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Ein Gesetzesentwurf aus Uganda zur Einführung von Scharia-Gerichten löst Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aus

  • Der vorgeschlagene Gesetzentwurf würde alle Ugander, einschließlich der Christen und anderer Nicht-Muslime, dem islamischen Personenstandrecht unterstellen und außerdem die Abkehr (Konversion) vom Islam verhindern, was eine ernsthafte Bedrohung für die Religionsfreiheit darstellt.
  • Internationale Verfechter der Religionsfreiheit rufen das ugandische Parlament auf, die Verabschiedung des Gesetzes zu stoppen, und verweisen auf die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, darunter auch die gravierenden Folgen für Frauen und Mädchen.

KAMPALA (7. April) – Ein Gesetzentwurf in Uganda, der landesweite Scharia-Gerichte – in Uganda „Qadhis courts (Kadhi-Gerichte)“ genannt– einführen würde, hat international große Sorge um die Religionsfreiheit ausgelöst. Die Gesetzgeber versuchen die Verabschiedung des Gesetzentwurfs noch vor der Auflösung des Parlaments am 24. April 2026 im Eilverfahren durchzusetzen.

Der Gesetzentwurf zu den Kadhi-Gerichten, der Ende Februar offiziell im ugandischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, würde das ugandische Gerichtssystem grundlegend verändern. Dem Gesetzesentwurf zufolge würde ein paralleles System von Scharia-Gerichten eine verpflichtende und ausschließliche Zuständigkeit für personenrechtliche Angelegenheiten wie Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Erbrecht bei allen muslimischen Ehen erhalten und unter bestimmten Umständen auch Christen und andere Nicht-Muslime einbeziehen. Der Gesetzentwurf soll in Kürze offiziell vorgestellt und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen werden, wobei seine Befürworter auf eine Verabschiedung noch vor dem 24. April 2026 drängen.

Der Gesetzentwurf ist sehr bedenklich, da er dazu führen könnte, dass in manchen Verfahren jetzt ein Gerichtssystem entscheidet, das den Glauben von Teilen der ugandischen Bevölkerung nicht anerkennt.

„Der vorgeschlagene Gesetzentwurf zu Scharia-Gerichten in Uganda würde Christen und andere Nicht-Muslime dem islamischen Recht unterstellen und zugleich grundlegende Rechte untergraben – insbesondere für Frauen, Kinder und Konvertiten.”

Der vorgeschlagene Gesetzentwurf zu Scharia-Gerichten in Uganda würde Christen und anderen Nicht-Muslimen dem islamischen Recht unterstellen und zugleich grundlegende Rechte untergraben – insbesondere für Frauen, Kinder und Konvertiten“, sagte Kelsey Zorzi, Direktorin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International.

„Der ugandische Gesetzentwurf zu den Kadhi-Gerichten darf im Parlament nicht weiter vorangetrieben werden. Es ist entscheidend, dass sich sowohl internationale als auch ugandische Akteure dagegenstellen. Die Verabschiedung würde eine gefährliche Ausweitung der Scharia in Subsahara-Afrika bedeuten, und das zu einem Zeitpunkt, an dem die Verfolgung von Christen weltweit zunimmt.“

Einschränkungen bei Konversion und weitere Rechtsverletzungen

Da die vorgeschlagenen Kadhi-Gerichte die Scharia anwenden würden, die die Konversion vom Islam zu einer anderen Religion nicht anerkennt, würden Muslime, die zum Christentum oder zu anderen Religionen konvertieren möchten, voraussichtlich daran gehindert werden.

„Das Recht auf freie Religionswahl und -wechsel, ist im internationalen Recht klar verankert. Angesichts der äußerst problematischen Folgen für die Konversion würde Uganda demnach eindeutig gegen internationales Recht verstoßen, sollten landesweit Scharia-Gerichte eingeführt werden“, erklärte Zorzi.

Darüber hinaus würde die im Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende und ausschließliche Zuständigkeit der Kadhi-Gerichte dazu führen, dass Christen oder andere Nicht-Muslime keine Möglichkeit mehr hätten, vor Zivilgerichten nach Gerechtigkeit zu suchen, wenn es bei Familien-, Sorgerechts- oder Erbschaftsangelegenheiten zu Streitigkeiten mit einem Muslim kommt, der ein Verfahren vor den Kadhi-Gerichten einleitet.

