Der globale „Zensur-Industrie Komplex“ erfordert eine globale Antwort

The Censorship Industrial Complex and what you need to know

Dwight Eisenhower warnte 1961 vor dem „militärisch-industriellen Komplex“ – einer einflussreichen Allianz zwischen Regierung und Rüstungsunternehmen. Der damalige US-Präsident ahnte, dass eine zu enge Verbindung zwischen Regierung und Industrie dazu führt, dass die Interessen der Unternehmen oder der Politik über die Interessen der Öffentlichkeit gestellt werden.

Was sich derzeit weltweit beobachten lässt, deutet auf eine ähnliche Koalition hin, diesmal mit der Absicht, den öffentlichen Diskurs zu kontrollieren – vor allem online. „Dieser ,ZensurIndustrie-Komplex‘ ist eine gefährliche Allianz aus Regierungen, internationalen Institutionen, Tech-Giganten, Medien, akademischen Einrichtungen
und Interessensgruppen, die zusammenarbeiten, um den Informationsfluss zu kontrollieren. Im Kern geht es bei der Zensur um Macht – wer sie hat und wer entscheiden darf, was gesagt wird und was nicht“, so Paul Coleman, leitender Anwalt und Geschäftsführer von ADF International

Grenzenlose Zensur

Der „Zensur-Industrie-Komplex“ agiert auf globaler Ebene, von der Unterdrückung religiöser Äußerungen und politischer Meinungsverschiedenheiten in autoritären Ländern bis zur zunehmenden Zensur konservativer oder religiöser Ansichten in sozialen Medien in demokratischen Ländern.

Der weltweite Kampf um die freie Meinungsäußerung hat einen kritischen Punkt erreicht. Die große Vielfalt der Zensurgesetze in den verschiedenen Ländern verstärkt das Problem weiter. Die in einem Land erlaubte Meinungsäußerung wird in einem anderen Land eingeschränkt oder kriminalisiert. Das hindert die Menschen daran, ihre Ideen grenzüberschreitend auszutauschen. Eine friedliche Online-Äußerung kann in vielen Teilen der Welt zu strafrechtlichen Anklagen oder sogar zu Gefängnisstrafen führen.

Die Androhung finanzieller Strafen wird genutzt, um Tech-Giganten wie X unter Druck zu setzen und einzuschüchtern, damit sie unerwünschte Äußerungen zensieren, so dass jeder, der seine Überzeugungen teilt, einem Risiko ausgesetzt ist.

ADF International unterstützt die rechtliche Verteidigung mehrerer Personen, deren Recht auf freie Meinungsäußerung auf nationaler und internationaler Ebene angegriffen wurde. Die Fälle gehen über die nationalen Grenzen hinaus und verdeutlichen den internationalen Charakter des „Zensur-Industrie-Komplexes“.

DSA und OSA

In den letzten zwei Jahren wurden in Europa zwei wichtige Gesetze zum Thema Online-Sprache verabschiedet: der Digital Services Act (DSA) der EU und der Online Safety Act (OSA) des Vereinigten Königreichs. Sie zielen darauf ab, schädliche Online-Inhalte zu bekämpfen, indem Plattformen verpflichtet werden, diese zu „moderieren“ oder Strafen zu verhängen. Damit ermöglichen beide Gesetze jedoch vielfach Zensur.

Halten die Plattformen die Vorschriften nicht ein, riskieren sie Strafen gemessen am Umsatz. Für die meisten großen Plattformen geht es dabei um Milliarden von Dollar.

„Es ist nicht die Aufgabe des Staates, seine Bürger vor anderen oder ,unliebsamen‘ Meinungen zu schützen. Das beste Mittel gegen Zensur ist, mehr zu reden, nicht weniger.“
Paul Coleman, Executive Director, ADF International
Paul Coleman
Leitender Anwalt & Geschäftsführer

Globale Herausforderung

In Mexiko wurde der ehemalige Kongressabgeordnete Gabriel Quadri wegen „geschlechtsspezifischer politischer Gewalt“ verurteilt, weil er Tweets über die Transgender-Ideologie und Fairplay im Frauensport gepostet hatte.

