„Pille Danach“ – Leben und Gewissen auf der Kippe

Die Pille danach
Annemarie Věra Poláková

ADF International

Zuerst erschienen im Impact Magazin 3/24

Die Pille danach

Unschuldig klingt sie, die „Pille Danach“, und erinnert an die „Zigarette Danach“, nur mit dem großen Unterschied, dass hier am Ende nicht ein Stummel, sondern möglicherweise ein menschliches Leben erlischt.

Die Pille Danach, ein sogenanntes “Notfall-Kontrazeptivum” kann bis zu 120 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Ihre Wirkung besteht in der Verschiebung des Eisprungs, kann aber auch die Einnistung der befruchteten Eizelle, also eines bereits entstandenen Lebens, verhindern. Unklar bleibt danach für Frauen, was mit der Einnahme wirklich bewirkt wurde.

Beim Apotheker um die Ecke bekommt man sie in Deutschland seit 2015 rezeptfrei. 2023 wurde diese Pille 916.000-mal verkauft – ein gewaltiger Anstieg von 92 Prozent seit 2014, als sie noch rezeptpflichtig erst nach Aufklärung und Beratung von Ärzten verschrieben wurde.

Frauen mit Hormoncocktail allein gelassen

Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, extreme Müdigkeit, starke Gewichtszunahme durch Wassereinlagerungen sind nur einige der Nebenwirkungen. Zudem können durch die Wassereinlagerungen Thrombosen und Lungenembolie verursacht werden. Durch die hohe Dosis von Levonorgestrel oder Ulipristalacetat, den Wirkstoffen dieser Pille, gerät das Hormonsystem aus den Fugen.

Es dauert Monate, bis der weibliche Zyklus wieder ins Gleichgewicht findet. Dabei schlägt die hormonelle Achterbahnfahrt mit Stimmungsschwankungen, Angstzuständen und depressiven Verstimmungen auf die Psyche.

Dennoch wird die „Pille Danach“ oft als Plan B anpriesen, um eine ungewollte Schwangerschaft schnell zu verhindern – und das möglicherweise auf Kosten eines neuen Lebens. Dabei gerät Plan A, das Geschenk eines Kindes anzunehmen, schnell in Vergessenheit.

Nicht nur Frauen im Blitzgewitter des Gewissenskonflikts

Apotheker kennen die ernsten Konsequenzen und geraten beim Verkauf dieser Pille in die Bredouille: „Unter Umständen habe ich vor mir zwei Leben – beide Leben und ihre Würde will ich bewahren“, betont der Berliner Apotheker Andreas Kersten. Er verweigerte aus Gewissensgründen den Verkauf der „Pille danach“, was zu einem jahrelangen Rechtsstreit führte.

Das Oberverwaltungsgericht sprach ihn von der Berufspflichtverletzung frei. Die Richter fügten jedoch hinzu, dass Apotheker, die den Verkauf nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, künftig ihren Beruf aufgeben sollten. Plötzlich rückt die Diskussion um die Bedeutung der Gewissensfreiheit in Deutschland in den Fokus. Haben Fachwissen und Gewissenhaftigkeit bei derart heiklen Mitteln, zu denen sich Abtreibungspillen, Pubertätsblocker und Suizidgifte reihen, keine Relevanz mehr? Sollen diese einfach kommentarlos verkauft werden?

Diese Pille, mit ihrer enormen Wirkungsweise, ist weder ein Heilmittel noch eine Problemlösung, sondern ein brutales Dilemma in Tablettenform. Sie einfach so schlucken oder verkaufen zu wollen, ist eine Entscheidung, die sich nicht so einfach mit einem Glas Wasser herunterspülen lässt. Weder Hormontsunamis und Beklemmnis für Frauen noch Drohungen für Apotheker mit Gewissen führen uns weiter – wahre Aufklärung ist nötig!

Wirken in schwierigen Zeiten

Jan

Wer heute eine Zeitung aufschlägt, wird nicht umhin kommen folgen-des festzustellen: Unsere Gesellschaft ist ökono-misch fragil. Politisch instabil. Moralisch dekadent und dazu noch zunehmend gespalten.

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Liebe zukünftige Mama

dear future mum

„Ich erwarte ein Baby. Doch ich habe erfahren, dass es Downsyndrom hat. Ich habe Angst. Was für ein Leben wird mein Kind haben?

So beginnt das Video „Dear Future Mom“. Es basiert auf der verzweifelten E-Mail einer Mutter, die im Jahr 2014 im Posteingang einer Gruppe von Experten für Behindertenrechte einging. Angesichts der vorherrschenden negativen Wahrnehmung des Downsyndroms in unserer Gesellschaft ist es verständlich, dass sich diese Frau über die Zukunft ihrer Familie sorgte. Würde ihr Kind in der Lage sein, selbstständig zu sein? Zu lernen? Zu reisen? Freunde zu finden?…“  Lesen Sie den vollständigen Artikel von Sofia Hörder in IDEA.