Zwar sieht der Gesetzentwurf vor, dass Entscheidungen der Kadhi-Gerichte vor dem High Court of Uganda angefochten werden können; gleichzeitig schreibt er jedoch vor, dass über solche Berufungen ein muslimischer Richter gemeinsam mit vier muslimischen Gelehrten entscheidet – weitere Berufungen sind nicht vorgesehen.

Folgen für Frauen und Mädchen

Die verpflichtende Anwendung der Scharia würde christliche Frauen und Mädchen rechtlich benachteiligen. Die Erfahrungen in Nigeria verdeutlichen dieses Problem: Obwohl das nigerianische Recht ein Mindestalter von 18 Jahren für die Eheschließung vorsieht, erlauben und erkennen viele Scharia-Gerichte Ehen mit Minderjährigen an. Dies hat in Nigeria zur Entführung, Zwangskonversionen und Zwangsverheiratungen minderjähriger christlicher Mädchen geführt. Der vorgeschlagene ugandische Gesetzentwurf zu den Kadhi-Gerichten enthält keine Rechtsvorschriften für solche Konflikte und schafft damit Unsicherheit sowie unzureichenden Kontrollmechanismen für die Kadhi-Gerichte.

Zudem haben Frauen nach dem Scharia Recht nicht die gleichen Rechte wie Männer. Diese Ungleichbehandlung wirkt sich sowohl auf Entscheidungen in Scheidungs- und Sorgerechtsangelegenheiten als auch auf den Stellenwert der Aussage einer Frau vor Gericht aus.

Der Gesetzentwurf muss abgelehnt werden, um die Religionsfreiheit in Uganda zu schützen

Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, wäre Uganda zwar nicht das erste afrikanische Land mit Scharia-Gerichten; das im ugandischen Gesetzentwurf vorgesehene System bietet jedoch deutlich weniger Schutzmechanismen als vergleichbare Modelle. So dürfen die kenianischen Scharia- „Kadhi“-Gerichte beispielsweise keine Zuständigkeit über Nicht-Muslime ausüben, und ihre Inanspruchnahme ist selbst für Muslime freiwillig. Zudem können Entscheidungen der kenianischen Kadhi-Gerichte – anders als im vorgeschlagenen ugandischen Modell – vor den säkularen High Courts angefochten werden, ohne besondere Rechtsvorschriften zur Zusammensetzung des Gerichts. Die kenianischen Kadhi-Gerichte unterliegen außerdem Nichtdiskriminierungsregeln für Zeugen, um die ungleiche Bewertung von Aussagen von Frauen und Nicht-Muslimen nach der Scharia auszugleichen.

Wir sind sehr besorgt über den Gesetzentwurf zu den Kadhi-Gerichten, welcher Christen und andere Nicht-Muslime verpflichten würde, vor Scharia-Gerichten zu erscheinen, und religiöses Recht offiziell in unser nationales Recht einführt“, sagte Arthur Ayorekire, Vizepräsident der Uganda Christian Lawyers’ Fraternity (Verbindung christlicher Anwälte in Uganda). „Wir rufen alle Ugander dazu auf, sich gegen die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu den Kadhi-Gerichten auszusprechen. Der Gesetzentwurf ist nicht notwendig und wird lediglich rechtliche Unsicherheit schaffen, Spannungen zwischen religiösen Gruppen verschärfen und möglicherweise Extremismus in Uganda fördern.“

Der vorgeschlagene Gesetzentwurf zu den Kadhi-Gerichten würde einen grundlegenden Umbruch im Rechtssystem Ugandas und Afrikas darstellen. Diese Veränderung lässt das Risiko von Verstößen gegen die Religionsfreiheit deutlich steigen.

ADF International fordert die ugandischen Abgeordneten auf, den vorgeschlagenen Gesetzentwurf zu den Kadhi-Gerichten abzulehnen und sich stattdessen auf legislative Maßnahmen zu konzentrieren, die die Religionsfreiheit und die Gleichbehandlung vor dem Gesetz gewährleisten.

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