Uni Regensburg erkennt Pro-Life-Gruppe nach Vergleich an
- Wer: Deutsche Pro-Life Studenten
- Wo: Deutschland
- Team: Felix Böllmann
Thema | Meinungsfreiheit
An der Universität Regensburg wurde eine neu gegründete Pro-Life-Hochschulgruppe über Jahre hinweg diskriminiert. Die Universität verweigerte ihr die Akkreditierung – eine Voraussetzung für die aktive Teilnahme am Hochschulleben. Damit waren der Gruppe Auftritte, etwa beim Erstsemestertag, untersagt. Ihre Pro-Life-Positionen wurden faktisch zensiert.
Mit rechtlicher Unterstützung von ADF International reichte die Gruppe Anfang 2024 Klage gegen die Universität ein. Im Sommer desselben Jahres schlug die Universität einen Vergleich vor und erkannte damit die Klage an. Infolgedessen erhielt die Gruppe die Akkreditierung und konnte im Herbst 2024 ihre Pro-Life-Arbeit auf dem Campus aufnehmen.
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Mehr Informationen„Eine Universität sollte ein Ort des Diskurses sein, nicht der Zensur. Es ist nicht hinnehmbar, dass die lebensbejahende Botschaft dieser Gruppe, die durch das Grundgesetz geschützt ist, vom Campus verbannt werden soll.“
- Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Leiter der Europäischen Rechtsabteilung von ADF International
Zusammenfassung des Falls
Bereits seit 2021 setzten sich die in der Gruppe aktiven Studenten für eine offizielle Akkreditierung über das vorgesehene Verfahren der Universität Regensburg ein. Dennoch wurden ihre Anträge mehrfach ohne Angabe genauer Gründen abgelehnt. Die Universität stufte die Ziele der Pro-Life-Gruppe pauschal als „generell schädlich“ ein.
„Unsere Vision ist es, eine Kultur des Lebens zu verbreiten, die sowohl das ungeborene als auch das geborene Leben wertschätzt. Unsere Kommilitonen werden eines Tages die Gesellschaft prägen, und deshalb halten wir es für wichtig, dass sie diese Botschaft hören. Wenn wir uns einfach zurückziehen, geben wir denen, die uns nicht haben wollen, immer mehr Raum, und sie werden denken, dass sie tun können, was sie wollen. Das hat uns dazu bewogen, zu sagen: ‚Nein, das lassen wir hier nicht zu. Wir haben auch das Recht, unsere Meinung an dieser Universität zu äußern, und wir werden dieses Recht wahrnehmen. Wir sind nicht die Einzigen, denen die Akkreditierung verweigert wird, und deshalb wollten wir anderen Gruppen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, zeigen, dass es sich lohnt, für seine Rechte zu kämpfen.“
Der Fall ist ein deutliches Beispiel für die zunehmende Zensur unbequemer Meinungen an Universitäten.
Diskriminiert, zensiert, gecancelt
Nach dem ersten, 2021 abgelehnten Antrag stellte die Gruppe im Oktober 2022 erneut einen Antrag auf Akkreditierung. Diese ist Voraussetzung dafür, dass die Pro-Life-Studenten – wie viele andere Hochschulgruppen auch – am Campus aktiv werden können.
Jeder Student zahlt in Deutschland einen Semesterbeitrag, der unter anderem die Infrastruktur für Hochschulgruppen mitfinanziert.
„Ohne Akkreditierung dürfen wir an der Universität eigentlich nichts machen. Wir kriegen keine Räume gestellt, wir dürfen keine Veranstaltungen bewerben, keine Plakate aufhängen, keine Flyer verteilen und keine Werbung für unsere Gruppe machen. Gleichzeitig zahlen wir mit unseren Semesterbeiträgen auch eine zugelassene Hochschulgruppe, die ‘Abtreibungen fördern’ möchte“, erklärte Clara, die Vorsitzende der ProLife Europe Gruppe.
Klage gegen die Universität Regensburg
Vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt (Leisnig) und mit Unterstützung von ADF International reichte die Hochschulgruppe im Januar 2024 Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg ein (Az.: RO 3 K 24.125). Ziel der Klage war es, die Universität zu verpflichten, „ProLife Regensburg als Hochschulgruppe zu akkreditieren“.
„Die gezielte Ausgrenzung der Pro-Life Gruppen ist klar rechtswidrig. Lebensschutz ist ein Staatsziel und auch die studentische Zivilgesellschaft spielt dabei eine Rolle“, fügte Dr. Felix Böllmann hinzu.
Als Reaktion auf die Klage bot die Universität Regensburg der Studentengruppe im Sommer 2024 einen Vergleich an – verbunden mit der Zusage, die Akkreditierung zu erteilen. Kurz vor Beginn des Herbstsemesters konnten die Studenten dann ihre Arbeit auf dem Campus aufnehmen.
„Dieser Fall zeigt deutlich, welche Rolle die Zensur an den Hochschulen spielt. Es bleibt zu hoffen, dass der gerichtliche Vergleich die Meinungsfreiheit der Studenten in ganz Deutschland stärkt“, sagte Dr. Felix Böllmann zu der Entscheidung.
Trotz der erfolgreichen Akkreditierung blieb eine Entschuldigung seitens der Universität aus. „Die Reaktion war einfach: ‚Ihr seid jetzt akkreditiert, Punkt.‘ Das ist schon etwas, was ich gerne gehabt hätte, aber man kann nicht alles haben“, erklärte Clara.
Clara und ihre Mitstreiter freuten sich, endlich mit ihrer Arbeit starten zu können. Die Gruppe organisierte bereits einen Infostand, verteilte Flyer und klebte Sticker. Außerdem konnten sie drei neue Mitglieder gewinnen.



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