Glaubensfreiheit für alle
Die Religions- und Gewissensfreiheit als Grundrecht stärken
Jede Person hat das Recht auf Glaubensfreiheit
Die Glaubensfreiheit ist ein fundamentales, unveräußerliches und vorstaatliches Recht, das jedem Menschen zusteht – unabhängig von seiner Religion oder Weltanschauung. Christen sind dazu aufgerufen, ihren Glauben öffentlich auszuleben, durch Sprache, Handlungen und Gottesdienste.
Die Freiheit, eine Beziehung zu Gott zu haben, ist von Anfang an Teil der Schöpfungsordnung.
Gott schuf Himmel und Erde und alles, was darin ist – und erschuf den Menschen als einziges Wesen in Seinem Ebenbild. Das bedeutet: Der Mensch ist von Natur aus ein religiöses Wesen, das – als Abbild Gottes – mit Freiheit, Würde und moralischer Verantwortung ausgestattet ist.
Wie Adam und Eva sind auch wir dazu berufen, uns frei für Gott zu entscheiden.
Der Apostel Paulus schreibt in seinem Galaterbrief: „Zur Freiheit hat Christus uns befreit.“ (Gal 5,1)
Jesus lehrte uns, dass wir dem Kaiser geben sollen, was dem Kaiser gehört – und Gott, was Gott gehört. Das Herz und die Seele des Menschen gehören Gott, nicht dem Staat. Wenn der Staat Glauben reguliert oder verbietet, überschreitet er seine Kompetenz und greift in die ausschließliche Autorität Gottes ein.
In der Apostelgeschichte sehen wir, wie sich die Apostel gegen staatliche Versuche wehren, den Glauben zu regulieren oder die Freiheit zur Verkündigung des Evangeliums einzuschränken. Da der Mensch vor Gott frei ist, muss auch der Staat – den Gott selbst eingesetzt hat – diese Freiheit achten und schützen: die Freiheit, Gott zu verehren und den Glauben im Leben umzusetzen.
Dennoch wollen allgegenwärtige Zensur, Angriffe auf das Gewissen und Einschränkungen der Gottesdienste uns glauben machen, dass Glauben eine Privatsache ist und Ausdrucksformen des Christentums schädlich sind. Das ist falsch.
Die Religions- oder Glaubensfreiheit ist ein grundlegendes, universelles Menschenrecht. Es wird in den wichtigsten internationalen Verträgen anerkannt. Es schützt jeden Menschen, unabhängig von seiner Religion oder seinem Glauben, oder auch seinem Nicht-Glauben. Der Staat hat keine Autorität über die von einem Menschen gewählte Religion oder den gewählten Glauben. Das gilt für jeden von uns und sollte auf keinen Fall von der Gültigkeit eines Glaubens abhängen. Das Völkerrecht misst der Glaubensfreiheit eine hohe Bedeutsamkeit zu: Die Religion oder der Glaube (oder der Nicht-Glaube) machen einen grundlegenden Teil einer Person und ihres Lebens aus. Daher erkennt der Schutz der Glaubensfreiheit die Würde des Menschen an und bewahrt sie.
Zu den zentralen Aufgaben eines Staates gehört es, jedem Menschen die Freiheit zu garantieren, nach seinen Überzeugungen zu leben. Niemand darf dafür bestraft werden, dass er seine tief verwurzelten Überzeugungen friedlich äußert.
Wie die Lage in vielen Ländern mit Christenverfolgung zeigt: Eine Gesellschaft kann keinen echten Frieden erleben, solange sie das Recht auf Glaubensfreiheit verletzt.
Der rechtliche Rahmen
Das Recht auf Religions- oder Glaubensfreiheit ist eindeutig im Völkerrecht verankert. Es basiert auf der grundlegenden Behauptung in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienste und Kulthandlungen zu bekennen.“
Dies wurde im Völkerrecht in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) kodifiziert. Darüber hinaus ist die Glaubensfreiheit gemäß Artikel 4 desselben Pakts ein unantastbares Recht – selbst im Ausnahmezustand können sich die Staaten nicht ihrer Verpflichtung entziehen, es zu schützen.