Bilder zur freien Verwendung in Print oder Online, aber nur im Zusammenhang mit diesem Beitrag.

Finnischer Parlamentsabgeordneten droht Gefängnisstrafe für das Twittern von Bibelversen

  • Die finnische Abgeordnete und ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen steht am 24. Januar vor Gericht
  • Sie wird aufgrund des Teilens ihrer tiefen Überzeugungen über Ehe und menschliche Sexualität in drei Punkten angeklagt

HELSINKI/ WIEN (18. Januar) – Eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund eines Bibeltweets droht jetzt in Finnland Realität zu werden. Am 24. Januar muss sich die ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen vor Gericht verantworten. Sie wird der „Hassrede“ beschuldigt, weil sie ihre tiefen Überzeugungen über Ehe und menschliche Sexualität öffentlich geäußert hatte.

Im April 2021 erhob die Generalstaatsanwältin drei Strafanzeigen gegen Räsänen: Wegen des Inhalts einer kirchlichen Broschüre, die Räsänen im Jahr 2004 verfasst hatte, zum anderen wegen der Teilnahme an einer Debatte in einer Radiosendung im Jahr 2019 und zuletzt wegen eines Tweets mit einem Bild von Bibelversen, den sie an ihre Kirchenleitung gerichtet hatte. Der Bischof Juhana Pohjola wird ebenfalls angeklagt weil er die Broschüre für seine Gemeinde vor mehr als 17 Jahren veröffentlicht hatte.

„Ich sehe dem Prozess ohne Angst entgegen“, sagt Päivi Räsänen im Vorfeld des Prozesses: „Ich vertraue darauf, dass wir immer noch in einer Demokratie leben. Und wir haben unsere Verfassung und internationale Abkommen, die unsere Rede- und Religionsfreiheit garantieren. Wenn ich den Prozess gewinne, ist das meiner Meinung nach ein sehr wichtiger Schritt für die Rede- und Religionsfreiheit. Ich denke, das ist nicht nur für Finnland wichtig, sondern auch für Europa und andere Länder. Wenn ich verurteilt werde, wäre die schlimmste Konsequenz nicht die Geldstrafe oder gar die Gefängnisstrafe, sondern die Zensur. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, zu sprechen. Denn je mehr wir schweigen, desto enger wird der Raum für die Meinungs- und Religionsfreiheit.“

Freie Meinungsäußerung auf dem Prüfstand

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche hatte sie sich auf Twitter an die Leitung ihrer Kirche gewandt und deren offizielle Unterstützung der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“ in Frage gestellt, begleitet von einem Bild mit Bibelversen aus dem neutestamentlichen Buch der Römer. Nach diesem Tweet wurden weitere Ermittlungen gegen Räsänen eingeleitet, die auf eine kirchliche Broschüre zurückgingen, die Räsänen vor mehr als 17 Jahren verfasst hatte. In den letzten zwei Jahren wurde Räsänen mehrfach von der Polizei zu ihren christlichen Überzeugungen verhört – und dabei regelmäßig zu ihrem Verständnis der Bibel befragt.

Zwei der drei Anklagepunkte gegen Räsänen wurden erhoben, nachdem die Polizei nachdrücklich empfohlen hatte, die Strafverfolgung nicht fortzusetzen. Räsänens Äußerungen verstoßen auch nicht gegen die Richtlinien von Twitter oder die des nationalen Rundfunks, weshalb sie auf deren Plattformen weiterhin frei zugänglich sind. Mit dem Näherrücken des Gerichtstermins unterstützt ADF International weiterhin Räsänens Verteidigung und das Recht eines jeden, seine Überzeugungen frei zu äußern.

Überzeugungen teilen ohne Angst vor Zensur

„In einer freien Gesellschaft sollte es jedem erlaubt sein, seine Überzeugungen zu teilen, ohne Angst vor Zensur zu haben“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführender Leiter von ADF International und Autor von „Zensiert: Wie europäische Hassredegesetze die Meinungsfreiheit bedrohen“. Dies sei die Grundlage jeder freien und demokratischen Gesellschaft. „Die Kriminalisierung von Äußerungen durch so genannte ‚Hassreden‘-Gesetze verhindert wichtige öffentliche Debatten und stellt eineie ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar“, so Coleman. Diese Art von Fällen schaffe eine Kultur der Angst und Zensur und sei in ganz Europa nur allzu häufig anzutreffen. „Wir hoffen und vertrauen darauf, dass das Bezirksgericht Helsinki das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aufrechterhalten und Päivi Räsänen von diesen ungeheuerlichen Anschuldigungen freisprechen wird“, sagte der Geschäftsführende Leiter von ADF International.

Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments, war von 2004 bis 2015 Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011 bis 2015 als Innenministerin auch für die Kirchenangelegenheiten in Finnland zuständig.

Religiös Verfolgten hilft die Unterstützung durch internationale Medienöffentlichkeit und politische Einflussnahme

  • Menschenrechtsorganisation ADF International stellt sich erstmals in Deutschland vor und berichtet über aktuelle Fälle
  • Bundestagsabgeordneter und Menschenrechtsorganisation rufen zur Freilassung von pakistanischen Blasphemie-Angeklagten auf

BERLIN (16. November 2021) – Opfern von religiöser Verfolgung hilft die Unterstützung durch internationale Medienöffentlichkeit und politische Einflussnahme. Diese Erkenntnis hat die weltweit tätige Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) International aufgrund einiger konkreter Fallbeispiele gewonnen. In einem Pressgespräch stellte sich ADF International erstmals in Deutschland vor und berichtete über konkrete Fälle in Deutschland und im Ausland.

So ging es primär um den Einsatz von ADF International in Süd-Asien zur rechtlichen Unterstützung von Menschen, die aufgrund ihres Glaubens verfolgt und eingesperrt werden. Der deutsche Bundestagsabgeordnete und Repräsentant des Stephanuskreises, Albert Stegemann (CDU), forderte zum Einsatz für Glaubensfreiheit auf und sprach sich im Rahmen des Pressegesprächs für die Freilassung eines aus religiösen Gründen inhaftierten Pakistanis aus.

“Alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei zu wählen und zu leben“, so Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International: „Doch, obwohl das Recht auf Religionsfreiheit in Pakistan durch die Verfassung geschützt ist, sind viele Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten schwerer Verfolgung und der Verweigerung ihrer Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgesetzt. Blasphemie-Gesetze verstoßen unmittelbar gegen das Völkerrecht. Wir fordern daher alle Regierungen auf, die Durchsetzung ihrer Blasphemie-Gesetze einzustellen und deren Aufhebung einzuleiten.“ Sie erläuterte die aktuelle Situation und verwies auf Gerichtsfälle verfolgter Christen in Süd-Asien, darunter inhaftierte katholische Pakistanis.

Aufforderung für Gerechtigkeit für Opfer von Glaubensverfolgung

Im Rahmen der Veranstaltung sprach sich der deutsche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann für die Freilassung Stephen Masihs aus.

“Niemand sollte in der Angst leben müssen, wegen seiner Glaubensüberzeugungen getötet, inhaftiert oder unterdrückt zu werden. Das gemeinsame Engagement für religiös Verfolgte und Inhaftierte wird immer wichtiger. Der Stephanuskreis setzt sich seit vielen Jahren für Betroffene ein und möchte gemeinsam mit ADF International noch stärker auf deren Situation aufmerksam machen. Denn Glaubensfreiheit ist ein Menschenrecht”, so CDU-Abgeordneter Albert Stegemann.

Internationaler Druck verhilft Blasphemie-Angeklagten zur Freiheit

Es haben bereits einige Organisationen zur Freilassung Masihs aufgerufen, darunter die US Commission on International Religious Freedom (USCIRF). Am 21. Oktober appellierten UN-Experten, u.a. der UN-Sonderberichterstatter für Religions- oder Glaubensfreiheit, Ahmed Shaheed, dringend an Pakistan, Masih freizulassen. Masih befindet sich schon seit über zweieinhalb Jahren in Haft. Nach den Aufrufen wurde sein mehrfach aufgeschobener Gerichtstermin zur Anhörung weiterer Argumente in seinem Fall für den 29. November festgelegt. Das Urteil des Gerichts in seinem Fall steht noch aus.

Internationaler Druck hat sich für die Freilassung der Gefangenen in ähnlichen Fällen als effektiv erwiesen. Ein Beispiel ist der Fall von Shagufta und Shafqat. Das katholische pakistanische Ehepaar verbrachte sieben Jahre lang wegen einer falschen Blasphemie-Anklage im Todestrakt. Am 29. April 2021 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, die deren bedingungslose Freilassung forderte. Kurz darauf wurde das Todesurteil gegen das katholische Ehepaar aufgehoben und sie konnten im August in Europa in Sicherheit gebracht werden.

Religiöse Minderheiten leiden unter Pakistans Blasphemie-Gesetzen 

Auch Asia Bibi saß nach ihrer Blasphemie-Verurteilung neun Jahre lang im Gefängnis. Im Oktober 2018 wurde sie vom Obersten Gerichtshof freigesprochen. Anschließend sah sich Bibi jedoch Morddrohungen ausgesetzt und musste nach Kanada fliehen.

