Brasilianische Veterinärstudentin wegen Social-Media-Kommentaren über Gender-Ideologie strafrechtlich verfolgt
- Wer: Isadora Borges
- Wo: Brazil
- Team: Julio Pohl
Thema | Meinungsfreiheit
Isadora Borges, eine brasilianische Veterinärstudentin, wurde strafrechtlich verfolgt, weil sie in sozialen Medien ihre Ansichten zur Gender-Ideologie geäußert hatte. Ihr Fall deutet auf ein besorgniserregendes Muster der Einschränkung friedlicher Online-Meinungsäußerungen in Brasilien hin.
Die Strafverfolgung beruhte auf Kommentaren, die Isadora in sozialen Medien veröffentlicht hatte und in denen sie Gender-Ideologie kritisierte. Obwohl die Beiträge friedlich waren und sich nicht gegen eine bestimmte Person richteten, leiteten die Behörden ein Strafverfahren ein und stuften ihre Äußerungen als „transphob“ ein. Auf diese Vorwürfe standen für Isadora vier bis zehn Jahre Haft. Die erste Anhörung in ihrem Fall fand am 10. Februar 2026 statt.
Am 12. März 2026 wies ein regionales Gericht einstimmig alle Anklagen wegen „Transphobie“ gegen Isadora zurück. In der Begründung stellte das Gericht fest, dass Borges’ Beiträge auf X weder Angriffe, Drohungen noch Feindseligkeit gegenüber Personen enthielten, die sich als „transgender“ identifizieren. Ebenso hätten sie nicht zu Gewalt aufgerufen und es fehle an dem für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Vorsatz.
„Ich habe mich zu dem Thema geäußert, weil mir die Wahrheit und der Schutz von Frauen am Herzen liegen. Niemand sollte jemals Angst haben müssen, ins Gefängnis zu kommen, nur weil er die biologische Realität anerkennt. Ich hoffe, dass mein Fall ein Wendepunkt im Kampf gegen Zensur in Brasilien sein kann. Die Brasilianer verdienen die Freiheit, offen zu sprechen, ohne bestraft zu werden.“
- Isadora Borges
Zusammenfassung
Der Fall von Isadora Borges begann im Jahr 2020, als sie auf der Plattform X (damals Twitter) Kommentare veröffentlichte, in denen sie ihre Ansichten zur Gender-Ideologie äußerte. Die Kommentare riefen nicht zu Gewalt auf und richteten sich gegen keine bestimmte Person. Die Beiträge lauteten (übersetzt):
„Wir sagen, dass Transgender“-Frauen „offensichtlich als Männer geboren wurden. Transaktivisten hingegen behaupten, radikale Feministinnen seien keine Menschen. Wie kann man an einen Feminismus glauben, der Frauen entmenschlicht?“
Ein zweiter Kommentar lautete:
„Als Simone de Beauvoir 1949 ihren berühmten Satz: ‚Man wird nicht als Frau geboren, man wird es.‘, schrieb, sagte sie nicht die Transgender-Thematik voraus. Sie kritisierte vielmehr, dass biologische Merkmale wie X-Chromosomen und DNA in unserer Gesellschaft als Begründung dafür genutzt werden, Frauen als ‚zweites Geschlecht‘ zu behandeln und ihnen bestimmte Rollen und Verhaltensweisen zuzuschreiben. Feministinnen der zweiten Welle wollten diese festen Geschlechternormen aufbrechen und neu definieren, was es bedeutet, eine Frau zu sein – nicht im Gegensatz zu Männern, sondern unabhängig davon, was Männer glauben, wie Frauen sein sollten. Eine Person, die sich als transgender identifiziert, behält ihre biologische DNA. Weder operative Eingriffe noch synthetische Hormone noch ein Wechsel der Kleidung können diesen biologischen Fakt ändern. Das ist kein Essentialismus. Essentialistisch ist vielmehr die Idee, dass das biologische Geschlecht automatisch das Gender festlegt.”
Im September 2025 wurde Borges über die gegen sie eingeleiteten Strafverfahren informiert. Ihr wurden zwei Fälle angeblicher „Transphobie“ zur Last gelegt, wobei jeder Vorwurf mit einer Freiheitsstrafe von 2 bis 5 Jahren verbunden ist, insgesamt also potenziell 4 bis 10 Jahre Haft.
Ihr Fall spiegelt ein breiteres Klima der Zensur in Brazil wider. Ein Urteil des Obersten Bundesgerichts Brasiliens aus dem Jahr 2019 hat „Transphobie” und „Homophobie“ als Straftaten eingestuft, die mit bis zu fünf Jahren Haft pro Verstoß geahndet werden können. Seit diesem Urteil gab es in ganz Brasilien zahlreiche Fälle, in denen Personen allein wegen der Äußerung ihrer Überzeugungen wegen „Transphobie” angeklagt wurden. Isadora ist eine von vielen Personen in Brasilien, die wegen ihrer Online-Beiträge rechtliche Probleme bekommen haben. Ein weiteres Beispiel ist Nine Borges (nicht verwandt mit Isadora), eine brasilianische Influencerin, gegen die derzeit strafrechtlich ermittelt wird, weil sie ein angeblich „transphobes“ Video auf Instagram veröffentlicht hat.
Die Organisation ADF International unterstützt beide Fälle rechtlich und setzt sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung ein.
Internationale Menschenrechtsstandards schützen das Recht auf freie Meinungsäußerung, einschließlich des Rechts, auch kontroverse oder unpopuläre Meinungen zu äußern. Die Kriminalisierung von Isadoras Aussagen untergräbt diese Rechte und setzt einen gefährlichen Präzedenzfall für den demokratischen Diskurs in Brasilien.
„Isadoras Kommentare sind nicht nur durch internationale Standards zur Meinungsfreiheit geschützt, sondern entsprechen auch biologischen Tatsachen und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie wegen ‚Transphobie‘ anzuklagen und mit Gefängnis zu bedrohen, stellt eine Verletzung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung dar“, sagte Julio Pohl, Rechtsanwalt bei ADF International.
ADF International unterstützt Borges weiterhin rechtlich und setzt sich für ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit ein – ebenso wie für das Recht aller Brasilianer, ihre Überzeugungen frei zu äußern.




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