Wegen ihres Glaubens getrennt: Christliche Eltern verklagen Schweden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
- Wer: Daniel und Bianca Samson
- Wo: Schweden
- Team: Guillermo Morales Sancho
Thema | Elternrechte, Glaubensfreiheit
Zwei Töchter eines christlichen Ehepaars in Schweden wurden vom Staat von ihren Eltern getrennt, nachdem die ältere Tochter in der Schule eine falsche Aussage gemacht hatte – ausgelöst durch einen Streit mit ihren Eltern über die Nutzung eines Handys und Make-up. Obwohl sie die Anschuldigungen kurz darauf widerrief, sah sich die Familie Vorwürfen des „religiösen Extremismus“ ausgesetzt.
Das aus Rumänien stammende Ehepaar, das seit fast zehn Jahren in Schweden lebt, wirft den Behörden vor, das Wohl der Kinder zu missachten, da sie eine Wiedervereinigung der Familie verweigern – obwohl die Anschuldigungen fallengelassen und keinerlei Hinweise auf Misshandlung gefunden wurden. Seit Dezember 2022 sind die beiden Mädchen ohne jegliche Hinweise auf Misshandlung und trotz ihrer sich verschlechternden körperlichen und psychischen Gesundheit in Pflegefamilien untergebracht und von ihren Eltern und Geschwistern – und voneinander – getrennt. Beide Kinder äußern immer wieder den Wunsch, zu ihrer Familie zurückzukehren.
Der Fall wirft schwerwiegende Fragen zu Machtmissbrauch und Diskriminierung christlicher Familien im schwedischen Kinderschutzsystem auf – besonders, da der regelmäßige Kirchenbesuch der Samsons dreimal pro Woche von den Behörden als Zeichen “religiösen Extremismus” gedeutet wurde, obwohl dieser lediglich Ausdruck ihres Glaubens und durch internationales Menschenrecht geschützt ist. Derzeit dürfen Daniel und Bianca Samson ihre Töchter nur einmal im Monat bei einem begleiteten Besuch sehen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mädchen weit entfernt voneinander in unterschiedlichen Pflegefamilien untergebracht sind.
ADF International unterstützt Daniel und Bianca Samson juristisch. Ihre Klage gegen Schweden wegen Verletzung der elterlichen Rechte ist derzeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängig. Die Eltern kämpfen um die Rückkehr ihrer Töchter und werfen den schwedischen Behörden eine schwerwiegende Verletzung ihrer Elternrechte vor.
"Dieser Fall trifft das Elternrecht mitten ins Herz - das Recht, seine Kinder zu lieben, zu erziehen und zu schützen. Die Samsons erleben den schlimmsten Albtraum aller Eltern: Seit fast drei Jahren sind sie schon durch den Staat von ihren Kindern getrennt.”
- Guillermo A. Morales Sancho, Rechtsanwalt bei ADF International
Fallzusammenfassung
Im Dezember 2022 nahmen die Kinderschutzbehörden die beiden ältesten Töchter des Ehepaars – Sara (11) und Tiana (10) – in Obhut, nachdem Sara in der Schule eine falsche Misshandlungsmeldung gemacht hatte. Obwohl sie ihre Aussage rasch widerrief und die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen fehlender Beweise einstellte, blieben die Kinder von ihren Eltern getrennt. Die Samsons willigten zunächst in eine befristete Pflegeunterbringung ihrer Kinder ein, um die Ermittlungen zuzulassen. Doch trotz ihrer Kooperation lehnten die Behörden anschließend eine Familienzusammenführung ab und beantragten stattdessen den Entzug des Sorgerechts. Nachdem sich die Misshandlungsvorwürfe als unbegründet erwiesen, beschuldigten die Behörden die Eltern des “religiösen Extremismus”, da sie den Mädchen Make-up verboten und gemeinsam dreimal pro Woche die Kirche besuchten.
Seit Juni 2023 wurden Sara und Tiana mindestens dreimal in unterschiedliche Pflegefamilien verlegt – stets getrennt voneinander. Zwischen Januar und Juni 2024 absolvierten die Eltern ein verpflichtendes Erziehungsprogramm, während sie sich gleichzeitig um ihre fünf jüngeren Kinder kümmerten. Nach Abschluss des Kurses bestätigten die beiden Kursleiterinnen, beides Therapeutinnen, die Erziehungskompetenz und elterliche Eignung von Daniel und Bianca Samson. Dennoch verweigerten die Behörden die Rückkehr von Sara und Tiana zu ihren Eltern.
Sara, die ihre ursprünglichen Anschuldigungen widerrufen hat, äußert seitdem immer wieder den tiefen Wunsch, nach Hause zurückzukehren. Tragischerweise hat sich ihr Gesundheitszustand während der staatlichen Obhut erheblich verschlechtert. Sie leidet inzwischen an schweren körperlichen und psychischen Problemen, und nach Angaben ihrer Eltern haben beide Mädchen bereits versucht, sich das Leben zu nehmen.
Elterliche Bemühungen um Wiedervereinigung scheitern
Nachdem die Samsons alle rechtlichen Instanzen in Schweden ausgeschöpft hatten – einschließlich der Ablehnung des Falls durch das Oberste Gericht im März 2025 –, wurde auch ihr Antrag abgelehnt, ihre Töchter in die Obhut des rumänischen Kinderschutzsystems ihres Herkunftslandes zu überführen. Unterdessen hat sich Daniel Samson an rumänische Parlamentarier gewandt und die rumänischen Medien mobilisiert, um für das Recht seiner Familie auf Wiedervereinigung einzutreten.