Rodrigo Iván Cortés wurde wegen seiner friedlichen Meinungsäußerung in gleicher Weise verurteilt. Die finnische Parlamentarierin Päivi Räsänen sah sich mit stundenlangen Polizeiverhören, Anklagen und Prozessen konfrontiert, u.a. nachdem sie 2019 in einem Tweet den Römerbrief (1,24-27) zitiert und die Unterstützung einer PrideParade durch ihre Kirche in Frage gestellt hatte. Der Kanadier „Billboard Chris“ Elston wurde zensiert, weil er auf X/Twitter seine Meinung geteilt hatte, dass ein Trans-Aktivist nicht in einem Gremium der Weltgesundheitsorganisation für Kinder sitzen sollte.

In Nigeria wurde Deborah Emmanuel Yakubu von ihren Klassenkameraden brutal ermordet, nachdem sie in einer WhatsApp-Gruppe der Klasse eine Nachricht gepostet hatte, in der sie Jesus dafür dankte, dass er ihr bei ihren Prüfungen geholfen hatte. Ihre Ermordung wurde gefilmt und weit verbreitet. Rhoda Jatau, die angeblich ein Video dazu geteilt und die Ermordung verurteilt hatte, wurde ebenfalls wegen Blasphemie angeklagt.

Sie verbrachte 19 Monate im Gefängnis, bevor sie 2023 auf Kaution freigelassen und dann Ende letzten Jahres endlich von allen Anschuldigungen freigesprochen wurde. Überall auf der Welt sehen wir bedrückende Anzeichen staatlich gesteuerter Zensur und es wird immer deutlicher, dass eines unserer grundlegenden Menschenrechte bedroht ist.

Die freie Meinungsäußerung wird rund um den Globus durch Zensurgesetze kriminalisiert. So wird die wichtige öffentliche Debatte unterbunden und unsere Freiheit gefährdet.

Der Schatten der Frühsexualisierung

schockietes Kind

“Sagt das nicht den Eltern!” Sexualverziehung in Oberösterreich

schockietes Kind

Es ist ein normales Mittagessen in der Familie, als die Mutter von Dorothea* bemerkt, dass in der Schule etwas komplett falsch läuft. Beide Kinder sitzen mit ihrer Mutter gemeinsam am Tisch – Dorothea, die Viertklässlerin, und ihr kleiner Bruder. Dorothea berichtet vom Schultag und schnell wird klar: die Lehrerin hatte detailliert über Oralsex gesprochen.

An diesem Tag brachte die Lehrerin den Kindern Einzelheiten über Kondome mit Geschmacksrichtungen bei, beschrieb verschiedene Sexualpraktiken und sagte, man könne auch Sex haben, wenn „man sich nicht so mag“. „Die Kinder“ – so wird es später in der offiziellen Beschwerde heißen – „waren nach dem Unterricht sichtlich verstört.“

Die Eltern von Dorothea sind zunächst erschüttert und können es kaum glauben. Sie forschen nach. Verstörende Bücher, ideologische Indoktrination und sogar pornographische Inhalte kommen ans Licht. Dabei ist diese Art von Unterricht in Österreich und Deutschland leider kein Einzelfall.

Die Lehrerin wird bis heute (Stand: Oktober 2024) von Schulleitung und Bildungsbehörde geschützt. Mächtige Akteure wie der österreichische Arm des Milliardenkonzerns Planned Parenthood (der sein Geld zu einem großen Teil mit Abtreibungen verdient) sind verwickelt. Lehrer können sich auf die zweifelhaften WHO-Standards zur Sexualaufklärung berufen, die übergriffigem Verhalten Tür und Tor öffnen und in dessen Literaturliste mehrere Verteidiger von Pädophilie empfohlen werden.

Es beginnt schon in der dritten Klasse

Es ist ein normales Mittagessen in der Familie, als die Mutter von Dorothea* bemerkt, dass in der Schule etwas komplett falsch läuft. Beide Kinder sitzen mit ihrer Mutter gemeinsam am Tisch – Dorothea, die Viertklässlerin, und ihr kleiner Bruder. Dorothea berichtet vom Schultag und schnell wird klar: die Lehrerin hatte detailliert über Oralsex gesprochen.

