Nach zweijähriger Vakanz: EU ernennt neuen Beauftragten für Religionsfreiheit

  • Christos Stylianides zum neuen Sondergesandten für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU ernannt
  • Religionsfreiheit ist weltweit zunehmend bedroht

BRÜSSEL (6. Mai 2021) – Die Europäische Kommission hat diese Woche Christos Stylianides zum Sondergesandten für die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU ernannt. Stylianides war von 2014 bis 2019 EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement. Seit 2020 ist er als Sonderberater für Bildung in Notfällen, Migration und Inklusion für den derzeitigen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Margaritis Schinas, tätig.

„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Die Wiederernennung eines Sondergesandten für die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU ist ein wichtiger Schritt, um echtes Engagement für dieses Grundrecht zu zeigen. Wir bedauern, dass diese Position fast zwei Jahren lang unbesetzt war. Wir hoffen, dass sich Stylianides rasch in seine neue Rolle einfindet, um auf die Bedürfnisse verfolgter Religionsgemeinschaften einzugehen. Wir fordern die Europäische Union dringend auf, die Position des Sondergesandten zu stärken und auf die bereits geleistete wichtige Arbeit aufzubauen. Die Opfer vor Ort brauchen dringend eine entschlossene Reaktion der EU. Mit ihrem Sondergesandten kann die EU bei der internationalen Antwort eine Führungsrolle übernehmen. Diese Führungsrolle ist notwendiger denn je“, sagte Adina Portaru, Juristin für ADF International in Brüssel.

 

Rolle des Sonderbeauftragten

Der Sondergesandte für die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU wurde 2016 eingeführt, um die Religions- und Glaubensfreiheit im Namen der EU weltweit zu schützen. Das Europäische Parlament forderte in seiner Entscheidung vom 4. Februar 2016 betreffend den systematischen Massenmord an religiösen Minderheiten durch den sogenannten „ISIS/Daesh“, dass die „EU einen ständigen Sondergesandten für Religions- oder Glaubensfreiheit“ einrichten soll. Das Mandat umfasste Besuche in Ländern mit der gewalttätigsten religiösen Verfolgung der Welt, um den Dialog und Reaktionspläne zu erleichtern. Der Sondergesandte spielte eine entscheidende Rolle dabei, Asia Bibi bei der sicheren Ausreise aus Pakistan zu helfen, nachdem sie vom Vorwurf der Blasphemie freigesprochen worden war.

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments für Religions- und Glaubensfreiheit und religiöse Toleranz, nationale Sonderbeauftragte, Wissenschaftler und die Zivilgesellschaft haben sich nachdrücklich für die Fortsetzung des Mandats ausgesprochen. Ein Bericht über die EU-Leitlinien und das Mandat des EU-Sonderbeauftragten, der vom Europäischen Parlament am 16. Januar 2019 mit überwältigender Unterstützung (576 Stimmen dafür) angenommen wurde, betonte die Notwendigkeit für den Rat und die Kommission, „das institutionelle Mandat, die Kapazität und die Pflichten angemessen zu unterstützen, indem die Möglichkeit einer mehrjährigen Amtszeit, die einer jährlichen Überprüfung unterliegt, geprüft wird“.

„Der Sondergesandte hat eine entscheidende Rolle dabei gespielt, die Schrecken der religiösen Verfolgung weltweit auf europäischer Ebene ans Licht zu bringen. Die Rolle hat das Bewusstsein für einige der schlimmsten und hartnäckigsten Verletzungen der Grundrechte auf der ganzen Welt geschaffen und dazu beigetragen, die Bemühungen der EU zu deren Bekämpfung zu bündeln. Die EU sollte ihre Bemühungen zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit auf der ganzen Welt nicht nur fortsetzen, sondern intensivieren“, sagte Robert Clarke, Jurist für ADF International.