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Sexualpädagogik als europäisches Streitthema – Was Eltern jetzt wissen müssen

Bild von Laura Henckel-Donnersmark
Laura Henckel-Donnersmark

Eltern wollen vor allem eines: dass ihre Kinder geschützt aufwachsen und altersgerecht begleitet werden, besonders bei sensiblen Themen wie Sexualität. Doch gerade hier erleben viele Eltern Verunsicherung. Wie viel Aufklärung ist in welchem Alter richtig? Wer entscheidet darüber? Und welche Rolle spielen Eltern, Schulen und staatliche Stellen?

ADF International setzt sich dafür ein, dass das Wohl der Kinder und die Rechte der Eltern an erster Stelle stehen. Aus diesem Grund hat ADF International dem UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) eine schriftliche Stellungnahme übermittelt. Darin wird die aktuelle Entwicklung in Österreich kritisch beleuchtet, insbesondere die Einführung einer umfassenden Sexualerziehung (Comprehensive Sexuality Education, CSE), die sich auf die angeblichen „Standards der Vereinten Nationen“ stützt.

Was sich in Österreichs Schulen gerade verändert

Mit den 2023 Lehrplänen, wurde festgelegt, dass sich Sexualerziehung künftig ausdrücklich an den WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa orientieren soll. Diese Standards basieren wiederum auf der International Technical Guidance on Sexuality Education (ITGSE) verschiedener UN-Organisationen. Obwohl diese Dokumente häufig als „UN-Standards“ präsentiert werden, wurden sie weder offiziell von den UN-Mitgliedstaaten beschlossen noch weltweit einvernehmlich angenommen.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme kritisiert ADF International, dass die ITGSE-Leitlinien, anstatt die körperliche und geistige Gesundheit von Kindern durch die Förderung einer späteren ersten sexuellen Erfahrung zu schützen, risikoreiches Sexualverhalten normalisiert und sogar fördern und dabei unangemessen in die Entwicklung des Kindes und die Rechte und Pflichten der Eltern oder Erziehungsberechtigten eingreifen.

Wenn Theorie den Klassenraum erreicht: ein Fall aus Oberösterreich

Im November 2023 kam es an einer Volksschule in Oberösterreich zu einem beunruhigenden Vorfall, bei dem Eltern feststellten, dass die Unterrichtsmaterialien, die für Kinder im Alter von 8 bis 10 Jahren bestimmt waren, Inhalte zu Oralsex und einen Film mit sexuellen Szenen enthielten. Die Eltern berichteten, dass ihre Kinder nach dem Kontakt mit diesem Material verstört nach Hause kamen.

Auf wiederholte Nachfrage bestätigte das Bildungsministerium, dass Bücher wie „Wie ist es mit der Liebe“ österreichweit in Volksschulbibliotheken zu finden sind. Darin heißt es unter anderem: „Denkst du vielleicht, Sex ist nur was für Große? Nein, natürlich nicht. Sex ist für alle da, für große und kleine Menschen. Dicke, dünne, schwarze, braune und weiße Menschen. Für alle Menschen und auch für junge, wie für dich.“ Dieses Buch ist für Kinder ab neun Jahren gedacht.

Bereits im Dezember 2023 wandten sich die betroffenen Eltern an ADF International. Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung, und Guillermo A. Morales Sancho arbeiten seitdem gemeinsam mit den Familien und unterstützen diese.

„Eltern haben die Verantwortung und die Pflicht, ihre Kinder vor Schaden zu bewahren – das können sie nicht tun, wenn die Schule nicht einmal das Minimum ihrer Informationspflichten erfüllt“, so Dr. Böllmann.

Was das Recht sagt: Kindeswohl zuerst

Was viele Eltern intuitiv fühlen, ist völkerrechtlich längst festgeschrieben, denn Österreich ist Vertragsstaat der VN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und gemäß Artikel 3 der VN-Kinderrechtskonvention ist „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, […], das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.” Dies umfasst Maßnahmen „von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen.”

Gleichzeitig schützt das internationale Menschenrecht die zentrale Rolle der Eltern in der Erziehung. Artikel 18 des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) bestätigt, dass “die Vertragsstaaten sich verpflichten, die Freiheit der Eltern […] zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.”1 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert Eltern zudem “das vorrangige Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.”

Vor allem gibt es im Völkerrecht keine staatliche Pflicht – meistens verkauft als Recht des Kindes – eine „umfassende Sexualaufklärung“ zu unterrichten, und dennoch halten die globalen Richtlinien der UN fest, dass die Sexualaufklärung eines Kindes gemeinsam mit der normalen Schulbildung beginnen sollte

Blick nach Deutschland: ähnliche Entwicklungen in Kitas und Schulen

Wie in Österreich verschiebt sich auch in Deutschland die Sexualpädagogik zunehmend aus dem privaten Raum der Familie in die Institutionen von Staat und Bildung. In Österreich geschieht dies vor allem über die neuen Lehrpläne, in Deutschland verläuft die Entwicklung über einen anderen Weg, führt aber in eine ähnliche Richtung: Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 wurden Kitas und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, Schutzkonzepte gegen Gewalt – einschließlich sexualisierter Gewalt – zu entwickeln und umzusetzen. In vielen Kitas wurde Sexualpädagogik damit zu einem festen Baustein des institutionellen Alltags.

In beiden Ländern greifen Einrichtungen bei der Ausarbeitung von Konzepten häufig auf dieselben internationalen Referenzdokumente zurück. Die WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa. In beiden Ländern berichten Eltern, dass sie häufig erst im Nachhinein erfahren, welche Konzepte, Begriffe und Methoden in Schule oder Kita verwendet werden, obwohl es um hochsensible Themen geht.

So entsteht in beiden Ländern ein ähnliches Bild: Sexualpädagogik wird formal mit Kinderschutz und Prävention begründet, faktisch aber inhaltlich stark von internationalen Empfehlungen geprägt. Diese sind nicht demokratisch legitimiert oder rechtlich verbindlich und führen oft dazu, dass Kinder mit verstörenden Inhalten, die nicht altersgerecht sind, konfrontiert werden.

Was Eltern jetzt wissen und tun sollten

Dabei gilt für Österreich wie für Deutschland derselbe völkerrechtliche Rahmen: Eltern tragen die primäre Verantwortung für die moralische und persönliche Erziehung ihrer Kinder. Staatliche Bildungssysteme sollen diese Verantwortung unterstützen, aber nicht ersetzen. Entsprechend verpflichten internationale Abkommen die Staaten dazu, Unterricht so zu gestalten, dass das Wohl des Kindes Vorrang hat, der Entwicklungsstand berücksichtigt wird, Kinder vor schädlichen Inhalten geschützt werden und Elternrechte gewahrt bleiben. Dazu gehören auch Transparenz und Mitspracherechte: Eltern sollten wissen, welche Inhalte im Unterricht geplant sind, welche Materialien verwendet werden und welche Möglichkeiten der Mitwirkung oder des Widerspruchs bestehen.

In einer Zeit wachsender Bildungs- und Kulturkonflikte stehen Eltern vor der Herausforderung, ihre Kinder gut zu begleiten und informierte Entscheidungen zu treffen. Sie haben Anspruch auf Klarheit und Respekt, und sie benötigen Zugang zu verlässlichen Informationen, um das Wohl ihrer Kinder zu schützen und ihre Rolle als Erziehungsberechtigte wahrnehmen zu können.

Informieren Sie sich daher über Ihre Rechte und die rechtlichen Grundlagen, um gut vorbereitet und selbstbewusst in den Austausch mit der Schule zu gehen.

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