An diesem Tag brachte die Lehrerin den Kindern Einzelheiten über Kondome mit Geschmacksrichtungen bei, beschrieb verschiedene Sexualpraktiken und sagte, man könne auch Sex haben, wenn „man sich nicht so mag“. „Die Kinder“ – so wird es später in der offiziellen Beschwerde heißen – „waren nach dem Unterricht sichtlich verstört.“

Die Eltern von Dorothea sind zunächst erschüttert und können es kaum glauben. Sie forschen nach. Verstörende Bücher, ideologische Indoktrination und sogar pornographische Inhalte kommen ans Licht. Dabei ist diese Art von Unterricht in Österreich und Deutschland leider kein Einzelfall.

Die Lehrerin wird bis heute (Stand: Oktober 2024) von Schulleitung und Bildungsbehörde geschützt. Mächtige Akteure wie der österreichische Arm des Milliardenkonzerns Planned Parenthood (der sein Geld zu einem großen Teil mit Abtreibungen verdient) sind verwickelt. Lehrer können sich auf die zweifelhaften WHO-Standards zur Sexualaufklärung berufen, die übergriffigem Verhalten Tür und Tor öffnen und in dessen Literaturliste mehrere Verteidiger von Pädophilie empfohlen werden.

Keine Infos an die Eltern

Im November 2023 kündigt die Lehrerin den Besuch einer Hebamme an, die mit den Kindern über Entwicklung und Geburt eines Kindes sprechen soll. Die Lehrerin selbst will die Kinder darauf „vorbereiten“. Dass es dabei wiederum um sexualisierte Inhalte gehen wird, verschweigt sie gegenüber den Eltern.

Der “Vorbereitungsunterricht” hat es in sich. „Das ist ja voll eklig“, beschwert sich ein Mädchen, nachdem die Grundschüler gezwungen wurden im Unterricht ein „megaschleimiges“ Kondom herumzureichen. Ihren Eltern berichten die Kinder, wie die Lehrerin immer wieder auf Oralverkehr zu sprechen kam. Außerdem drängte sie die nun neun- und zehnjährigen ein Kondom mitzunehmen, wenn die ihre Freunde besuchten.

„Sagt das nicht den Eltern!“

Ein paar Tage später zeigt die Lehrerin den Schülern eine verstörende Filmsequenz. Die Kinder berichten, wie echte Schauspieler stöhnend eine Sexszene darstellten. Eine der Mütter notiert danach in ein Gedächtnisprotokoll: „Die Kinder waren so unendlich entsetzt und schockiert.“ Die Lehrerin spult den Film mehrfach zurück und zwingt die Kinder die Szene anzusehen, so berichten mehrere der Kinder, die dabei waren.

Einige von ihnen versuchen sich die Pullover über die Augen zu ziehen. Aber die verstörenden Bilder brennen sich ein: Zwei Mädchen berichten, dass sie in der Folge geträumt haben, von einem nackten Mann missbraucht zu werden.

In einem Gedächtnisprotokoll schildern die Kinder weitere traumatische Szenen: so mussten sie sich realistische Filmsequenzen anschauen bzgl. Menstruation und Verwendung von Tampons, mit einer nackten Frau, Blut und einer Kameraführung „von unten“, wie eines der Mädchen sagte.

Zu all dem schärft die Lehrerin den Kindern ein, dass sie weder mit den Eltern noch mit anderen über den Film reden dürften. Als die Lehrerin erfährt, dass eines der Kinder zu Hause doch etwas erzählt hat, schüchtert sie das Mädchen vor der Klasse ein.

Anwälte kommen zu Hilfe

Schon im Dezember 2023 hören die Anwälte von ADF International von dem Fall. Gemeinsam mit den Eltern der Kinder überlegen Dr. Felix Böllmann und Dr. Guillermo A. Morales Sancho wie sie am besten helfen können. Mit einer Rechtsanwältin vor Ort koordinieren sie eine dienstrechtliche Beschwerde gegen die Lehrerin. Doch die bringt wenig: Die zuständige Behörde mauert und stellt sich auf die Seite der Lehrerin.

