Gender-Ideologie und Zensur im mexikanischen Parlament
- Wer: Rodrigo Iván Cortés
- Wo: Mexiko
- Team: Tomás Henríquez, Kristina Hjelkrem
Thema | Meinungsfreiheit
Rodrigo Iván Cortés, führender Vertreter der Zivilgesellschaft und ehemaliger mexikanischer Abgeordneter, wurde wegen „geschlechtsspezifischer politischer Gewalt“, darunter auch digitaler Gewalt, verurteilt. Hintergrund waren Beiträge auf X (ehemals Twitter) und Facebook. Darin wurde der mexikanische Abgeordnete Salma Luévano, der sich als Transgender-Frau identifiziert, als „Mann, der sich selbst als Frau bezeichnet“ benannt.
Die politische Interessenvertretung Frente Nacional por la Familia („Nationale Front für die Familie“, FNF), deren Vorsitzender Cortés ist, veröffentliche die Beiträge. Damit äußerte die FNF ihre Besorgnis, nachdem Luévano im mexikanischen Kongress einen Gesetzentwurf eingebracht hatte, der christliche Ansichten zu Sexualität als eine Form von „Hassrede“ unter Strafe stellen sollte. Aufgrund dieser Beiträge warf Luévano Cortés eine Verletzung der „Identitätsrechte“ vor, was schließlich dazu führte, dass er als gewalttätiger politischer Straftäter angeklagt und verurteilt wurde – ein klarer Verstoß gegen sein grundlegendes Recht auf freie Meinungsäußerung.
Nach einem gescheiterten Berufungsverfahren vor der Obersten Wahlkammer Mexikos sind sämtliche innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft. Cortés ist daher gezwungen, Gerechtigkeit auf internationaler Ebene zu suchen. Am 17. Januar 2024 reichte ADF International eine Petition bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission ein.
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Mehr Informationen„Ich bin zuversichtlich, Gerechtigkeit zu erlangen und mein Recht sowie das jedes anderen mexikanischen Bürgers auf freie Meinungsäußerung zu sichern. Keine Gesetze dürfen dazu missbraucht werden, Menschen für das friedliche Teilen ihrer Überzeugungen zum Schweigen zu bringen oder zu bestrafen.“
- Rodrigo Iván Cortés
Zusammenfassung des Falls
Rodrigo Iván Cortés ist ehemaliges Mitglied des mexikanischen Kongresses und Vorsitzender der politischen Interessenorganisation Frente Nacional por la Familia („Nationale Front für die Familie“, FNF).
Im September 2022 äußerte die FNF auf X ihre Besorgnis über einen von Salma Luévano eingebrachten Gesetzentwurf. Dieser stelle eine schwerwiegende Verletzung der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit in Mexiko dar.
Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Weitergabe christlicher Lehre zur Sexualität als eine Form von „Hassrede“ unter Strafe zu stellen. Besondere Aufmerksamkeit erregte der Entwurf dadurch, dass Luévano ihn in den liturgischen Gewändern eines katholischen Bischofs präsentierte.
Mit Berufung auf „geschlechtsspezifische Gewalt“ zum Schweigen gebracht
Luévano reichte anschließend eine Beschwerde gegen Cortés ein und argumentierte, dass eine Reihe von neun Beiträgen auf X und Facebook eine Verletzung des Rechts, als Frau anerkannt zu werden, sowie eine „Verweigerung der Identität“ darstelle. Die Fachkammer des Wahltribunals der Bundesjustizverwaltung stellte fest, dass die Beiträge (i) geschlechtsspezifische politische Gewalt (kurz GBPV, aus dem Englischen: gender based political violence), (ii) digitale, (iii) symbolische, (iv) psychologische und (v) sexuelle Gewalt gegen Luévano darstellten. Die Kammer befand, dass die Kritik an einer Transgender-Frau „die politischen und wahlrechtlichen Rechte von Frauen sowie die ungehinderte Ausübung ihres öffentlichen Amtes“ untergrabe.
