Bis zu 10 Jahren Haft: Brasilianisches Gericht verhandelt Fall einer Veterinärstudentin wegen Social-Media-Kommentare über Gender-Ideologie

Gegen Isadora Borges wurde aufgrund von Beiträgen auf X zur Gender-Ideologie Anklage erhoben; die erste Anhörung in dem Verfahren fand am 10. Februar statt.

Der Fall erregte internationale Aufmerksamkeit, nachdem Elon Musk einen Post über die Strafverfolgung teilte; ADF International unterstützt Isadora Borges rechtlich in ihrer Verteidigung.

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Brazilian Veterinary Student Faces Up to 10 Years in Prison for Social Media Comments on Gender Ideology 

Brazilian veterinary student facing prosecution in Brazil for gender ideology comments
  • Brazilian woman is facing criminal prosecution for comments shared on social media gender ideology; hearing is set for February 10.
  • Case highlights Brazil’s escalating censorship of peaceful expression; ADF International is providing legal support in her defence.
Brazilian veterinary student facing prosecution in Brazil for gender ideology comments

BRASÍLIA (9 February 2026) — A Brazilian woman, Isadora Borges, is facing criminal prosecution after posting comments on social media expressing her views on gender ideology, exposing her to a possible prison sentence of four to ten years. 

In November 2020, Isadora Borges made two posts on X (then Twitter), peacefully expressing her views against gender ideology. One comment stated that “transgender” women “were obviously born male.” Another stated: “A person who identifies as transgender retains their birth DNA. No surgery, synthetic hormone, or clothing change will change this fact…“ 

Her comments quickly gained attention online, and prompted Erika Hilton, a self-described “transgender” politician, to report Borges for “transphobia” to the federal police.  

In September 2025, Borges was notified of the criminal charges brought against her. She was accused of two counts of transphobia, with each count carrying a punishment of 2-5 years in prison. The case is now moving to trial, with a hearing date set for tomorrow, February 10. 

No one should face a decade behind bars for expressing an opinion on a matter of public concern,” said Julio Pohl, Legal Counsel for ADF International, which is providing legal support to Borges. “Weaponising Brazil’s expansive ‘transphobia’ laws to punish peaceful expression is a profound violation of freedom of speech. 

“I commented on the issue because I care about the truth and protecting women.  No one should ever fear going to prison for recognizing biological reality. I hope that my case can serve as a turning point in fighting censorship in Brazil. Brazilians deserve the freedom to speak openly without punishment.”

ADF International is providing legal support to Borges as she seeks to defend her fundamental right to freedom of expression without fear of prosecution. 

I commented on the issue because I care about the truth and protecting women. No one should ever fear going to prison for recognizing biological reality,” said Isadora Borges. “I hope that my case can serve as a turning point in fighting censorship in Brazil. Brazilians deserve the freedom to speak openly without punishment.” 

Growing Pattern of Censorship in Brazil

Since a 2019 ruling by Brazil’s Supreme Federal Tribunal equated “homophobia” and “transphobia” with the crime of racism—without legislation passed by Congress—individuals across Brazil have increasingly faced criminal investigations and prosecutions for peaceful expression. Cases such as Isadora Borges’ have become more common over the last year in Brazil.  

In 2025, social media influencer Isabella Cepa faced criminal investigations for her online post about gender ideology. Similarly, Nine Borges (not related to Isadora Borges) is under criminal investigation for “transphobia” for posting an Instagram video drawing attention to concerns about the financing and influence of pro-LGBT organisations in Brazil, which included criticism of Symmy Larrat, Brazil’s LGBT National Secretary. 

In another case, Assemblies of God Pastor Douglas Baptista faced criminal charges for authoring a book with a Christian view of sexuality. His case was legally supported by ADF International. Charges in his case were dropped, but they remain evidence of the broader, chilling trend of government efforts in Brazil to censor peaceful online expression. 

ADF International also represents five Brazilian legislators (Senator Eduardo Girao and members of the Chamber of Deputies Marcel Van Hattem, Adriana Ventura, Gilson Marques, and Ricardo Salles) before the Inter-American Commission on Human Rights. The legislators are challenging violations of their free speech rights before the Commission. They claim violations of their rights under the Convention, including their freedom of expression, as a result of escalating state censorship which reached a head with last year’s X ban in Brazil during the municipal elections period. Censorship in Brazil has been a persistent and escalating problem since 2019. 

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Der Europäische Gerichtshof befasst sich mit Einreiseverbote gegen Christen in die Türkei

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 20 Fälle von Christen, die allein wegen des Auslebens ihres Glaubens aus der Türkei verbannt wurden, offiziell aufgegriffen.
  • ADF International unterstützt 17 dieser Verfahren und macht auf schwerwiegende, strukturelle Menschenrechtsverletzungen aufmerksam.

STRASSBURG (05. Februar 2026) -Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat offiziell 20 von Christen eingereichte Fälle angenommen, in denen die Türkei Betroffenen allein wegen der Ausübung ihres Glaubens faktisch die Wiedereinreise verweigert hat.

Diese Fälle – fast alle von ADF International unterstützt – gehen auf die Verwendung interner Sicherheitscodes wie „N-82“ durch die türkische Regierung zurück. Mit diesen Codes wurden friedliche ausländische Christen als Bedrohung für die nationale Sicherheit eingestuft. Dadurch wird ihnen trotz langjährigem rechtmäßigem Aufenthalt die Einreise oder der Verbleib im Land verwehrt.