„Wir lassen nicht locker,“ meint Dr. Felix Böllmann. „Eltern haben die Verantwortung und die Pflicht, ihre Kinder vor Schaden zu bewahren – das können sie nicht tun, wenn die Schule nicht einmal das Minimum ihrer Informationspflichten erfüllt.“

Die Anwälte prüfen die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde wegen Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte zum Verfassungsgerichtshof. Auch sprechen sie im Bildungsministerium vor, koordinieren schriftliche Anfragen an die Schulbehörde und schalten die Medien ein. Dadurch kommt Bewegung in die Sache.

„Eltern haben die Verantwortung und die Pflicht, ihre Kinder vor Schaden zu bewahren.“ – Dr. Felix Böllmann, ADF International

Bildungsbehörde vs. Bildungsministerium

Im Juni dieses Jahres schreibt die „Kronenzeitung“ über den verstörenden Unterricht. Kurz darauf berichtet sie, dass der Bildungsdirektor von Oberösterreich, Alfred Klampfer, sagte, dass „kein Fehlverhalten der Lehrerin festgestellt werden“ konnte. Die Eltern sind wütend. Trotz mehrmaligem Nachfragen bei der Bildungsdirektion bekamen sie keine Antwort und erfuhren erst aus den Medien von der Einstellung des Verfahrens. Später schreibt die Bildungsdirektion sogar: „Die von der Lehrerin verwendeten Materialien und Methoden wurden als konform mit den pädagogischen Standards und Richtlinien bewertet.“

Den ganzen Sommer hindurch sprechen die Mütter der verstörten Kinder mit Politikern, Ombudsstellen und über die Anwälte von ADF International mit dem Bildungsministerium. Schließlich, im Oktober, heißt es aus dem Ministerium, dass einige Inhalte nicht vom Lehrplan gedeckt seien und Sexualpädagogik immer im Einverständnis mit den Eltern passieren muss.

„Was jetzt?“ fragen sich die Mütter. Waren die Inhalte nun freigegeben, oder nicht? Die Bildungsdirektion sagt das eine, das Ministerium das andere. Der Fall ist noch nicht zu Ende. Doch schon jetzt ist klar, dass die Lehrerin keinen Sexualunterricht mehr geben darf und viele Menschen durch den beherzten Einsatz der Mütter ermutigt wurden, selbst besser hinzuschauen. Außerdem sind Bildungsbehörde sowie Ministerium auf das verbreitete Phänomen verstörender Sexualpädagogik aufmerksam geworden.

„Wir müssen Kinder vor übergriffigen Inhalten schützen. Am besten geht das, wenn wir Eltern ernstnehmen und stärken. Transparente Informationen, ideologiefreier Unterricht und die Möglichkeit, sich als Eltern im Ernstfall gegen bestimmte Inhalte wie beispielsweise den Sexfilm zu entscheiden, sind jetzt notwendig. Die neue Bundesregierung muss diese Maßnahmen sicherstellen,“ so Böllmann.

Planned Parenthood

Planned Parenthood ist ein weltweit tätiger Abtreibungskonzern und Lobbyverein. Allein in den USA berichtete Planned Parenthood 2023 einen Umsatz von über zwei Milliarden Euro und 392.715 abgetriebenen Kindern. Über die Dachorganisation International Planned Parenthood Federation unterhält die Organisation auch Zweige in Deutschland, Österreich und der Schweiz: pro familia (Deutschland), die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) und Sexuelle Gesundheit Schweiz. In Deutschland führt pro familia Abtreibungen durch. In allen Ländern sind die Organisationen mächtige Lobbygruppen für Frühsexualisierung und LGBT-Themen in der Grundschule. Im konkreten Fall in Oberösterreich nutzte die Lehrerin verstörende Bücher, die von der ÖGF herausgegeben wurden.

