Abgeschlossen Nationales Gericht

Rose Docherty

Meinungsfreiheit Lebensschutz
Mandant Rose Docherty
Land Scotland

Sieg für die Meinungsfreiheit: Richter weist Anklage gegen schottische Großmutter zurück

Ein Richter wies die Strafanzeige gegen eine Großmutter aus Glasgow Anfang Mai 2026 zurück. Das ist ein bedeutender Sieg für die Meinungsfreiheit. Rose Docherty war festgenommen worden, weil sie in einer „Bufferzone“ (Zensurzone) ein einvernehmliches Gespräch angeboten hatte.

Vor dem Sheriff Court in Glasgow wies Sheriff Stuart Reid zwei Anklagepunkte gegen die 75-jährige christliche Großmutter Rose Docherty ab. Ihr war vorgeworfen worden, innerhalb einer sog. Zensurzone „Einfluss genommen“ zu haben.

Frau Docherty ist die erste Person, die aufgrund des schottischen „buffer zone“-Gesetzes von 2024 strafrechtlich verfolgt wurde. ADF International koordinierte ihre Verteidigung.

Rose Docherty, eine 75-jährige christliche Großmutter, wurde am 19. Februar 2025 und erneut am 24. September 2025 festgenommen, weil sie innerhalb von 200 Metern Entfernung zu einem Krankenhaus ein Schild hochgehalten hat, mit der Aufschrift: ‚Nötigung ist strafbar, ich bin hier, um zu reden, wenn Sie möchten‘.

Frau Docherty hatte sich bereit erklärt, mit jedem ins Gespräch zu kommen, der dies im Umkreis von 200 Metern um einen großen Krankenhauskomplex wünschte. Zu dem Gelände gehört auch eine Geburtsklinik, in der Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Die „Bufferzone“ erstreckt sich über das gesamte Gelände und soll verhindern, dass Personen belästigt, eingeschüchtert oder in ihrer Entscheidung für eine Abtreibung beeinflusst werden.

Nach Frau Dochertys erster Festnahme teilte die Staatsanwaltschaft ihr mit, dass sie einer Strafverfolgung entgehen könne, wenn sie eine Verwarnung akzeptiere. In dieser hätte sie anerkennen müssen, dass ihr Handeln rechtswidrig gewesen sei, und sich verpflichten müssen, es nicht zu wiederholen. Mit Unterstützung von ADF International erklärte Frau Docherty, dass sie die Bedingungen der Verwarnung nicht akzeptieren könne: Ihr Handeln sei nicht rechtswidrig gewesen, sondern durch ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt.

In einem Sieg für die Meinungsfreiheit in Schottland beschloss die Staatsanwaltschaft im August 2025, die Strafverfolgung gegen Rose einzustellen. Dies hinderte die Polizei jedoch nicht daran, sie einige Monate später ein zweites Mal festzunehmen.

„Jeder Mensch hat das Recht, einvernehmliche Gespräche zu führen. Ich hielt mein Schild mit Liebe und Mitgefühl hoch und lud alle, die sich unterhalten wollten, dazu ein. Ich habe die ‚Zensurzone‘ nicht verletzt – ich habe niemanden belästigt, eingeschüchtert oder gar versucht, jemanden zu beeinflussen. Ich stand einfach friedlich da, ohne jemanden anzusprechen.“

– Rose Docherty

Zusammenfassung des Falls

Am 19. Februar 2025 stellte sich Rose Docherty auf dem Gelände des Queen Elizabeth University Hospital in Glasgow auf und bot allen Interessierten Gespräche an.

In Schottland gelten sogenannte „Bufferzones“ im Umkreis von 200 Metern um jedes Krankenhaus. Innerhalb dieser Bereiche ist es verboten, Personen, die Abtreibungsdienste in Anspruch nehmen möchten, zu belästigen, einzuschüchtern oder in irgendeiner Form zu „beeinflussen“.

Frau Docherty nahm an keinen verbotenen Aktivitäten teil. Sie stand lediglich für Gespräche zur Verfügung und hielt ein Schild mit der Aufschrift: „Nötigung ist strafbar, ich bin hier, um zu reden, wenn Sie möchten“

Dennoch verhaftet die Polizei Frau Docherty mit der Begründung, sie habe gegen die „Bufferzone“ verstoßen. Sehen Sie sich hier das Video der Festnahme an.

Der Domestic Abuse (Scotland) Act 2018 hat in Schottland einen eigenen Straftatbestand für missbräuchliches Verhalten gegenüber Partnern oder Ex-Partnern geschaffen. Er erfasst nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch psychischen Missbrauch sowie kontrollierendes und zwanghaftes Verhalten. Damit erkennt das Gesetz die tiefgreifenden Schäden an, die solche Verhaltensmuster bei Betroffenen verursachen können. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2019 wurden der schottischen Staatsanwaltschaft bis April 2023 insgesamt 6.640 entsprechende Anklagepunkte gemeldet. Zugleich zeigen Erhebungen, dass etwa jede siebte Frau — rund 14 % — reproduktive Nötigung erfahren hat, also Druck im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Abtreibung.

Behörden erteilen Verwarnung

ADF International unterstützte Rose, nachdem sie infolge ihrer Festnahme eine schriftliche Verwarnung der Staatsanwaltschaft erhalten hatte. Darin wurde sie aufgefordert anzuerkennen, dass ihr Verhalten rechtswidrig gewesen sei.