Seit 2019 haben die türkischen Behörden Hunderten von ausländischen Christen interne Sicherheitscodes wie „N-82“ und „G-87“ zugewiesen. In der Folge wird diesen Christen nach Auslandsreisen die Wiedereinreise untersagt oder ihre Aufenthaltserlaubnis entzogen. Diese Maßnahmen betreffen mindestens 160 ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien – schätzungsweise Hunderte von Personen –, von denen viele seit Jahrzehnten in der Türkei leben und arbeiten.

Der EGMR hat die Fälle gebündelt an die türkische Regierung übermittelt und darauf hingewiesen, dass diese für hinreichend zusammenhängend gehalten werden, um sie gemeinsam zu prüfen. Zugleich wurde die Türkei aufgefordert, im weiteren Verfahren eine Stellungnahme abzugeben.

„Der friedliche Gottesdienst und die Teilnahme am kirchlichen Leben stellen keine Gefahr für die nationale Sicherheit dar. Dennoch wurden ausländische Christen in der Türkei – darunter Pastoren, Lehrer, Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen und Missionare – auf Grundlage nicht öffentlich zugänglicher Akten als Sicherheitsrisiko eingestuft und des Landes verwiesen“, erklärte Dr. Lidia Rider, Juristin bei ADF International. „Da ihnen weder die Vorwürfe offengelegt noch Beweise zugänglich gemacht wurden, hatten sie keine reale Möglichkeit, sich wirksam vor Gericht zu verteidigen. Dass der Gerichtshof diese Fälle nun aufgreift, ist ein wichtiger Schritt hin zu Transparenz, Verantwortlichkeit und rechtlichem Schutz.“

Diskriminierung hinter den Zahlen

Durch die Verwendung dieser Codes stuft die Regierung Betroffene faktisch als „Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ ein – eine Kategorie, die üblicherweise mutmaßlichen Terroristen vorbehalten ist. Tatsächlich jedoch haben die Betroffenen keine Vorstrafen, und es gibt keinerlei Hinweise auf rechtswidriges Verhalten. Das Einzige, was sie verbindet, ist die offene Ausübung und Weitergabe ihres christlichen Glaubens.

Der Menschenrechtsverletzungsbericht 2024 (Human Rights Violation Report) des Verbands evangelischer Kirchen dokumentiert 132 Personen, die willkürlich mit einem Einreisesperrcode belegt wurden und allein aufgrund ihres christlichen Glaubens nicht mehr in die Türkei einreisen dürfen. Insgesamt sind laut Bericht 303 Menschen von diesen Maßnahmen betroffen.

Berichte über vergleichbare Maßnahmen, von denen zahlreiche ausländische protestantische Christen betroffen sind, zeigen, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein breites Muster systematischer Diskriminierung handelt. Diese Fälle werfen Fragen im Hinblick auf die durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützten Grundrechte auf, insbesondere das Recht der Religionsfreiheit, das Recht auf Familienleben und den Schutz vor Diskriminierung. Zugleich verdeutlichen sie die Notwendigkeit transparenter, nachvollziehbarer und belegbarer Entscheidungen, wenn Staaten sich auf öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit berufen – zumal die plötzlichen und unbegründeten Verbote für langjährige Bewohner und ihre Familien schwerwiegende Folgen haben.

Echte Menschen, Echte Konsequenzen

Zu den Betroffenen gehören Menschen, die seit Jahrzehnten in der Türkei lebten und arbeiteten, wie Pam und Dave Wilson, die fast 40 Jahre lang in der Türkei tätig waren, bevor ihnen die Rückkehr verwehrt wurde. Oder Rachel und Mario Zalma (Pseudonyme zur Wahrung der Anonymität), deren kirchliches Engagement nach der Teilnahme an einer Kirchenkonferenz zu einer N-82-Einstufung führte, und David Byle, ein Geistlicher, der nach 19 Jahren Dienst ins Exil gezwungen wurde.

Diese Verbote haben nicht nur Familien von den Gemeinschaften getrennt, die sie über Jahre mit aufgebaut hatten, sondern auch viele örtliche Kirchen ohne Leitung zurückgelassen. Damit wurde die ohnehin geringe christliche Präsenz in einem Land weiter geschwächt, in dem Christen nur einen winzigen Teil der Bevölkerung ausmachen.

Langjährige Bemühungen zur Aufdeckung systematischer Missbräuche

Seit mehreren Jahren macht ADF International auf diese Menschenrechtsverletzungen aufmerksam: unter anderem durch Schulungen für lokale Anwälte, wissenschaftliche Veröffentlichungen und Expertengutachten, die systematischen Verstöße gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie damit verbundene Rechte dokumentieren.

ADF International hat über mehrere Jahre hinweg zahlreiche Kläger und ihre Anwälte in diesen Verfahren unterstützt und vertritt vier Betroffene unmittelbar vor dem EGMR, darunter zwei Hauptkläger. Zudem unterstützt die Organisation nahezu alle weiteren Fälle.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, diese Fälle gemeinsam zu behandeln. Es handelt sich hierbei nicht um vereinzelte Fehler oder einmalige Entscheidungen“, sagte Kelsey Zorzi, Direktorin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International. „Die gebündelte Prüfung dieser Fälle macht deutlich, dass der Gerichtshof ein mögliches systematisches Vorgehen gegen Christen in der Türkei sieht. Wir erwarten, dass er das zentrale rechtsstaatliche Prinzip bestätigt, wonach Regierungen niemandem allein aufgrund seines Glaubens Grundrechte entziehen dürfen.“

Bilder zur kostenlosen Verwendung im Druck oder online – ausschließlich im Zusammenhang mit dieser Geschichte.

Abgebildet: Dave und Pam Wilson; David Byle; Lidia Rieder; Kelsey Zorzi