WHO-Standards für Sexualaufklärung

Die WHO-Standards zur Sexualaufklärung in Europa wurden 2011 in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlicht, maßgeblich geprägt vom umstrittenen Sexualwissenschaftler Uwe Sielert. Kritiker wie Prof. Dr. Karla Etschenberg werfen den als Experten ausgewählten Personen vor, eine fragwürdige ideologische Agenda zu verfolgen. Mehrere Autoren der Literaturliste legitimieren bzw. verteidigen Pädophilie. Zudem verstoßen Empfehlungen, wie die Förderung der Sexualität bei Kleinkindern, gegen Elternrechte und das Prinzip des Kindeswohls. Die Standards werden oft zitiert, um Frühsexualisierung und ideologische Inhalte zu begründen, sind aber unwissenschaftlich, nicht verbindlich und einseitig.

„Pille Danach“ – Leben und Gewissen auf der Kippe

Die Pille danach

Zuerst erschienen im Impact Magazin 3/24

Die Pille danach

Unschuldig klingt sie, die „Pille Danach“, und erinnert an die „Zigarette Danach“, nur mit dem großen Unterschied, dass hier am Ende nicht ein Stummel, sondern möglicherweise ein menschliches Leben erlischt.

Die Pille Danach, ein sogenanntes “Notfall-Kontrazeptivum” kann bis zu 120 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Ihre Wirkung besteht in der Verschiebung des Eisprungs, kann aber auch die Einnistung der befruchteten Eizelle, also eines bereits entstandenen Lebens, verhindern. Unklar bleibt danach für Frauen, was mit der Einnahme wirklich bewirkt wurde.

Beim Apotheker um die Ecke bekommt man sie in Deutschland seit 2015 rezeptfrei. 2023 wurde diese Pille 916.000-mal verkauft – ein gewaltiger Anstieg von 92 Prozent seit 2014, als sie noch rezeptpflichtig erst nach Aufklärung und Beratung von Ärzten verschrieben wurde.

Frauen mit Hormoncocktail allein gelassen

Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, extreme Müdigkeit, starke Gewichtszunahme durch Wassereinlagerungen sind nur einige der Nebenwirkungen. Zudem können durch die Wassereinlagerungen Thrombosen und Lungenembolie verursacht werden. Durch die hohe Dosis von Levonorgestrel oder Ulipristalacetat, den Wirkstoffen dieser Pille, gerät das Hormonsystem aus den Fugen.

Es dauert Monate, bis der weibliche Zyklus wieder ins Gleichgewicht findet. Dabei schlägt die hormonelle Achterbahnfahrt mit Stimmungsschwankungen, Angstzuständen und depressiven Verstimmungen auf die Psyche.

Dennoch wird die „Pille Danach“ oft als Plan B anpriesen, um eine ungewollte Schwangerschaft schnell zu verhindern – und das möglicherweise auf Kosten eines neuen Lebens. Dabei gerät Plan A, das Geschenk eines Kindes anzunehmen, schnell in Vergessenheit.

Nicht nur Frauen im Blitzgewitter des Gewissenskonflikts

Apotheker kennen die ernsten Konsequenzen und geraten beim Verkauf dieser Pille in die Bredouille: „Unter Umständen habe ich vor mir zwei Leben – beide Leben und ihre Würde will ich bewahren“, betont der Berliner Apotheker Andreas Kersten. Er verweigerte aus Gewissensgründen den Verkauf der „Pille danach“, was zu einem jahrelangen Rechtsstreit führte.

Das Oberverwaltungsgericht sprach ihn von der Berufspflichtverletzung frei. Die Richter fügten jedoch hinzu, dass Apotheker, die den Verkauf nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, künftig ihren Beruf aufgeben sollten. Plötzlich rückt die Diskussion um die Bedeutung der Gewissensfreiheit in Deutschland in den Fokus. Haben Fachwissen und Gewissenhaftigkeit bei derart heiklen Mitteln, zu denen sich Abtreibungspillen, Pubertätsblocker und Suizidgifte reihen, keine Relevanz mehr? Sollen diese einfach kommentarlos verkauft werden?

Diese Pille, mit ihrer enormen Wirkungsweise, ist weder ein Heilmittel noch eine Problemlösung, sondern ein brutales Dilemma in Tablettenform. Sie einfach so schlucken oder verkaufen zu wollen, ist eine Entscheidung, die sich nicht so einfach mit einem Glas Wasser herunterspülen lässt. Weder Hormontsunamis und Beklemmnis für Frauen noch Drohungen für Apotheker mit Gewissen führen uns weiter – wahre Aufklärung ist nötig!