“Wir bringen diesen Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil alle innerstaatlichen Rechtsmittel versagt haben, unsere Elternrechte wiederherzustellen“, erklärte Daniel Samson. “Wir lieben unsere Kinder. Wir haben Schweden vertraut, dass es sie schützt – und als sich die Wahrheit herausstellte, haben wir erwartet, dass unsere Töchter nach Hause zurückkehren dürfen. Doch sie sind noch immer von uns getrennt, und ihre psychische Gesundheit verschlechtert sich zunehmend.“
Die Eltern werden aufgrund ihres Glaubens diskriminiert
In den Gerichtsverfahren warfen die Anwälte des schwedischen Staates den Eltern “religiösen Extremismus” vor, weil sie regelmäßig an kirchlichen Veranstaltungen teilnahmen und ihren Töchtern Handys, Make-up und bestimmte Kleidung nur eingeschränkt erlaubten.
Das Anwaltsteam der Eltern betonte hingegen, dass dieses Verhalten Ausdruck ihrer familiären Werte und religiösen Überzeugungen sei – und somit durch internationales Menschenrecht geschützt werde. Es verwies dabei auf mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die bestätigen, dass solche familiären Entscheidungen Teil des Privatlebens sind und durch das Recht auf Glaubensfreiheit gemäß Artikel 8 und 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt werden.
Problematische finanzielle Anreize im schwedischen Pflegekinderwesen
In Schweden nutzen viele Gemeinden unabhängige Pflegeagenturen (Independent Foster Care Agencies, IFAs) – private Anbieter, die mit der Erbringung von Pflegedienstleistungen beauftragt sind. Kritiker argumentieren, dass diese Verträge wie Marktbeschaffungen strukturiert sind und daher die Gefahr besteht, dass Gewinnstreben zu Verzögerungen bei der Zusammenführung von Kindern mit ihren Familien führt. Einige Sozialarbeiter haben Bedenken geäußert, dass Kosten, Vertragsregeln und der Einsatz privater Anbieter dazu führen könnten, dass finanzielle Stabilität Vorrang vor einer möglichst schnellen Familienzusammenführung hat.
In einem der umfassendsten schwedischen Forschungsberichte, für den 21.597 Gerichtsakten aus den Jahren 2001 bis 2019 ausgewertet wurden, wurden die Folgen untersucht, wenn Kinder per Gerichtsbeschluss aus ihren Familien genommen und in Pflegefamilien untergebracht werden. Das Ergebnis ist eindeutig: “Wenn Kinder per Gerichtsbeschluss von ihren Familien getrennt und in Pflegefamilien untergebracht werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie (vor allem durch Suizid) sterben. Besonders gefährdet sind sie in den Sommermonaten und beim Übergang ins Erwachsenenalter.“
Strukturelle Verstöße in den Kinderschutzsystemen Europas
In ganz Europa wachsen die Bedenken über die Praktiken staatlicher Kinderschutzbehörden – insbesondere in Norwegen (Barnevernet), Schweden und den Niederlanden, wo Familien vor staatlichen Eingriffen sogar ins Ausland geflohen sind, wie im Fall einer niederländischen Familie, die in Polen Zuflucht suchte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat wiederholt mehrere Staaten – darunter Spanien, Portugal, Italien, Kroatien und Rumänien – wegen systematischer Verletzungen in Fällen von Familientrennungen und Kinderschutzverfahren verurteilt. In wegweisenden Urteilen wie Van Slooten gegen die Niederlande (2025), Strand Lobben gegen Norwegen (2019) und R.M.S. gegen Spanien (2013) stellte der Gerichtshof fest, dass nationale Behörden ihre Befugnisse überschritten und teils sogar EGMR-Urteile ignoriert haben. Diese Fälle offenbaren ein besorgniserregendes Muster von Machtmissbrauch und fehlender Verantwortung innerhalb der europäischen Kinderschutzsysteme.
Der Aspekt religiöser Diskriminierung ist unübersehbar
“Trotz einer umfassenden Untersuchung, die eindeutig gezeigt hat, dass die Anschuldigungen gegen Herrn und Frau Samson unbegründet waren, verlängern die schwedischen Behörden das Leid dieser Familie weiterhin. Die Kinder dürfen weder nach Hause noch zueinander zurückkehren. Es ist tragisch und inakzeptabel, dass ein Kind, das die Aussage widerrufen hat und sich nach der Familie sehnt, weiterhin getrennt von ihr leben muss – mit schwerwiegenden Folgen für die seelische Gesundheit.“
“Auch der Aspekt religiöser Diskriminierung ist in diesem Fall unübersehbar. Der Staat hat die Familie allein aufgrund ihres aktiven christlichen Glaubens als ‘extremistisch’ eingestuft.“
“Wir vertrauen darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Wiedervereinigung der Familie anordnet, das elterliche Erziehungsrecht der Samsons bestätigt und das Recht der Kinder bekräftigt, von ihren Eltern betreut zu werden“, sagt Morales Sancho abschließend.
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