In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft hieß es:

„…die Beweislage ist rechtlich ausreichend, um eine Anklageerhebung gegen Sie vor Gericht zu rechtfertigen.

Ich habe jedoch unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des vorliegenden Falles entschieden, von einer Strafverfolgung abzusehen.

Bitte beachten Sie, dass gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet werden kann, sollte mir künftig eine vergleichbare Anzeige gegen Sie vorgelegt werden und sollten ausreichende Beweise vorliegen, um eine gerichtliche Verfolgung zu rechtfertigen.

Sofern Sie diese Verwarnung akzeptieren oder sie als akzeptiert gilt, werde ich Sie wegen der oben genannten Straftaten nicht strafrechtlich verfolgen.“

Im Schreiben wurde zudem darauf hingewiesen, dass die erteilte Verwarnung für zwei Jahre im Scottish Criminal History System gespeichert und in ihrer Akte einsehbar sein würde.

Ablehnung der Verwarnung

Frau Docherty teilte der Staatsanwaltschaft mit, dass sie die Bedingungen der Verwarnung nicht akzeptieren könne. Ihr Verhalten habe weder eine „Belästigung“, eine „Einschüchterung“ oder eine unzulässige „Einflussnahme“ dargestellt, sondern sei von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt gewesen.

„Ich kann nicht so tun, als sei das, was ich getan habe, rechtswidrig gewesen. Ich habe lediglich ein Gespräch angeboten, insbesondere für Menschen, die in irgendeiner Form Zwang ausgesetzt sind – ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt.

„Aus diesem Grund lehne ich die mir von den schottischen Behörden erteilte Verwarnung mit Unterstützung von ADF International ab. Es ist nicht richtig, jemandem das Recht zu nehmen, mein Gesprächsangebot anzunehmen, oder mich in unfairer Weise daran zu hindern, diese friedliche, mitfühlende Aktion durchzuführen. “

Als Reaktion auf das Schreiben des Staatsanwalts erklärte Lorcán Price, irischer Rechtsanwalt bei ADF International: „Die von den schottischen Behörden erteilte Verwarnung verlangt faktisch von Frau Docherty, die Schuld für strafbares Verhalten zu übernehmen. Diese christliche Großmutter stand friedlich und allein da und bot jedem, der mit ihr sprechen wollte, ein Gespräch an. Wie kann so etwas in unserer Gesellschaft überhaupt verboten werden?“

Staatsanwaltschaft beschließt, keine Strafverfolgung einzuleiten

Rose weigerte sich, ihr Gewissen zu verraten, indem sie eine Straftat zugab, die sie nicht begangen hatte, und lehnte – unterstützt von ADF International – die Verwarnung ab. Im August 2025 bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt und die Verwarnung zurückgezogen wurde.

Die Behörden sagten zudem zu, dass Roses Schild von Police Scotland an sie zurückgegeben werde.

Weltweite Sorge

Das Bureau of Democracy, Human Rights, & Labor (DRL), eine Abteilung des US-Außenministeriums, veröffentlichte eine Erklärung zu Roses Festnahme.

Das DRL erklärte: „Die Polizei in Schottland hat eine Frau festgenommen, die in einer ‚Bufferzone‘ lediglich ein Schild hochhielt, auf dem sie anbot, mit Menschen zu sprechen. Die Meinungsfreiheit muss geschützt werden. Wir fordern Regierungen, in Schottland und weltweit, auf, dieses grundlegende Recht zu achten und zu gewährleisten.“

Zweite Festnahme

Nach weltweiter Kritik wurde das Verfahren zunächst eingestellt, doch am 24. September 2025 nahm die Polizei sie abermals in Gewahrsam.

Nach ihrer Festnahme wurde Frau Docherty mehrere Stunden in Gewahrsam genommen. Obwohl sie darauf hinwies, dass sie beidseitig ein künstliches Hüftgelenk hat, wurde ihr in der Zelle ein Stuhl zum Sitzen verweigert.

Gegen Frau Docherty wurde Anklage erhoben; anschließend kam sie gegen Kaution frei. Strenge Auflagen verbieten ihr, ein Gebiet zu betreten, das größer als die ursprüngliche „Bufferzone“ ist. Das Rechtsteam von ADF International bezeichnet diesen Schritt als „unverhältnismäßig“.

Der Staat schaut durchs Fenster

Der US-Vizepräsident J.D. Vance bezeichnete dieses Gesetz in seiner Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2025 als besonderen Grund zur Sorge.

Im Jahr 2024 sandte die schottische Regierung einen Brief an Anwohner, deren Häuser in einer „Bufferzone“ lagen. Darin hieß es: „Aktivitäten an einem privaten Ort, etwa in einem Haus, könnten eine Straftat darstellen, wenn sie innerhalb der Zone gesehen oder gehört werden können und vorsätzlich oder fahrlässig erfolgen.“

Die Initiatorin des Gesetzes, Gillian Mackay MSP, räumte Anfang dieses Jahres in einem Interview mit BBC Scotland ein, dass die vagen Formulierungen des “Bufferzonengesetzes” sogar dazu führen könnten, dass jemand strafbar wird, der in seinem Haus innerhalb der Zone sichtbar am Fenster betet – „abhängig davon, wer gerade am Fenster vorbeigeht.“

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