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Adam Smith-Connor: Vereinigtes Königreich

Veteran Adam Smith-Connor: 9.000 Pfund Strafe für stilles Gebet

Thema | Meinungsfreiheit & “Gedankenverbrechen”

Adam Smith-Connor, ein britischer Afghanistan-Veteran, wurde wegen eines dreiminütigen stillen Gebets in der Nähe eines Abtreibungseinrichtung verurteilt. Damit ist er der erste Bürger in der jüngeren Geschichte Großbritanniens, der allein wegen seiner Gedanken strafrechtlich belangt wurde.

Am 16. Oktober 2024 sprach das Friedensgericht (Bournemouth Magistrates‘ Court) ihn schuldig und verhängte eine bedingte Entlassung („conditional discharge“) sowie die Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von 9.000 Pfund (etwa 10.700 Euro). Diese Form der Verurteilung entspricht in etwa der Strafaussetzung zur Bewährung im deutschen Recht. Mit Unterstützung von ADF UK legte Smith-Connor Berufung gegen das Urteil ein. Der Fall wird am 28. Juli 2025 vor dem Strafgericht (Bournemouth Crown Court) verhandelt – mehr als zweieinhalb Jahre nach Beginn des Verfahrens.

Verurteilt wurde Adam Smith-Connor, weil er im stillen Gebet seines ungeborenen Sohnes gedachte, den er vor 22 Jahren durch eine Abtreibung verlor. Zugleich betete er für alle Frauen und Männer, die sich an jenem Tag mit der schwierigen Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung konfrontiert sahen. Um die Privatsphäre der Besucher zu wahren, stand der Veteran mit dem Rücken zum Zentrum. Eine örtliche Verordnung verbot jedoch das Gebet als „Ausdruck der Zustimmung oder Ablehnung von Abtreibung“ auf dieser öffentlichen Straße. In seinem Fall argumentieren die Behörden, dass dieses Verbot auch für stille Gebete gelte.

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„Es steht den Behörden nicht zu, den Inhalt meiner Gedanken zu diesem Thema [Abtreibung] auf einer öffentlichen Straße zu beurteilen.“

Zusammenfassung des Falls

Seit Oktober 2022 gibt es in Bournemouth “buffer zones”. Diese “Zensurzonen” wurden durch eine lokale Verordnung, die “Public Spaces Protection Order (PSPO)”, eingeführt. Sie verbieten unter Strafe jede Form der “Handlung” oder gar “versuchten Handlung” rund um die „Billigung/Ablehnung” jeglicher Form von Abtreibungsleistungen.

Unter das Verbot fallen auch „grafische, mündliche oder schriftliche Mittel, Gebete oder Beratung“ im Umfeld von Abtreibungszentren. Ebenso untersagt die Verordnung religiöse Handlungen wie das Lesen der Bibel, das Beten oder das Bekreuzigen.

Nach der Verurteilung von Adam Smith-Connor hat die zentrale Strafverfolgungsbehörde für England, der Crown Prosecution Service (CPS), ihre Richtlinien präzisiert: Stilles Gebet in sogenannten Zensurzonen sei „nicht zwangsläufig strafbar“, solange es nicht „offensiv geäußert“ werde. Eine Strafverfolgung setze „auffällige Handlungen“ voraus. Diese Klarstellung könnte Adams Berufung stärken, da Videoaufnahmen zeigen, dass er still, unauffällig und ohne jegliche Interaktion mit Besuchern der Klinik betete.

Der Afghanistan-Veteran weigerte sich, das Bußgeld zu zahlen. Er ist überzeugt: Es könne im Vereinigten Königreich nicht illegal sein, an einem öffentlichen Ort zu beten. Besonders nicht still in seinen Gedanken. Adam betonte: „Ein stiller Gedanke kann doch kein Verbrechen sein. Mit der Unterstützung von ADF UK lege ich Berufung gegen meine Verurteilung ein. Es kann nicht sein, dass die Regierung über den Inhalt von Gedanken und Gebeten bestimmen darf.“

ADF UK unterstützt Adam mit rechtlichem Beistand und verweist darauf, dass Gedanken- und Religionsfreiheit durch den Human Rights Act (HRA) absolut geschützt sind. Die Behörden seien daher nicht befugt, stilles Gebet zu verbieten. Der HRA ist ein 1998 verabschiedetes britisches Gesetz, das die Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ins nationale Recht integriert und es Bürgern ermöglicht, Menschenrechtsverletzungen vor britischen Gerichten einzuklagen.

