“Ein stiller Gedanke kann kein Verbrechen sein.“
Adam Smith-Connor, ein britischer Afghanistan-Veteran, wurde im Oktober 2024 wegen eines dreiminütigen stillen Gebets in der Nähe eines Abtreibungseinrichtung schuldig gesprochen. Mit Unterstützung von ADF International legte Smith-Connor Berufung gegen das Urteil ein. Der Fall wird am 28. Juli 2025 vor dem Strafgericht (Bournemouth Crown Court) verhandelt.

Verhaftet wegen stillen Gebets
Adam Smith-Connor wurde vom Amtsgericht (Bournemouth Magistrates‘ Court) am 16. Oktober 2024 schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine bedingte Entlassung („conditional discharge“) sowie die Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von 9.000 Pfund (etwa 10.700 Euro). Damit ist er der erste Bürger in der jüngeren Geschichte Großbritanniens, der allein wegen seiner Gedanken strafrechtlich belangt wurde.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenZusammenfassung des Falls
Verurteilt wurde Adam Smith-Connor, weil er im stillen Gebet seines ungeborenen Sohnes gedachte, den er vor 22 Jahren durch eine Abtreibung verlor. Zugleich betete er für alle Frauen und Männer, die sich an jenem Tag mit der schwierigen Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung konfrontiert sahen. Um die Privatsphäre der Besucher zu wahren, stand der Veteran mit dem Rücken zum Zentrum. Eine örtliche Verordnung verbot jedoch das Gebet als „Ausdruck der Zustimmung oder Ablehnung von Abtreibung“ auf dieser öffentlichen Straße. In seinem Fall argumentieren die Behörden, dass dieses Verbot auch für stille Gebete gelte.
Seit Oktober 2022 gibt es in Bournemouth “buffer zones”. Diese Zensurzonen wurden durch eine lokale Verordnung, die “Public Spaces Protection Order (PSPO)”, eingeführt. Sie verbieten unter Strafe jede Form der “Handlung” oder gar “versuchten Handlung” rund um die „Billigung/Ablehnung” jeglicher Form von Abtreibungsleistungen.
Unter das Verbot fallen auch „grafische, mündliche oder schriftliche Mittel, Gebete oder Beratung“ im Umfeld von Abtreibungszentren. Ebenso untersagt die Verordnung religiöse Handlungen wie das Lesen der Bibel, das Beten oder das Bekreuzigen.
Nach der Verurteilung von Adam Smith-Connor hat die zentrale Strafverfolgungsbehörde für England, der Crown Prosecution Service (CPS), ihre Richtlinien präzisiert: Stilles Gebet in sogenannten Zensurzonen sei „nicht zwangsläufig strafbar“, solange es nicht „offensiv geäußert“ werde. Eine Strafverfolgung setze „auffällige Handlungen“ voraus. Diese Klarstellung könnte Adams Berufung stärken, da Videoaufnahmen zeigen, dass er still, unauffällig und ohne jegliche Interaktion mit Besuchern der Klinik betete.
ADF UK unterstützt Adam mit rechtlichem Beistand und verweist darauf, dass Gedanken- und Religionsfreiheit durch den Human Rights Act (HRA) absolut geschützt sind. Die Behörden seien daher nicht befugt, stilles Gebet zu verbieten. Der HRA ist ein 1998 verabschiedetes britisches Gesetz, das die Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ins nationale Recht integriert und es Bürgern ermöglicht, Menschenrechtsverletzungen vor britischen Gerichten einzuklagen.
Auch in Deutschland gibt es inzwischen vergleichbare Zensurzonen rund um Abtreibungszentren. Ein am 13. November 2024 in Kraft getretenes Gesetz untersagt im Umkreis von 100 Metern um entsprechende Einrichtungen gewisse Handlungen, die geeignet sind, die Schwangerschaftsberatung oder den Zugang zu Abtreibungseintrichtungen zu beeinträchtigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch entschieden, dass friedliche Gebetsversammlungen in der Nähe solcher Einrichtungen nicht pauschal verboten werden dürfen.
Unterstützungsnachrichten aus der ganzen Welt
März 24, 2025
März 21, 2025
März 20, 2025
März 19, 2025
März 17, 2025
März 16, 2025
März 12, 2025
März 12, 2025
März 11, 2025
März 10, 2025
März 9, 2025
März 9, 2025

Adams Verurteilung war eine Zäsur für britische Freiheiten, und dies auf eine Weise, die niemand auf die leichte Schulter nehmen sollte. Ob es Zensurzonen oder ähnliche Regulierungen betrifft: Wir sollten die fundamentalen Rechte, auf denen unsere Demokratie aufbaut, kompromisslos verteidigen.

Jeremiah Igunnubole
zuständiger Anwalt bei ADF International UK

Bleiben Sie informiert
Melden Sie sich für unseren Newsletter an
„*“ zeigt erforderliche Felder an