Wirken in schwierigen Zeiten

Jan

Wer heute eine Zeitung aufschlägt, wird nicht umhin kommen folgen-des festzustellen: Unsere Gesellschaft ist ökono-misch fragil. Politisch instabil. Moralisch dekadent und dazu noch zunehmend gespalten.

Lies weiter

Liebe zukünftige Mama

dear future mum

„Ich erwarte ein Baby. Doch ich habe erfahren, dass es Downsyndrom hat. Ich habe Angst. Was für ein Leben wird mein Kind haben?

So beginnt das Video „Dear Future Mom“. Es basiert auf der verzweifelten E-Mail einer Mutter, die im Jahr 2014 im Posteingang einer Gruppe von Experten für Behindertenrechte einging. Angesichts der vorherrschenden negativen Wahrnehmung des Downsyndroms in unserer Gesellschaft ist es verständlich, dass sich diese Frau über die Zukunft ihrer Familie sorgte. Würde ihr Kind in der Lage sein, selbstständig zu sein? Zu lernen? Zu reisen? Freunde zu finden?…“  Lesen Sie den vollständigen Artikel von Sofia Hörder in IDEA.

Bilder zur freien Verwendung in Print oder Online, aber nur im Zusammenhang mit diesem Beitrag.

Finnischer Parlamentsabgeordneten droht Gefängnisstrafe für das Twittern von Bibelversen

  • Die finnische Abgeordnete und ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen steht am 24. Januar vor Gericht
  • Sie wird aufgrund des Teilens ihrer tiefen Überzeugungen über Ehe und menschliche Sexualität in drei Punkten angeklagt

HELSINKI/ WIEN (18. Januar) – Eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund eines Bibeltweets droht jetzt in Finnland Realität zu werden. Am 24. Januar muss sich die ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen vor Gericht verantworten. Sie wird der „Hassrede“ beschuldigt, weil sie ihre tiefen Überzeugungen über Ehe und menschliche Sexualität öffentlich geäußert hatte.

Im April 2021 erhob die Generalstaatsanwältin drei Strafanzeigen gegen Räsänen: Wegen des Inhalts einer kirchlichen Broschüre, die Räsänen im Jahr 2004 verfasst hatte, zum anderen wegen der Teilnahme an einer Debatte in einer Radiosendung im Jahr 2019 und zuletzt wegen eines Tweets mit einem Bild von Bibelversen, den sie an ihre Kirchenleitung gerichtet hatte. Der Bischof Juhana Pohjola wird ebenfalls angeklagt weil er die Broschüre für seine Gemeinde vor mehr als 17 Jahren veröffentlicht hatte.

„Ich sehe dem Prozess ohne Angst entgegen“, sagt Päivi Räsänen im Vorfeld des Prozesses: „Ich vertraue darauf, dass wir immer noch in einer Demokratie leben. Und wir haben unsere Verfassung und internationale Abkommen, die unsere Rede- und Religionsfreiheit garantieren. Wenn ich den Prozess gewinne, ist das meiner Meinung nach ein sehr wichtiger Schritt für die Rede- und Religionsfreiheit. Ich denke, das ist nicht nur für Finnland wichtig, sondern auch für Europa und andere Länder. Wenn ich verurteilt werde, wäre die schlimmste Konsequenz nicht die Geldstrafe oder gar die Gefängnisstrafe, sondern die Zensur. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, zu sprechen. Denn je mehr wir schweigen, desto enger wird der Raum für die Meinungs- und Religionsfreiheit.“

Freie Meinungsäußerung auf dem Prüfstand

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche hatte sie sich auf Twitter an die Leitung ihrer Kirche gewandt und deren offizielle Unterstützung der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“ in Frage gestellt, begleitet von einem Bild mit Bibelversen aus dem neutestamentlichen Buch der Römer. Nach diesem Tweet wurden weitere Ermittlungen gegen Räsänen eingeleitet, die auf eine kirchliche Broschüre zurückgingen, die Räsänen vor mehr als 17 Jahren verfasst hatte. In den letzten zwei Jahren wurde Räsänen mehrfach von der Polizei zu ihren christlichen Überzeugungen verhört – und dabei regelmäßig zu ihrem Verständnis der Bibel befragt.

