wie weit die Staatsanwaltschaft gehen kann, um abweichende Weltanschauungen und Ansichten zum Schweigen zu bringen und sogar zu bestrafen.

Seit Beginn des Prozesses 2019 koordiniert ADF International die rechtliche Verteidigung von Päivi Räsänen und Bischof Pohjola. Nach einem einstimmigen Freispruch im Jahr 2022 wurde die Meinungsfreiheit im August 2023 erneut vor dem finnischen Berufungsgericht verhandelt. Am 14. November 2023 bestätigte das Gericht den Freispruch von Räsänen und Pohjola.

Was steht auf dem Spiel?

Die Meinungsfreiheit ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie und ein Grundrecht, das allen gleichermassen zugesprochen ist. Jeder darf seine Überzeugungen friedlich und ohne Angst oder Einschüchterung teilen. Gesetze gegen sogenannte Hassrede verletzen dieses Grundrecht stark und schränken demokratische Debatten ein. Sie verleihen dem Staat viel Macht die Meinungsfreiheit der Bürger zu kontrollieren und ziehen kostspielige Rechtsstreitigkeiten und Rufschädigungen mit sich.

Sollten Päivi Räsänen und Bischof Pohjola vor dem Berufungsgericht Helsinki erneut freigesprochen werden, wird die Botschaft weit über die finnischen Landesgrenzen hinaus deutlich: Zensur hat in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz. Das Bezirksgericht hatte das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung bereits 2022 einstimmig bestätigt. Die Staatsanwaltschaft aber könnte ihre Angriffe auf die Meinungsfreiheit fortsetzen und beim Obersten Gerichtshof Finnlands Berufung einlegen. Wir werden Päivi und Bischof Pohjola so lange wie nötig unterstützen, um ihren vollständigen Freispruch zu erreichen.

Wenn sich die Logik des finnischen Staatsanwalts auch anderswo durchsetzt, könnte es viele weitere ähnliche, inquisitorische Prozesse geben – und die grundlegende christliche Theologie könnte unaussprechlich werden. Gleichzeitig wird in der EU diskutiert, ob „Hassrede“ als „EU-Verbrechen“ eingestuft werden sollte. Dann würde „Hassrede“ in den gleichen Rang wie Terrorismus, Drogenhandel, Menschenhandel und andere ungeheuerliche Verbrechen erhoben werden.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

„Jetzt ist es an der Zeit zu sprechen. Denn je länger wir schweigen, desto enger wird der Raum für Meinungs- und Religionsfreiheit. Wenn ich verurteilt werde, wäre die schlimmste Konsequenz nicht die Geldstrafe, sondern die Zensur.“
paivi_hero
Päivi Räsänen
Finnish Parlementarian

Erfahren Sie mehr über Päivi und diesen Fall

*“ zeigt erforderliche Felder an

Name*
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.