Wir dürfen unsere Augen nicht vor der Not verschließen, in der sich Christen heute befinden

  • US-Kommission für internationale Religionsfreiheit veröffentlicht Jahresbericht
  • „Systematische, anhaltende und ungeheuerliche“ Verletzungen der Religionsfreiheit in 14 Ländern festgestellt

WASHINGTON DC (21. April 2021) – Nach wie vor ist Religionsfreiheit weltweit in Gefahr – so lautet das Ergebnis der United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF), die vor kurzem ihren Jahresbericht veröffentlichte. Der Bericht qualifiziert 14 Länder als „besonders besorgniserregende Länder“ wegen ihrer „systematischen, andauernden und ungeheuerlichen“ Verletzungen der Religionsfreiheit und empfiehlt für 12 weitere Länder, deren Entwicklung genau zu beobachten.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei wählen und sie öffentlich und privat ausüben zu können, ohne Angst vor Verfolgung. Die anhaltende Diskriminierung von Christen und anderen religiösen Minderheiten verletzt dieses Recht. Der Jahresbericht der USCIRF zeigt die schlimmsten Übergriffe gegen Menschen mit und ohne Glauben und ist eine wichtige Informationsquelle für Anwälte und Regierungen. Wir hoffen, dass die US-Regierung den Bericht ernstnimmt und bei der Ausrichtung ihrer Außenpolitik ernstnimmt“, sagte Kelsey Zorzi, Leiterin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International.

 

Religiöse Verfolgung weit verbreitet

Der aktuelle Jahresbericht untersucht Verletzungen der Religionsfreiheit weltweit, aber auch Fortschritte, wie sie etwa im Jahr 2020 in 26 Ländern festgestellt wurden, und bietet unabhängige Empfehlungen für die US-Außenpolitik. So empfiehlt die USCIRF dem US-Außenministerium, Burma, China, Eritrea, Indien, Iran, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Syrien, Tadschikistan, Turkmenistan und Vietnam als „besonders besorgniserregende Länder“ einzustufen. Zudem empfiehlt die Kommission, Afghanistan, Algerien, Aserbaidschan, Kuba, Ägypten, Indonesien, Irak, Kasachstan, Malaysia, Nicaragua, die Türkei und Usbekistan auf die „Special Watch List“ des State Department zu setzen.

Im Sudan, in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) und in Bahrain konnte die Kommission positive, wenn auch zaghafte Schritte in Richtung Religionsfreiheit feststellen. In anderen Ländern jedoch verschlechterte sich die Lage der Religionsfreiheit.

Viele Länder nutzen die COVID-19-Pandemie als Vorwand, um religiöse Diskriminierung zu verschärfen. So stellte die USCIRF fest, dass die Verletzungen der Religionsfreiheit in China, Nigeria und Indien am schlimmsten sind.

In den letzten Jahren hat USCIRF die Gräueltaten der chinesischen Regierung gegen uigurische Muslime in der Provinz Xinjiang scharf kritisiert. Daraufhin belegte China Anfang des Jahres Gayle Manchin und Tony Perkins, Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender von USCIRF, mit Sanktionen.

 

Einsatz für Verfolgte

2020 gab es viele neue Kampagnen, um die Religionsfreiheit weltweit besser zu schützen. So wurde zum Beispiel zum zweiten Mal der „Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben“ begangen. Die Vereinten Nationen haben diesen Tag ins Leben gerufen und möchten daran erinnern, dass jeder Mensch das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit hat.

In ähnlicher Weise veranstaltete das polnische Außenministerium im November 2020 das dritte Ministertreffen zur Förderung der Religionsfreiheit. Bei dem Treffen erzählten Verfolgte ihre bewegenden Geschichten. Zudem wurde Anwälten und Regierungsvertretern die Möglichkeit zum Austausch geboten, um Ziele und Strategien zu diskutieren, wie religiöse Minderheiten und Menschen, die wegen ihrer Religion verfolgt werden, besser geschützt werden können.

Bei der Veröffentlichung des Jahresberichts lobte USCIRF die letzte US-Regierung für ihren Einsatz für die Religionsfreiheit und forderte die aktuelle US-Regierung unter Präsident Biden nachdrücklich dazu auf, es ihr gleichzutun, und etwa die Umsetzung des letztjährigen Präsidialerlasses zur „Förderung der weltweiten Religionsfreiheit“ weiter voranzutreiben.

Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, sagte: „Der jüngste USCIRF-Bericht erinnert uns daran, dass Menschen weltweit unter Verfolgung und Verletzung ihrer Grundrechte leiden. Christen sind davon am meisten betroffen. Wir dürfen unsere Augen nicht vor der Not verschließen, in der sich Christen tagtäglich und überall auf der Welt befinden.“

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Kolumbianischer Social Media Star wehrt sich gegen Zensur-Urteil

  • Kolumbianisches Verfassungsgericht soll Fall der Influencerin “Kika” Nieto prüfen
  • Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt sie dabei

KOLUMBIEN (21. April) – Dürfen wir christliche Überzeugungen auf sozialen Medien teilen? Diese Frage wird das Verfassungsgericht zumindest für Kolumbien beantworten müssen. Social Media Star Erika “Kika” Nieto hatte in einem “Fragt mich alles”-Video ihre Überzeugungen zum Thema Ehe geteilt, als sie die Frage eines Followers beantwortete. Gleichzeitig zeigte sie Verständnis für andere Ansichten. Eine Aktivistengruppe brachte sie für diese Aussage vor Gericht. Nieto wurde dazu verurteilt, das Video zu entfernen. Nun wendet sie sich an das kolumbianische Verfassungsgericht, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Überzeugungen öffentlich zu teilen. Ich möchte authentisch mit meinen Unterstützern kommunizieren, ohne zensiert oder strafrechtlich verfolgt zu werden. Ich möchte auch nicht, dass andere Angst haben, über ihre Überzeugungen zu sprechen. Ich hoffe auf mehr Toleranz und Verständnis für unterschiedliche Meinungen in der Gesellschaft. Deshalb möchte ich meinen Fall bekannt machen”, sagte Nieto.

Zensiert, weil sie ihre Ansichten über Ehe äußerte

Als Antwort auf die Frage eines Followers in ihrem YouTube-Video, teilte Nieto ihre Überzeugungen über die Ehe mit ihren Millionen von Anhängern.

„Jeder sollte frei sein, seinen Glauben und seine Glaubensüberzeugungen ohne Angst vor Zensur zu äußern. Die kolumbianische Verfassung schützt Nietos Recht, ihre Ansichten frei auszusprechen und öffentlich zu teilen. Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sind fundamentale Menschenrechte, die durch alle wichtigen Menschenrechtsverträge geschützt werden. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, ist Diskussion die beste Reaktion, nicht Zensur. Letztendlich leidet jeder von uns und auch die Demokratie, wenn Menschen nicht frei sprechen können“, sagte Tomás Henríquez, Leiter der Rechtsabteilung für Lateinamerika und die Karibik von ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die Kika Nietos Fall unterstützt.

Aktivisten reichten Klage ein

In einem vorangegangenen Fall hatte das kolumbianische Verfassungsgericht bereits entschieden, dass Nieto sich öffentlich zu kontroversen Themen äußern darf. Ihre Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt. Ein Aktivist brachte Nieto erneut vor Gericht und beschwerte sich, dass ihre Bemerkung über die Ehe beleidigend und diskriminierend sei. Dieses Mal betrachtete ein untergeordnetes Gericht ihre Äußerungen als „Hassrede“. Sie wurde angehalten, ihr Video zu löschen.

Die kolumbianische NGO Nueva Democracia – eine zivilgesellschaftliche Plattform, die sich für Meinungsfreiheit und andere Grundrechte einsetzt – vertritt Nieto. Gemeinsam fordern sie das Verfassungsgericht auf, die Grundfreiheiten zu wahren und die Entscheidung der niederen Instanz aufzuheben. ADF International unterstützt den Fall. Das kolumbianische Verfassungsgericht wird voraussichtlich im Mai entscheiden, ob es den Fall zur Überprüfung annimmt.

Zunehmende Zensur weltweit

Nieto ist nicht die Einzige, die öffentlich ihre Überzeugungen über die Ehe in den sozialen Medien teilte und nun mit rechtlichen Folgen kämpfen muss. In Finnland sieht sich die ehemalige Innenministerin und amtierende Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen mit mehreren strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, nachdem sie ihre Ansichten in einem Tweet geteilt hatte. Die Ärztin, Mutter von fünf Kindern und Großmutter von sechs Kindern, äußerte öffentlich ihre Meinung zu Familie und Ehe. Der finnische Generalstaatsanwalt verdächtigt sie deshalb eines Verbrechens, das mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann. ADF International unterstützt Räsänen bei der Verteidigung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit.

„Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in der heutigen ‚Cancel Culture‘ zunehmend unter Beschuss gerät. Sowohl Nietos als auch Räsänens Fälle zeigen, dass die Freiheit, das zu sagen, was wir glauben, angemessen geschützt werden muss. Ob jemand bestimmten Ansichten zustimmt oder nicht, Zensur führt unweigerlich auf einen gefährlichen Weg. Zensur schafft Angst, Meinungsfreiheit fördert eine lebendige Zivilgesellschaft“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International.