Der Staatsanwalt Ghulam Mustafa Chaudhry spielte eine führende Rolle in der Anklage gegen Bibi und vertrat den Geistlichen aus dem Dorf, der die Klage gegen sie eingereicht hatte. 2019 erklärte Herr Chaudhry gegenüber der BBC, dass internationaler Druck dazu geführt habe, dass höhere Gerichte Blasphemie-Verurteilte freisprachen.

Die Blasphemie-Gesetze umfassen die Paragraphen 295-A, B und C des pakistanischen Strafgesetzbuchs. Allerdings wird nur der Vorwurf der „Schändung des Namens“ Mohammeds (295-C) mit dem Tod bestraft. Bislang wurde noch niemand auf der Grundlage dieses Gesetzes hingerichtet. Doch einige Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten wurden bereits zum Tode verurteilt und verbringen, wie z.B. Asia Bibi, Jahre in Todeszellen. 2020 meldete Pakistan 200 Blasphemie-Fälle, die höchste jährliche Zahl in der Geschichte des Landes.

Über ADF International  

Alliance Defending Freedom (ADF) International ist eine weltweit tätige Menschenrechtsorganisation mit Hauptsitz in Wien, die sich für die Freiheit und unveräußerliche Würde aller Menschen einsetzt. Sie unterhält Büros an den wichtigsten internationalen Institutionen, wie den Vereinten Nationen, dem Europarat, der Europäischen Union und der OSZE.  

Sie arbeitet mit einem weltweiten Netzwerk von mehr als 3.400 Anwälten und Experten, bildet sie aus und bietet mit ihrer Hilfe kostenlosen Rechtsbeistand bei Glaubensverfolgung, zum Schutz und zur Förderung des Rechtes auf Leben, der Familienrechte sowie der Meinungs- und Redefreiheit. Mehr Informationen finden Sie hier

Kindheit durch Zwangsheirat geraubt

„Am 11. Oktober feiern wir den Internationalen Tag des Mädchens, doch in Pakistan haben tausende von Mädchen nichts zu feiern. Der Fall der Vierzehnjährigen Maira unterstreicht das Problem der Zwangsbekehrung durch Heirat in ihrem Land. Jedes Jahr betrifft es schätzungsweise 1’000 Mädchen, meist im Alter von 12 bis 15 Jahren, die religiösen Minderheiten in Pakistan angehören.

2020 wurde Maira auf ihrem Weg zur Schule in der Stadt Faisalabad entführt. Sie wurde misshandelt, erpresst und mit einem viel älteren muslimischen Mann zwangsverheiratet. Das ist kein Einzelfall, sondern vielmehr Beispiel einer ruchlosen Taktik. Alle paar Wochen berichten pakistanische Medien von noch einem Christen- oder Hindu-Mädchen, das durch eine Zwangsheirat zur Abkehr von ihrem Glauben gezwungen wurde.“  Klicken Sie hier, um den ganzen Artikel auf livenet.ch zu lesen.

Urteil des Obersten Gerichtshofs: Abtreibung bis zur Geburt für Babys mit Down-Syndrom nicht diskriminierend

Urteil des Obersten Gerichtshofs: Abtreibung bis zur Geburt für Babys mit Down-Syndrom nicht diskriminierend

  • Heidi Crowter, eine Frau mit Down-Syndrom, hat vor dem Obersten Gerichtshof eine Klage gegen die britische Regierung verloren, die die Abtreibung von Babys mit ihrem Syndrom bis zur Geburt erlaubt.
  • Gesetz schützt Leben von Kindern ohne Behinderung nach der 24. Schwangerschaftswoche

Die folgende Aussage kann Robert Clarke, dem stellvertretenden Direktor (Advocacy) von ADF International, zugeschrieben werden:

„Jedes menschliche Leben ist wertvoll. Das internationale Recht macht deutlich, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, gleich und ohne Diskriminierung behandelt zu werden.

Es ist zutiefst besorgniserregend, dass das britische Recht trotz weltweiter Fortschritte die Rechte von Menschen mit Behinderungen derzeit untergräbt. So wie es aussieht, schützt das Gesetz ihr Recht auf Leben im Mutterleib nicht, selbst wenn das Gesetz das Leben von Kindern ohne Behinderung schützt.

Wir waren zutiefst enttäuscht, dass der High Court in London diese eklatante Diskriminierung nicht anerkannt hat. Wir stehen an der Seite von Heidi und erkennen ihre mutige Beharrlichkeit an, mit der sie Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen anstrebt, und hoffen, dass gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt wird.“