Jeremiah Igunnubole, britischer Anwalt bei ADF International, unterstützt Adams Fall vor Ort und erklärte: „Wenn wir die Verfolgung des stillen Gebets zulassen, begeben wir uns in gefährliche Gewässer, was den Schutz der Menschenrechte im Vereinigten Königreich betrifft. Zensurzonen sind von Natur aus falsch und führen zu einer wenig hilfreichen rechtlichen Verwirrung in Bezug auf das Recht auf Gedankenfreiheit. Sowohl im nationalen als auch im internationalen Recht ist die Gedankenfreiheit seit langem als absolutes Recht verankert, in das der Staat niemals eingreifen darf.“

Auch in Deutschland gibt es inzwischen vergleichbare Zensurzonen rund um Abtreibungszentren. Ein am 13. November 2024 in Kraft getretenes Gesetz untersagt im Umkreis von 100 Metern um entsprechende Einrichtungen gewisse Handlungen, die geeignet sind, die Schwangerschaftsberatung oder den Zugang zu Abtreibungseintrichtungen zu beeinträchtigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch entschieden, dass friedliche Gebetsversammlungen in der Nähe solcher Einrichtungen nicht pauschal verboten werden dürfen.

US-Vizepräsident Vance: Verurteilungen aufgrund stiller Gebete in Großbritannien zeigen, dass die „Redefreiheit auf dem Rückzug“ ist

In seiner Rede vor Staats- und Regierungschefs auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2025 kritisierte US-Vizepräsident J.D. Vance die britischen Behörden dafür, dass sie Adam wegen seines stillen Gebets strafrechtlich belangten.

Vance listete mehrere Beispiele autoritärer Zensur in ganz Europa auf und hob dabei den „besorgniserregendsten“ Fall von Adam Smith-Connor hervor:

„… vielleicht am beunruhigendsten ist, dass ich auf unsere engen Freunde im Vereinigten Königreich blicke, wo die Abkehr von der Gewissensfreiheit die Grundfreiheiten religiöser Briten ins Fadenkreuz gerückt hat.

„Vor etwas mehr als zwei Jahren wurde Adam Smith Connor, ein 51-jähriger Physiotherapeut und Veteran der Armee, von der britischen Regierung wegen des abscheulichen Verbrechens angeklagt, 50 Meter vor einer Abtreibungsklinik gestanden und drei Minuten lang still gebetet zu haben, ohne dabei jemanden zu behindern oder mit jemandem zu interagieren, sondern einfach nur still für sich allein zu beten.“

Als er die Worte des Vizepräsidenten hörte, sagte Adam Smith-Connor:

„Ich bin Vizepräsident Vance unendlich dankbar, dass er meine Notlage vor den führenden Politikern der Welt zur Sprache gebracht hat. Niemand sollte für seine Gebete, seine bloßen Gedanken kriminalisiert werden – dieser Fall hat die britischen Behörden vor der Welt bloßgestellt, die es der „Gedankenpolizei“ erlauben, friedliche, unschuldige Menschen für das zu verfolgen, was in ihren Köpfen vorgeht.

„Mit Unterstützung von ADF International werde ich im Juli Berufung gegen mein Urteil einlegen und hoffe, dass die Gerechtigkeit wiederhergestellt wird. Stille Gebete sind kein Verbrechen – weder hier noch irgendwo anders.“

Lesen Sie auch über die Gerichtsverfahren von Isabel Vaughan-Spruce und Pater Sean Gough. Beide wurden strafrechtlich verfolgt, weil sie in einer Zensurzone in Birmingham still gebetet hatten. Mit rechtlicher Unterstützung von ADF UK wurden sie freigesprochen.

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