Auf nationaler Ebene schützt die Europäische Menschenrechtskonvention in Artikel 9 die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die auch das Recht einschließt, seine Religion oder Weltanschauung „durch Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche“ zu bekunden. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Charta) geht noch weiter und erkennt ausdrücklich das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen an.
Artikel 12 der amerikanischen Menschenrechtskonvention sieht einen weitreichenden Schutz der Glaubensfreiheit vor, der auch ein absolutes und freies Recht auf religiöse Bekehrung beinhaltet.
ADF International setzt sich weltweit für das Recht aller Menschen ein, ihren Glauben frei auszuleben. Gläubige Menschen werden auf allen Kontinenten verfolgt, benachteiligt oder sogar getötet. Wir setzen uns für sie ein und verteidigen ihre Freiheit.
Gesetze, die Glaubensfreiheit kriminalisieren
In der westlichen Welt ist die Glaubensfreiheit in den nationalen Verfassungen geschützt; in der Praxis genießen viele Länder jedoch keinen soliden Schutz, da die so genannten Antidiskriminierungsgesetze die Ansprüche auf Glaubensfreiheit übertrumpfen.
In anderen Teilen der Welt, in denen Christen und andere religiöse Minderheiten schwerer Verfolgung ausgesetzt sind, wird die Glaubensfreiheit durch Gesetze eingeschränkt, die Bekehrung, Abfall vom Glauben (Apostasie), Gotteslästerung, Evangelisation, kirchliche Selbstverwaltung und gemeinsame Gottesdienste kriminalisieren.
Anti-Konversionsgesetze verletzen das Recht auf freie Wahl und Wechsel der Religion. Häufig werden diese Gesetze willkürlich von staatlichen Behörden oder der Polizei durchgesetzt – legale Konversionen werden dadurch mit enormen Hürden versehen. Selbst wenn kein ausdrückliches Verbot vorliegt, schaffen Behörden oft bürokratische Hürden, die faktisch jeden Übertritt von der Mehrheitsreligion zu einer Minderheitsreligion – häufig vom Islam zum Christentum – unmöglich machen.
Solche Anti-Konversionsgesetze existieren insbesondere in Süd- und Südostasien, etwa in Indien, Nepal, Myanmar und Bhutan.
Gesetze gegen sogenannte „Blasphemie“ verletzen die Menschenrechte, indem sie Äußerungen unter Strafe stellen, die als beleidigend gegenüber den Lehren der Mehrheitsreligion empfunden werden – teils sogar bis hin zur Verhängung der Todesstrafe für die friedliche Äußerung eigener Überzeugungen. Weltweit gibt es in 89 Ländern Blasphemie Gesetze – in sieben davon steht auf Blasphemie die Todesstrafe.
Wir wollen, dass alle Menschen überall die Freiheit haben, ihre religiösen Überzeugungen zu teilen und zu leben – einschließlich der Freiheit, das Evangelium zu verkünden und danach zu leben.
ADF International setzt sich mit Nachdruck für die Glaubensfreiheit ein und wendet sich entschieden gegen alle Versuche, Menschen für die friedliche Ausübung ihres Glaubens zu bestrafen oder zu verfolgen. Über unsere internationalen Netzwerke kämpfen wir für Gerechtigkeit für Verfolgte – mit dem Ziel, alle Gesetze, die die Glaubensfreiheit verletzen und eine Kultur gefährlicher, teils tödlicher Verfolgung fördern, abzuschaffen.
Durch folgende Maßnahmen setzt sich ADF International für die Glaubensfreiheit ein:
- Schutz und Förderung der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, insbesondere durch gezielte Anwaltschaft bei internationalen Organisationen
- Verteidigung und Ausbau rechtlicher Schutzmechanismen für die Glaubensfreiheit auf nationaler Ebene
- die Ausbreitung von Gesetzen gegen Blasphemie, Bekehrung und Apostasie zu verlangsamen, zu stoppen und letztlich rückgängig zu machen
- Personen zu verteidigen, deren Meinungsfreiheit aufgrund ihres Lebensschutz-Engagements eingeschränkt oder verletzt wird
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