Gegen dieses Urteil der unteren Instanz wurde Berufung bei der Oberen Kammer des Wahltribunals eingelegt – dem obersten verfassungsrechtlichen Gericht Mexikos in Wahlangelegenheiten und der letzten Instanz im Fall Cortés. Im August 2023 wurde die Berufung zurückgewiesen und Cortés der „geschlechtsspezifischen politischen Gewalt“ angeklagt.
Nach seiner Verurteilung erlegte die Obere Kammer Cortés ein Bussgeld von 19.244,00 mexikanischen Dollar auf. Ausserdem wurde Cortés dazu gezwungen, 30 Tage lang eine vom Gericht verordnete Entschuldigung wortwörtlich auf seinen sozialen Medien zu posten. Er wurde zudem angewiesen einen Kurs zu „geschlechtsspezifischer politischer Gewalt“ zu absolvieren und wurde als GBPV-Verstoßer registriert.
Mit dieser Entscheidung der Oberen Wahlkammer sind alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft. ADF International hat am 17. Januar 2024 eine Petition bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission eingereicht, um auf internationaler Ebene Gerechtigkeit zu erlangen.
„Immer öfter erleben wir, dass die mexikanische Regierung das fundamentale und verfassungsmäßige Recht ihrer Bürger auf freie Meinungsäußerung verletzt. Cortés hat sich friedlich für eine offenkundige Wahrheit ausgesprochen – und dafür ist er als Gewalttäter verurteilt und mit schweren Strafen belegt worden. Zensur ist mit einer freien Gesellschaft unvereinbar“, erklärte Kristina Hjelkrem, ehemalige Rechtsberaterin von ADF International, die Cortés juristisch unterstützt.
Wer in Wahrheit Gewalt nutzt
Luévano hat zusammen mit der sich ebenfalls als Transgender identifizierenden Abgeordneten María Clemente durch wiederholte Störaktionen im mexikanischen Kongress Aufmerksamkeit erregt. Dazu gehörte ein Vorfall, bei dem Clemente mit Unterstützung von Luévano den Präsidenten der Kammer körperlich bedrängte, um ihn zur Aufgabe der Leitung einer Sitzung zu zwingen und so die Ausweisung eines anderen Abgeordneten durchzusetzen. Darüber hinaus löste Clemente international Empörung aus, als Clemente explizite Videos aus der eigenen „Sexarbeit“ auf X veröffentlichte – mit dem Hinweis auf ein Recht, derartige Inhalte auf digitalen Plattformen frei zu teilen.
Luévano und Clemente gehören der Partei MORENA an, die Verfassungsänderungen vorantreibt, um „sexuelle Rechte“ ohne Altersgrenzen zu verankern – also auch für Minderjährige. Diesen Vorschlag kritisierte die FNF in einem ihrer Beiträge. Wie Cortés wurde auch Gabriel Quadri, ein Abgeordneter des mexikanischen Bundesparlaments, wegen seiner Tweets zur Transgender-Ideologie und zur Fairness gegenüber Frauen der GBPV beschuldigt. Quadri hatte die Sorge geäußert, dass Männer, die sich als Frauen identifizieren, Plätze im mexikanischen Kongress beanspruchen, die eigentlich Frauen vorbehalten sind. Nach einer Anzeige von Salma Luévano wurde er deswegen strafrechtlich verfolgt.
„Meinungsverschiedenheit ist keine Diskriminierung, und friedlicher Widerspruch darf niemals als Gewalt bestraft werden. Es ist zutiefst beunruhigend, dass Cortés, der lediglich sein Recht wahrnimmt, in einer aktuellen gesellschaftlichen Debatte friedlich seine Ansichten zu äußern, als gewalttätiger politischer Straftäter verurteilt wurde – während es in Wirklichkeit seine Gegner sind, die eine Geschichte des Aufruhrs in Mexikos politischen Institutionen vorweisen“, fügte Hjelkrem hinzu.
„Die freie Meinungsäußerung ist in Mexiko derzeit massiv bedroht und hat einen Krisenpunkt erreicht, da Gerichte harte Zensursanktionen für die friedliche Äußerung von Ansichten verhängen, wie dieser eklatante Fall zeigt. Leider ist Cortés Verfahren alles andere als ein Einzelfall“, so Hjelkrem weiter.
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