Der Schatten der Frühsexualisierung

schockietes Kind

“Sagt das nicht den Eltern!” Sexualverziehung in Oberösterreich

schockietes Kind

Es ist ein normales Mittagessen in der Familie, als die Mutter von Dorothea* bemerkt, dass in der Schule etwas komplett falsch läuft. Beide Kinder sitzen mit ihrer Mutter gemeinsam am Tisch – Dorothea, die Viertklässlerin, und ihr kleiner Bruder. Dorothea berichtet vom Schultag und schnell wird klar: die Lehrerin hatte detailliert über Oralsex gesprochen.

An diesem Tag brachte die Lehrerin den Kindern Einzelheiten über Kondome mit Geschmacksrichtungen bei, beschrieb verschiedene Sexualpraktiken und sagte, man könne auch Sex haben, wenn „man sich nicht so mag“. „Die Kinder“ – so wird es später in der offiziellen Beschwerde heißen – „waren nach dem Unterricht sichtlich verstört.“

Die Eltern von Dorothea sind zunächst erschüttert und können es kaum glauben. Sie forschen nach. Verstörende Bücher, ideologische Indoktrination und sogar pornographische Inhalte kommen ans Licht. Dabei ist diese Art von Unterricht in Österreich und Deutschland leider kein Einzelfall.

Die Lehrerin wird bis heute (Stand: Oktober 2024) von Schulleitung und Bildungsbehörde geschützt. Mächtige Akteure wie der österreichische Arm des Milliardenkonzerns Planned Parenthood (der sein Geld zu einem großen Teil mit Abtreibungen verdient) sind verwickelt. Lehrer können sich auf die zweifelhaften WHO-Standards zur Sexualaufklärung berufen, die übergriffigem Verhalten Tür und Tor öffnen und in dessen Literaturliste mehrere Verteidiger von Pädophilie empfohlen werden.

Es beginnt schon in der dritten Klasse

Es ist ein normales Mittagessen in der Familie, als die Mutter von Dorothea* bemerkt, dass in der Schule etwas komplett falsch läuft. Beide Kinder sitzen mit ihrer Mutter gemeinsam am Tisch – Dorothea, die Viertklässlerin, und ihr kleiner Bruder. Dorothea berichtet vom Schultag und schnell wird klar: die Lehrerin hatte detailliert über Oralsex gesprochen.

An diesem Tag brachte die Lehrerin den Kindern Einzelheiten über Kondome mit Geschmacksrichtungen bei, beschrieb verschiedene Sexualpraktiken und sagte, man könne auch Sex haben, wenn „man sich nicht so mag“. „Die Kinder“ – so wird es später in der offiziellen Beschwerde heißen – „waren nach dem Unterricht sichtlich verstört.“

Die Eltern von Dorothea sind zunächst erschüttert und können es kaum glauben. Sie forschen nach. Verstörende Bücher, ideologische Indoktrination und sogar pornographische Inhalte kommen ans Licht. Dabei ist diese Art von Unterricht in Österreich und Deutschland leider kein Einzelfall.

Die Lehrerin wird bis heute (Stand: Oktober 2024) von Schulleitung und Bildungsbehörde geschützt. Mächtige Akteure wie der österreichische Arm des Milliardenkonzerns Planned Parenthood (der sein Geld zu einem großen Teil mit Abtreibungen verdient) sind verwickelt. Lehrer können sich auf die zweifelhaften WHO-Standards zur Sexualaufklärung berufen, die übergriffigem Verhalten Tür und Tor öffnen und in dessen Literaturliste mehrere Verteidiger von Pädophilie empfohlen werden.

Keine Infos an die Eltern

Im November 2023 kündigt die Lehrerin den Besuch einer Hebamme an, die mit den Kindern über Entwicklung und Geburt eines Kindes sprechen soll. Die Lehrerin selbst will die Kinder darauf „vorbereiten“. Dass es dabei wiederum um sexualisierte Inhalte gehen wird, verschweigt sie gegenüber den Eltern.

Der “Vorbereitungsunterricht” hat es in sich. „Das ist ja voll eklig“, beschwert sich ein Mädchen, nachdem die Grundschüler gezwungen wurden im Unterricht ein „megaschleimiges“ Kondom herumzureichen. Ihren Eltern berichten die Kinder, wie die Lehrerin immer wieder auf Oralverkehr zu sprechen kam. Außerdem drängte sie die nun neun- und zehnjährigen ein Kondom mitzunehmen, wenn die ihre Freunde besuchten.

„Sagt das nicht den Eltern!“

Ein paar Tage später zeigt die Lehrerin den Schülern eine verstörende Filmsequenz. Die Kinder berichten, wie echte Schauspieler stöhnend eine Sexszene darstellten. Eine der Mütter notiert danach in ein Gedächtnisprotokoll: „Die Kinder waren so unendlich entsetzt und schockiert.“ Die Lehrerin spult den Film mehrfach zurück und zwingt die Kinder die Szene anzusehen, so berichten mehrere der Kinder, die dabei waren.

Einige von ihnen versuchen sich die Pullover über die Augen zu ziehen. Aber die verstörenden Bilder brennen sich ein: Zwei Mädchen berichten, dass sie in der Folge geträumt haben, von einem nackten Mann missbraucht zu werden.

In einem Gedächtnisprotokoll schildern die Kinder weitere traumatische Szenen: so mussten sie sich realistische Filmsequenzen anschauen bzgl. Menstruation und Verwendung von Tampons, mit einer nackten Frau, Blut und einer Kameraführung „von unten“, wie eines der Mädchen sagte.

