ADF International
Zuerst erschienen im Impact Magazin 3/24
Unschuldig klingt sie, die „Pille Danach“, und erinnert an die „Zigarette Danach“, nur mit dem großen Unterschied, dass hier am Ende nicht ein Stummel, sondern möglicherweise ein menschliches Leben erlischt.
Die Pille Danach, ein sogenanntes “Notfall-Kontrazeptivum” kann bis zu 120 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Ihre Wirkung besteht in der Verschiebung des Eisprungs, kann aber auch die Einnistung der befruchteten Eizelle, also eines bereits entstandenen Lebens, verhindern. Unklar bleibt danach für Frauen, was mit der Einnahme wirklich bewirkt wurde.
Beim Apotheker um die Ecke bekommt man sie in Deutschland seit 2015 rezeptfrei. 2023 wurde diese Pille 916.000-mal verkauft – ein gewaltiger Anstieg von 92 Prozent seit 2014, als sie noch rezeptpflichtig erst nach Aufklärung und Beratung von Ärzten verschrieben wurde.
Frauen mit Hormoncocktail allein gelassen
Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, extreme Müdigkeit, starke Gewichtszunahme durch Wassereinlagerungen sind nur einige der Nebenwirkungen. Zudem können durch die Wassereinlagerungen Thrombosen und Lungenembolie verursacht werden. Durch die hohe Dosis von Levonorgestrel oder Ulipristalacetat, den Wirkstoffen dieser Pille, gerät das Hormonsystem aus den Fugen.
Es dauert Monate, bis der weibliche Zyklus wieder ins Gleichgewicht findet. Dabei schlägt die hormonelle Achterbahnfahrt mit Stimmungsschwankungen, Angstzuständen und depressiven Verstimmungen auf die Psyche.
Dennoch wird die „Pille Danach“ oft als Plan B anpriesen, um eine ungewollte Schwangerschaft schnell zu verhindern – und das möglicherweise auf Kosten eines neuen Lebens. Dabei gerät Plan A, das Geschenk eines Kindes anzunehmen, schnell in Vergessenheit.
Nicht nur Frauen im Blitzgewitter des Gewissenskonflikts
Apotheker kennen die ernsten Konsequenzen und geraten beim Verkauf dieser Pille in die Bredouille: „Unter Umständen habe ich vor mir zwei Leben – beide Leben und ihre Würde will ich bewahren“, betont der Berliner Apotheker Andreas Kersten. Er verweigerte aus Gewissensgründen den Verkauf der „Pille danach“, was zu einem jahrelangen Rechtsstreit führte.
Das Oberverwaltungsgericht sprach ihn von der Berufspflichtverletzung frei. Die Richter fügten jedoch hinzu, dass Apotheker, die den Verkauf nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, künftig ihren Beruf aufgeben sollten. Plötzlich rückt die Diskussion um die Bedeutung der Gewissensfreiheit in Deutschland in den Fokus. Haben Fachwissen und Gewissenhaftigkeit bei derart heiklen Mitteln, zu denen sich Abtreibungspillen, Pubertätsblocker und Suizidgifte reihen, keine Relevanz mehr? Sollen diese einfach kommentarlos verkauft werden?
Diese Pille, mit ihrer enormen Wirkungsweise, ist weder ein Heilmittel noch eine Problemlösung, sondern ein brutales Dilemma in Tablettenform. Sie einfach so schlucken oder verkaufen zu wollen, ist eine Entscheidung, die sich nicht so einfach mit einem Glas Wasser herunterspülen lässt. Weder Hormontsunamis und Beklemmnis für Frauen noch Drohungen für Apotheker mit Gewissen führen uns weiter – wahre Aufklärung ist nötig!