Zwei der drei Anklagepunkte gegen Räsänen wurden erhoben, nachdem die Polizei nachdrücklich empfohlen hatte, die Strafverfolgung nicht fortzusetzen. Räsänens Äußerungen verstoßen auch nicht gegen die Richtlinien von Twitter oder die des nationalen Rundfunks, weshalb sie auf deren Plattformen weiterhin frei zugänglich sind. Mit dem Näherrücken des Gerichtstermins unterstützt ADF International weiterhin Räsänens Verteidigung und das Recht eines jeden, seine Überzeugungen frei zu äußern.

Überzeugungen teilen ohne Angst vor Zensur

„In einer freien Gesellschaft sollte es jedem erlaubt sein, seine Überzeugungen zu teilen, ohne Angst vor Zensur zu haben“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführender Leiter von ADF International und Autor von „Zensiert: Wie europäische Hassredegesetze die Meinungsfreiheit bedrohen“. Dies sei die Grundlage jeder freien und demokratischen Gesellschaft. „Die Kriminalisierung von Äußerungen durch so genannte ‚Hassreden‘-Gesetze verhindert wichtige öffentliche Debatten und stellt eineie ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar“, so Coleman. Diese Art von Fällen schaffe eine Kultur der Angst und Zensur und sei in ganz Europa nur allzu häufig anzutreffen. „Wir hoffen und vertrauen darauf, dass das Bezirksgericht Helsinki das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aufrechterhalten und Päivi Räsänen von diesen ungeheuerlichen Anschuldigungen freisprechen wird“, sagte der Geschäftsführende Leiter von ADF International.

Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments, war von 2004 bis 2015 Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011 bis 2015 als Innenministerin auch für die Kirchenangelegenheiten in Finnland zuständig.

Religiös Verfolgten hilft die Unterstützung durch internationale Medienöffentlichkeit und politische Einflussnahme

  • Menschenrechtsorganisation ADF International stellt sich erstmals in Deutschland vor und berichtet über aktuelle Fälle
  • Bundestagsabgeordneter und Menschenrechtsorganisation rufen zur Freilassung von pakistanischen Blasphemie-Angeklagten auf

BERLIN (16. November 2021) – Opfern von religiöser Verfolgung hilft die Unterstützung durch internationale Medienöffentlichkeit und politische Einflussnahme. Diese Erkenntnis hat die weltweit tätige Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) International aufgrund einiger konkreter Fallbeispiele gewonnen. In einem Pressgespräch stellte sich ADF International erstmals in Deutschland vor und berichtete über konkrete Fälle in Deutschland und im Ausland.

So ging es primär um den Einsatz von ADF International in Süd-Asien zur rechtlichen Unterstützung von Menschen, die aufgrund ihres Glaubens verfolgt und eingesperrt werden. Der deutsche Bundestagsabgeordnete und Repräsentant des Stephanuskreises, Albert Stegemann (CDU), forderte zum Einsatz für Glaubensfreiheit auf und sprach sich im Rahmen des Pressegesprächs für die Freilassung eines aus religiösen Gründen inhaftierten Pakistanis aus.

“Alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei zu wählen und zu leben“, so Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International: „Doch, obwohl das Recht auf Religionsfreiheit in Pakistan durch die Verfassung geschützt ist, sind viele Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten schwerer Verfolgung und der Verweigerung ihrer Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgesetzt. Blasphemie-Gesetze verstoßen unmittelbar gegen das Völkerrecht. Wir fordern daher alle Regierungen auf, die Durchsetzung ihrer Blasphemie-Gesetze einzustellen und deren Aufhebung einzuleiten.“ Sie erläuterte die aktuelle Situation und verwies auf Gerichtsfälle verfolgter Christen in Süd-Asien, darunter inhaftierte katholische Pakistanis.

Aufforderung für Gerechtigkeit für Opfer von Glaubensverfolgung

Im Rahmen der Veranstaltung sprach sich der deutsche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann für die Freilassung Stephen Masihs aus.