Zu all dem schärft die Lehrerin den Kindern ein, dass sie weder mit den Eltern noch mit anderen über den Film reden dürften. Als die Lehrerin erfährt, dass eines der Kinder zu Hause doch etwas erzählt hat, schüchtert sie das Mädchen vor der Klasse ein.

Anwälte kommen zu Hilfe

Schon im Dezember 2023 hören die Anwälte von ADF International von dem Fall. Gemeinsam mit den Eltern der Kinder überlegen Dr. Felix Böllmann und Dr. Guillermo A. Morales Sancho wie sie am besten helfen können. Mit einer Rechtsanwältin vor Ort koordinieren sie eine dienstrechtliche Beschwerde gegen die Lehrerin. Doch die bringt wenig: Die zuständige Behörde mauert und stellt sich auf die Seite der Lehrerin.

„Wir lassen nicht locker,“ meint Dr. Felix Böllmann. „Eltern haben die Verantwortung und die Pflicht, ihre Kinder vor Schaden zu bewahren – das können sie nicht tun, wenn die Schule nicht einmal das Minimum ihrer Informationspflichten erfüllt.“

Die Anwälte prüfen die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde wegen Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte zum Verfassungsgerichtshof. Auch sprechen sie im Bildungsministerium vor, koordinieren schriftliche Anfragen an die Schulbehörde und schalten die Medien ein. Dadurch kommt Bewegung in die Sache.

„Eltern haben die Verantwortung und die Pflicht, ihre Kinder vor Schaden zu bewahren.“ – Dr. Felix Böllmann, ADF International

Bildungsbehörde vs. Bildungsministerium

Im Juni dieses Jahres schreibt die „Kronenzeitung“ über den verstörenden Unterricht. Kurz darauf berichtet sie, dass der Bildungsdirektor von Oberösterreich, Alfred Klampfer, sagte, dass „kein Fehlverhalten der Lehrerin festgestellt werden“ konnte. Die Eltern sind wütend. Trotz mehrmaligem Nachfragen bei der Bildungsdirektion bekamen sie keine Antwort und erfuhren erst aus den Medien von der Einstellung des Verfahrens. Später schreibt die Bildungsdirektion sogar: „Die von der Lehrerin verwendeten Materialien und Methoden wurden als konform mit den pädagogischen Standards und Richtlinien bewertet.“

Den ganzen Sommer hindurch sprechen die Mütter der verstörten Kinder mit Politikern, Ombudsstellen und über die Anwälte von ADF International mit dem Bildungsministerium. Schließlich, im Oktober, heißt es aus dem Ministerium, dass einige Inhalte nicht vom Lehrplan gedeckt seien und Sexualpädagogik immer im Einverständnis mit den Eltern passieren muss.

„Was jetzt?“ fragen sich die Mütter. Waren die Inhalte nun freigegeben, oder nicht? Die Bildungsdirektion sagt das eine, das Ministerium das andere. Der Fall ist noch nicht zu Ende. Doch schon jetzt ist klar, dass die Lehrerin keinen Sexualunterricht mehr geben darf und viele Menschen durch den beherzten Einsatz der Mütter ermutigt wurden, selbst besser hinzuschauen. Außerdem sind Bildungsbehörde sowie Ministerium auf das verbreitete Phänomen verstörender Sexualpädagogik aufmerksam geworden.

„Wir müssen Kinder vor übergriffigen Inhalten schützen. Am besten geht das, wenn wir Eltern ernstnehmen und stärken. Transparente Informationen, ideologiefreier Unterricht und die Möglichkeit, sich als Eltern im Ernstfall gegen bestimmte Inhalte wie beispielsweise den Sexfilm zu entscheiden, sind jetzt notwendig. Die neue Bundesregierung muss diese Maßnahmen sicherstellen,“ so Böllmann.

Planned Parenthood

Planned Parenthood ist ein weltweit tätiger Abtreibungskonzern und Lobbyverein. Allein in den USA berichtete Planned Parenthood 2023 einen Umsatz von über zwei Milliarden Euro und 392.715 abgetriebenen Kindern. Über die Dachorganisation International Planned Parenthood Federation unterhält die Organisation auch Zweige in Deutschland, Österreich und der Schweiz: pro familia (Deutschland), die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) und Sexuelle Gesundheit Schweiz. In Deutschland führt pro familia Abtreibungen durch. In allen Ländern sind die Organisationen mächtige Lobbygruppen für Frühsexualisierung und LGBT-Themen in der Grundschule. Im konkreten Fall in Oberösterreich nutzte die Lehrerin verstörende Bücher, die von der ÖGF herausgegeben wurden.

WHO-Standards für Sexualaufklärung

Die WHO-Standards zur Sexualaufklärung in Europa wurden 2011 in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlicht, maßgeblich geprägt vom umstrittenen Sexualwissenschaftler Uwe Sielert. Kritiker wie Prof. Dr. Karla Etschenberg werfen den als Experten ausgewählten Personen vor, eine fragwürdige ideologische Agenda zu verfolgen. Mehrere Autoren der Literaturliste legitimieren bzw. verteidigen Pädophilie. Zudem verstoßen Empfehlungen, wie die Förderung der Sexualität bei Kleinkindern, gegen Elternrechte und das Prinzip des Kindeswohls. Die Standards werden oft zitiert, um Frühsexualisierung und ideologische Inhalte zu begründen, sind aber unwissenschaftlich, nicht verbindlich und einseitig.