Stille britische Beterin plädiert zum wiederholten Mal auf „nicht schuldig“
BIRMINGHAM (7. Oktober 2026) – Isabel Vaughan-Spruce, ehrenamtliche britische Lebensschützerin, hat im Rahmen einer Vorverhandlung vom 6. bis 9. Oktober 2026 in allen neuen Anklagepunkten auf „nicht schuldig“ plädiert. Der Strafprozess ist für den 25. bis 29. Januar 2027 am Magistrates‘ Court Birmingham (erstinstanzlich, vergleichbar mit einem Amtsgericht) angesetzt.
Vaughan-Spruce wurde im Dezember 2025 angeklagt, weil sie vor einer Abtreibungseinrichtung in Birmingham still gebetet hatte. Sie ist die erste Person, die nach dem nationalen „Zensurzonengesetz“ strafrechtlich verfolgt wird. Dieses verbietet unter anderem jegliche Einflussnahme auf die Entscheidung über eine Abtreibung im Umkreis von 150 Metern um entsprechende Einrichtungen.
Löchrige Anklage
Richter Tan Ikram bemängelte, die ursprüngliche Anklage sei nicht ordnungsgemäß formuliert gewesen, da das Gesetz eine konkrete Handlung voraussetze. Bloßes Stehen stelle kein Verbrechen dar – entscheidend sei, ob die Absicht vorlag, andere zu beeinflussen oder zu belästigen. Die Staatsanwaltschaft durfte in der Folge fünf neue Anklagepunkte erheben, einen für jeden Vorfall.
„Ich bin zutiefst besorgt über diese Verletzung des Grundrechts auf meine eigenen Gedanken und auf meine tief verwurzelten christlichen Überzeugungen zum Schutz des Lebens. Ich bete dafür, dass sich Freiheit und gesunder Menschenverstand am Ende durchsetzen, damit niemand sonst wegen seines Glaubens strafrechtlich verfolgt wird.“
— Isabel Vaughan-Spruce
Grundfreiheiten und Gedankenverbrechen
Vaughan-Spruces Verteidigung, die von Alliance Defending Freedom unterstützt wird, argumentiert, die Strafverfolgung verletze die Gedanken- und Religionsfreiheit nach Artikel 9 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Vaughan-Spruce sei gezielt aufgrund ihrer öffentlich bekannten Pro-Life-Überzeugung herausgegriffen worden. Zudem fielen stilles Beten und bloße Anwesenheit gar nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Ebenso macht die Verteidigung Verfahrensmissbrauch geltend.
„Dieses viel zu weit gefasste Zensur-Gesetz hat sich als zutiefst mangelhaft erwiesen, ist anfällig für ideologisch motivierten Missbrauch und verletzt Grundfreiheiten. Wenn schon ‚falsches‘ Denken zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen kann, kann sich das Vereinigte Königreich nicht länger als freies Land bezeichnen.“
— Jeremiah Igunnubole, Rechtsanwalt bei Alliance Defending Freedom
Hintergrund
Bereits im Jahr 2023 wurde Vaughan-Spruce freigesprochen, nachdem sie wegen Betens in einer lokal eingerichteten „Zensurzone“ festgenommen worden war. Wenige Wochen später wurde sie am selben Ort erneut festgenommen. Im August 2024 erhielt sie 13.000 £ (ca. 15.500 €) Entschädigung von der West Midlands Police, nachdem sie gegen diese unrechtmäßigen Festnahmen vorgegangen war. Im März 2025 teilte die Polizei ihr mit, dass gegen sie erneut wegen stillen Betens am 27. Januar 2025 und an weiteren Tagen ermittelt werde. Bis zur Entscheidung über die Anklageerhebung verging daraufhin fast ein Jahr.
Zensurzonen: Vereinigtes Königreich vs. Deutschland
Der „Public Order Act 2023“ gilt für England und Wales. Im Unterschied zum deutschen „Schwangerschaftskonfliktgesetz“, in seiner aktuellen Form seit November 2024 in Kraft, sieht ersterer unter anderem einen weiteren Radius der Zensurzonen vor (150 Meter gegenüber 100 Metern). Zudem stellen Verstöße in England und Wales Straftaten dar, in Deutschland lediglich Ordnungswidrigkeiten. Unter dem Public Order Act drohen unbegrenzte Geldstrafen, unter dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ein Bußgeld von bis zu 5.000 €. In Schottland und Nordirland gelten separate, aber ähnlich gelagerte Gesetze, auf deren Grundlage etwa die schottische Großmutter Rose Docherty strafrechtlich verfolgt wurde.