“Niemand sollte in der Angst leben müssen, wegen seiner Glaubensüberzeugungen getötet, inhaftiert oder unterdrückt zu werden. Das gemeinsame Engagement für religiös Verfolgte und Inhaftierte wird immer wichtiger. Der Stephanuskreis setzt sich seit vielen Jahren für Betroffene ein und möchte gemeinsam mit ADF International noch stärker auf deren Situation aufmerksam machen. Denn Glaubensfreiheit ist ein Menschenrecht”, so CDU-Abgeordneter Albert Stegemann.

Internationaler Druck verhilft Blasphemie-Angeklagten zur Freiheit

Es haben bereits einige Organisationen zur Freilassung Masihs aufgerufen, darunter die US Commission on International Religious Freedom (USCIRF). Am 21. Oktober appellierten UN-Experten, u.a. der UN-Sonderberichterstatter für Religions- oder Glaubensfreiheit, Ahmed Shaheed, dringend an Pakistan, Masih freizulassen. Masih befindet sich schon seit über zweieinhalb Jahren in Haft. Nach den Aufrufen wurde sein mehrfach aufgeschobener Gerichtstermin zur Anhörung weiterer Argumente in seinem Fall für den 29. November festgelegt. Das Urteil des Gerichts in seinem Fall steht noch aus.

Internationaler Druck hat sich für die Freilassung der Gefangenen in ähnlichen Fällen als effektiv erwiesen. Ein Beispiel ist der Fall von Shagufta und Shafqat. Das katholische pakistanische Ehepaar verbrachte sieben Jahre lang wegen einer falschen Blasphemie-Anklage im Todestrakt. Am 29. April 2021 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, die deren bedingungslose Freilassung forderte. Kurz darauf wurde das Todesurteil gegen das katholische Ehepaar aufgehoben und sie konnten im August in Europa in Sicherheit gebracht werden.

Religiöse Minderheiten leiden unter Pakistans Blasphemie-Gesetzen 

Auch Asia Bibi saß nach ihrer Blasphemie-Verurteilung neun Jahre lang im Gefängnis. Im Oktober 2018 wurde sie vom Obersten Gerichtshof freigesprochen. Anschließend sah sich Bibi jedoch Morddrohungen ausgesetzt und musste nach Kanada fliehen.

Der Staatsanwalt Ghulam Mustafa Chaudhry spielte eine führende Rolle in der Anklage gegen Bibi und vertrat den Geistlichen aus dem Dorf, der die Klage gegen sie eingereicht hatte. 2019 erklärte Herr Chaudhry gegenüber der BBC, dass internationaler Druck dazu geführt habe, dass höhere Gerichte Blasphemie-Verurteilte freisprachen.

Die Blasphemie-Gesetze umfassen die Paragraphen 295-A, B und C des pakistanischen Strafgesetzbuchs. Allerdings wird nur der Vorwurf der „Schändung des Namens“ Mohammeds (295-C) mit dem Tod bestraft. Bislang wurde noch niemand auf der Grundlage dieses Gesetzes hingerichtet. Doch einige Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten wurden bereits zum Tode verurteilt und verbringen, wie z.B. Asia Bibi, Jahre in Todeszellen. 2020 meldete Pakistan 200 Blasphemie-Fälle, die höchste jährliche Zahl in der Geschichte des Landes.

Über ADF International  

Alliance Defending Freedom (ADF) International ist eine weltweit tätige Menschenrechtsorganisation mit Hauptsitz in Wien, die sich für die Freiheit und unveräußerliche Würde aller Menschen einsetzt. Sie unterhält Büros an den wichtigsten internationalen Institutionen, wie den Vereinten Nationen, dem Europarat, der Europäischen Union und der OSZE.  

Sie arbeitet mit einem weltweiten Netzwerk von mehr als 3.400 Anwälten und Experten, bildet sie aus und bietet mit ihrer Hilfe kostenlosen Rechtsbeistand bei Glaubensverfolgung, zum Schutz und zur Förderung des Rechtes auf Leben, der Familienrechte sowie der Meinungs- und Redefreiheit. Mehr Informationen finden Sie hier